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   BFH, 07.06.1989 - II R 13/86   

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https://dejure.org/1989,2073
BFH, 07.06.1989 - II R 13/86 (https://dejure.org/1989,2073)
BFH, Entscheidung vom 07.06.1989 - II R 13/86 (https://dejure.org/1989,2073)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - II R 13/86 (https://dejure.org/1989,2073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 181 Abs. 1 Satz 1; BewG § 75 Abs. 5 und 6

  • Wolters Kluwer

    Artfeststellungsbescheid - Änderung - Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen - Rechtsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 220
  • BB 1989, 1544
  • BStBl II 1989, 694
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.04.1972 - IV R 27/70

    Berichtigung eines Steuerbescheids - Kenntnis des vollen Sachverhalts -

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - II R 13/86
    Dabei ist davon auszugehen, daß das FA bei Kenntnis der Tatsache die dem Sachverhalt entsprechende (zutreffende) Entscheidung getroffen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1972 IV R 27/70, BFHE 105, 445, BStBl II 1972, 648).
  • BFH, 16.09.1987 - II R 178/85

    Änderung der bei der Einheitswertfeststellung getroffenen Artfeststellung wegen

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - II R 13/86
    Diese Änderungsbefugnis betrifft auch die bei einer Einheitswertfeststellung getroffene Artfeststellung (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1987 II R 178/85, BFHE 151, 8, BStBl II 1988, 174).
  • BFH, 24.11.1978 - III R 81/76

    Zum Begriff der Wohnung i. S. des Bewertungsrechts

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - II R 13/86
    So konnte eine Mehrheit von Räumen jedenfalls dann nicht als Wohnung i.S. des § 75 Abs. 5 und 6 BewG angesehen werden, wenn die Gesamtfläche nicht mehr als 23 qm betrug (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1978 III R 81/76, BFHE 126, 565, BStBl II 1979, 255).
  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - II R 13/86
    Im Zeitpunkt des Erlasses des ursprünglichen Artfortschreibungsbescheids vom 17. März 1980 war nach der Rechtsprechung des BFH und den einschlägigen Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder bewertungsrechtlich die Annahme zweier Wohnungen und damit der Grundstücksart Zweifamilienhaus (§ 75 Abs. 6 des Bewertungsgesetzes - BewG -) auch dann möglich, wenn diese beiden Wohnungen nicht baulich gegeneinander abgeschlossen waren; es genügte vielmehr, daß sich die Zusammenfassung mehrerer Räume zu einer Wohnung aus der Lage dieser Räume zueinander, aus ihrer Zweckbestimmung und der dieser Zweckbestimmung entsprechenden tatsächlichen Nutzung zur Führung eines selbständigen Haushalts ergab (vgl. die Darstellung der Rechtsentwicklung im BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151, und Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 8. Aufl., § 75 BewG Anm. 29 und 51 ff.).
  • BFH, 06.11.1973 - VIII R 12/71

    Berichtigungsveranlagung - Vertrauensschutz - Steuerbegünstigung - Ausgleich von

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - II R 13/86
    Die Rechtserheblichkeit einer nachträglich bekanntgewordenen Tatsache ist somit dann zu verneinen, wenn das FA auch bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache schon bei der ursprünglichen Feststellung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner anderen Entscheidung gekommen wäre (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. November 1973 VIII R 12/71, BFHE 110, 552, 555, BStBl II 1974, 67).
  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus BFH, 07.06.1989 - II R 13/86
    Wie das FA bei Kenntnis bestimmter Tatsachen einen Sachverhalt in seinem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und der die Finanzämter (FÄ) bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des Erlasses des ursprünglichen Bescheids gegolten haben (vgl. den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, 501, BStBl II 1988, 180 unter II 2.b).
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