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   BFH, 21.05.1987 - V R 129/78   

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BFH, 21.05.1987 - V R 129/78 (https://dejure.org/1987,1103)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1987 - V R 129/78 (https://dejure.org/1987,1103)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - V R 129/78 (https://dejure.org/1987,1103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 14 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Ausstellung von Rechnung - Haftung auf ausgewiesenen Betrag - Kenntnis von Lieferung - Mißbräuchliche Verwendung einer Rechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 14 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG setzt nicht voraus, daß der Rechnungsaussteller die umsatzsteuerliche Bedeutung der Rechnung erkennt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 90
  • BB 1987, 1588
  • BStBl II 1987, 652
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - V R 129/78
    a) Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - des Umsatzsteuergesetzes 1967 (UStG 1967) sind erfüllt, wenn ein Abrechnungspapier mit gesondertem Steuerausweis erstellt worden ist, das, nachdem es als Rechnung in den Verkehr gebracht (begeben) ist, geeignet ist, im Rahmen des Vorsteuerabzugs beim Rechnungsempfänger wie eine Rechnung i. S. des § 14 Abs. 1 UStG 1967 verwendet zu werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 1a der Urteilsgründe) und der Rechnungsaussteller die in der Rechnung beschriebene Leistung nicht ausführt.

    Kann der Rechnungsaussteller diesen Nachweis dagegen nicht führen, dann ist der insoweit entscheidende Teil des Tatbestands von § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - UStG 1967, Nichterbringung einer Lieferung oder sonstigen Leistungen, erfüllt (Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 1b der Urteilsgründe).

    § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - UStG 1967 ist danach mit der oben genannten Einschränkung stets anzuwenden, wenn die in der Rechnung bezeichnete Leistung tatsächlich nicht erbracht wird (vgl. zu den sog. Vorausrechnungen BFH-Urteil vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287; zur Frage sachlicher Unbilligkeit bei rechtzeitigen Maßnahmen des Rechnungsausstellers zur Beseitigung der Gefahrenlage siehe Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 4 der Urteilsgründe).

    Anhaltspunkte dafür, daß dem Prokuristen, der das Abrechnungspapier ausstellen ließ, die Bedeutung einer Rechnung im Rechtsverkehr nicht bekannt gewesen sei, oder daß er das Abrechnungspapier nicht als Rechnung i. S. des § 14 Abs. 3 UStG 1967 habe begeben wollen (vgl. Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 1a und c), sind nicht ersichtlich.

    Diese Argumentation der Revision verkennt zum einen, daß die Anwendung der Vorschrift nicht davon abhängt, daß ein Schaden entsteht; bereits die Begebung der Rechnung begründet die Steuerschuld (Urteile in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, und in BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229).

  • BFH, 10.12.1981 - V R 3/75

    § 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - V R 129/78
    Diesem Verständnis entsprechen auch die Ausführungen des Senats im Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75 (BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229), daß der Zielsetzung des als Gefährdungstatbestand konstruierten § 14 Abs. 3 UStG 1967 nur dann Rechnung getragen werde, wenn die Geltendmachung einer auf diese Vorschrift gestützten Forderung vom Nachweis eines Verschuldens des Rechnungsausstellers gelöst werde.

    c) Die Auffassung der Revision, bei § 14 Abs. 3 UStG 1967 handle es sich um eine Norm mit Strafcharakter im Sinne des Strafrechts, ist durch das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1981 V R 3/75 (BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229) widerlegt.

    Diese Argumentation der Revision verkennt zum einen, daß die Anwendung der Vorschrift nicht davon abhängt, daß ein Schaden entsteht; bereits die Begebung der Rechnung begründet die Steuerschuld (Urteile in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, und in BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229).

  • BFH, 20.03.1980 - V R 131/74

    Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei Erteilung von Rechnungen über noch

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - V R 129/78
    § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - UStG 1967 ist danach mit der oben genannten Einschränkung stets anzuwenden, wenn die in der Rechnung bezeichnete Leistung tatsächlich nicht erbracht wird (vgl. zu den sog. Vorausrechnungen BFH-Urteil vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287; zur Frage sachlicher Unbilligkeit bei rechtzeitigen Maßnahmen des Rechnungsausstellers zur Beseitigung der Gefahrenlage siehe Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 4 der Urteilsgründe).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Die Bezeichnung des Leistungsgegenstandes ist auch dann unrichtig, wenn - etwa infolge einer unzutreffenden Qualifizierung oder aus sonstigen Gründen - die entsprechenden Angaben tatsächlicher Art in der Rechnung nicht auf die bewirkte oder noch zu bewirkende Leistung, sondern auf eine andere vom Leistungsempfänger bereits erhaltene oder noch zu erhaltende Leistung hinweisen (vgl. hierzu den Fall des BFH-Beschlusses vom 21. Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652: Inrechnungstellung von Antriebsmotoren, während - wenn überhaupt - allenfalls die Lieferung von Schrottmotoren in Betracht kam).
  • BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11

    Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung

    Eine derartige unrichtige, den Vorsteuerabzug ausschließende Leistungsbeschreibung hat der BFH u.a. bei einer Inrechnungstellung von Antriebsmotoren angenommen, während allenfalls die Lieferung von Schrottmotoren in Betracht kam (Fall des BFH-Beschlusses vom 21. Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652).

    Dies sei bei einer unrichtigen Leistungsbeschreibung (wie u.a. im Fall des BFH-Beschlusses in BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652) nicht der Fall.

  • BFH, 05.02.1998 - V R 65/97

    Steuerausweis bei nicht ausgeführter Lieferung

    Dieses vom Senat in dem Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283) und dem Beschluß vom 21. Mai 1987 V R 129/78 (BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652) formulierte Kriterium diente dazu, den Anwendungsbereich des § 14 Abs. 3 UStG auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen ein Mißbrauch des ausgestellten Papiers aufgrund der Sachverhaltsumstände tatsächlich zu befürchten ist.
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

    Diese Vorschrift soll der Möglichkeit entgegenwirken, daß eine von einem Nichtunternehmer ausgestellte Rechnung vom Rechnungsempfänger - mißbräuchlich - verwendet wird, um einen Vorsteuerabzug zu erreichen (BFHE 129, 569, 572; BFH BStBl. 1980, 287, 288; BFH BStBl. 1981, 547, 549 m.w.N.); in ihrer Ausgestaltung geht sie allerdings insoweit darüber hinaus, als sie nicht selbst auf subjektive Elemente oder gar Vorwerfbarkeit abstellt (vgl. BFHE 155, 193, 195; BFHE 171, 125, 127 f; BFH BStBl. II 1987, 652; NV 1993, 443 f); auch setzt die Vorschrift nicht voraus, daß dem Steuerfiskus tatsächlich ein Schaden entstanden ist (BFH BStBl. 1982, 229, 230).
  • BFH, 08.09.1994 - V R 70/91

    Bei Rechnungserteilung über andere als die tatsächlich gelieferten Gegenstände

    Es macht unter Berufung auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Mai 1987 V R 129/78 (BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652) geltend, für die Anwendung von § 14 Abs. 3 UStG 1980 sei es unerheblich, ob die Klägerin statt der abgerechneten eine andere Leistung erbracht habe.

    Eine derartige unrichtige, den Vorsteuerabzug ausschließende Leistungsbeschreibung hat der Senat bei einer Inrechnungstellung von Antriebsmotoren angenommen, während allenfalls die Lieferung von Schrottmotoren in Betracht kam (Fall des BFH-Beschlusses in BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 125/86

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Die Bezeichnung des Leistungsgegenstandes ist auch dann unrichtig, wenn - etwa infolge einer unzutreffenden Qualifizierung oder aus sonstigen Gründen - die entsprechenden Angaben tatsächlicher Art in der Rechnung nicht auf die bewirkte oder noch zu bewirkende Leistung, sondern auf eine andere vom Leistungsempfänger bereits erhaltene oder noch zu erhaltende Leistung hinweisen (vgl. hierzu den Fall des BFH-Beschlusses vom 21. Mai 1987 V R 129/78 , BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652: Inrechnungstellung von Antriebsmotoren, während - wenn überhaupt - allenfalls die Lieferung von Schrottmotoren in Betracht kam).
  • FG Düsseldorf, 25.06.2003 - 5 K 5868/99

    Umsatzsteueraufkommen; Rechnungsaussteller; Blankovordruck; Auswahlermessen;

    Auch eine konkrete Beeinträchtigung des Steueraufkommens ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 9.Dezember 1987 X R 35/82, BFH/NV 1988, 270; BFH-Beschluß 21.Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652).

    Der gesetzliche Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG erfordert weder die Kenntnis des Rechnungsausstellers darüber, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung missbräuchlich verwendet, noch ist eine dahingehende Absicht erforderlich (BFH-Urteil vom 21.Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652).

  • BFH, 08.09.1994 - V R 3/92

    Steuerausweis über nicht erbrachte Leistungen

    Selbst wenn der Kläger aber -- was nicht geklärt zu werden braucht -- einige wertlose Vorleistungen erbracht haben sollte, sind diese nicht mit den als vollständig ausgeführt abgerechneten Ingenieurleistungen (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 21. Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652) identisch.

    Dies ist für den Beschluß des Senats in BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652 maßgebend gewesen, weil die Lieferung von Schrottmotoren ein anderer Umsatz war als der Umsatz über die abgerechnete Lieferung von Dieselmotoren.

  • BFH, 09.12.1987 - X R 35/82

    Gefahr des Missbrauchs einer Rechnung, auch wenn sich eine Gefährdung des

    Es wird hierbei nicht vorausgesetzt, daß sich die Gefährdung des Steueraufkommens durch Eintritt eines konkreten Schadens realisiert (BFH-Beschluß vom 21. Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652).

    Indes hat der BFH im Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75 (BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229) ausgeführt, der als Gefährdungstatbestand besonderer Art konzipierte § 14 Abs. 3 UStG 1973 sei nach seinem Wortlaut, seiner Zielsetzung und seiner Entstehungsgeschichte schon durch (mißbräuchliche) Rechnungsbegebung verwirklicht; es komme weder auf eine konkrete Beeinträchtigung des Steueraufkommens noch auf vorwerfbares Verhalten an (vgl. auch Beschluß in BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652).

  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 535/96

    Qualifizierung einer Informations- und Bevorzugungsleistung; Ausstellen

    Wegen der fehlenden Übereinstimmung von tatsächlich erbrachter Leistung einerseits und der in der Rechnung beschriebenen Leistung andererseits lässt sich nicht mit Hilfe der Rechnung beweisen, dass die Steuer gerade für die erbrachte Leistung in Rechnung gestellt worden ist (BFH-Urteil vom 24. September 1987 V R 50/85, BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688; ferner BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652 und vom 9. Dezember 1987 V B 54/85 unter II. 2., BStBl II 1988, 700).

    (1) Die Inrechnungstellung von Antriebsmotoren, während tatsächlich Schrottmotoren geliefert wurden (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1987 V R 129/78, BFHE 150, 90, BStBl II 1987, 652).

  • FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06

    Unrichtige oder ungenaue Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 3 UStG 1980)

  • BFH, 05.08.1988 - X R 66/82

    Ein Privatmann schuldet die vom Käufer in einem Vertrag über den Verkauf eines

  • BFH, 29.06.1988 - V B 144/87

    Umsatzsteuerschuld aus einer Proformarechnung

  • BFH, 24.11.1998 - V B 89/98

    PKH; juristische Person

  • BFH, 16.03.1988 - X R 7/80

    Voraussetzungen der Besteuerung für Kleinunternehmer - Einordnung einer

  • FG Hamburg, 08.08.1996 - VI 132/93

    Versagung des Vorsteuerabzugs; Lieferung in Form eines Wechsels der

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90

    Festsetzung von Umsatzsteuer wegen Ausweisung von Umsatzsteuer und Absetzung als

  • BFH, 12.03.1993 - V B 124/92

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass der Vollstreckung eines

  • BFH, 23.07.1992 - V B 90/91

    Steuerrechtliche Wirkungen einer missbräuchlichen Rechnungsbegehung

  • FG Düsseldorf, 25.06.1998 - 5 V 926/98

    Umgehung der Steuerverpflichtung aus § 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG);

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.1996 - 1 K 108/95

    Rechtmäßigkeit der Höhe einer Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; Voraussetzungen für

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