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   BFH, 18.12.1986 - III R 54/82   

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BFH, 18.12.1986 - III R 54/82 (https://dejure.org/1986,874)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1986 - III R 54/82 (https://dejure.org/1986,874)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - III R 54/82 (https://dejure.org/1986,874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 570
  • BB 1987, 604
  • BStBl II 1987, 454
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.03.1980 - III R 78/78

    PKW - Investitionszulage - Bestellung eines neuen Wagens

    Auszug aus BFH, 18.12.1986 - III R 54/82
    In bezug auf die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. März 1980 III R 78/78 (BFHE 130, 359, BStBl II 1980, 476) entschieden, daß das bestellte und das gelieferte Wirtschaftsgut grundsätzlich identisch sein müssen und daß nachträgliche Änderungen des Liefergegenstandes grundsätzlich schädlich sind.

    Die Art des Wirtschaftsguts erfordert jedoch bei der gebotenen wirtschaftlichen Beurteilung (vgl. BFHE 130, 359, BStBl II 1980, 476) die Auslegung, daß Identität zwischen geplantem und tatsächlich errichtetem Gebäude zu verneinen ist, wenn dieses gegenüber dem in dem ursprünglichen Bauantrag ausgewiesenen Objekt Änderungen aufweist, die es in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmalen erfassen und es damit nachhaltig verändern.

  • BFH, 08.02.1980 - III R 104/78

    Gebäude - Gebäudeteil - Investitionszulage - Baugenehmigung

    Auszug aus BFH, 18.12.1986 - III R 54/82
    Ebensowenig kommt es darauf an, ob ein etwaiger späterer Bauantrag vor Baubeginn oder erst nach Errichtung des Gebäudes gestellt wurde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Februar 1980 III R 104/78, BFHE 130, 439, BStBl II 1980, 474, Abschn. 2 b).
  • BFH, 02.09.1988 - III B 63/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Während verschiedene Verwaltungserlasse und das zur Selbstverbrauchsteuer ergangene BFH-Urteil vom 16. Dezember 1982 V R 120/81 (BFHE 137, 104, BStBl II 1983, 158) entscheidend auf die formelle Handhabung durch die Baubehörden abstellten, komme es unabhängig davon nach der neueren Entscheidung des BFH vom 18. Dezember 1986 III R 54/82 (BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454) und weiteren FG-Entscheidungen darauf an, ob die Planungsänderungen wesentlich oder unwesentlich seien.

    Unabhängig davon hat die Sache aber auch keine grundsätzliche Bedeutung, weil die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage durch die Entscheidung des erkennenden Senats in BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454 bereits geklärt ist.

    Bei der Entscheidung dieser Frage in dem Urteilsfall in BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454 hat der erkennende Senat zwar entscheidend auf einen Vergleich der Nutzflächen abgestellt.

    Selbst wenn das FG-Urteil von dem zur Selbstverbrauchsteuer ergangenen Urteil des V. Senats in BFHE 137, 104, BStBl II 1983, 158 abweichen sollte, ist diese frühere Entscheidung, soweit sie die Investitionszulage betreffen kann, durch die Entscheidung des erkennenden Senats in BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454 überholt.

  • BFH, 04.11.2004 - III R 61/03

    Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz

    Zusätzlich hat er die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes, z.B. durch den Neigungswinkel des Daches oder die Zahl der Fenster, bei der Gesamtwürdigung des Bauvorhabens berücksichtigt (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454; in BFH/NV 1990, 62, und in BFH/NV 1994, 904).
  • BFH, 05.07.1991 - III R 3/87

    1. § 68 FGO gilt bei der Verpflichtungsklage entsprechend 2. Keine

    Nach seiner Grundsatzentscheidung vom 18. Dezember 1986 III R 54/82 (BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454) zu diesem Problemkreis ist die Identität eines Gebäudes zu verneinen, wenn das tatsächlich errichtete Gebäude gegenüber dem ursprünglich geplanten Objekt Änderungen aufweist, die es in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmalen erfassen und es damit nachhaltig verändern.

    So wurden insbesondere die Abmessungen des Schiffes nicht verändert; die Tonnage (vergleichbar dem umbauten Raum bei Gebäuden) blieb gleich - Kriterien, denen der Senat bei der Beurteilung von Gebäuden regelmäßig entscheidende Bedeutung beigemessen hat (s. auch hierzu die genannten Urteile in BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454 und in BFH/NV 1989, 457).

  • FG Saarland, 11.12.2000 - 2 V 318/00

    Zur Frage der wirtschaftlichen Identität von Gebäuden im Rahmen der Anwendung von

    Der erkennende Senat schließt sich dabei der Rechtsprechung des BFH an, wonach die Identität zwischen geplantem und tatsächlich errichtetem Gebäude zu verneinen ist, wenn dieses gegenüber dem in dem ursprünglichen Bauantrag ausgewiesenen Objekt Änderungen aufweist, die es in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmalen erfassen und es damit nachhaltig verändern (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl. II - 1987, 454; Urteil vom 12. Mai 1989 III R 109/84, BFH/NV 1990, 62) Bei der Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist das Bauvorhaben in seiner Gesamtheit zu würdigen: Liegen danach zwei voneinander unterschiedliche Bauvorhaben vor, dann ist es unerheblich, wie die Baubehörde die Planungsänderungen formal und kostenmäßig behandelt hat (BFH, a. a. 0.).

    So wurde in dem Sachverhalt der dem Urteil des BFH vom 18. Dezember 1986 (BStBl. II 1987, 454) zugrunde lag, anstelle eines Hauses mit 15, 61 m Länge und 14, 86 m Breite ein Gebäude mit 17, 42 m Länge und 15, 10 m Breite errichtet.

    Dabei wurde der umbaute Raum von 1.285 m3 auf 1.633 m3 und damit um rund 27 v. H., die Wohnfläche von 129, 82 m2 auf 260, 51 m2 und damit um rund 100 v. H. erweitert (BFH BStBl. II 1987, 454 [455]).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2362/01

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage

    Nach Ansicht des BFH zu der dem § 19 Abs. 4 EigZuIG vergleichbaren Regelung des § 4b InvZuIG 1975 bzw. 1982 kann für die Errichtung eines Gebäudes eine Zulage gemäß § 4b InvZuIG 1975 bzw. 1982 nur gewährt werden, wenn das tatsächlich errichtete Gebäude mit dem Gebäude identisch ist, das in dem innerhalb des Begünstigungszeitraumes eingereichten Bauantrag ausgewiesen ist (z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBI II 1987, 454, vom 30. September 1988 III R 34/87, BFH/NV 1989, 457, vom 7. Dezember 1990 III R 88/88, BFHE 163, 282, BStBI II 1991, 378, und vom 22. April 1994 III R 65/92, BFH/NV 1994, 904; BFH-Beschluss vom 18. Mai 1999 III B 159/96, BFH/NV 1999, 1514).

    Eine Identität ist nach dieser Rechtsprechung nicht mehr gegeben, wenn das fertiggestellte Gebäude gegenüber dem mit dem ursprünglichen Bauantrag beabsichtigten Bauvorhaben Änderungen aufweist, die es in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmale erfassen und es damit nachhaltig verändern; für die Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist das Bauvorhaben, für das die Zulage begehrt wird, in seiner Gesamtheit zu würdigen (z.B. BFH, Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 54/82 BFHE 148, 570, BStBI II 1987, 454).

  • FG Düsseldorf, 17.12.2009 - 11 K 89/07

    Sonderabschreibung nach dem FördG; Generalüberholung und Modernisierung nach

    Diese Verwaltungsauffassung ist auf die Rechtsprechung des BFH zur Objektidentität im Investitionszulagenrecht (vgl. Urteile vom 14. März 1980 III R 78/78, BFHE 130, 359, BStBl II 1980, 476; vom 12. März 1982 III R 124/80, BFHE 136, 570, BStBl II 1983, 29; vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454) zurückzuführen.

    Hierzu gehören insbesondere Änderungen des umbauten Raums oder der Wohnfläche (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454).

  • BFH, 18.05.1999 - III B 159/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Im übrigen beschränkt sich die Klägerin (letztlich) jedoch auf die Rüge, das Finanzgericht (FG) habe bei seiner Entscheidung lediglich fünf Kriterien berücksichtigt, während nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Dezember 1986 III R 54/82 (BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454) das Bauvorhaben in seiner Gesamtheit zu würdigen sei.

    Damit könnten in einer Revisionsentscheidung keine Aussagen getroffen werden, die über die vor allem in den Senatsurteilen in BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454 und vom 7. Dezember 1990 III R 88/88 (BFHE 163, 282, BStBl II 1991, 378) aufgestellten --und vom FG auch angewandten-- Grundsätze hinaus für eine Vielzahl gleichartiger Fälle Bedeutung hätten und damit das Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührten (s. auch hierzu den o.g. Senatsbeschluß in BFH/NV 1999, 323).

  • BFH, 11.08.2010 - IX R 5/10

    Begünstigung von Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach dem FördG (juris: FöGbG)

    a) Wenn es allein auf den Vollzug des Anschaffungsgeschäfts ankommt, so folgt daraus --entsprechend der Rechtslage zum Investitionszulagerecht (vgl. die Bezugnahmen im BFH-Urteil in BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758, sowie BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454)-- auch das Erfordernis einer Identität von bestelltem und geliefertem Wirtschaftsgut.
  • BFH, 22.04.1994 - III R 65/92

    Maßgeblichkeit eines Baugenehmigungsantrags für die Bestimmung des

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann für die Errichtung eines Gebäudes eine Zulage gemäß § 4b InvZulG 1982 jedoch nur gewährt werden, wenn das tatsächlich errichtete Gebäude mit dem Gebäude identisch ist, das in dem innerhalb des Begünstigungszeitraumes eingereichten Bauantrag ausgewiesen ist (Entscheidungen des Senats vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454; vom 30. September 1988 III R 34/87, BFH/NV 1989, 457, und vom 7. Dezember 1990 III R 88/88, BFHE 163, 282, BStBl II 1991, 378).

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, läßt sich die Identität zwischen ursprünglich geplantem und tatsächlich errichtetem Gebäude - entgegen der Annahme des FG - auch nicht mit dem Beibehalten der Nutzung - hier als Klinik - begründen (Urteile in BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454; in BFHE 163, 282, BStBl II 1991, 378; vom 24. Januar 1992 III R 75/90, BFH/NV 1993, 127).

  • BFH, 16.12.1988 - III R 186/83

    Bei Fertigstellung eines einheitlich geplanten und genehmigten Gebäudes nach dem

    Investitionszulage kann daher weder gewährt werden, wenn das tatsächlich errichtete Gebäude gegenüber dem in dem ursprünglichen Bauantrag dargestellten Objekt Änderungen ausweist, die es in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmalen erfassen (Urteil des erkennenden Senats vom 18. September 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454), noch dann, wenn wesentliche Teile des in dem Bauantrag ausgewiesenen Objekts noch unfertig sind.
  • BFH, 05.04.2016 - III B 83/15

    Investitionszulage - Identität zwischen dem ursprünglich geplanten und dem

  • BFH, 07.12.1990 - III R 88/88

    Bauantrag als maßgeblicher Zeitpunkt des Beginns der Herstellung auch dann, wenn

  • BFH, 26.04.2005 - IX B 184/04

    EigZulG; Herstellung genehmigungsbedürftiger Objekte; maßgebender Bauantrag

  • BFH, 13.06.1996 - III R 49/91

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Investitionszulage - Voraussetzungen für

  • FG München, 23.05.2007 - 9 K 4318/05

    Für die Höhe der Sonderabschreibung maßgeblicher Stichtag der Stellung des

  • FG Berlin, 23.10.2002 - 2 K 2320/00

    Zur Maßgeblichkeit eines Bauantrages für die Anwendung des § 10 e EStG

  • BFH, 30.09.1988 - III R 34/87

    Antrag einer Investitionszulage bei Vorliegen einer neue Bestellung und

  • BFH, 24.01.1992 - III R 75/90

    Gewährung einer Investitionszulage für die Errichtung einer Halle eines

  • BFH, 08.02.1991 - III R 92/87

    Bestimmung des Beginns eines Herstellungsvorgangs auf den Zeitpunkt der

  • BFH, 12.05.1989 - III R 109/84

    Identität von Bauantrag und Bauvorhaben bei der Bemessung der Investitionszulage

  • FG Münster, 10.01.2008 - 1 K 4890/04

    Gleiche Nutzungsart als Kriterium für die Identität von ursprünglich geplanten

  • FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 39/01

    Aufhebung von Investitionszulagenbescheiden

  • FG Nürnberg, 24.04.2001 - I 144/98

    Zeitpunkt des Beginns einer Investition

  • FG Hamburg, 09.12.1999 - II 60/98

    Festsetzung von Investitionszulagen; Maßgeblicher Zeitpunkt für den Antrag auf

  • BFH, 14.09.1990 - III B 96/89
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2017 - 2 K 856/14

    Zum Beginn der Herstellung bei Gewährung der Eigenheimzulage bei mehreren, im

  • FG Baden-Württemberg, 02.09.1996 - 3 K 229/93

    Rückforderung einer Investitionszulage unter Zinsfestsetzung ; Begünstigung der

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