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   BFH, 18.05.1988 - II R 1/85   

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https://dejure.org/1988,991
BFH, 18.05.1988 - II R 1/85 (https://dejure.org/1988,991)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1988 - II R 1/85 (https://dejure.org/1988,991)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - II R 1/85 (https://dejure.org/1988,991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG § 102 Abs. 1, § 103 Abs. 1 i.d.F. des VStRG

  • Wolters Kluwer

    Inländische Schachtelbeteiligung - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Gewerbebetrieb - Einheitsbewertung eines gewerblichen Betriebs - Schuldenüberhang - Stuttgarter Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 102 Abs. 1, § 103 Abs. 1 i d F des VStRG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Abzug von Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer inländischen Schachtelbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 134
  • BB 1988, 1812
  • BB 1988, 1948
  • DB 1988, 1933
  • BStBl II 1988, 822
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.01.1972 - III R 4/71

    Schachtelbeteiligung - Schulden - Wirtschaftlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - II R 1/85
    In wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer inländischen Schachtelbeteiligung stehende Schulden können bei der Einheitsbewertung eines gewerblichen Betriebes ab 1. Januar 1974 insoweit abgezogen werden, als sie den Wert der Schachtelbeteiligung übersteigen (sog. Schuldenüberhang); denn insoweit stehen sie (auch) mit der Gesamtheit des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang (Änderung der Rechtsprechung in den BFH-Urteilen vom 19. Dezember 1969 III R 21/67, BFHE 97, 387, BStBl II 1970, 201, und vom 28. Januar 1972 III R 4/71, BFHE 104, 569, BStBl II 1972, 416).

    Dadurch wird das in der Schachtelbeteiligung verkörperte Vermögen nur als Betriebsvermögen der Untergesellschaft, und bei den Gesellschaftern der Obergesellschaft (Inhabergesellschaft) durch Ansatz des gemeinen Werts der Anteile an der Obergesellschaft erfaßt (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1972 III R 4/71, BFHE 104, 569, 571, BStBl II 1972, 416).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht nach ständiger Rechtsprechung, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb insgesamt oder einzelne seiner Wirtschaftsgüter betreffen (vgl. BFHE 104, 569, 570, BStBl II 1972, 416).

    Die Rechtsprechung des III. Senats des BFH hat anerkannt, die Versagung des Abzugs von Schulden zum Erwerb einer Schachtelbeteiligung führe dazu, daß das Schachtelprivileg insoweit nicht zum Zuge komme, als der Schuldenabzug ausgeschlossen ist (vgl. BFHE 104, 569, 571, BStBl II 1972, 416).

    Soweit sich aus BFHE 104, 569, 571, BStBl II 1972, 416 etwas anderes ergibt, hält der Senat für die Rechtslage ab 1. Januar 1974 daran nicht mehr fest.

  • BFH, 19.12.1969 - III R 21/67

    Resteinzahlungsverpflichtung - Schachtelbeteiligung - Einheitswertfeststellung

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - II R 1/85
    In wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer inländischen Schachtelbeteiligung stehende Schulden können bei der Einheitsbewertung eines gewerblichen Betriebes ab 1. Januar 1974 insoweit abgezogen werden, als sie den Wert der Schachtelbeteiligung übersteigen (sog. Schuldenüberhang); denn insoweit stehen sie (auch) mit der Gesamtheit des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang (Änderung der Rechtsprechung in den BFH-Urteilen vom 19. Dezember 1969 III R 21/67, BFHE 97, 387, BStBl II 1970, 201, und vom 28. Januar 1972 III R 4/71, BFHE 104, 569, BStBl II 1972, 416).

    Sie tritt nach der bisherigen Rechtsprechung selbst dann ein, wenn die Schachtelbeteiligung keinen Wert mehr hat, so daß der Saldo aus Aktivvermögen und Passivvermögen insoweit zu einem Schuldenüberhang führt (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1969 III R 21/67, BFHE 97, 387, BStBl II 1970, 201).

    Auf Grund dieser Überlegungen und des Umstandes, daß die gesetzliche Regelung der Schachtelvergünstigung und des Schuldenabzugs geändert wurden, gibt der Senat die Rechtsauffassung der Entscheidung BFHE 97, 387, BStBl II 1970, 201 zum Schuldenüberhang im Interesse des Abbaues von Wertungswidersprüchen auf.

  • BFH, 06.11.1985 - II R 220/82

    Anteilsbewertung - Ansatz - Negativer Ertragshundertsatz

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - II R 1/85
    Für die Schätzung des gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung das Stuttgarter Verfahren entwickelt, das nach ständiger Rechtsprechung ein geeignetes Schätzungsverfahren ist (vgl. BFH- Urteil vom 6. November 1985 II R 220/82, BFHE 145, 431, BStBl II 1986, 281).
  • BFH, 13.04.1983 - I R 63/79

    Erwerb eines Geschäftswerts - Abschreibung eines Geschäftswerts - Aktivierung des

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - II R 1/85
    Vielmehr besteht die Vermutung, daß der Wert der Beteiligung nicht unter den Erwerbspreis abgesunken ist, solange nicht das Gegenteil feststeht, d. h., daß auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung der Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung besteht, der Wert der Beteiligung unter den Kaufpreis abgesunken ist (vgl. für die Abschreibung eines erworbenen Geschäftswerts auf den niedrigeren Teilwert BFH-Urteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BFHE 138, 541, 543, BStBl II 1983, 667, m. w. N.).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - II R 1/85
    Wenn diese Vergünstigung bei einzelnen (nicht typischen) Lebenssachverhalten ihre Wirkung verfehlt und es dem Begünstigten überlassen bleibt, ob er sie beanspruchen will, so hat sich der Gesetzgeber im Bereich seines verfassungsrechtlich gewährleisteten weiten Gestaltungsspielraums (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 26. Februar 1985 2 BvL 17/83, BVerfGE 69, 150, 160) gehalten.
  • BFH, 25.10.1966 - I 26/64

    Abzugsfähigkeit von Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - II R 1/85
    Nach dem BFH-Urteil vom 25. Oktober 1966 I 26/64 (BFHE 87, 243, 248, BStBl III 1967, 92, 94) waren Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer Schachtelbeteiligung aufgenommen worden sind, insoweit als Betriebsausgaben abziehbar, als die steuerbegünstigten Einnahmen aus der Schachtelbeteiligung den Betrag der aufzuwendenden Schuldzinsen nicht deckten.
  • BFH, 08.03.1995 - II R 10/92

    Schuldenabzug bei DBA-Schachtelbeteiligungen

    Dennoch hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Mai 1988 II R 1/85 (BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822), an dessen Grundsätzen er festhält, auch in diesem Fall den Abzug des Schuldenüberhangs zugelassen.

    bb) Die Übertragbarkeit der vom erkennenden Senat im Urteil in BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822 zum Inlandsschachtelprivileg entwickelten Grundsätze auf die DBA-Schachtelvergünstigungen läßt sich entgegen der Ansicht des FG nicht mit der Erwägung verneinen, im Gegensatz zu einer Inlandsschachtelbeteiligung i.S. des § 102 Abs. 1 BewG handele es sich bei den hier zu beurteilenden DBA-Schachtelprivilegien jedenfalls dann um "echte" Steuervergünstigungen, wenn --wie im Streitfall-- in den ausländischen Staaten, in denen die Tochtergesellschaften ihren Sitz haben, eine Vermögensteuer nicht erhoben werde.

    Wenn sich der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822 zur Rechtfertigung des Abzugs eines Schuldenüberhangs im Zusammenhang mit einer unter § 102 Abs. 1 BewG fallenden Inlandsschachtelbeteiligung u.a. auf die Parallele zu § 102 Abs. 2 BewG berufen hat, so läßt sich eine solche Parallele erst recht zwischen den DBA-Schachtelvergünstigungen und § 102 Abs. 2 BewG ziehen.

    Mit Leitsatz 2 überträgt der BFH seine Rechtsprechung zum Abzug des Schuldenüberhangs für eine inländische Schachtelbeteiligung (Urteil vom 18.5.1988, BStBl II 1988, 822) auf das - ebenfalls antragsunabhängig zu gewährende - bewertungsrechtliche (vermögensteuerliche) DBA-Schachtelprivileg.

  • BFH, 18.09.1996 - I R 44/95

    Abzug der von einem nicht zum Organkreis gehörenden Gläubiger aufgenommenen

    Das bewertungsrechtliche Abzugsverbot würde nur dann nicht gelten, wenn und soweit die Schulden den gemeinen Wert der Schachtelbeteiligung überstiegen (Fall des sog. Schuldenüberhangs; s. BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 II R 1/85, BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822).

    Das Abzugsverbot soll verhindern, daß sich die Schachtelvergünstigung des § 102 Abs. 1 BewG nur einseitig, d. h. auf der Aktivseite auswirkt (s. Reichsfinanzhof - RFH -, Urteil vom 31. August 1933 III A 157/33, RStBl 1933, 1350 - zu § 47 Abs. 1 des Reichsbewertungsgesetzes 1931, einer Vorgängervorschrift des § 103 BewG - s. Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 9. Aufl., § 103 BewG Anm. 1; s. a. Urteil in BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822).

  • BFH, 22.09.1999 - II R 1/99

    Einheitsbewertung des BV; Grundbesitz im Beitrittsgebiet

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht nach ständiger Rechtsprechung, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb insgesamt oder einzelne seiner Wirtschaftsgüter betreffen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1972 III R 4/71, BFHE 104, 569, 570, BStBl II 1972, 416, und vom 18. Mai 1988 II R 1/85, BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822).

    Der notwendige Zusammenhang einer Schuld mit dem Betrieb ist jedoch u.a. dann nicht vorhanden, wenn die Schuld in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Teilen des Gewerbebetriebs steht, die bewertungsrechtlich nicht zum Betriebsvermögen gehören (vgl. hierzu für die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des StandOG: BFH-Urteil in BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822; Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 9. Aufl., § 103 BewG bis 1992 Rdnr. 36, m.w.N.).

    Das BFH-Urteil in BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822, auf das die Klägerin hingewiesen hat, steht dieser Beurteilung nicht entgegen.

  • BFH, 29.05.1996 - I R 167/94

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    b) Der Senat hat ferner berücksichtigt, daß der II. Senat des BFH in seinen Urteilen vom 18. Mai 1988 II R 1/85 (BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822) und vom 8. März 1995 II R 10/92 (IStR 1994, 334) die Versagung des Abzuges eines Schuldenüberhanges sowohl in bezug auf ein DBA-Schachtelprivileg als auch in bezug auf § 102 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) als eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung bezeichnet hat.
  • BFH, 31.08.1999 - VIII R 21/98

    Stiller Gesellschafter als Mitunternehmer

    Er hat angenommen, daß der Geschäftswert bei einer Bewertung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren nur zu einem Drittel erfaßt sei, wenn die Unternehmensrendite den für die Bewertung angenommenen Normalzinssatz übersteigt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 II R 1/85, BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822).
  • BFH, 29.05.1996 - I R 21/95

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    b) Der Senat hat ferner berücksichtigt, daß der II. Senat des BFH in seinen Urteilen vom 18. Mai 1988 II R 1/85 (BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822) und vom 8. März 1995 II R 10/92 (IStR 1995, 334) die Versagung des Abzuges eines Schuldenüberhanges sowohl in bezug auf ein DBA-Schachtelprivileg als auch in bezug auf § 102 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) als eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung bezeichnet hat.
  • FG München, 03.06.1998 - 1 K 2623/95
    Hierzu habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 18.5.1988 II R 1/85 (BStBl II 1988, 822) entschieden, daß bei steuerfreien Schachtelbeteiligungen ein Schuldenüberhang vermögensteuerrechtlich zu berücksichtigen sei.

    Der im BFH-Urteil BStBl II 1988, 822 aufgestellte Grundsatz, demzufolge eine antragsunabhängige Vergünstigung nicht dazu führen darf, daß ein Steuerpflichtiger ungünstiger behandelt wird als wenn es die Vergünstigung nicht gäbe, kommt im Streitfall nicht zur Anwendung.

  • FG Hamburg, 02.09.2003 - VII 196/00

    Internationales Steuerrecht/Doppelbesteuerungsabkommen: Keine Diskriminierung

    § 102 BewG sehe das Schachtelprivileg vor, um eine über die zweifache Besteuerung hinausgehende Mehrfachbesteuerung ein und desselben Vermögens inländischer Kapitalgesellschaften usw. zu vermeiden (BFH-Urteil vom 18.5.1988, 11 R 1/85, BStBl II 1988, 822 ).

    Dadurch wird das in der Schachtelbeteiligung verkörperte Vermögen nur als Betriebsvermögen der Untergesellschaft und bei den Gesellschaftern der Obergesellschaft durch Ansatz des gemeinen Werts der Anteile an der Obergesellschaft erfasst (BFH, Urteil vom 18.5.1988, BStBl II 1988, 822 m.w.N.; BFH vom 31.10.1990, BStBl II 1991, 161 ).

  • BFH, 06.07.2011 - VI R 35/10

    Freigrenze für arbeitgeberseitig überlassene Gratisaktien - Keine Nachteile durch

    Diese Auffassung hatte der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. März 2010 VI R 36/08 (BFH/NV 2010, 1432) in einem vergleichbaren Fall in Bezug auf die Bewertung unentgeltlich eingeräumter Genussrechte herangezogen und ergänzend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 18. Mai 1988 II R 1/85, BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822) eine vergünstigende Norm nicht dazu führen dürfe, dass der Steuerpflichtige ungünstiger behandelt werde, als wenn es diese Vergünstigung nicht gäbe.
  • BFH, 10.03.2010 - VI R 36/08

    Bewertung unentgeltlich eingeräumter Genussrechte

    Zutreffend verweist insoweit die Klägerin auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18. Mai 1988 II R 1/85, BFHE 154, 134, BStBl II 1988, 822), wonach eine vergünstigende Norm nicht dazu führen dürfe, dass der Steuerpflichtige ungünstiger behandelt werde, als wenn es diese Vergünstigung nicht gäbe.
  • BFH, 10.03.2005 - II R 51/03

    Schachtelvergünstigung für USA-KapG

  • BFH, 17.02.1999 - II R 73/97

    Bewertung nicht notierter Anteile

  • FG Hessen, 02.04.2007 - 4 K 299/05

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Schachtelprivileg für ausländische

  • BFH, 31.10.1990 - II R 176/87

    Die beschränkte Vermögensteuerpflicht einer Aktiengesellschaft italienischen

  • BFH, 12.01.1994 - II R 95/89

    Internationales Steuerrecht; Schuldenabzug bei inländischer Betriebsstätte;

  • BFH, 18.03.1998 - II R 62/96

    Abzugsfähigkeit von im Zusammenhang mit nicht in die Bemessungsgrundlage für die

  • FG Nürnberg, 21.11.1996 - IV 257/95
  • FG München, 01.03.2006 - 7 K 3966/03

    Vorenthaltung einer Steuervergünstigung gegenüber einer Kapitalgesellschaft mit

  • BFH, 22.11.1995 - II B 63/95

    Voraussetzungen des Ansehens einer Teilwertvermutung als entkräftet

  • BFH, 18.05.1988 - II R 192/85
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