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   BFH, 11.12.1986 - V R 167/81   

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https://dejure.org/1986,829
BFH, 11.12.1986 - V R 167/81 (https://dejure.org/1986,829)
BFH, Entscheidung vom 11.12.1986 - V R 167/81 (https://dejure.org/1986,829)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 1986 - V R 167/81 (https://dejure.org/1986,829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 4 Nr. 12, § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Sozialwohnung - Wohnungsbindungsgesetz - Wohnberechtigte Person - Weisungsgebundener Beauftragter - Umsatzsteuer - Vorsteuerbetrag - Zwischenschaltung eines Mieters - Verwaltungsvorschriften - Steuerfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1973) § 4 Nr. 12, § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 551
  • BB 1987, 534
  • BStBl II 1987, 313
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.12.1983 - V R 173/75

    Vorsteuerabzug - Ausgelagerter Umsatz - Vermietung - Mittelsperson -

    Auszug aus BFH, 11.12.1986 - V R 167/81
    Der Senat hält daran fest (Urteile in BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400 und in BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404), daß sich der Verfügungsberechtigte von Sozialwohnungen seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nach dem Wohnungsbindungsgesetz zur Gebrauchsüberlassung der Wohnungen an wohnberechtigte Personen durch einen in die Vermietung eingeschalteten Dritten nicht entziehen und ihm nur die Stellung eines weisungsgebundenen Beauftragten einräumen kann.

    Dazu führt es u. a. aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinen Urteilen vom 22. Dezember 1983 V R 35/73 (BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400) und V R 173/75 (BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404) entschieden, der Eigentümer von Sozialwohnungen könne die anläßlich der Hauserrichtung angefallenen Umsatzsteuern nicht als Vorsteuerbeträge abziehen, wenn er eine Mittelsperson einschalte, die die Wohnungen im eigenen Namen weitervermiete.

    Der Senat hat des weiteren in den Urteilen in BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400 und in BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404 ausgeführt, das Verhältnis zwischen dem Eigentümer (Verfügungsberechtigten) von mittels öffentlicher Mittel geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) und einer Mittelsperson, die zur (Unter-)Vermietung im eigenen Namen eigeschaltet wird, könne umsatzsteuerrechtlich nur als Geschäftsbesorgung beurteilt werden.

    Der Senat nimmt wegen der Einzelheiten der Begründung auf die erwähnten Urteile in BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400 und in BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404 Bezug.

  • BFH, 22.12.1983 - V R 35/73

    Vorsteuerabzug - Ausgelagerter Umsatz - Vermietung - Mittelsperson -

    Auszug aus BFH, 11.12.1986 - V R 167/81
    Der Senat hält daran fest (Urteile in BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400 und in BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404), daß sich der Verfügungsberechtigte von Sozialwohnungen seiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nach dem Wohnungsbindungsgesetz zur Gebrauchsüberlassung der Wohnungen an wohnberechtigte Personen durch einen in die Vermietung eingeschalteten Dritten nicht entziehen und ihm nur die Stellung eines weisungsgebundenen Beauftragten einräumen kann.

    Dazu führt es u. a. aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinen Urteilen vom 22. Dezember 1983 V R 35/73 (BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400) und V R 173/75 (BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404) entschieden, der Eigentümer von Sozialwohnungen könne die anläßlich der Hauserrichtung angefallenen Umsatzsteuern nicht als Vorsteuerbeträge abziehen, wenn er eine Mittelsperson einschalte, die die Wohnungen im eigenen Namen weitervermiete.

    Der Senat hat des weiteren in den Urteilen in BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400 und in BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404 ausgeführt, das Verhältnis zwischen dem Eigentümer (Verfügungsberechtigten) von mittels öffentlicher Mittel geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) und einer Mittelsperson, die zur (Unter-)Vermietung im eigenen Namen eigeschaltet wird, könne umsatzsteuerrechtlich nur als Geschäftsbesorgung beurteilt werden.

    Der Senat nimmt wegen der Einzelheiten der Begründung auf die erwähnten Urteile in BFHE 140, 379, BStBl II 1984, 400 und in BFHE 140, 387, BStBl II 1984, 404 Bezug.

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77

    Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 11.12.1986 - V R 167/81
    Seit dem Inkrafttreten der AO 1977 am 1. Januar 1977 ist es den FG im Hinblick auf die Trennung von Veranlagungs- und Billigkeitsverfahren (§ 163 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 und § 348 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977) verwehrt, in einer gegen den Steuerbescheid gerichteten Klage oder einem sich anschließenden Revisionsverfahren allgemeine Billigkeitsanweisungen der Verwaltung bei der Steuerfestsetzung mit zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 226/77, BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319; vom 12. Juni 1986 V R 75/78, BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721, m. w. N.).

    Das gilt auch für den Fall, in dem nur eine bestimmte Entscheidung der Billigkeit entspricht (BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319, m. w. N.).

  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 11.12.1986 - V R 167/81
    Seit dem Inkrafttreten der AO 1977 am 1. Januar 1977 ist es den FG im Hinblick auf die Trennung von Veranlagungs- und Billigkeitsverfahren (§ 163 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 und § 348 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977) verwehrt, in einer gegen den Steuerbescheid gerichteten Klage oder einem sich anschließenden Revisionsverfahren allgemeine Billigkeitsanweisungen der Verwaltung bei der Steuerfestsetzung mit zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 226/77, BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319; vom 12. Juni 1986 V R 75/78, BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721, m. w. N.).
  • BFH, 15.01.1986 - II R 141/83

    Treu und Glauben - Handeln des Finanzamtes - Handeln entgegen Erlaß des

    Auszug aus BFH, 11.12.1986 - V R 167/81
    Auf Art. 3 Abs. 1 GG kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen, weil die Vorschrift keinen Anspruch auf Gleichstellung mit Steuerpflichtigen gewährt, die den Vorsteuerabzug unter vergleichbaren Umständen zu Unrecht erhalten haben (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1986 II R 141/83, BFHE 145, 453, BStBl II 1986, 418, m. w. N.).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus BFH, 11.12.1986 - V R 167/81
    Das ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige einen Vertrauensschutz für die steuerliche Beurteilung seines von ihm verwirklichten Sachverhalts aufgrund eines bestimmten behördlichen Verhaltens, z. B. einer Zusage, beanspruchen kann (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520, m. w. N.).
  • BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79

    Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und

    Auszug aus BFH, 11.12.1986 - V R 167/81
    Ausnahmsweise kann die Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet sein, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Besteuerungsgrundlagen zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223, BStBl II 1983, 459, m. w. N.).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BFH, 11.12.1986 - V R 167/81
    Die steuergesetzlich auferlegte Geldleistungspflicht berührt den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG nicht, solange davon keine erdrosselnde Wirkung ausgeht (vgl. dazu Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17. Juli 1974 1 BvR 51, 160, 285/69, 1 BvL 16, 18, 26/72, BVerfGE 38, 61, 102).
  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313), daß der Zwischenmieter von Sozialwohnungen nur die Stellung eines weisungsgebundenen Beauftragten erlangt, so daß die Verwendung der vom Eigentümer errichteten Wohnungen durch steuerfreie, den Vorsteuerabzug ausschließende Vermietung erfolgt (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 12 a UStG 1980).

    Die Finanzbehörde entscheidet über einen Antrag auf abweichende Festsetzung der Umsatzsteuerschuld durch Berücksichtigung von gemäß § 15 Abs. 1 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträgen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 UStG) nach § 163 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative i. V. m. § 155 Abs. 6 AO 1977 durch einen gegenüber der Steuerfestsetzung rechtlich selbständigen Verwaltungsakt (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 unter II. 4.).

  • BFH, 04.08.1987 - V B 16/87

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Schaltet der Erwerber einer Wohnung oder eines Wohngebäudes, das (letztlich) zu Wohnzwecken vermietet werden soll, einen sog. unternehmerischen/gewerblichen Zwischenmieter ein, ist nach der Rechtsprechung des Senats zu prüfen, ob die Gestaltung, aufgrund der der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, den wirtschaftlichen Vorgängen angemessen i. S. des § 42 AO 1977 ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Mai 1984 V R 118/82, BFHE 141, 339, BStBl II 1984, 678 unter II. - Mietkaufmodell -), sofern sie nach dem Gesamtinhalt des Vertragswerks überhaupt wie vorgegeben durchgeführt wird (vgl. zuletzt Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 - öffentlich geförderter Wohnraum -).
  • BFH, 20.03.1990 - V B 111/89

    Vorsteuerabzug für die Kosten der Errichtung einer Eigentumswohnung - Ausschluss

    Eine Verpflichtung der Finanzbehörden nach Treu und Glauben, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Besteuerungsgrundlagen zu berücksichtigen, setzt voraus, daß der Steuerpflichtige darauf vertraut hat und sein Vertrauen schutzwürdig ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313, unter II.3.).

    Insofern kann dahinstehen, ob die bezeichnete Verwaltungsregelung (vgl. auch Abschn. 148a Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1988) vom BFH dadurch, daß er bisher hierauf nicht näher eingegangen ist (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 151, 251, BStBl II 1988, 45 unter 2. a); BFH-Urteil in BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007 unter 2. c), als nicht mit dem geltenden Recht vereinbar bezeichnet worden ist oder ob sie als nach § 163 AO 1977 zu beurteilende Billigkeitsregelung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 unter II. 4.; Verfassungsbeschwerde dagegen nicht angenommen, Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1987 I BvR 257/87, nicht veröffentlicht) Bedeutung haben könnte.

  • BFH, 20.03.1990 - V B 123/89

    Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von

    Eine Verpflichtung der Finanzbehörden nach Treu und Glauben, von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Besteuerungsgrundlagen zu berücksichtigen, setzt voraus, daß der Steuerpflichtige darauf vertraut hat und sein Vertrauen schutzwürdig ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313, unter II.3.).

    Insofern kann dahinstehen, ob die bezeichnete Verwaltungsregelung (vgl. auch Abschn 148a Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1988) vom BFH dadurch, daß er bisher hierauf nicht näher eingegangen ist (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 151, 251, BStBl II 1988, 45 unter 2. a); BFH-Urteil in BFHE 158, 152, BStBl II 1989, 1007 unter 2. c), als nicht mit dem geltenden Recht vereinbar bezeichnet worden ist oder ob sie als nach § 163 AO 1977 zu beurteilende Billigkeitsregelung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 unter II.4.; Verfassungsbeschwerde dagegen nicht angenommen, Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 1987 I BvR 275/87, nicht veröffentlicht) Bedeutung haben könnte.

  • BFH, 27.06.1991 - V R 9/86

    Ein Steuerpflichtiger schuldet Hinterziehungszinsen auch dann, wenn ein Dritter

    Ein solche Entscheidung hätte in einem getrennten Verfahren zu erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 unter II. 4.).
  • BFH, 26.11.1987 - V R 29/83

    1. Zum Problem des Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im

    a) Diese Prüfung hat aber Vorrang (vgl. Wagner in Sölch/Ringleb/ List, Umsatzsteuergesetz, 4. Aufl., § 9 Bem. 85, 86) vor der Beurteilung der tatsächlich und rechtlich verwirklichten Gestaltung nach § 42 AO 1977 (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313 - öffentlich geförderte Wohnungen).
  • BFH, 11.12.1987 - III R 168/86

    Ein Erledigungsvorschlag des FA im Einspruchsverfahren stellt grundsätzlich keine

    Voraussetzung einer das FA nach Treu und Glauben verpflichtenden Zusage ist aber u.a., daß die Zusage für bestimmte Maßnahmen und Dispositionen des Steuerpflichtigen ursächlich gewesen ist; sie muß also insbesondere vor Verwirklichung des von der Zusage umfaßten Sachverhalts erteilt worden sein (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BFHE 73, 813, BStBl III 1961, 562 - grundlegend - vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520; vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86

    Wohnungsrecht - Trägereigenheim - Grundbucheintragung - Verfügungsberechtigter -

    Diese Vorschrift stellt klar, daß der Verfügungsberechtigte sich zwar bei der Erfüllung seiner wohnungsbindungsrechtlichen Pflichten eines Beauftragten bedienen darf, einem Dritten aber insoweit keine vertraglichen Rechte einräumen kann, die über die eines Beauftragten hinausgehen (vgl. BFH. Urteile vom 22. Dezember 1983 - V R 35/73 - BFHE 140, 379 und vom 11. Dezember 1986 - V R 167/81 - BFHE 148, 551 ).
  • BFH, 13.07.1990 - III R 54/86

    Die Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts beginnt für Zwecke der

    Zwar ist die Finanzbehörde verpflichtet, eine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger für die Beurteilung eines von ihm verwirklichten Sachverhalts einen Vertrauensschutz beanspruchen kann (ständige Rechtsprechung; s. aus jüngerer Zeit das BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1998 - V B 60/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Es fehlt eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Senats, nach der Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Gleichstellung mit Steuerpflichtigen gewährt, die den Vorsteuerabzug unter vergleichbaren Umständen zu Unrecht erhalten haben (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1986 V R 167/81, BFHE 148, 551, BStBl II 1987, 313).
  • FG Köln, 03.07.2002 - 15 K 4409/01

    Verzinsung nur bei rechtshängiger Steuervergütung

  • BFH, 23.08.1990 - V B 22/89

    Sog. Zwischenmieter von mit öffentlichen Mitteln errichteten Wohnungen führt an

  • BFH, 27.05.1988 - V B 82/86

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei bereits getroffener Entscheidung

  • BFH, 02.12.1987 - X R 5/81

    Keine Zwischenvermietung im öffentlich geförderten Wohnungsbau

  • BFH, 18.03.1996 - V B 131/95

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

  • FG Thüringen, 25.08.1999 - III 160/98

    Gewährung des Baukindergeldes; Einkommensgrenze eigener Einkünfte des Kindes;

  • BFH, 13.04.1988 - X R 45/81

    Berücksichtigung von aus Anlaß eines Hausbaus angefallenen Umsatzsteuern nach §

  • FG Niedersachsen, 21.09.2005 - 3 K 287/05

    Zulässigkeit der Rückforderung von überzahlter Eigenheimzulage gemäß § 37 Abs. 2

  • BFH, 27.03.1996 - V B 3/96

    Vorsteuerabzug bei Einschaltung eines Nießbrauchers in die Wohnungsvermietung

  • BFH, 14.09.1989 - V R 34/84

    Beurteilung des Verhältnisses zwischen dem Eigentümer Sozailwohnungen und einer

  • BFH, 13.09.1988 - V R 155/84

    Verpflichtung der Finanzbehörde zur Berücksichtigung von von den gesetzlichen

  • FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 1725/01

    Vorsteuerabzug bei Gutschriften für steuerfreie Vermittlungsleistungen

  • FG Thüringen, 25.08.1999 - III 359/98

    Berechtigung der Finanzbehörde zur vollständigen Überprüfung des Steuerbescheides

  • BFH, 20.12.1988 - V B 11/87

    Anwendbarkeit von Billigkeitsregelungenin einer gegen einen Steuerbescheid

  • BFH, 26.02.1988 - V B 138/87

    Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung bei der

  • BFH, 18.01.1995 - V R 55/93

    Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen über die Herstellung von mit

  • BFH, 17.12.1987 - V B 66/87

    Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund erstmaliger Verwendung durch steuerfreie

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2003 - 2 V 545/02

    Billigkeitserlass von Erbschaftsteuer in Zusammenhang mit geerbten Grundvermögens

  • FG Sachsen, 22.01.2003 - 2 V 545/02

    Erbschaftsteuerliche Behandlung des im Inland belegenen Nachlasses emigrierter

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