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   BFH, 18.09.1986 - IV R 50/86   

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BFH, 18.09.1986 - IV R 50/86 (https://dejure.org/1986,1881)
BFH, Entscheidung vom 18.09.1986 - IV R 50/86 (https://dejure.org/1986,1881)
BFH, Entscheidung vom 18. September 1986 - IV R 50/86 (https://dejure.org/1986,1881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 529
  • BB 1986, 2180
  • BStBl II 1986, 907
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.04.1986 - IV R 115/84

    1. Tauschvorgänge in der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG - 2. Der Erwerb

    Auszug aus BFH, 18.09.1986 - IV R 50/86
    Das gewonnene Abfallsilber ist mit den Abfällen von Zahngold und Amalgam vergleichbar, die bei einem Zahnarzt aus seiner beruflichen Tätigkeit anfallen; der Senat hat auch derartige Abfälle als Betriebsvermögen angesehen (Urteil vom 17. April 1986 IV R 115/84, BFHE 146, 419, BStBl II 1986, 607).
  • BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79

    Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 18.09.1986 - IV R 50/86
    Die Rechtsprechung hat in der veränderten Nutzung von Gegenständen des Anlagevermögens, nach der diese nicht mehr zum notwendigen Betriebsvermögen, aber auch nicht zum notwendigen Privatvermögen gehörten, keine zwangsläufige Entnahme gesehen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18

    Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen

    Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gelten diese Grundsätze entsprechend (vgl. § 6 Abs. 7 Nr. 2 EStG; Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 6 Rz E 15) und führen zu fiktiven Betriebseinnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.1986 - IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907, unter 1., und vom 25.04.1990 - X R 135/87, BFHE 160, 325, BStBl II 1990, 742, unter 2.d).
  • BFH, 21.06.2006 - XI R 50/05

    Keine Steuerfreiheit für die private Nutzung eines betrieblichen Telefons durch

    Dabei kann offen bleiben, ob es bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, insoweit an der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen i.S. des § 4 Abs. 4 EStG fehlt (so Vorentscheidung), oder eine Nutzungsentnahme vorliegt, die als fiktive Betriebseinnahme zu behandeln ist (vgl. hierzu z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1986 IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907; vom 1. März 2001 IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403; vom 8. Oktober 1981 IV R 90/80, juris Nr: STRE815057260; Schmidt/Heinicke, EStG, 25. Aufl., § 4 Rz 340).
  • BGH, 17.10.2023 - 1 StR 151/23

    Goldschmuggel aus Liechtenstein - Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig

    Die Edelmetallmärkte akzeptieren Barren und Plättchen jeglichen Gewichts jedoch nur, wenn sie einen Prägestempel des Herstellers tragen, der für Gewicht und Feingehalt garantiert (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 1986 - IV R 50/86, BFHE 147, 529, unter 1.b); zu ausgewählten Märkten auch Jennemann, FR 2013, 253, 255; Müller, BB 2015, 1568, 1570).
  • BFH, 08.04.1992 - XI R 34/88

    Silberhalogenide als Wirtschaftsgut eines Filmunkehrdienstes

    b) Im Streitfall ist das FG zwar - in Übereinstimmung mit den Beteiligten - zutreffend davon ausgegangen, daß das Silberhalogenid zum Betriebsvermögen der Klägerin gehört (s. insoweit auch das BFH-Urteil vom 18. September 1986 IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907, für Silber, das ein den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnder Arzt anläßlich der Entwicklung von Röntgenfilmen gewinnt).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 54/12

    Nachholung eines unterbliebenen Einlagenabzugs

    a) Ermittelt der Steuerpflichtige seine Einkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG, dann werden Einlagen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens --als fiktive Betriebsausgaben-- gewinnmindernd im Jahr der Einlage berücksichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1986 IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907, zur Entnahme als fiktiver Betriebseinnahme).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 135/87

    Abzugsverbot für Umsatzsteuer auf sog. Repräsentations-Eigenverbrauch ist bei

    d) Wertabgaben aus dem Betriebs- in das Privatvermögen werden auch bei der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG in der Weise berücksichtigt, daß sie als fiktive Betriebseinnahme anzusetzen sind (BFH-Urteil vom 18. September 1986 IV R 50/86, BFHE 147, 529, BStBl II 1986, 907).
  • FG Nürnberg, 05.12.2002 - IV 254/01

    Zum Begriff häusliches Arbeitszimmer

    Wertabgaben aus dem Betriebs- in das Privatvermögen werden auch bei der Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG in der Weise berücksichtigt, dass sie als fiktive Betriebseinnahme anzusetzen sind (BFH-Urteil vom 18.09.1986 IV R 50/86, BStBl. Il 1986, 907).
  • FG Niedersachsen, 05.06.1996 - II 390/95

    Rechtmäßigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung für hinterzogene

    Auf das BFH-Urteil vom 19.09.1986 (IV R 50/86, BStBl II 1986, 907) werde verwiesen.
  • FG München, 11.03.2003 - 13 K 5562/98

    Private Kfz-Nutzung; Einkommensteuer 1995; Umsatzsteuer 1995; gesonderter

    Entnahmen sind auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gewinnerhöhend zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 16.1.1975 IV R 180/71, BStBl II 1975, 526; 22.1.1980 VIII R 74/77, BStBl II 1980, 244 unter 3. b bb; und 18.9.1986 IV R 50/86, BStBl II 1986, 907 unter 1.).
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