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   BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88   

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https://dejure.org/1989,1220
BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88 (https://dejure.org/1989,1220)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1989 - IX R 45/88 (https://dejure.org/1989,1220)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1989 - IX R 45/88 (https://dejure.org/1989,1220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 34f

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Ermäßigung - Ferienwohnung - Wochenendwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34f

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baukindergeld für bis 31.12.1988 errichtete oder angeschaffte Ferien- oder Wochenendwohnung -- Grundsatzentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 80
  • BB 1989, 1682
  • BB 1989, 2166
  • DB 1989, 1705
  • BStBl II 1989, 776
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 28.09.1981 - BT-Drs 9/843
    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88
    In der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baubereich und zum Abbau ungleichmäßiger Besteuerung in der Wohnungswirtschaft, auf den § 34f EStG zurückgeht, heißt es: "Zur Vermeidung von Härten wird es der tatsächlichen Selbstnutzung gleichgeachtet, wenn wegen des Wechsels des Arbeitsortes die Absicht zur Selbstnutzung nicht verwirklicht wird." (BTDrucks 9/843, 10).

    Zielsetzung der Steuerermäßigung nach § 34f EStG war es, Familien mit zwei oder mehr Kindern im Hinblick auf ihren erhöhten Wohnbedarf einen zusätzlichen Anreiz zur Schaffung von Wohneigentum zu geben (vgl. BTDrucks 9/843, 10).

  • BFH, 24.10.1980 - VI B 78/80

    Nichteheliches Kind - Gemeinsamer Haushalt - Bescheinigung des Jugendamtes -

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88
    Das Erfordernis der Haushaltszugehörigkeit bringt lediglich zum Ausdruck, daß ein durch Kinder bedingter erhöhter Wohnbedarf bestehen muß; denn Haushaltszugehörigkeit bedeutet, daß das Kind bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen dessen Wohnung teilt oder sich mit Einwilligung des Steuerpflichtigen vorübergehend außerhalb der Wohnung aufhält (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Oktober 1980 VI B 78/80, BFHE 131, 514, BStBl II 1981, 54).
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84

    Erwerb eines Grundstücks - Einfamilienhaus - Absicht der späteren Eigennutzung -

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88
    Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 34f Satz 2 Nr. 1 EStG setzt voraus, daß das begünstigte Objekt vom Eigentümer tatsächlich selbst zu Wohnzwecken genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1987 IX R 133-135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565).
  • BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71

    Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert -

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88
    Sie decken sich aber jedenfalls insoweit, als auch die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken kein ständiges oder zeitmäßig überwiegendes Bewohnen des begünstigten Objekts erfordert (vgl. zur Selbstnutzung BFH-Urteil vom 10. August 1972 VIII R 82/71, BFHE 106, 543, BStBl II 1972, 883).
  • BFH, 08.03.1983 - VIII R 111/81

    AfA - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88
    Nach Ansicht des Senats enthält sie - wie sich aus den vorhergehenden Ausführungen ergibt - für in Sondergebieten belegene Ferien- und Wochenendwohnungen, die seinerzeit auch nach § 7b EStG in der ab 1977 geltenden Fassung begünstigt waren (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1983 VIII R 111/81, BFHE 138, 215, BStBl II 1983, 498), keine bloße Klarstellung der Rechtslage.
  • FG Niedersachsen, 30.01.1986 - XII 430/84
    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88
    Zweck des § 34f EStG sei, den Erwerb von Familienheimen für kinderreiche Steuerpflichtige zu fördern (Hinweis auf Urteil des Niedersächsischen FG vom 30. Januar 1986 XII 430/84, EFG 1986, 343).
  • BFH, 18.10.2000 - X R 19/96

    Baukindergeld nach § 34 f EStG bei doppelter Haushaltsführung

    Mit seiner Entscheidung weiche das FG ausdrücklich von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ab, nach der eine Förderung nur dann in Betracht komme, wenn das geförderte Objekt dazu bestimmt und geeignet sei, den durch die Haushaltszugehörigkeit der Kinder erhöhten Wohnbedarf zu befriedigen (vgl. Urteile des BFH vom 14. März 1989 IX R 43/88, BFHE 157, 353, BStBl II 1989, 829, und IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776).

    Zielsetzung der Steuerermäßigung sei es, Familien mit Kindern im Hinblick auf ihren erhöhten Wohnbedarf einen zusätzlichen Anreiz zur Schaffung von Wohneigentum zu geben (BFH-Urteil in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776).

    a) Zum Haushalt gehören Kinder, die bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen dessen Wohnung teilen oder sich mit seiner Einwilligung vorübergehend außerhalb seiner Wohnung aufhalten (BFH-Entscheidungen vom 24. Oktober 1980 VI B 78/80, BFHE 131, 514, BStBl II 1981, 54; in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594; R 213 a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1999; Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 34f EStG Rz. 44; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 15; Blümich/ Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 34f EStG Rz. 87; Stuhrmann in Bordewin/ Brandt, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 35).

    Dieser Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung (H 213a "Fälle des § 10e EStG Begünstigte Objekte" Amtliches Einkommensteuer-Handbuch --EStH--) und ein Teil des Schrifttums angeschlossen (Blümich/Erhard, a.a.O., § 34f EStG Rz. 68; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 34f Rz. 9; Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 34f EStG Rz. 28 a), weil das geförderte Objekt zwar nicht eine Nutzung als Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit als Familienwohnsitz erfordere, aber gleichwohl bestimmt und geeignet sein müsse, den durch die Kinder erhöhten Wohnbedarf der Familie des Steuerpflichtigen zu befriedigen (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776, und in BFHE 157, 353, BStBl II 1989, 829; ebenso BFH-Urteil vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, 149, BStBl II 1990, 216).

    Nach dem Urteil in BFHE 157, 353, BStBl II 1989, 829 sollte sich diese Auslegung zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 34f EStG, jedoch aus dem im Urteil in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776 dargelegten Sinnzusammenhang und dem Zweck der Steuerbegünstigung ergeben (ähnlich BFH-Urteil vom 21. November 1989 IX R 327/87, BFHE 159, 77, 79, BStBl II 1990, 215).

  • BFH, 31.10.1991 - X R 9/91

    Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des

    Das angefochtene Urteil weiche ab von den Entscheidungen des BFH vom 14. März 1989 IX R 45/88 (BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776), und vom 21. November 1989 IX R 327/87 (BFHE 159, 77, BStBl II 1990, 215).

    Der IX. Senat des BFH hat in seinem Urteil in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776 die u. a. in Abschn. 213 a Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 1984 vertretene Auffassung zurückgewiesen, aus dem Tatbestandsmerkmal der Haushaltszugehörigkeit der Kinder folge, daß das zu eigenen Zwecken genutzte Haus den Mittelpunkt der Lebensinteressen (Familienwohnsitz) bilden müsse.

    Nach dem Urteil in BFHE 157, 353, BStBl II 1989, 829 soll sich diese Auslegung zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 34 f EStG, jedoch aus dem im Urteil in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776 dargelegten Sinnzusammenhang und dem Zweck der Steuerbegünstigung ergeben (ähnlich Urteil in BFHE 159, 77, 79, BStBl II 1990, 215).

    Der IX. Senat des BFH entnimmt diesen Materialien die Absicht, Familien mit Kindern "im Hinblick auf ihren erhöhten Wohnbedarf" einen Anreiz zur Schaffung von Wohneigentum zu geben (Urteil in BFHE 157, 80, 82, BStBl II 1989, 776).

  • BFH, 14.04.1999 - X R 11/97

    Baukindergeld bei getrennt lebenden Eltern

    b) Haushaltszugehörigkeit bedeutet, "daß das Kind bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen dessen Wohnung teilt oder sich mit Einwilligung des Steuerpflichtigen vorübergehend außerhalb der Wohnung aufhält" (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776, m.w.N.; R 213a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien 1996).

    "Auf Dauer angelegt" heißt, der Steuerpflichtige muß nach den Verhältnissen des Veranlagungszeitraums, für den erstmals die Steuerermäßigung nach § 34f EStG in Betracht kommt, damit rechnen können, daß das Kind noch einige Zeit seinem Haushalt angehört (vgl. BFH-Urteil in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776).

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    b) Das vom Kläger benannte BFH-Urteil vom 14. März 1989 IX R 45/88 (BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776) betrifft Fragen der Steuerermäßigung nach § 34f des Einkommensteuergesetzes (EStG) und damit offensichtlich nicht die im Streitfall maßgebende Rechtsfrage nach dem Beginn eines Gewerbebetriebes.
  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Diese im Sozialrecht verwendete Begriffsbestimmung wird der Entwicklung junger Menschen zu mehr persönlicher Entfaltung und Selbständigkeit sowie ihrer erhöhten Mobilität bei gleichzeitig unveränderter bzw. sogar gesteigerter finanzieller Abhängigkeit besser gerecht als das Abstellen auf eine einheitliche Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594, m.w.N.; vom 18. Oktober 2000 X R 19/96 BFHE 193, 349, BStBl II 2001, 383; R 213a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1999; Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 34f EStG Rz. 44; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 15; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 34f EStG Rz. 87; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 35), zumal die Frage der Leitung der Wirtschaftsführung selbst bei massivem Eindringen in die persönlichen Verhältnisse einer Familie nur schwer zu beantworten ist (so zutreffend Urteil des BFH vom 13. Dezember 1985 VI R 203/84, BFHE 145, 551, BStBl II 1986, 344).
  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Es liegt nahe, daß der Gesetzgeber mit dem Ausschluß der Begünstigung von Ferien- und Wochenendwohnungen diese alte für § 7b EStG i.d.F. vor 1977 geltende Rechtsprechung für § 10e EStG wiederherstellen wollte (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776).

    Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erfordert nach Auffassung des BFH kein ständiges oder zeitmäßig überwiegendes Bewohnen des begünstigten Objekts (BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776).

  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98

    Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft

    Dieser Definition sind der IX. und X. Senat des BFH gefolgt, soweit nach § 34f EStG Voraussetzung für die Steuerermäßigung war, dass das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört (Urteile vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594; vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16; vom 18. Oktober 2000 X R 19/96, BFHE 193, 349, BStBl II 2001, 383).
  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

    Eine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" erfordert auch kein ständiges und überwiegendes Bewohnen des begünstigten Objekts (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815 [BFH 28.03.1990 - X R 160/88]; vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776 [BFH 14.03.1989 - IX R 45/88] sowie vom 7. April 1987 IX R 133 - 135/84, BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565); ohne Bedeutung ist deshalb, ob es sich bei der Wohnung um die Hauptwohnung oder um den Mittelpunkt der Lebensinteressen handelt (BFH-Urteil in BFHE 178, 140, [BFH 31.05.1995 - X R 140/93] BStBl II 1995, 720 [BFH 31.05.1995 - X R 140/93]).
  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Das Tatbestandsmerkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" erfordert nicht, daß die Wohnung den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen darstellt (BFH-Urteil vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776 zu § 34 f EStG).
  • BFH, 14.04.1999 - X R 121/95

    Getrennte Veranlagung; Steuerermäßigung nach § 34 f. EStG; getrennt lebende

    b) Haushaltszugehörigkeit bedeutet, "daß das Kind bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen dessen Wohnung teilt oder sich mit Einwilligung des Steuerpflichtigen vorübergehend außerhalb der Wohnung aufhält" (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776, m.w.N.; R 213a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1996).

    "Auf Dauer angelegt" heißt, der Steuerpflichtige muß nach den Verhältnissen des Veranlagungszeitraums, für den erstmals die Steuerermäßigung nach § 34f EStG in Betracht kommt, damit rechnen können, daß das Kind noch einige Zeit seinem Haushalt angehört (vgl. BFH-Urteil in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776).

  • BFH, 10.12.2004 - III B 162/03

    Haushaltszugehörigkeit von Kindern

  • BFH, 31.05.1995 - X R 263/93

    Einordnung als Ferien- und Wochenendwohnung i.S.d. Einkommensteuerrechts -

  • BFH, 11.08.1993 - X R 66/91

    Keine Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 1 EStG, wenn bei Erwerb des Objekts

  • BFH, 14.03.1989 - IX R 43/88

    Keine Steuerermäßigung nach § 34f EStG für im Rahmen einer doppelten

  • FG Köln, 19.01.2023 - 15 K 268/21

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei der Festsetzung von Einkommenssteuern

  • BFH, 21.11.1989 - IX R 327/87

    Keine Steuerermäßigung nach § 34f EStG für von Kind genutzte Eigentumswohnung

  • FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 4764/97

    Wohneigentumsförderung/Eigenheimzulage für Ferienwohnung

  • FG München, 20.06.2000 - 13 K 2500/99

    Baukindergeld;; an Voraussetzungen des §10 e Abs. 1 EStG geknüpft

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