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   BFH, 12.08.1987 - II R 202/84   

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https://dejure.org/1987,321
BFH, 12.08.1987 - II R 202/84 (https://dejure.org/1987,321)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1987 - II R 202/84 (https://dejure.org/1987,321)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1987 - II R 202/84 (https://dejure.org/1987,321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 319
  • NJW 1988, 728 (Ls.)
  • BB 1987, 2218
  • BStBl II 1988, 318
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BFH, 19.08.1999 - III R 57/98

    Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen

    § 171 Abs. 10 AO 1977 ist somit die verjährungsrechtliche Ergänzung zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977, wonach ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern ist, soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird (BFH-Urteil vom 12. August 1987 II R 202/84, BFHE 150, 319, BStBl II 1988, 318).
  • BFH, 13.12.2000 - X R 42/96

    Wiederholung eines Grundlagenbescheids

    Diese verjährungsrechtliche Ergänzung zu § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 a.F. (BFH-Urteil vom 12. August 1987 II R 202/84, BFHE 150, 319, BStBl II 1988, 318) setzt, ebenso wie die Korrekturvorschrift selbst, den wirksamen Erlass, die wirksame Aufhebung oder Änderung eines Grundlagenbescheids voraus und ist in ihrem sachlichen Anwendungsbereich in gleicher Weise auf die effektive Bindungswirkung eines solchen Verwaltungsakts beschränkt (BFHE 150, 319, BStBl II 1988, 318; s. im Übrigen unter 2.).

    Eine Rechtfertigung für ein solches Gesetzesverständnis findet sich --entgegen der Vorinstanz-- auch nicht im BFH-Urteil in BFHE 150, 319, BStBl II 1988, 318: Dort ging es (ebenso wie in dem hierauf Bezug nehmenden Urteil vom 17. Februar 1993 II R 15/91, BFH/NV 1994, 1) um die Frage, ob sich (jeweils nach Ablauf der Regelfestsetzungsverjährung) die durch Ergehen eines Grundlagenbescheids ausgelöste Anpassungspflicht (teilweise) vor Ablauf der Jahresfrist des § 171 Abs. 10 AO 1977 erledige, wenn vor der Auswertung eines solchen Verwaltungsakts ein weiterer Grundlagenbescheid ergeht.

  • BFH, 14.07.2008 - VIII B 176/07

    Festsetzungsverjährung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO - Verhältnis von

    Denn § 171 Abs. 10 AO bewirkt in seiner Funktion als verjährungsrechtliche Ergänzung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (BFH-Urteile vom 12. August 1987 II R 202/84, BFHE 150, 319, BStBl II 1988, 318; vom 4. November 1992 XI R 32/91, BFHE 170, 291, BStBl II 1993, 425), dass der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Folgesteuer insoweit gehemmt ist, als die Folgesteuer auf einem Grundlagenbescheid beruht oder beruhen kann.

    Solange und soweit in offener Feststellungsfrist ein Grundlagenbescheid, der für die Festsetzung der Steuer bindend ist, noch zulässig ergehen kann, ist der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Folgesteuer im Ausmaß der Bindungswirkung dieses Grundlagenbescheids gehemmt und wird diese Bindung durch § 171 Abs. 10 AO auf die Frist von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids ausgedehnt (BFH-Urteile in BFHE 150, 319, BStBl II 1988, 318, und in BFH/NV 2005, 1749).

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