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   BFH, 29.11.1988 - VII R 29/86   

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https://dejure.org/1988,2677
BFH, 29.11.1988 - VII R 29/86 (https://dejure.org/1988,2677)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1988 - VII R 29/86 (https://dejure.org/1988,2677)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1988 - VII R 29/86 (https://dejure.org/1988,2677)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 219
  • BFHE 155, 219
  • BB 1989, 208
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 08.01.1991 - VII R 16/89

    Rüge von Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Verwertung von Gutachten eines

    Sie steht im Einklang mit der zitierten Rechtsprechung des EuGH und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90; vom 20. Oktober 1987 VII K 16, 21-23/87, BFHE 151, 266; vom 29. November 1988 VII R 29/86, BFHE 155, 219; vom 23. Mai 1989 VII R 101/86, BFH/NV 1990, 67; vom 17. Oktober 1989 VII R 49/87, BFH/NV 1990, 407; vom 27. März 1990 VII R 122/86, BFH/NV 1990, 815).

    Der letztgenannte Begriff ist im weiten Sinn zu verstehen, d. h. er umfaßt die Entwicklung der Menschheit und die menschlichen Errungenschaften in allen Bereichen (BFHE 155, 219, 221).

    Von geschichtlichem Wert sind aber allein Stücke, die nicht mehr "nur" Kunstgegenstände sind, sondern Gegenstände von (kunst-)historisch-wissenschaftlichem Interesse (BFHE 155, 219, 221).

    Nicht jedes Kunstwerk von Rang erfüllt diese Voraussetzungen (BFHE 155, 219, 222).

  • BFH, 14.01.1997 - VII R 48/96

    Zolltarifliche Einstufung von Sammlungsstücken von geschichtlichem Wert

    Das FG berücksichtige nicht hinreichend die hohen Anforderungen, die sich aus dem Senatsurteil vom 29. November 1988 VII R 29/86 (BFHE 155, 219) ergäben.

    Der dabei angelegte Beurteilungsmaßstab hält sich im Rahmen der nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beachtenden Vorgaben für die Beurteilung eines geschichtlichen Wertes, der auch kunst- oder kulturhistorischer Art sein kann (BFHE 155, 219, 222) und -- anders als das HZA anscheinend meint -- bei Fotografien keineswegs auf technische Entwicklungen beschränkt ist (vgl. im übrigen auch die nationalen Erläuterungen zu Abschn. XXI Rz. 07.1).

    Der Umstand, daß die bloße Eigenschaft als "Kunstgegenstand" noch nicht die Zuweisung zu dieser Position rechtfertigt (BFHE 155, 219, 221; Senat, Urteil vom 8. Januar 1991 VII R 16- 19/89, BFH/NV 1991, 850, 852), schließt, wie ausgeführt, die Anerkennung als "Sammlungsstück ... " nicht generell aus.

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 119/96

    Einfuhrumsatzsteuer bei Sammlungsstücken

    Von geschichtlichem Wert sind aber allein Stücke, die nicht mehr "nur" Kunstgegenstände sind, sondern Gegenstände von (kunst-)historisch-wissenschaftlichem Interesse (Senatsurteil vom 29. November 1988 VII R 29/86 --Gobelins--, BFHE 155, 219).

    Nicht jedes Kunstwerk von Rang erfüllt diese Voraussetzungen (BFHE 155, 219, 222).

  • BFH, 20.02.1990 - VII R 126/89

    Keine Umsatzsteuerermäßigung für Umsätze des von einem Goldschmied individuell

    Abschnitt XXI und Kapitel 99 GZT enthalten zwar die Überschrift "Kunstgegenstände ....", doch ergibt sich daraus nicht, daß alle Gegenstände, denen ein künstlerischer Charakter zukommt, unter das Kapitel 99 einzuordnen sind (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs 1/89 - noch nicht veröffentlicht -, Absatz 12 der Urteilsgründe; vgl. auch Senat, Urteil vom 29. November 1988 VII R 29/86, BFHE 155, 219, 221).

    In dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Falle war Vorschrift 3 zu Kapitel 99 nicht anwendbar; überdies war der tarifierte Kunstgegenstand (Wandrelief aus verschiedenen Stoffen), anders als die vom Kläger gefertigten Schmuckwaren, auch nicht ausdrücklich in einer anderen Zolltarifnummer aufgeführt (vgl. insoweit auch BFHE 155, 219, 222).

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 32/00

    Zollrechtlich freier Verkehr - Ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz -

    Einen solchen Wert haben allein Stücke, die nicht mehr "nur" Kunstgegenstände sind, sondern Gegenstände von (kunst-)historisch-wissenschaftlichem Interesse (Senatsurteil vom 29. November 1988 VII R 29/86 --Gobelins--, BFHE 155, 219).

    Auch nicht jedes Kunstwerk von Rang erfüllt diese Voraussetzungen (BFHE 155, 219, 222), das Stück muss vielmehr exemplarische Bedeutung haben (BFH/NV 1990, 67, 68).

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 120/96

    Zollrechtlich freier Verkehr - Abfertigung eines Züricher Wellenschranks -

    Von geschichtlichem Wert sind aber allein Stücke, die nicht mehr "nur" Kunstgegenstände sind, sondern Gegenstände von (kunst-)historisch-wissenschaftlichem Interesse (Senatsurteil vom 29. November 1988 VII R 29/86 --Gobelins--, BFHE 155, 219).

    Nicht jedes Kunstwerk von Rang erfüllt diese Voraussetzungen (BFHE 155, 219, 222).

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96

    Zollrechtlich freier Verkehr - Abfertigung eines Züricher Wellenschranks -

    Von geschichtlichem Wert sind aber allein Stücke, die nicht mehr "nur" Kunstgegenstände sind, sondern Gegenstände von (kunst-)historisch-wissenschaftlichem Interesse (Senatsurteil vom 29. November 1988 VII R 29/86 --Gobelins--, BFHE 155, 219).

    Nicht jedes Kunstwerk von Rang erfüllt diese Voraussetzungen (BFHE 155, 219, 222).

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 23/02

    Tarifierung geschmolzener Magnesia

    Auch die Höhe einer Zollbelastung ist kein ausschlaggebendes Kriterium für die Einreihung einer Ware (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1988 VII R 29/86, BFHE 155, 219, 222).
  • BFH, 26.11.1991 - VII K 5/91

    Verbindliche Zolltarifauskunft für Blüten

    Die unterschiedliche Höhe des Zollsatzes - zur Zeit 20 v. H. bei Waren der Unterposition 0603 9000, 4 v. H. bei Waren der Unterposition 0604 9910 -, auf die die Klägerin noch verweist, vermag die zolltarifliche Einreihung nicht zu beeinflussen (Senat, Urteile vom 29. November 1988 VII R 29/86, BFHE 155, 219, 222, und vom 20. Februar 1990 VII K 8/89, BFHE 160, 91, 93).
  • BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei Einfuhr eines Barockschranks als

    Innerhalb des so bestimmten Rahmens konnte der vom Kläger eingeführte Schrank als Sammlungsstück beurteilt werden, das (kunst- oder kultur-)geschichtlichen Wert aufweist (zum Begriff Senat, Urteil vom 29. November 1988 VII R 29/86, BFHE 155, 219), und zwar entweder im Sinne eines Beleges für einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften - so das FG - oder im Sinne eines Anschauungsstücks für einen Abschnitt dieser Entwicklung.
  • BFH, 27.03.1990 - VII R 122/86

    Steuerbegünstigung von Umsätzen von Sammelungsstücken

  • FG Bremen, 08.06.1993 - 292047K 2

    Anforderungen an das Vorliegen eines Sammlungstückes von geschichtlichem oder

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