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   BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84   

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BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84 (https://dejure.org/1989,611)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1989 - VI R 101/84 (https://dejure.org/1989,611)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1989 - VI R 101/84 (https://dejure.org/1989,611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 1
  • NJW 1990, 2904 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 700
  • BB 1989, 1750
  • DB 1989, 2006
  • BStBl II 1989, 748
  • BStBl II 1989, 749
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.04.1987 - IV R 42/85

    Einkommensteuer - Verspätete Abgabe - Verspätungszuschlag - Ermessen

    Auszug aus BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641, und vom 30. April 1987 IV R 42/85, BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543) ist bei der Bemessung des Verspätungszuschlags von seinem in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 genannten Zweck auszugehen, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung anzuhalten.

    Insgesamt erscheint es nicht ermessensfehlerhaft, daß im Streitfall der Verspätungszuschlag mit dem Höchstsatz von 10 v.H. bemessen wurde; denn es handelt sich wegen der Häufigkeit der verspäteten Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und der Dauer der Verspätung von mehreren Monaten um einen außergewöhnlichen Fall, bei dem mehrere erschwerende Umstände zusammentreffen (BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641, und BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543).

  • BFH, 29.03.1979 - V R 69/77

    Verspätungszuschlag - Einspruchsentscheidung - Änderungsbescheid - Herabsetzung

    Auszug aus BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641, und vom 30. April 1987 IV R 42/85, BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543) ist bei der Bemessung des Verspätungszuschlags von seinem in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 genannten Zweck auszugehen, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung anzuhalten.

    Insgesamt erscheint es nicht ermessensfehlerhaft, daß im Streitfall der Verspätungszuschlag mit dem Höchstsatz von 10 v.H. bemessen wurde; denn es handelt sich wegen der Häufigkeit der verspäteten Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und der Dauer der Verspätung von mehreren Monaten um einen außergewöhnlichen Fall, bei dem mehrere erschwerende Umstände zusammentreffen (BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641, und BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543).

  • BFH, 03.08.1983 - II R 144/80

    Anfechtung einer Erlaßrücknahme - Urteilsausführung - Erlaßrücknahme -

    Auszug aus BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84
    Diese Vorschrift begründet auch einen Anspruch der Betroffenen auf fehlerfreie Ausübung eines Ermessens, ob der rechtswidrige Verwaltungsakt ganz oder teilweise zurückgenommen werden soll (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 1983 II R 144/80, BFHE 139, 128, BStBl II 1984, 321 - zu § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO 1977 - Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 130 AO 1977 Tz. 9).
  • BFH, 07.12.1960 - VII 104/60 U

    Vorliegen eines Ermessensmissbrauchs bei der Ablehnung der Berichtigung eines

    Auszug aus BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84
    Kühn/Kutter/Hofmann (Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 130 AO 1977 Bem. 2) sehen unter Hinweis auf das zu § 94 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsabgabenordnung (AO) ergangene BFH-Urteil vom 7. Dezember 1960 VII 104/60 U (BFHE 72, 225, BStBl III 1961, 84) die Ablehnung einer Rücknahme nicht als ermessensfehlerhaft an, wenn der Betroffene die Gründe für die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsakts rechtzeitig vor Eintritt der Bestandskraft erfahren hat und kein unter die §§ 172 ff. AO 1977 fallender Änderungsgrund vorliegt.
  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Dabei kommt es auf die Schwere und Offensichtlichkeit des Rechtsverstoßes sowie darauf an, weshalb die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vom Steuerpflichtigen geltend gemacht wird (BFH-Urteil vom 9. März 1989 VI R 101/84, BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749, unter II.3.a; BFH-Beschluss vom 4. Juni 2008 I R 9/07, BFH/NV 2008, 1647).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    c) Die in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 genannten Kriterien sind grundsätzlich gleichwertig (BFH-Urteile vom 9. März 1989 VI R 101/84, BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749, und in BFH/NV 1992, 78, m. w. N. der Rechtsprechung).

    Nach dem Urteil in BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749 kann die Festsetzung eines Verspätungszuschlags unter Anwendung des prozentualen Höchstsatzes (10 v. H.) ungeachtet dessen, daß der gezogene Vorteil gering war, im Hinblick auf die Häufigkeit und Dauer der Verspätung ermessensgerecht sein.

  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Das hat zur Folge, dass sich die Korrektur solcher Verwaltungsakte allein nach § 130 Abs. 1 AO 1977 richtet und infolgedessen die Unanfechtbarkeit des Steuerverwaltungsakts seiner Korrektur nicht entgegensteht (s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. März 1989 VI R 101/84, BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749).

    Es entspricht vielmehr der Zielsetzung des § 152 AO 1977, repressiv wie präventiv zu wirken, dem Umstand fortgesetzten Versäumnisses vor allem unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens eine gewichtige Bedeutung beizumessen (s. auch BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 1, 2, und in BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749, unter II. 2.; Tipke/Kruse, a.a.O., § 152 AO Rz. 26).

  • FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 7737/00

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu Umsatzsteuervoranmeldungen und

    Selbst bei Eintritt der Bestandskraft dürfe eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts aber nicht alleine mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Steuerpflichtige ein Rechtsmittel hätte einlegen können (Urteil des BFH vom 09.03.1989, BStBl II 1989, 749).

    Soweit in dem früheren Urteil des VI. Senats des BFH vom 09.03.1989 VI R 101/84 unter weiteren Voraussetzungen eine erneute Sachprüfung gefordert werde, sei dem der I. Senat des BFH in der neueren Entscheidung nicht gefolgt.

    Mit der genannten Bestimmung des AO-Anwendungserlasses habe sich der Erlassgeber unter Abänderung seiner früheren Auffassung dem Urteil des BFH vom 09.03.1989 VI R 101/84 (BStBl II 1989, 749) angeschlossen, wonach bei beantragter Rücknahme eines Verwaltungsakts nach § 130 AO die Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsakts nicht allein deshalb abgelehnt werden dürfe, weil der Betroffene ein Rechtsmittel hätte einlegen können.

  • BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07

    Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    der Gründe; vom 9. März 1989 VI R 101/84, BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749, unter II.2.

    c) Die Kläger haben die von ihnen gerügte Abweichung der Vorentscheidung von den BFH-Urteilen vom 11. Juni 1997 X R 14/95 (BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642), in BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749 und in BFH/NV 1992, 78 ebenfalls nicht schlüssig dargelegt.

  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

    Da vom Zweck des Zuschlags auszugehen ist, muß er so bemessen sein, daß er ein wirksames Druckmittel gerade noch den Umständen des einzelnen Steuerpflichtigen ist (BFH BStBl 1987 II 543, 545 unter c; BGH NVwZ 1990, 700, 702).
  • FG Hessen, 23.11.2006 - 4 K 3437/04

    Rücknahme; Verwaltungsakt; Haftungsbescheid; Ermessen; Ermessensreduzierung auf

    Im Übrigen sei auch insbesondere auf das BFH-Urteil vom 9. März 1989 VI R 101/84 hinzuweisen, wonach die von der Finanzverwaltung in ihrem Einführungserlass zur AO vertretene Ansicht, bei bestandskräftig belastenden Verwaltungsakten, bei denen das Versäumnis der Rechtsbehelfsfrist nicht entschuldbar erscheine, bestehe keine Verpflichtung in eine Überprüfung des Verwaltungsaktes einzutreten, nicht zutreffend sei.

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des BFH vom 9. März 1989 VI R 101/84 berufe, führe dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Nach dem von dem Kläger zitierten BFH-Urteil vom 9. März 1989 VI R 101/84 (BStBl II 1989, 749 ) wird daraus, dass der Gesetzgeber in § 130 AO die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes ungeachtet des Ablaufs der Rechtsbehelfsfrist in das Ermessen der Finanzverwaltung gestellt hat, deutlich, dass nicht jeder (auch) vom Finanzamt als rechtswidrig erkannter Verwaltungsakt zurückzunehmen ist.

  • BFH, 26.03.1991 - VII R 15/89

    Ablehnung einer Zurücknahme (§ 130 Abs. 1 AO 1977) wegen Umständen, die bei

    Soweit der VI. Senat des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 9. März 1989 VI R 101/84 (BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749, 751) von einer fehlerfreien Ausübung des durch § 130 Abs. 1 AO 1977 eingeräumten Ermessens nur dann ausgeht, wenn die Behörde bei einer schlüssigen Darlegung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts durch den Steuerpflichtigen in eine Sachprüfung eintritt, sich also nicht auf einen Hinweis auf die Bestandskraft beschränkt, liegt darin im Ergebnis keine Abweichung von der Rechtsprechung des erkennenden Senats.
  • OVG Thüringen, 22.08.2005 - 4 ZKO 654/05

    Benutzungsgebührenrecht; Keine Verpflichtung eines fehlerhaften Zweckverbandes

    Die Änderungsmöglichkeit nach § 130 Abs. 1 AO 1977 darf aber nicht dazu führen, dass Vorschriften über Rechtsbehelfsfristen in diesem Teilbereich unterlaufen werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. nur Urteil vom 09.03.1989 - VI R 101/84 - NVwZ 1990, 700; Klein, Abgabenordnung, 7. Auflage 2000, Rn. 28 zu § 130).

    Insbesondere begründet die vom Thüringer Oberverwaltungsgericht festgestellte, nicht wirksame Entstehung des beklagten Zweckverbandes keinen offensichtlichen Rechtsverstoß, der eine Rücknahme geboten hätte (vgl. zur Offensichtlichkeit und Schwere des Rechtsverstoßes als Rücknahmegrund etwa BFH, Urteil vom 09.03.1989, a. a. O.; Urteil vom 26.03.1991 - VII R 15/89 - BFHE 164, 215; Beschluss vom 22.06.1999 - VII B 244/98 - BFH/NV 1999, 1583).

  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - 2 K 193/04

    Voraussetzungen für die Rücknahme einer Prüfungsentscheidung bei der

    Allerdings verlangt - worauf der Prozessbevollmächtigte des Klägers zutreffend hingewiesen hat - die Rechtsprechung in einem Fall offensichtlicher und schwerer Rechtsverstöße, dass die Finanzbehörde in eine Sachprüfung eintritt und den Antrag nicht ohne weiteres unter bloßem Hinweis auf die Bestandskraft des Verwaltungsaktes ablehnt (vgl. BFH, Urteil vom 9. März 1989 VI R 101/84, BStBl II 1989, 748; Beschluss vom 22. Juni 1999 VII B 244/98, BFH/NV 1999, 1583 ).

    Denn in dem Bescheid vom 27. März 2003 bezieht sich das FM auf Seite 3 auf die Regelung in § 130 Abs. 1 AO und führt unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 9. März 1989 VI R 101/84 (BStBl II S. 749), in dem die bei einer Ermessensentscheidung im Rahmen des § 130 AO anzustellenden Erwägungen ausführlich dargestellt werden, die Umstände an, die seiner Ansicht nach eine stattgebende Entscheidung rechtfertigen würden.

  • FG Sachsen-Anhalt, 08.01.2001 - 1 K 314/00

    Beteiligte und anzuwendendes Verfahrensrecht für Antrag auf Aufhebung eines

  • BFH, 10.04.1997 - II B 120/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • FG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 K 47/03

    Anspruch auf Rücknahme eines gegen einen Prokuristen wegen Steuerschulden einer

  • BFH, 12.04.2005 - VII B 81/04

    Bestandskräftiger und rechtswidriger VA; Rücknahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2004 - 15 A 1113/04

    Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Beitragsbescheides

  • VG Schwerin, 07.03.2016 - 4 A 152/15

    Anspruch auf Erstattung überzahlter Schmutzwasserbeiträge

  • BFH, 12.11.1991 - VII K 34/90

    Tarifierung von Motorenöl

  • VG Cottbus, 12.12.2019 - 4 K 622/16

    Schmutzwasserbeitrag

  • BFH, 22.06.1999 - VII B 244/98

    Gesamtvollstreckung; Feststellungsbescheid

  • FG Nürnberg, 26.09.1996 - IV 318/95
  • VG Schwerin, 16.05.2017 - 4 A 2568/16

    (Kein)Wiederaufgreifen im kommunalen Abgabenverfahren; Anforderungen an die

  • BFH, 09.11.2004 - VI B 39/02

    Erstmalige Ermessenserwägung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 30.10.1990 - VII R 106/87

    Haftung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • FG Münster, 21.02.2008 - 8 K 38/05

    Anforderungen an die Ermessensausübung i.R.e. Entscheidung über die Rücknahme

  • BFH, 24.02.1999 - X B 149/98

    Korrektur von Steuerverwaltungsakten

  • BFH, 13.06.1991 - V R 44/87

    Anforderungen an Entscheidung über die Höhe einer Verspätungszuschläge durch

  • VG Gelsenkirchen, 07.09.2005 - 10 K 1220/04

    Erstattungsanspruch, Festsetzung, Baugenehmigungsgebühr, Wiederaufgreifen,

  • FG Münster, 06.12.2017 - 7 K 2451/16

    Berufsrecht der Steuerberater - Rücknahme eines Bescheids über das Nichtbestehen

  • VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 178/12

    Anschlussbeitragsrecht - Belegenheit eines Grundstücks in einem

  • VG Köln, 03.05.2013 - 24 K 2009/11

    Rechtswidrigkeit einer Zweitwohnungssteuerbescheids bei nachweislich fehlendem

  • VGH Bayern, 15.06.2023 - 20 B 23.63

    Zur Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Grundabgabgenbescheids

  • AGH Schleswig-Holstein, 15.01.2009 - 2 AGH 6/08

    Rechtswidrige Zwangsgeldbescheide

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.1997 - 14 K 47/93

    Verspätungszuschlag bei viermonatiger Bearbeitungszeit

  • VG Köln, 29.02.2012 - 21 K 3610/11

    Verwaltungspraxis i.R.d. Ermessensausübung nach § 130 Abs. 1 AO für die Rücknahme

  • FG Niedersachsen, 11.03.1999 - XI 642/97

    Zur Ermessensausübung bei der Entscheidung des Finanzamts über einen Antrag auf

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