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   BFH, 29.06.1987 - X R 23/82   

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https://dejure.org/1987,693
BFH, 29.06.1987 - X R 23/82 (https://dejure.org/1987,693)
BFH, Entscheidung vom 29.06.1987 - X R 23/82 (https://dejure.org/1987,693)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 1987 - X R 23/82 (https://dejure.org/1987,693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de

    § 2 Abs. 1 UStG (1967)
    Keine Umsatzsteuerpflicht für Briefmarkensammler, der (Teile seiner) Sammlung veräußert und 386.000 DM Erlös erzielt

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Unternehmer - Veräußerung von Privatvermögen - Veräußerung in gleichartigen Akten - Zuordnung zum Eigenleben - Verhalten wie ein Händler - Briefmarkensammler - Sammeln aus privaten Neigungen - Umsatzsteuer - Veräußerung von Einzelstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    UStG (1967) § 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie ein Händler voraus 2. Briefmarkensammler in der Regel kein Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 218
  • BB 1987, 2083
  • BStBl II 1987, 744
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.04.1979 - V R 46/72

    Automobilfabrik - Werksangehörigenrabatt - Verkaufssperrfrist - Erwerb eines

    Auszug aus BFH, 29.06.1987 - X R 23/82
    Der V. Senat des BFH hat in dem Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72 (BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530) betreffend Verkäufe von Jahreswagen durch Automobilwerker an diese Rechtsprechung angeschlossen, jedoch außerdem entscheidend darauf abgestellt, daß die Automobilwerker infolge der Einräumung des Werkrabatts in die Lage versetzt waren, sich am Automobilmarkt zu beteiligen und aus einer sonst nur Händlern eingeräumten Position planmäßig eine Verkaufstätigkeit zu entfalten.

    Dem steht entgegen, daß derjenige, der einen Gegenstand für private Zwecke erwirbt, nach der zwingenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 UStG 1967 die Vorsteuer nicht absetzen darf; die Versagung des Vorsteuerabzugs ist selbst in den Fällen endgültig, in denen der Gegenstand später in den unternehmerischen Bereich gelangt (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, 279, BStBl II 1971, 36; vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, 174, BStBl II 1971, 509; in BFHE 128, 110, 114, BStBl II 1979, 530).

    Der Senat weicht nicht von dem Urteil in BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530 betreffend Jahreswagen ab (§ 11 Abs. 3 FGO).

  • BFH, 13.12.1984 - V R 32/74

    Optionserklärung - Klageantrag - Regelbesteuerung

    Auszug aus BFH, 29.06.1987 - X R 23/82
    Die Abgrenzung des unternehmerischen vom privaten Bereich ist durch das Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 32/74 (BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173) präzisiert worden (hierzu Weiß, UR 1985, 65; Wolff-Diepenbrock, Deutsches Steuerrecht - DStR - Beilage 12/87 S. 11).

    Die Rechtsausführungen dieses Urteils stimmen zumindest in der authentischen Interpretation, die ihnen der V. Senat in dem Urteil in BFHE 142, 327, 332, BStBl II 1985, 173 gegeben hat, mit der Auffassung des erkennenden Senats überein.

  • BFH, 15.01.1987 - V R 3/77

    Bloßes Erwerben und Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nicht

    Auszug aus BFH, 29.06.1987 - X R 23/82
    Der V. Senat hat in diesem Urteil in typisierender Weise entschieden, daß die häufigen An- und Verkäufe von Kraftfahrzeugen durch einen Amateurrennfahrer nur dann als unternehmerische Betätigung zu beurteilen sind, wenn sie sich von den umsatzsteuerrechtlich unbeachtlichen An- und Verkäufen durch Privatpersonen abheben; diese Voraussetzung ist nach dem Urteil erfüllt, wenn sich der Veräußernde "regelmäßig und planmäßig (d.h. im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebs) am Automobilmarkt wie ein Händler beteiligt" (siehe ferner BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176; vom 30. Juli 1986 V R 41/76, BFHE 147, 279, 283, BStBl II 1986, 874; vom 15. Januar 1987 V R 3/77, BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512).

    Das Eigenleben - als der Hauptbereich der nichtunternehmerischen Betätigung neben dem Arbeitnehmerbereich (siehe auch die Betonung der privaten Vermögensverwaltung in BFHE 149, 272, 278 f., BStBl II 1987, 512) - bedarf einer gesonderten Bestimmung.

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Auszug aus BFH, 29.06.1987 - X R 23/82
    Der V. Senat hat in diesem Urteil in typisierender Weise entschieden, daß die häufigen An- und Verkäufe von Kraftfahrzeugen durch einen Amateurrennfahrer nur dann als unternehmerische Betätigung zu beurteilen sind, wenn sie sich von den umsatzsteuerrechtlich unbeachtlichen An- und Verkäufen durch Privatpersonen abheben; diese Voraussetzung ist nach dem Urteil erfüllt, wenn sich der Veräußernde "regelmäßig und planmäßig (d.h. im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebs) am Automobilmarkt wie ein Händler beteiligt" (siehe ferner BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176; vom 30. Juli 1986 V R 41/76, BFHE 147, 279, 283, BStBl II 1986, 874; vom 15. Januar 1987 V R 3/77, BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512).

    Der V. Senat hat in Fortführung dieser Betrachtungsweise ausgeführt, für den nichtunternehmerischen Bereich könne sowohl erworben als auch veräußert werden; ein Privatmann wende sich nicht wie ein Händler an den Markt, wenn er - sei es auch wiederholt - privat gebrauchte Kraftfahrzeuge oder Einrichtungsgegenstände oder im Privatbereich angefallene Altmaterialien veräußere (BFHE 142, 524, 532, BStBl II 1985, 176).

  • BFH, 03.06.1954 - V 262/53 U

    Begriffsmerkmal der nachhaltigen Tätigkeit im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 29.06.1987 - X R 23/82
    a) Nach der älteren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) war Unternehmer auch, wer nur gelegentlich, aber unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses in mehreren gleichartigen Handlungen Gegenstände des Privatvermögens veräußerte (Urteile vom 3. Juni 1954 V 262/53 U, BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238, betreffend Veräußerung von Hausrat; vom 30. Oktober 1962 V 90/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 188, betreffend Verkäufe von Schmuckstücken und Edelmetallen; vom 9. Mai 1963 V 165/60, HFR 1964, 61, betreffend Briefmarkenverkäufe; vom 11. November 1965 V 15/63, UR 1966, 92, betreffend Hausratsverkäufe; siehe bereits Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 20. März 1944 V 67/43, RFHE 54, 85, RStBl 1944, 644, betreffend Veräußerung und Tausch von Briefmarken; ferner Urteil des Obersten Finanzgerichtshofes - OFH - vom 26. November 1949 II 32/94, Betriebs-Berater - BB - 1950, 183, betreffend Verkauf von privaten Kunstgegenständen).
  • BFH, 30.07.1986 - V R 41/76

    Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und

    Auszug aus BFH, 29.06.1987 - X R 23/82
    Der V. Senat hat in diesem Urteil in typisierender Weise entschieden, daß die häufigen An- und Verkäufe von Kraftfahrzeugen durch einen Amateurrennfahrer nur dann als unternehmerische Betätigung zu beurteilen sind, wenn sie sich von den umsatzsteuerrechtlich unbeachtlichen An- und Verkäufen durch Privatpersonen abheben; diese Voraussetzung ist nach dem Urteil erfüllt, wenn sich der Veräußernde "regelmäßig und planmäßig (d.h. im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebs) am Automobilmarkt wie ein Händler beteiligt" (siehe ferner BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176; vom 30. Juli 1986 V R 41/76, BFHE 147, 279, 283, BStBl II 1986, 874; vom 15. Januar 1987 V R 3/77, BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512).
  • BFH, 01.10.1970 - V R 69/70

    Selbstverbrauch - Überführung in unternehmerischen Bereich - Anlagevermögen

    Auszug aus BFH, 29.06.1987 - X R 23/82
    Dem steht entgegen, daß derjenige, der einen Gegenstand für private Zwecke erwirbt, nach der zwingenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 UStG 1967 die Vorsteuer nicht absetzen darf; die Versagung des Vorsteuerabzugs ist selbst in den Fällen endgültig, in denen der Gegenstand später in den unternehmerischen Bereich gelangt (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, 279, BStBl II 1971, 36; vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, 174, BStBl II 1971, 509; in BFHE 128, 110, 114, BStBl II 1979, 530).
  • BFH, 06.05.1971 - V R 162/70

    Erhebung der Umsatzsteuer - Selbstverbrauch - Abhängigkeit vom Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 29.06.1987 - X R 23/82
    Dem steht entgegen, daß derjenige, der einen Gegenstand für private Zwecke erwirbt, nach der zwingenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 UStG 1967 die Vorsteuer nicht absetzen darf; die Versagung des Vorsteuerabzugs ist selbst in den Fällen endgültig, in denen der Gegenstand später in den unternehmerischen Bereich gelangt (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, 279, BStBl II 1971, 36; vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, 174, BStBl II 1971, 509; in BFHE 128, 110, 114, BStBl II 1979, 530).
  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 1987 X R 23/82 (BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) und vom 16. Juli 1987 X R 48/82 (BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) zur Veräußerung von Briefmarken- bzw. Münzsammlungen ergebe sich mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte für den Streitfall nichts anderes.

    e) Der Würdigung des FG stehen --entgegen der Auffassung "der Kläger"-- nicht die Urteile des BFH in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 (Münzsammler) und in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 (Briefmarkensammler) entgegen.

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    Solche Sammler seien nach den BFH-Urteilen vom 29. Juni 1987 X R 23/82 (BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) und vom 16. Juli 1987 X R 48/82 (BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) keine Unternehmer.

    bb) Ebenfalls nicht berücksichtigt hat das FG, dass die verkauften Gegenstände (Pelzmäntel) --anders als z.B. Briefmarken (BFH-Urteil in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744), Münzen (BFH-Urteil in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) oder historische Fahrzeuge (BFH-Urteil in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524)-- keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände sind.

    der Gründe des BFH-Urteils in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 hat der X. Senat des BFH die fehlende wirtschaftliche Tätigkeit eines Briefmarkensammlers wie folgt begründet: "Das Sammeln von Briefmarken ist eine weit verbreitete Freizeitbeschäftigung, die aus der Sicht des Sammlers ihre Sinnerfüllung darin findet, dass ein umfassender oder gar vollständiger Bestand an Serien, Motiven, Marken eines bestimmten Landes usw. geschaffen wird.

  • FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13

    Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

    Unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile zum Verkauf privater Sammlungen (Urteile vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524; vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744; vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752) machte der Kläger weiter geltend, dass er kein Unternehmer sei.

    c) Der Bundesfinanzhofs (Urteile vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987 X R 48/82 - Münzsammler - und vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler) hat als nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung auch den Verkauf einer privaten Sammlung oder Teilen hiervon angesehen, die aufgegeben und en bloc zur Versteigerung gelangen, und zwar auch dann, wenn die Versteigerung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und die Sammlungsstücke letztlich an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden.

    Schon deshalb ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit den vom BFH in BStBl II 1987, 744 und 752, entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen Sammlungen bzw. Teile davon en bloc aufgegeben und zur Versteigerung gegeben wurden.

    So wird in dem Urteil in BStBl II 1987, 744, unter 3., ausgeführt, die zu veräußernden Briefmarken seien, als sie dem Auktionator übersandt wurden, nicht handelsgerecht sortiert gewesen.

    Aus entsprechenden Erwägungen führt auch die Überlegung, dass Tauschvorgänge oder An- und Verkaufsvorgänge mit dem Ziel, eine Sammlung zu vervollständigen, der Qualifizierung einer Tätigkeit als nicht unternehmerischer privater Sammlertätigkeit nicht entgegenstehe, und zwar auch nicht bei ständiger Wiederholung der Vorgänge (BFH-Urteil in BStBl II 1987, 744, unter 2.), nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit

    Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische wirtschaftliche Tätigkeit setzt gegenüber einer privaten Sammlertätigkeit (hier: beim Aufbau einer Fahrzeugsammlung und ihrer museumsartigen Einlagerung in einer Tiefgarage) voraus, dass sich der Sammler bereits während des Aufbaus der Sammlung wie ein Händler verhält (Bestätigung der BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752).

    In Übereinstimmung damit hat der BFH zur Abgrenzung in Fällen, in denen jemand eine Sammlung von Gegenständen, die im Wesentlichen einen Liebhaberwert verkörpern (wie z.B. Briefmarken und Münzen), aus privaten Neigungen aufbaut und diese oder Teile davon später veräußert, darauf abgestellt, ob die äußeren Umstände beim Ankauf und Verkauf von Gegenständen der betreffenden Art der eines Händlers entsprechen oder ob daraus geschlossen werden kann, dass die Sammlungsstücke nur aus privaten Neigungen erworben worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, Briefmarkensammlung; in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752, Münzsammlung; vom 13. Februar 1992 V R 112/87, BFH/NV 1993, 59, Verkauf von Edelmetallmengen).

    a) Der Rechtsfehler des FG liegt zunächst darin, dass es die dargelegte Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung einer privaten Sammlertätigkeit von einer unternehmerischen Betätigung wie ein Händler (Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 zum Briefmarkensammler; in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 zum Münzsammler) zwar zitiert, tatsächlich aber nicht berücksichtigt hat.

  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    - Auftreten wie ein Händler (vgl. für Erwerb und Halten von Beteiligungen BFH-Urteil vom 15. Januar 1987 V R 3/77, BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512; für Briefmarkensammler BFH-Urteil vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744; für Münzsammler BFH-Urteil vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Daß das Inventar des »I.hofs« an unterschiedliche Abnehmer verkauft wurde, schließt - für sich genommen - nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Annahme bloßer Vermögensverwaltung nicht aus (vgl. BFH Urteile vom 29. Juni 1987 - X R 23/82 - und vom 16. Juli 1987 - X R 48/82 = BStBl 1987, 744, 752).
  • FG Baden-Württemberg, 22.09.2010 - 1 K 3016/08

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von 1.200 über "ebay" getätigten Privatverkäufen

    aa) Zwar hat der BFH mit Urteilen vom 29. Juni 1987 - X R 23/82 (BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) und vom 16. Juli 1987 - X R 48/82 (BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) entschieden, dass sowohl der Briefmarkensammler als auch der Münzsammler nur dann als Unternehmer anzusehen ist, wenn er sich "wie ein Händler" verhält und dass der Sammlerin Rahmen einer aus privaten Neigungen begründeten und fortgeführten Sammlung nicht dadurch einem Händler vergleichbar wird, dass er Einzelstücke in der Art des Wegtauschens veräußert und Teile der Sammlung umschichtet oder die Sammlung teilweise oder vollständig veräußert.Dazu hat der BFH ausgeführt, dass das Veräußern in Form des Wegtauschens der Sammlung in einem oder auch in mehreren gleichartigen Handlungen als deren letzter Akt zu der privaten Sammeltätigkeit gehört und keine Umsatzbesteuerung auslöst.

    cc) Daneben sieht sich der erkennende Senat auch deshalb daran gehindert, den Streitfall in gleicher Weise wie vom BFH durch dessen Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 entschieden zu beurteilen, weil die Unternehmereigenschaft nach der Rechtsprechung des BFH nicht allein ausschlaggebend unter Hinweis darauf verneint werden kann, dass es "an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen" gefehlt habe (BFH-Urteil in BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379; vgl. vorstehend unter 2.. b. cc.).

    Sollten daher die Ausführungen in den Urteilen in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752, ein Sammler von Liebhaberstücken sei nur dann umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, wenn er sich bei Aufbau der Sammlung "wie ein Händler" verhalte, dahin zu verstehen sein, dass eine nachhaltige Betätigung - ungeachtet ihres Umfangs und ihrer Intensität - bereits dann ausscheidet, wenn die veräußerten Waren nicht in (wenigstens bedingter) Wiederverkaufsabsicht erworben wurden, so könnte der Senat dem nicht folgen.

    Die Revision war zuzulassen, weil von grundsätzlicher Bedeutung ist, inwieweit an den Maßstäben der BFH-Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 auch für Verkäufe unter Nutzung der Internet-Auktionsplattform "ebay" festgehalten werden kann (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Eine Auslegung des § 2 Abs. 1 UStG, die auf die Vergleichbarkeit mit den in der Richtlinie genannten "typischen" Unternehmern abstellt, ist richtlinienkonform (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    In weiteren Entscheidungen wird darauf abgestellt, ob die Tätigkeit des Steuerpflichtigen "bankähnlich" (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1961 VI 133/60 U, BFHE 74, 331, BStBl III 1962, 127) bzw. "bankentypisch" (BFH-Entscheidungen vom 9. Oktober 1992 III R 9/89, BFH/NV 1994, 80, unter 4.; in BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, unter 3. c; vom 18. August 1999 IX B 47/99, BFH/NV 2000, 185, unter 2. b) war oder dieser sich "wie ein Händler" am Markt beteiligt hat (zunächst zum Merkmal der Nachhaltigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes --UStG-- Senatsurteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752; für das Ertragsteuerrecht ferner BFH-Urteile vom 7. Februar 1990 I R 173/85, BFH/NV 1991, 685; in BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, unter 3. a; vom 15. März 1994 X R 38/92, BFH/NV 1994, 850, unter 4.; in BFHE 187, 287, BStBl II 1999, 448, unter II. 2. a; vom 2. Mai 2000 IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14, unter II. 1.).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 18/19

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen

    Baut der Steuerpflichtige aus privatem Interesse eine Sammlung auf und fasst er erst zu einem späteren Zeitpunkt den Entschluss, diese en bloc (vgl. hierzu auch die zum umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff ergangenen Senatsurteile vom 16.07.1987 - X R 48/82, BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752, und vom 29.06.1987 - X R 23/82, BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) oder in Einzelakten lediglich zu veräußern, ist dies der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung.
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97

    Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften

  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12

    Person des leistungserbringenden Unternehmers bei Versteigerung über eBay unter

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16

    EBay-Verkäufe als unternehmerische und gewerbliche Aktivitäten

  • BFH, 25.07.2001 - X R 55/97

    Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer

  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - 14 K 702/10

    Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen über "ebay"

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1268/18

    Umfang des Unternehmens einer Komplementär-GmbH - Vorsteuerabzug aus dem Erwerb

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1269/18

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines als Geldanlage erworbenen Luxusfahrzeugs

  • FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2113/18

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verkäufen über die Internetplattform "eBay"

  • BFH, 08.09.2022 - V R 26/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

  • BFH, 08.09.2022 - V R 27/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Luxusfahrzeugs

  • BFH, 21.07.2009 - X R 10/07

    Verkauf eines Bodenschatzes als private Vermögensverwaltung

  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

  • BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21

    Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin

  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

  • FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02

    Änderung nach § 174 Abs. 3 AO auch bei Festsetzungsverjährung - Einlagerung von

  • BFH, 05.10.2004 - X B 10/04

    Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 07.02.1990 - I R 173/85

    Erwerb und Veräußerung von Orientteppichen als private Vermögensverwaltung -

  • BFH, 01.04.2009 - X B 90/08

    Rüge überlanger Verfahrensdauer - Unmöglichkeit der Sachaufklärung - Kein

  • FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 16 K 315/09

    Ebay-Handel mit Modellbauteilen stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar;

  • BGH, 22.09.1988 - IX ZR 263/87

    Zulässigkeit der Rechtswahl des DDR-Rechts bei Arbeitsverträgen

  • BFH, 20.12.2000 - X R 67/98

    Gewerblicher Wertpapierhandel

  • BFH, 15.03.2002 - V B 137/01

    Unternehmereigenschaft eines Sammlers

  • FG München, 05.02.2001 - 8 K 3707/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel; Einkommensteuer 1989, 1991, 1992, 1993

  • FG München, 20.04.2010 - 13 K 4288/07

    Betriebsvermögen eines Kunstmalers; Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bei

  • BFH, 27.07.1988 - X R 41/82

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorsteuerabzuges

  • BFH, 13.02.1992 - V R 112/87

    Voraussetzungen einer nachhaltigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit

  • FG Hamburg, 29.01.2004 - VII 214/01

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Vorsteuerabzuges; Anforderungen an die

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.08.1995 - 3 K 1968/93
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