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   BFH, 02.08.1988 - VII R 101/85   

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BFH, 02.08.1988 - VII R 101/85 (https://dejure.org/1988,3999)
BFH, Entscheidung vom 02.08.1988 - VII R 101/85 (https://dejure.org/1988,3999)
BFH, Entscheidung vom 02. August 1988 - VII R 101/85 (https://dejure.org/1988,3999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MinöStG § 8 Abs. 3 Nr. 3

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 401
  • BB 1988, 1952
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Düsseldorf, 29.05.1998 - 4 K 6768/94

    Steuerfreie Verwendung von Mineralöl; Verbrennung von Produktionsrückständen;

    Auch ein nur mittelbares Verheizen ist steuerschädlich, wenn es der Hauptverwendungszweck ist (vgl.: BFH, Urteil vom 2. August 1988 - VII R 101/85 - BFHE 154, 401 (404); Urteil vom 25. Oktober 1994 - VII R 96/93 - a.a.O. (168)).

    Liegen die Voraussetzungen des § 17 Abs. 11 Satz 1 MinöStDVO vor, kann ein Verheizen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) MinöStG gegeben sein, das jedoch als unschädlicher Nebenzweck anzusehen ist (vgl.: BFH, Urteil vom 5. Juli 1988 - VII R 119/84 - BFHE 154, 286 (288); Urteil vom 2. August 1988 - VII R 101/85 - a.a.O. (404); Urteil vom 8. August 1995 - VII R 111, 120/94 - a.a.O. (79)).

    Liegen die Voraussetzungen des § 17 Abs. 11 Satz 1 MinöStDVO wie hier vor, kann ein Verheizen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) MinöStG gegeben sein, das jedoch als unschädlicher Nebenzweck anzusehen ist (vgl.: BFH, Urteil vom 5. Juli 1988 - VII R 119/84 - a.a.O. (288); Urteil vom 2. August 1988 - VII R 101/85 - a.a.O. (404); Urteil vom 8. August 1995 - VII R 111, 120/94 - a.a.O. (79)).

  • BFH, 30.09.1997 - VII R 114/96

    Verwendung von Mineralöl - Steuerfreiheit

    b) In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat als typische Fälle des Verheizens angesehen: das Verbrennen von Schweröl zur Erhitzung von Wasser in einem Dampfkessel zu Wasserdampf mit dem Ziel der Verwertung der hierin gespeicherten Wärme im Betrieb (BFHE 97, 400), das Verbrennen von Erdgas in einem Drehrohrofen zur Erzeugung von Wasserdampf (einschließlich eines hohen Partialdrucks) als Voraussetzung für die Futterphosphatherstellung durch hydrothermische Entfluorisierung (Senatsbeschluß in BFH/NV 1997, 531) und die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie durch Umwandlung von Mineralöl im sog. OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist (Senatsurteil in BFHE 87, 587), durch Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung in einem betriebseigenen Kraftwerk verheizt wird (Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36) sowie durch Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle in Öfen von Zementwerken (Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401).
  • BFH, 20.09.1994 - VII R 57/93

    Finanzgerichtsordnung; Bindung an eine offensichtlich gesetzeswidrige Zulassung

    Er hat aber auch den mittelbaren Einsatz von Mineralöl zum Verheizen, nämlich die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie, als steuerbares Verheizen beurteilt (BFHE 87, 587: Umwandlung von Mineralöl im OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist; Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151 , BStBl II 1977, 36 : Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets, um diese umweltfreundlich zu beseitigen, zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung verheizt wird; Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401: Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle).
  • BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    Er hat aber auch den mittelbaren Einsatz von Mineralöl zum Verheizen, nämlich die Verwendung von Mineralöl zu einer zweistufigen Erzeugung von Wärmeenergie, als steuerbares Verheizen beurteilt (BFHE 87, 587: Umwandlung von Mineralöl im OCCR-Verfahren in ein nicht als Mineralöl anzusehendes Gas, das zur Beheizung von Zinköfen bestimmt ist; Senatsurteil vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36 : Verrühren von Schweröl mit Rußölpellets, um diese umweltfreundlich zu beseitigen, zu einem Gemisch, das selbst kein Mineralöl ist, aber zur Wärmegewinnung verheizt wird; Senatsurteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401: Vermischung von Petrolkoks mit Steinkohle zur Verheizung der dadurch gewonnenen Steinkohlenmischkohle).
  • BFH, 08.08.1995 - VII R 111/94

    Tarifierung einer Clausanlage

    Der weitere, jedenfalls nicht vorrangige mittelbare Zweck, mag er selbst auf ein "Verheizen" gerichtet sein, ist als unschädlicher Nebenzweck anzusehen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 1988 VII R 119/84, BFHE 154, 286, 288 f.; Urteil vom 2. August 1988 VII R 101/85, BFHE 154, 401, 404; arg. § 17 Abs. 4 MinöStDV a. F.).
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