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   BFH, 18.12.1986 - V R 18/80   

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https://dejure.org/1986,1325
BFH, 18.12.1986 - V R 18/80 (https://dejure.org/1986,1325)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1986 - V R 18/80 (https://dejure.org/1986,1325)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - V R 18/80 (https://dejure.org/1986,1325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 15

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerbetrag - Aufteilung von Vorsteuerbeträgen - Verwendung des Leistungsgegenstands - Anlaß einer Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 15 Abs. 1, 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Maßgebend für die Vorsteueraufteilung ist die tatsächliche Verwendung des bezogenen Gegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 557
  • BB 1987, 744
  • BStBl II 1987, 280
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.02.1980 - V R 49/74

    Zur Auslegung des § 15 Abs. 3 bis 5 UStG 1967; zum Umsatz i. S. des § 15 Abs. 3

    Auszug aus BFH, 18.12.1986 - V R 18/80
    Wie der Senat im Urteil vom 14. Februar 1980 V R 49/74 (BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533) dargelegt hat, ist insoweit der Aufteilungsmaßstab aus § 15 Abs. 1 und 2 UStG 1967/73 zu gewinnen, woraus weiter folgt, daß nur die Regelung des § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967/73 mit ihrer Aufteilung nach wirtschaftlicher Zuordnung der Vorsteuerbeträge zu den Umsätzen der gesetzlichen Zielsetzung in vollem Umfang gerecht wird.
  • BFH, 12.03.1992 - V R 70/87

    Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude

    So hat der Senat in dem zu § 15 UStG 1967 ergangenen Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 18/80 (BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280) dem Umstand, daß die damalige Klägerin aufgrund einer Auflage der Gemeinde anstelle des zunächst geplanten eingeschossigen Betriebsgebäudes ein zweigeschossiges Gebäude mit vier Wohnungen im Obergeschoß errichtet hatte, für die Verteilung der Vorsteuerbeträge keine Bedeutung zugemessen, sondern auf die tatsächliche Verwendung der verschiedenen Räume abgestellt.
  • BFH, 21.07.1988 - V R 87/83

    Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung, wenn die mit Umsatzsteuer belasteten

    Die Vorsteueraufteilung ist nicht etwa allein davon abhängig, daß vorsteuerbelastete Leistungsbezüge jeweils "gemischt" verwendet werden (vgl. für einen solchen Fall BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280), und demzufolge nicht auf entsprechende Fälle beschränkt.

    Andererseits kann das FA, wenn die ausschließlich nach dem Umsatzschlüssel vorgenommene Aufteilung zu ungerechtfertigten Steuervorteilen führen würde, eine Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG 1967/1973 verlangen - § 15 Abs. 5 UStG 1967/1973 - (BFH-Urteil in BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533, unter 1. und 2.; vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280, und vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754, unter 1.).

    Dies führt im Falle einer anderweitigen Steuerfestsetzung, die auf der Anwendung einer anderen als der vom Unternehmer gewünschten Aufteilungsmethode beruht, dazu, daß die Ausübung des finanzamtlichen Bestimmungsrechts auf Einspruch und Anfechtungsklage hin bezüglich der Rechtmäßigkeit überprüft werden kann (BFH-Urteil in BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533; vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280, und in BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754).

  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach

    Der Senat hat bereits entschieden, daß Anlaß oder Motive für den Bezug einer Leistung, wie sie im Rahmen des § 15 Abs. 1 UStG 1967 bei der Frage, ob die Leistung für oder nicht für das Unternehmen angeschafft wurde, eine Rolle spielen können, bei § 15 Abs. 2 UStG 1967, der allein auf die tatsächliche Verwendung des Leistungsbezugs abstellt, zurücktreten (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280).
  • LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04

    Wirtschaftsrecht

    Die Tatsache dass gemäß den vereinbarten Restricted Measures die Klägerin Beteiligungen , die mehr als 5% des Stammkapitals ausmachten, nur mit Zustimmung der Erwerberin verkaufen konnte, band die Klägerin nur schuldrechtlich, was bei der Zuordnung einer Sache bzw dem Recht an einer Sache nicht als ausreichend angesehen worden war, weil der zivilrechtliche Eigentümer allein dadurch nicht wirtschaftlich von der Einwirkung auf ihr Wirtschaftsgut ausgeschlossen ( vgl BFHE 148, 557).
  • BFH, 21.05.1987 - V S 11/85

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug - Aufteilung der auf Bauleistungen

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß die tatsächliche erstmalige Verwendung des Gebäudes, die für die Aufteilung der dem Kläger in Rechnung gestellten Steuer für Bauleistungen in abziehbare und nichtabziehbare Vorsteuerbeträge maßgebend ist (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280, und vom 6. Februar 1987 V R 1/79) bei beiden Betrachtungsweisen im Streitfall zu gleichen Ergebnissen führt (für den Fall der teilweisen Verwendung und teilweisen Nichtverwendung von Gebäudeteilen siehe aber Beschluß vom 25. Februar 1987 V B 24/86, BFHE 149, 92).
  • BFH, 21.11.1991 - V R 99/87

    - Eine Publikums-Kommanditgesellschaft bewirkt mit der Beteiligung von

    Dieser Steuervorteil führt, gemessen an dem Aufteilungsmaßstab aus § 15 Abs. 1 und 2 UStG 1967, zu ungerechtfertigten Steuervorteilen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1980 V R 49/74, BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533; vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280).
  • BFH, 10.05.1990 - V R 17/85

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das

    Bis zu diesem Zeitpunkt ist der vom Unternehmer entsprechend der beabsichtigten Verwendung vorgenommene oder unterlassene Vorsteuerabzug nur vorläufig (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280); die von der beabsichtigten Verwendung abweichende tatsächliche Verwendung ist ggf. durch Änderungsbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zugunsten oder zuungunsten des Unternehmers für den Veranlagungszeitraum des Leistungsbezugs zu berücksichtigen (BFH-Urteil in BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).
  • FG Niedersachsen, 12.05.2022 - 5 K 303/14

    Nahrungsergänzungsmittel; Reiseleistungen; Vorsteuerabzug und Margenbesteuerung

    Ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang besteht insoweit, als die für den jeweiligen Leistungsbezug getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen eines bestimmten Ausgangsumsatzes gehören (vgl. zu alledem EuGH-Urteil vom 21. Februar 2013 C-104/12, DStR 2013, 411 und BFH-Urteile vom 11. April 2013 V R 29/10, BStBl. II 2013, 840; vom 27. Januar 2011 V R 38/09, BStBl. II 2012, 68; vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BStBl. II 2012, 61 sowie vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BStBl. II 1987, 280).
  • BFH, 29.10.1987 - V R 155/78

    Unentgeltliche Wohnraumüberlassung an Gesellschafter als steuerfreier

    Die Vorsteueraufteilung nach Maßgabe des Nutzflächenschlüssels des angeschafften Bauwerks ist im Rahmen des § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 nicht zu beanstanden (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280).
  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01

    Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines teilweise

    Bei Gebäuden entspricht die Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen - wie dargelegt - neben weiteren Aufteilungsmethoden dem Zweck des § 15 Abs. 4 UStG einer wirtschaftlichen Zuordnung der Vorsteuer zu den entsprechenden Verwendungsumsätzen (ständige Rechtsprechung z.B. Urteile des BFH vom 29. Oktober 1987 V R 155/78, BStBl II 1988, 90, 92; vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BStBl II 1987, 280; Beschluss des BFH vom 21. Mai 1987 V S 11/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlicher Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 536, 538).
  • FG Niedersachsen, 12.05.2022 - 5 K 307/14

    Nahrungsergänzungsmittel; Reiseleistungen; Vorsteuerabzug und Margenbesteuerung

  • BFH, 13.09.1988 - V R 65/83

    Beurteilung der vorsteuerabzugsschädlichen Verwendung von Leistungesbezügen

  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 7682/91

    Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich von Strafverteidigerkosten;

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