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   BFH, 29.01.1986 - II R 5/86   

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https://dejure.org/1986,1650
BFH, 29.01.1986 - II R 5/86 (https://dejure.org/1986,1650)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1986 - II R 5/86 (https://dejure.org/1986,1650)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - II R 5/86 (https://dejure.org/1986,1650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 499
  • NJW 1986, 1778
  • BB 1986, 658
  • BStBl II 1986, 301
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.03.1975 - II R 159/73

    Revision - Schriftliche Begründung - Keine Unterschrift - Kein Ablauf der

    Auszug aus BFH, 29.01.1986 - II R 5/86
    Anders als bei der Revisionsbegründung (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1975 II R 159/73, BFHE 115, 302, BStBl II 1975, 516) ist jedoch Voraussetzung, daß auch die Beschwerdebegründung bei dem Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten werden soll; denn dieses Gericht hat darüber zu entscheiden, ob es der Beschwerde abhelfen will.
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 735/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.01.1986 - II R 5/86
    Auch in einem solchen Fall erfordert die gesetzliche Förmlichkeitsregelung über die Nichtzulassungsbeschwerde die Einreichung der Beschwerdebegründung bzw. der Beschwerde bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten werden soll (vgl. dazu auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1983 2 BvR 735/82, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 221 zur vergleichbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BFH, 03.06.1998 - I B 35/97

    Rückgängigmachung einer Tilgungsleistung - Stundung bis Umbuchung - Unbillige

    Abweichend vom Wortlaut dieser Regelung kann zwar die Nichtzulassungsbeschwerde nicht nur in der Beschwerdeschrift selbst, sondern auch in einem gesonderten Schriftsatz wirksam begründet werden (BFH-Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl 1986, 301, 302; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 204, m.w.N.).

    Voraussetzung hierfür ist aber jedenfalls, daß die Begründung innerhalb der in § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO genannten Monatsfrist erfolgt (BFH in BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301, 302).

  • BFH, 02.12.1988 - X R 92/88

    Revisionsfrist - Wahrung - Revision - Einlegung beim BFH - Wiedereinsetzung in

    Nach § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO ist alles nachzuholen, was sonst innerhalb der Frist hätte geschehen müssen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1976 VII B 55/74, BFHE 118, 147, BStBl II 1976, 429; vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301).
  • BFH, 13.08.1999 - V B 114/99

    Frist für die Begründung einer NZB

    Das gilt auch, wenn die Beschwerde durch besonderen Schriftsatz begründet wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301; vom 6. Mai 1998 II B 36/98, BFH/NV 1998, 1498; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 53, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.1997 - III B 33/96

    Anspruch auf Investitionszulage für eine Platzbefestigung zur Lagerung von

    Allerdings hat der II. Senat des BFH in dem Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86 (BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301) -- wenn auch in einer die Entscheidung nicht tragenden Bemerkung -- ausgesprochen, daß sich an der Notwendigkeit, die Beschwerdebegründung beim FG einzulegen, nicht dadurch etwas ändere, daß dieses Gericht -- etwa wegen vorhergehender Einlegung einer Revision oder nach einer Nichtabhilfeentscheidung in offener Frist -- dem Rechtsmittelführer mitgeteilt habe, es habe die Akten dem BFH vorgelegt.
  • BFH, 06.05.1998 - II B 36/98
    Durch die Einlegung der Beschwerde beim BFH wird die Frist nicht gewahrt (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301 ).
  • BFH, 14.05.1987 - V B 52/87

    Selbstständige Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit der Beschwerde

    Anders als bei der Revisionsbegründung ist jedoch Voraussetzung, daß auch die Beschwerdebegründung innerhalb der erwähnten Frist bei dem Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten werden soll, weil dieses Gericht darüber entscheiden muß, ob es der Beschwerde abhelfen will (BFH-Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301).
  • BFH, 26.03.1987 - V B 24/87

    Selbstständige Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit der Beschwerde

    Anders als bei der Revision ist jedoch Voraussetzung, daß auch die Beschwerdebegründung bei dem Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten werden soll (BFH-Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, BFHE 145, 499, BStBl II 1986, 301).
  • BFH, 28.04.1986 - V B 51/85

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Obwohl die Beschwerdebegründung grundsätzlich bei dem Gericht eingelegt werden muß, dessen Entscheidung angefochten werden soll (BFH-Beschluß vom 29. Januar 1986 II R 5/86, zur Veröffentlichung bestimmt), durfte die Klägerin die Beschwerdebegründung im Streitfall ergänzen.
  • BFH, 10.06.1988 - IX R 29/88
    BFH-Beschluß vom 9.1.1986 II R 5/86.
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