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   BFH, 09.12.1986 - VII R 170/82   

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https://dejure.org/1986,2573
BFH, 09.12.1986 - VII R 170/82 (https://dejure.org/1986,2573)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1986 - VII R 170/82 (https://dejure.org/1986,2573)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1986 - VII R 170/82 (https://dejure.org/1986,2573)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZG § 12 Abs. 1 S. 1, § 17 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 388
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 24.11.1987 - VII R 79/84

    Erhebung von Zoll aufgrund der Vermutung einer zollpflichtigen Eigenschaft -

    Das FG hat im Ergebnis zutreffend entschieden, daß aufgrund der Anmeldung der Erzeugnisse als Brammen und Platinen nach § 17 Abs. 2 ZG sowie - in den Fällen, in denen eine Zollbeschau durchgeführt worden ist - aufgrund des Ergebnisses der Zollbeschau nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ZG die Beschaffenheit der Erzeugnisse entsprechend deren Anmeldung oder den Ergebnissen der Zollbeschau zu vermuten ist (vgl. Urteil des Senats vom 9. Dezember 1986 VII R 170/82, BFHE 148, 388).

    Das FG ist bei seiner Entscheidung über die Frage, ob die Vermutung widerlegt ist, rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß zur Widerlegung die Feststellung des Gegenteils durch das Tatsachengericht erforderlich ist, und zwar in der Weise, daß jede Möglichkeit der Vermutung der Warenbeschaffenheit auszuschließen ist (vgl. BFHE 148, 388, 394).

    Die Würdigung dient der Beurteilung, ob das Gegenteil des Ergebnisses der Beschaffenheitsvermutung festgestellt werden kann (BFHE 148, 388, 394).

  • FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 68/00

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Gerstenmalz bei Käferbefall

    Es entsprach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur früheren nationalen Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 2 Zollgesetz (ZG), dass die in dieser Bestimmung normierte Beschaffenheitsvermutung widerlegt werden konnte, wenn bewiesen wurde, dass jede Möglichkeit des gesetzlichen Schlusses wegfiel, was den vom Zollbeteiligten zu erbringenden Nachweis erforderte, dass der nicht geprüfte Teil der Ware anders beschaffen war als der geprüfte Teil (vgl. BFH, Urteil vom 9.12.1986 - VII R 170/82 -, juris; Urteil vom 12.6.1979 - VII R 32/74 -, juris).

    Zur Widerlegung der Beschaffenheitsvermutung des § 17 Abs. 2 ZG wurde von der Rechtsprechung gefordert, dass in der Tatsacheninstanz das Gegenteil festgestellt wird und zwar in einer Weise, dass jede Möglichkeit des gesetzlichen Schlusses wegfällt (vgl. BFH, Urteil vom 9.12.1986 - VII R 170/82 -, juris; Urteil vom 12.6.1979 - VII R 32/74 -, juris).

  • FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 4810/96

    Tarifierung von Hunde- und Katzenfutter in der Kombinierten Nomenklatur;

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  • BFH, 03.11.1998 - VII R 81/97

    Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung

    Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung i.S. von § 17 Abs. 2 ZG liegt daher nur vor, wenn die Angaben eine eindeutige Einreihung ermöglichen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1986 VII R 170/82, BFHE 148, 388).
  • BFH, 14.12.1999 - VII R 38/98

    Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung nach § 17 Abs. 2 ZG

    Bei seiner Entscheidung über die Frage, ob die Vermutungen widerlegt sind, ist das FG zunächst richtig davon ausgegangen, dass zu einer solchen Widerlegung die Feststellung des Gegenteils durch das Tatsachengericht erforderlich ist, und zwar in der Weise, dass jede Möglichkeit des gesetzlichen Schlusses wegfällt (vgl. Urteil des Senats vom 9. Dezember 1986 VII R 170/82, BFHE 148, 388, 394).
  • FG Hamburg, 08.06.1998 - IV 248/95

    Voraussetzungen für die Nacherhebung von Eingangsabgaben ; Nichtanerkennung

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  • FG Hamburg, 01.04.2003 - IV 294/01

    Ausfuhrerstattung:

    Die Beschaffenheitsvermutung des Art. 70 Abs. 1 Unterabs. 1 ZK ist nur dann widerlegt, wenn bewiesen ist, dass jede Möglichkeit des gesetzlichen Schlusses wegfällt, dass also der gesamte nicht geprüfte Teil der Ware anders beschaffen ist als der geprüfte Teil (vgl. BFH, Urt. v. 12.6.1979, BFHE 128 S. 284, 287 f.; Urt. v. 24.7.1979, BFHE 128 S. 434, 439; Urt. v. 9.12.1986 VII R 170/82, BFHE 148 S. 388, 394).
  • BFH, 04.05.1993 - VII R 119/92

    Ohne Zulassung revisibles Urteil in Zolltarifsache - Ersatzlose Aufhebung einer

    Er kann zwar die gesetzliche Vermutung durch den Beweis des Gegenteils widerlegen, der erst dann als erbracht gilt, wenn jede Möglichkeit des gesetzlichen Schlusses wegfällt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1986 VII R 170/82, BFHE 148, 388, 394).
  • BFH, 18.02.1992 - VII R 82/89

    Zollrechtliche Einordnung einer Ware (Draht) als Schrott bei Tauglichkeit noch zu

    Zur Widerlegung der Beschaffenheitsvermutung ist zu fordern, daß in der Tatsacheninstanz das Gegenteil festgestellt worden ist, so daß jede Möglichkeit des gesetzlichen Schlusses wegfällt (Senatsurteile in BFHE 128, 284; in BFHE 128, 434; vom 9. Dezember 1986 VII R 170/82, BFHE 148, 388; vom 24. November 1987 VII R 79/84, BFH/NV 1988, 610).
  • FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 299/99

    Anforderungen für handelsübliche Qualität gefrorenen Fleisches

    Die Beschaffenheitsvermutung ist nur dann widerlegt, wenn bewiesen ist, dass jede Möglichkeit des gesetzlichen Schlusses wegfällt, dass also der gesamte nicht geprüfte Teil der Ware anders beschaffen ist als der geprüfte Teil (vgl. BFH, Urt. v. 12.6.1979, BFHE 128 S. 284, 287 f.; Urt. v. 24.7.1979, BFHE 128 S. 434, 439; Urt. v. 9.12.1986 VII R 170/82, BFHE 148 S. 388, 394).
  • FG Hamburg, 12.08.1996 - IV 86/94

    Rückerstattung von Ausfuhrerstattung und Währungsausgleich; Exports von lebenden

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