Rechtsprechung
   BFH, 17.07.1986 - V R 96/85   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 147, 211
  • NJW 1987, 920
  • BB 1986, 2048
  • BStBl II 1986, 834



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85  

    Zur Nichtigkeit von Haftungsbescheiden bei mangelnder inhaltlicher Bestimmtheit

    Er begehrt jetzt nur noch die Nichtigkeit des Haftungsbescheids festzustellen, da die Feststellungsklage nicht fristgebunden ist (vgl. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung , 2.Aufl., § 41 Rz.6, und Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Juli 1986 V R 96/85 , BFHE 147, 211, BStBl II 1986, 834 ).

    Soweit der BFH als Rechtsfolge der mangelnden Bestimmtheit von der Nichtigkeit der Bescheide gesprochen hat, geschah dies in Fällen, in denen der angesprochene Steuerschuldner fehlte (Senatsurteil in StRK, Abgabenordnung , § 125 , Rechtsspruch 11), der Steuerschuldner nicht eindeutig bezeichnet war (Urteil vom 17. Juli 1986 V R 96/85 , BFHE 147, 211, BStBl II 1986, 834 ) oder die festgesetzte Steuer ihrer Art nach (evangelische oder römisch-katholische Kirchensteuer?) nicht hinreichend angegeben war (Urteil vom 7. August 1985 I R 309/82 , BFHE 145, 7, 9, BStBl II 1986, 42 ).

  • BFH, 29.06.1988 - IV B 70/88  
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  • BFH, 01.04.2008 - X B 154/04  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel und Divergenz -

    Während der BFH in den vorgeblichen Divergenzentscheidungen vom 17. Juli 1986 V R 96/85 (BFHE 147, 211, BStBl II 1986, 834) und vom 19. Februar 1992 II B 100/91 (BFH/NV 1992, 784) auf Grund der jeweils besonderen Sachverhaltsgestaltung die Frage als zweifelhaft angesehen hat, ob der im Verwaltungsakt als Empfänger Genannte vom Finanzamt als Inhaltsadressat oder als Bekanntgabeadressat angesprochen war, hatte das FG keine Zweifel, dass die AdV-Bescheide an den früheren Kläger nur als Inhaltsadressat und nicht als Bekanntgabeadressat gerichtet waren.
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