Rechtsprechung
   BFH, 25.10.1988 - VIII R 339/82   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsaufspaltung -- Sachliche Verflechtung nur bei Zurückbehaltung einer wesentlichen Betriebsgrundlage -- Voraussetzung bei Grundstücken: Herrichtung für die besonderen Zwecke des Betriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsaufspaltung: Wesentliche Betriebsgrundlage

  • Betriebs-Berater

    Betriebsaufspaltung: Wesentliche Betriebsgrundlage

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 154, 539
  • BFHE 154, 540
  • BFHE 539, 54
  • BB 1989, 199
  • BB 1989, 60
  • DB 1989, 26
  • BStBl II 1989, 539



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 135/86  

    Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung

    Dieser geht für den Bereich der Betriebsaufspaltung inzwischen davon aus, daß nicht nur Bürogebäude, sondern auch Fabrikgrundstücke keine wesentliche Betriebsgrundlage bilden, wenn sie nicht für die Bedürfnisse der Betriebsgesellschaft besonders gestaltet sind (Urteile vom 12. November 1985 VIII R 342/82, BFHE 145, 396, BStBl II 1986, 299; vom 12. November 1985 VIII R 282/82, BFH/NV 1986, 362; vom 25. Oktober 1988 VIII R 339/82, BFHE 154, 539, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 145 - auszugsweise -).
  • BFH, 27.10.1998 - X B 115/97  

    Divergenz; Verfahrensmängel

    b) Soweit der Kläger eine Abweichung des finanzgerichtlichen Urteils vom BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 VIII R 339/82 (BFHE 154, 539) rügt, liegt eine Divergenz nicht vor.

    Zwar hat der BFH in BFHE 154, 539 die pachtweise Überlassung eines nicht patentfähigen Verfahrens, das auch von anderen Unternehmen angewendet wurde, nicht als wesentliche Betriebsgrundlage angesehen.

  • BFH, 16.10.2000 - VIII B 18/99  

    Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    b) Mutmaßliche Abweichung der Vorentscheidung von dem Senatsurteil vom 25. Oktober 1988 VIII R 339/82 (BFHE 154, 539).

    bb) Danach kann die Divergenzrüge der Kläger schon deswegen nicht erfolgreich sein, weil die im Urteil in BFHE 154, 539 enthaltenen Rechtssätze durch die neuere Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere das Senatsurteil in BB 2000, 2294, DB 2000, 2354) überholt sind.

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