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   BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86   

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https://dejure.org/1988,895
BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86 (https://dejure.org/1988,895)
BFH, Entscheidung vom 14.04.1988 - IV R 96/86 (https://dejure.org/1988,895)
BFH, Entscheidung vom 14. April 1988 - IV R 96/86 (https://dejure.org/1988,895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 § 4 Abs. 1, § 13a, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, § 14

  • Wolters Kluwer

    Landwirt - Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich - Übergangsbilanz - Wahlrecht - Aktivierung von Futtervorräten - Vereinfachungsregelung - Verzicht auf Aktivierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aktivierungswahlrecht für selbsterzeugte, nicht zum Verkauf bestimmte Vorräte auch beim Übergang von der Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zum Bestandsvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 138
  • BB 1988, 1452
  • DB 1988, 1929
  • BStBl II 1988, 672
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U

    Einstufung der Höhe eines Veräußerungsgewinns bei den Einkünften aus Land- und

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86
    Das BFH-Urteil vom 3. Juni 1965 IV 180/61 U (BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579), das zur Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juni 1949 (Gesetz und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 1949, 95) ergangen ist, versucht dieser Fiktion eine sachliche Grundlage mit dem Hinweis zu geben, es liege im Wesen der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen, daß mit ihnen alle normalen Aufwendungen eines Landwirts abgegolten seien; bei der Frage, was als normale Aufwendung zu gelten habe, sei aber von den bei buchführenden Landwirten im allgemeinen ausgewiesenen Aufwendungen auszugehen, zu denen eben auch die Kosten für Feldinventar und stehende Ernte gehörten (im Streitfall also auch für selbst angebaute Futtervorräte, die zum eigenen Verbrauch bestimmt sind); sie seien auch schon bei der Ermittlung des Einheitswerts berücksichtigt und damit auch im Grundbetrag erfaßt.

    Im Falle des Urteils in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 handelte es sich aber um die Berechnung des Veräußerungsgewinns anläßlich einer Betriebsveräußerung, für die beim Landwirt mit Durchschnittsgewinnermittlung als betrieblicher Abschluß im Wege der Schätzung ein fiktiver Bestandsvergleich aufgestellt werden mußte.

    Insofern unterscheidet sich der Fall in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579, auf den allein sich die Finanzverwaltung zur Begründung ihrer Auffassung berufen kann, vom vorliegenden Streitfall, wenn auch bei der Beurteilung des Zeitraums mit Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen - obgleich unter anderen Perspektiven - parallele rechtliche Überlegungen anzustellen sind, bei denen der erkennende Senat von der damaligen Auffassung abweicht, weil er sie - wie oben dargelegt - vor allem logisch nicht für haltbar hält.

  • BFH, 12.12.1985 - IV R 225/83

    Maßgeblichkeit der amtlichen AfA-Tabellen bei Übergang von der Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86
    Geht ein Landwirt mit dem Eintritt in die Buchführungspflicht von der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen gemäß § 13a EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG über, so ist bei Beginn des ersten Wirtschaftsjahres mit Bestandsvergleich eine Anfangsbilanz (Übergangsbilanz) aufzustellen, die das im Zeitpunkt des Übergangs vorhandene Betriebsvermögen ausweist (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 IV R 225/83, BFHE 145, 533, BStBl II 1986, 392).

    Dementsprechend können beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen grundsätzlich nur normale Absetzungen für Abnutzung zugrunde gelegt werden bzw. als erfaßt gelten; aus demselben Grunde sind auch Abweichungen hiervon durch die unterstellte Ausübung von besonderen Bewertungswahlrechten in der Regel ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juni 1984 IV R 276/83, BFHE 141, 276, BStBl II 1984, 663, und in BFHE 145, 533, BStBl II 1986, 392).

  • BFH, 06.12.1984 - IV R 212/82

    Verzicht auf Aktivierung - Selbstgeschaffene Vorräte - Land- und Forstwirt -

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86
    Ein Wechseln ist nicht zulässig (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1984 IV R 212/82, BFHE 143, 233, BStBl II 1985, 391, 393; jetzt § 252 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 HGB n. F.).

    Ebenso wie dem Pächter, der erstmalig eine Eröffnungsbilanz erstellt (Urteil in BFHE 143, 233, BStBl II 1985, 391, 393), muß auch dem Landwirt, der eine Übergangsbilanz (Anfangsbilanz) erstellt, das von der Finanzverwaltung eingeräumte Bilanzierungswahlrecht hinsichtlich des selbstgeschaffenen Vorratsvermögens zustehen.

  • BFH, 07.06.1984 - IV R 276/83

    Erhöhte Absetzungen - Zulässigkeit von erhöhten Absetzungen - Gewinn aus Land-

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86
    Dementsprechend können beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen grundsätzlich nur normale Absetzungen für Abnutzung zugrunde gelegt werden bzw. als erfaßt gelten; aus demselben Grunde sind auch Abweichungen hiervon durch die unterstellte Ausübung von besonderen Bewertungswahlrechten in der Regel ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juni 1984 IV R 276/83, BFHE 141, 276, BStBl II 1984, 663, und in BFHE 145, 533, BStBl II 1986, 392).
  • BFH, 13.10.1976 - I R 79/74

    Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des

    Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 96/86
    Ist der Börsen- oder Marktpreis niedriger, ist dieser anzusetzen (Felsmann, a.a.O., B 735; vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1976 I R 79/74, BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540).
  • BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95

    Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung

    Andernfalls würde das von der Rechtsprechung (Senatsurteil vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672) entwickelte Willkürverbot verletzt, wonach der Steuerpflichtige nicht ohne sachliche Gründe Bilanzierungswahlrechte benutzen dürfe, um die Höhe seiner Steuern zu beeinflussen.

    Allerdings legt das BMF- Schreiben unter Bezug auf das Senatsurteil in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672 fest (a. a. O., Tz. 19 f.), daß die gewählte Bewertungsmethode sowie das Wertermittlungsverfahren für die jeweilige Tiergruppe grundsätzlich beizubehalten ist, und zwar auch für Bestandszugänge, es sei denn, die betrieblichen Verhältnisse hätten sich -- wie z. B. bei Strukturwandel -- wesentlich geändert.

    Daß ein Land- und Forstwirt ein Wahlrecht entsprechend den Senatsurteilen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672, und vom 17. März 1988 IV R 82/87 (BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770) ausüben darf, hat die Finanzverwaltung erstmals in dem neugefaßten Abschn. 125 Abs. 3 Satz 1 EStR 1990 anerkannt.

    Zwar hatte der erkennende Senat die in BFHE 83, 213, BStBl III 1965, 579 vertretene alte Auffassung bereits mit den Urteilen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672 und in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770 aufgegeben, so daß sich der steuerlich beratene Kläger auf das nunmehr vom Senat bestätigte Wahlrecht hätte berufen können.

  • BFH, 29.07.2015 - X R 37/13

    Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen - Erhöhung der

    Das gilt auch dann, wenn die Inanspruchnahme derartiger Wahlrechte üblich sein sollte (so ausdrücklich für den Übergang der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zur Bilanzierung BFH-Urteile vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672; vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, und vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284).
  • BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07

    Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen

    Sie bezieht sich vielmehr auf den vom BFH in BFHE 191, 527, BStBl II 2000, 422 entschiedenen Fall, wonach es dem Landwirt --abweichend von der früheren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1984 IV R 212/82, BFHE 143, 233, BStBl II 1985, 391, und vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672)-- nicht verwehrt werden kann, zum nächsten noch offenen Bilanzstichtag zu der bilanzrechtlich zwingend vorgeschriebenen Aktivierung seiner Feldbestände überzugehen.
  • BFH, 12.12.2013 - IV R 31/10

    Berücksichtigung von Feldinventar beim Übergang von der

    Erstmals in dieser Bilanz können Bilanzierungswahlrechte ausgeübt oder die Inanspruchnahme einer bilanziellen Billigkeitsmaßnahme geltend gemacht werden (BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

    Für einen nach Durchschnittssätzen pauschalierenden Steuerpflichtigen besteht kein solches Vereinfachungsinteresse, so dass eine Ausübung des Wahlrechts in die eine oder andere Richtung nicht unterstellt werden kann (ebenso für den Verzicht auf den Ansatz von selbst erzeugten Futtermitteln BFH-Urteil in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 97/91

    Änderung der Gewinnermittlungsmethode bei Landwirten

    Dazu hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß in der Übergangsbilanz die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen sind, mit denen sie zu Buche stünden, wenn der Gewinn von Anfang an durch Bestandsvergleich ermittelt worden wäre (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1987 IV R 49/86, BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327; vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, und vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit entschieden, daß ein Landwirt beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zum Bestandsvergleich nicht auf die Aktivierung selbstgewonnener Futtervorräte verzichten muß, wie in einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung vorgesehen; es könne nicht angenommen werden, daß er sich in der Vergangenheit für die Vereinfachungsregelung entschieden habe, weil er auf einen Antrag zum Übergang zur Buchführung durch Bestandsvergleich verzichtet habe (BFH-Urteil in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 101/90

    Bewertung des Viehbestands bei Einführung der Buchführung

    In dieser Übergangsbilanz hätte er das Betriebsvermögen mit den Werten ansetzen müssen, die sich ergeben würden, wenn er seinen Gewinn von Anfang an durch Bestandsvergleich ermittelt hätte (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. September 1987 IV R 49/86, BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327; vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770; vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit entschieden, daß ein Landwirt beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zum Bestandsvergleich nicht auf die Aktivierung selbstgewonnener Futtervorräte verzichten muß, wie in einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung vorgesehen; es könne nicht angenommen werden, daß er sich in der Vergangenheit für die Vereinfachungsregelung entschieden habe, weil er auf einen Antrag zum Übergang zur Buchführung durch Bestandsvergleich verzichtet habe (BFH-Urteil in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 17/92

    Buchwert landschaftlicher Betriebsgebäude bei Wechsel der

    Dabei kann nicht unterstellt werden, daß der Landwirt während der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß VOL, GDL oder § 13 a EStG Wahlrechte ausgeübt hat, die allein dem buchführenden Landwirt vorbehalten sind (BFH-Urteile vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, und vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

    Dabei handelte es sich jedoch um ein Wahlrecht (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 7 EStG Anm. 421), dessen Inanspruchnahme nach der Rechtsprechung des Senats (BFH in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, und in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672) für den Zeitraum der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht unterstellt werden kann (gl. A. Felsmann, a. a. O., B 884; Märkle/Hiller, Die Einkommensteuer bei Land- und Forstwirten, 6. Aufl., 1992, Rdnr. 132).

  • BFH, 08.08.1991 - IV R 56/90

    1. Übergang von der Schätzung nach Richtsätzen zur Gewinnermittlung durch

    Für Fälle des Übergangs von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13 a EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß in der Übergangsbilanz die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen sind, mit denen sie zu Buche stünden, wenn der Gewinn von Anfang an durch Bestandsvergleich ermittelt worden wäre (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1987 IV R 49/86, BFHE 151, 386, BStBl II 1988, 327; vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770; vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

    a) Der erkennende Senat hat in den Urteilen in BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770, und in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672 ein solches Wahlrecht dem Steuerpflichtigen in den Fällen des Übergangs von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13 a EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zugesprochen (vgl. Abschn. 125 Abs. 3 EStR 1990).

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 38/99

    Aktivierung von Feldbeständen

    Er ist davon ausgegangen, dass das einmal in Anspruch genommene Wahlrecht auf Nichtaktivierung den Landwirt bei gleichbleibenden betrieblichen Verhältnissen auch für die Zukunft bindet (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1984 IV R 212/82, BFHE 143, 233, BStBl II 1985, 391, 393, und vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).
  • BFH, 13.09.1990 - IV R 69/90

    1. Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse ist als Einnahme im Zuschlagbereich

    a) Dabei sind die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, mit denen sie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu Buche stehen würden, wenn der Gewinn schon vorher durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt worden wäre (BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 96/86, BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672).

    Insbesondere ist eine solche Pflicht nicht aus Abschn. 131 Abs. 3 Satz 4 EStR herzuleiten, weil diese Regelung allenfalls ein steuerliches Bilanzierungswahlrecht enthält ("... kann ... bis zur Höhe der Entschädigung ein Schuldposten, Wirtschaftserschwernis" eingesetzt werden"), dessen wirksame Ausübung in der Vergangenheit weder allgemein (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 153, 138, BStBl II 1988, 672, und vom 17. März 1988 IV R 82/87, BFHE 153, 333, BStBl II 1988, 770) noch im Hinblick auf die vom FA behaupteten, aber nicht ersichtlichen Besonderheiten der Betriebsvorgänge im Sinne des § 13 a Abs. 8 EStG unterstellt werden kann.

  • BFH, 10.07.1991 - X R 79/90

    Einkommensteuer; Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsrente durch

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.1995 - 12 K 108/92

    Rechtmäßigkeit der Bewertung von Vieh als geringwertiges Wirtschaftsgut;

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.1999 - 4 K 165/97

    Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts ; Bindung an die Bilanzierungsentscheidung

  • BFH, 29.11.1990 - IV R 131/89

    Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten für früher erhaltene Entschädigung für

  • BFH, 16.06.1994 - IV R 84/93

    Der Land- und Forstwirt ist an die beim Übergang von der Gewinnermittlung nach

  • FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09

    Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gilt auch für Billigkeitsmaßnahmen

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04

    Vorliegen einer Entnahme bei Übertragung der Milchreferenzmenge in einem den

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04

    Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Überführung einer Milchquote auf

  • FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 64/03

    Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Übertragung eines Teilbetriebs bzw.

  • BFH, 17.05.1990 - IV R 21/89

    Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse sind bei Land- und Forstwirten mit

  • FG München, 29.09.1999 - 9 K 2995/95

    Korrektur der Bewertung der Tiere eines Landwirts aufgrund einer Erhöhung der

  • FG Baden-Württemberg, 03.11.1998 - 4 K 164/98

    Wahlrecht der Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter; Abweichung von

  • FG München, 29.07.2014 - 7 K 3760/12

    Gewinnschätzung nach der Richtsatzmethode bei Landwirten

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2002 - 1 K 25/99

    Wahlrecht zur Nichtabktivierung selbsterzeugter Vorräte und von Feldinventar

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.1995 - 1 K 1564/93

    Einkommensteuer; Wahlrecht zum bilanziellen Ansatz des Feldinventars

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