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   BFH, 10.04.1987 - VI R 94/86   

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https://dejure.org/1987,1489
BFH, 10.04.1987 - VI R 94/86 (https://dejure.org/1987,1489)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1987 - VI R 94/86 (https://dejure.org/1987,1489)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1987 - VI R 94/86 (https://dejure.org/1987,1489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Berechnung der anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 476
  • NJW 1987, 2544
  • BB 1987, 1095
  • BStBl II 1987, 500
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.10.1983 - VI R 68/83

    Die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind

    Auszug aus BFH, 10.04.1987 - VI R 94/86
    Nutzt ein Steuerpflichtiger in seiner Wohnung ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, so berechnen sich die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigenden anteiligen Werbungskosten nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche der Wohnung einschließlich der des Arbeitszimmers (Ergänzende Klarstellung des BFH-Urteils vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112).

    Er ist der Ansicht, entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83 (BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112) sei der Anteil der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Gesamtaufwendungen nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Fläche der Wohnung abzüglich der des Arbeitszimmers aufzuteilen.

    Er ist der Ansicht, entsprechend dem Urteil in BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112 sei von einem Anteil der Kosten seines Arbeitszimmers an den Gesamtkosten der Wohnung von 40, 97 v.H. auszugehen.

    Der Senat hat hierzu im Urteil in BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112 ausgeführt, bei der Ermittlung der als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigungsfähigen, auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Kosten eines Einfamilienhauses sei die Fläche des Arbeitszimmers ins Verhältnis zur Wohnfläche des Hauses zu setzen.

  • FG Saarland, 15.11.1985 - II 95/85
    Auszug aus BFH, 10.04.1987 - VI R 94/86
    Denn es entstand ein Streit darüber, ob bei der Berechnung der anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen es auf das Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Wohnfläche des Hauses abzüglich der des häuslichen Arbeitszimmers (vgl. z.B. Zeitler, Betriebs-Berater - BB - 1984, 1422; Apitz, Finanz-Rundschau - FR - 1985, 95; Oberfinanzdirektion - OFD - Düsseldorf, Verfügung vom 11. September 1986 - S 2354 A - St 124, Der Betrieb - DB - 1986, 2144) oder einschließlich des häuslichen Arbeitszimmers ankommt (vgl. z.B. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 1985 2 K 205/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 174; Wiss, BB 1985, 2314; Karst, BB 1986, 306).

    Wie das FG Rheinland-Pfalz (EFG 1986, 174) zu Recht ausführt, widerspricht es der mathematischen Logik, bei der Berechnung des auf eine Teilmenge entfallenden Kostenanteils aus einer Gesamtmenge die Teilmenge selbst unberücksichtigt zu lassen.

  • BFH, 03.10.1985 - IV R 144/84

    Anteile an Kapitalgesellschaft - Anschaffungskosten - AfA - Freiberufliche

    Auszug aus BFH, 10.04.1987 - VI R 94/86
    Denn es entstand ein Streit darüber, ob bei der Berechnung der anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen es auf das Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Wohnfläche des Hauses abzüglich der des häuslichen Arbeitszimmers (vgl. z.B. Zeitler, Betriebs-Berater - BB - 1984, 1422; Apitz, Finanz-Rundschau - FR - 1985, 95; Oberfinanzdirektion - OFD - Düsseldorf, Verfügung vom 11. September 1986 - S 2354 A - St 124, Der Betrieb - DB - 1986, 2144) oder einschließlich des häuslichen Arbeitszimmers ankommt (vgl. z.B. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 1985 2 K 205/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 174; Wiss, BB 1985, 2314; Karst, BB 1986, 306).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.08.1985 - 2 K 205/84
    Auszug aus BFH, 10.04.1987 - VI R 94/86
    Denn es entstand ein Streit darüber, ob bei der Berechnung der anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen es auf das Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Wohnfläche des Hauses abzüglich der des häuslichen Arbeitszimmers (vgl. z.B. Zeitler, Betriebs-Berater - BB - 1984, 1422; Apitz, Finanz-Rundschau - FR - 1985, 95; Oberfinanzdirektion - OFD - Düsseldorf, Verfügung vom 11. September 1986 - S 2354 A - St 124, Der Betrieb - DB - 1986, 2144) oder einschließlich des häuslichen Arbeitszimmers ankommt (vgl. z.B. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 1985 2 K 205/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 174; Wiss, BB 1985, 2314; Karst, BB 1986, 306).
  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 3/12

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

    Diese Berechnung führt im Ergebnis dazu, dass die Aufwendungen für Nebenräume unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung nach dem Verhältnis der für die (Haupt-) Wohnräume ermittelten Nutzung aufgeteilt werden (BFH-Urteile vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Das FG hat auch nicht verkannt, daß bei Anschaffung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses ein Abzug vorab entstandener Schuldzinsen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich nur insoweit in Betracht kommt, als sie vor Ansatz des Grundbetrags nach § 21a EStG geleistet sind (Senatsurteile vom 13. Januar 1987 IX R 63/82, BFH/NV 1987, 570, und vom 8. November 1988 IX R 142/84, BFH/NV 1989, 223) und allein die das häusliche Arbeitszimmer betreffenden Schuldzinsen weiterhin Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bilden können (Urteile des BFH vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112, und vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Maßstab ist das Verhältnis der Nutzflächen der Arbeitszimmer zur gesamten Wohn-/Nutzfläche der Wohnung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 276; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389; R 13 Abs. 6 der Einkommensteuer-Richtlinien).
  • FG Niedersachsen, 08.11.2011 - 12 K 264/09

    Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines

    aa) Die Flächenberechnung erfolgt nach der Rechtsprechung des BFH nach der Zweiten Berechnungsverordnung - II. BV- (stRspr.; vgl. BFH-Urteile vom, 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BStBl. II 1984, 112; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BStBl. 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BStBl, II 1991, 389; vom 22. November 2006 X R 1/05, BStBl. II 2007, 304).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 3/89

    Ermittlung der Kosten für betrieblich genutzte Nebenräume nach dem Verhältnis der

    So hat der VI. Senat des BFH entschieden, daß die auf ein häusliches Arbeitszimmer anteilig entfallenden Werbungskosten grundsätzlich nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der nach §§ 42 bis 44 II. BV ermittelten Wohnfläche der Wohnung (einschließlich des Arbeitszimmers) zu ermitteln sind (BFH-Urteile in BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112, und vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500); diese Berechnung führt im Ergebnis dazu, daß die Aufwendungen für Nebenräume unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung nach dem Verhältnis der für die (Haupt-)Wohnräume ermittelten Nutzung aufgeteilt werden.
  • BFH, 18.03.1988 - VI R 49/85

    Anforderungen an die Würdigung eines Raumes als steuerlich anzuerkennendes

    Entsprechend diesem Verhältnis wären daher die gesamten Gebäudekosten auf das Arbeitszimmer so aufzuteilen, wie sich dies aus dem Schriftsatz des FA vom 15. November 1983 ergibt (vgl. Urteile des Senats vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112, und vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500).
  • FG München, 07.12.1999 - 12 K 1427/95

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben; Grundsätzliches

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  • BFH, 21.02.1990 - X R 174/87

    Behandlung eigenbetrieblich genutzter Grundstücksteile von untergeordneter

    Der VI. Senat hat entschieden, daß die auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden anteiligen Werbungskosten grundsätzlich nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der nach §§ 42 bis 44 der II. BV ermittelten gesamten Wohnfläche der Wohnung (einschließlich des Arbeitszimmers) zu ermitteln sind (Urteile in BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500).
  • BFH, 21.08.1995 - VI R 49/95

    Wohnflächenerweiterung führt zur Änderung des Aufteilungsmaßstabs für die

    Denn die vom FG vorgenommene Berechnung der anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Schuldzinsen ergibt sich folgerichtig aus derjenigen Berechnungsweise, die der Senat in den Urteilen in BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112 und vom 10. April 1987 VI R 94/86 (BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500) für die Ermittlung der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Werbungskosten bestimmt hat.
  • BFH, 22.04.1998 - IV B 42/97

    Verkehrswert eines Grundstücksteils bei Betriebsaufgabe

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Aufteilung entsprechend dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen regelmäßig ein geeigneter Schätzungsmaßstab (Urteile vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112; vom 10. April 1987 VI R 94/86, BFHE 149, 476, BStBl II 1987, 500; vom 5. September 1990 X R 3/89, BFHE 161, 549, BStBl II 1991, 389; vom 3. Mai 1994 IX R 73/90, BFH/NV 1995, 194; vom 21. August 1995 VI R 49/95, BFHE 178, 356, BStBl II 1995, 729; Beschluß vom 22. August 1996 XI B 152/95, BFH/NV 1997, 239).
  • FG Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 K 15/94
  • BFH, 03.05.1994 - IX R 73/90

    Zeitanteilige Aufteilung von Gesamtaufwendungen für eine Ferienwohnung im Falle

  • BFH, 05.12.1990 - I R 106/88

    Steuerrechtliche Anerkennung einer stillen Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

  • BFH, 18.03.1988 - VI R 78/83

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.02.1995 - 1 K 2180/94

    Lohnsteuer; Arbeitszimmer in einer Zwei-Zimmer-Wohnung

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.01.1990 - 5 K 1202/89

    Einkommensteuer; Schätzung der Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und

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