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   BFH, 17.03.1989 - III R 58/87   

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https://dejure.org/1989,1396
BFH, 17.03.1989 - III R 58/87 (https://dejure.org/1989,1396)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1989 - III R 58/87 (https://dejure.org/1989,1396)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1989 - III R 58/87 (https://dejure.org/1989,1396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1; BGB § 951 i.V.m. § 812

  • Wolters Kluwer

    Abschreibung - Restbuchwert - Gewerbebetrieb - Herstellungskosten - Aktivierung als Nutzungswert - Miteigentumsteil - Eheleute - Vorzeitiger Wegfall eines Nutzungsrecht - Betriebsverlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 83
  • BB 1989, 1655
  • DB 1989, 1802
  • BStBl II 1990, 6
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.12.1987 - III R 188/81

    Zur Gewinnverwirklichung bei Ausscheiden eines Nutzungsrechts an einem Gebäude

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
    Das FG hat hieraus unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zutreffend gefolgert, daß das Nutzungsrecht beim Kläger entgeltlich entstanden ist und wie ein materielles Wirtschaftsgut mit den anteiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen ist (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1987 III R 188/81, BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493 unter 2a mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Dem ist der erkennende Senat auch für den Fall des entgeltlich erworbenen Nutzungsrechts jedenfalls im Ergebnis gefolgt, wenn er außergewöhnliche Aufwendungen durch Absetzungen des Restbuchwerts dem Grunde nach für zulässig erachtet hat (Urteil in BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493 unter 2b).

    b) Führt dagegen die vorzeitige Beendigung der betrieblichen Nutzung zum Wegfall des Nutzungsrechts, so kann der Kläger zwar eine Teilwertabschreibung in Höhe des Restbuchwerts vornehmen; der hierdurch bedingten Gewinnminderung steht jedoch der Ausgleichsanspruch - gewinnerhöhend - gegenüber, den der Kläger gegen seine Ehefrau als Grundstückseigentümerin gemäß § 951 i.V. m. § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besitzt (vgl. hierzu Senatsurteile in BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493 unter 2b, und vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566).

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Kläger diesen Anspruch tatsächlich geltend gemacht hat, da bei einem Verzicht eine erfolgswirksame Entnahme dieser Forderung in das Privatvermögen stattgefunden hat (Senatsurteil in BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493).

  • BFH, 20.11.1980 - IV R 117/79

    Teilwert - Ehegatten

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
    b) Demgegenüber ist der BFH im Urteil vom 20. November 1980 IV R 117/79 (BFHE 131, 516, BStBl II 1981, 68) - allerdings für den Fall eines unentgeltlich eingeräumten Nutzungsrechts - von einem ersatzlosen Wegfall des Nutzungsrechts bei Beendigung der betrieblichen Nutzung ausgegangen, da ein solches Recht nur auf den Unternehmer-Ehegatten zugeschnitten und einer anderen Verwertung als der betrieblichen Nutzung durch diesen nicht zugänglich sei.

    Der Annahme eines Fortbestands des im betrieblichen Bereich entstandenen Nutzungsrechts auch nach Beendigung der tatsächlichen Nutzung im Betrieb steht nicht zuletzt die vom FG angeführte Rechtsprechung des BFH in BFHE 131, 516, BStBl II 1981, 68 entgegen, die im Einverständnis des Nichtunternehmer-Ehegatten mit der ausschließlichen betrieblichen Nutzung des überlassenen Gegenstandes durch den Betriebsinhaber ein wesentliches Kriterium für die Entstehung eines bilanzierungsfähigen Rechts sieht.

  • BGH, 18.09.1961 - VII ZR 118/60

    Wertersatz bei Bereicherung

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
    Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen auf Wertersatz gerichteten Anspruch, dessen Höhe sich nach der Steigerung des gemeinen Werts (Verkehrswerts des Grundstücks durch die Bebauung) bemißt und deshalb nicht durch den Verlust des Entreicherten begrenzt wird (BGH-Urteile vom 13. Mai 1955 V ZR 36/54, BGHZ 17, 236, und vom 18. September 1961 VII ZR 118/60, BGHZ 35, 356).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
    b) Führt dagegen die vorzeitige Beendigung der betrieblichen Nutzung zum Wegfall des Nutzungsrechts, so kann der Kläger zwar eine Teilwertabschreibung in Höhe des Restbuchwerts vornehmen; der hierdurch bedingten Gewinnminderung steht jedoch der Ausgleichsanspruch - gewinnerhöhend - gegenüber, den der Kläger gegen seine Ehefrau als Grundstückseigentümerin gemäß § 951 i.V. m. § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besitzt (vgl. hierzu Senatsurteile in BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493 unter 2b, und vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566).
  • BFH, 18.07.1974 - IV R 187/69

    Anwesen - Gewerbetreibender - Gebäudegrundstück - Forstrecht - Ausdrückliche

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
    Für die Annahme gewillkürten Betriebsvermögens ist im Streitfall schon deshalb kein Raum, weil der Kläger einen möglichen betrieblichen Zusammenhang durch die Ausbuchung des Nutzungsrechts ausdrücklich ausgeschlossen hat (vgl. zum Widmungsakt bei Wirtschaftsgütern des gewillkürten Betriebsvermögens z.B. BFH-Urteil vom 18. Juli 1974 IV R 187/69, BFHE 113, 222, BStBl II 1974, 767).
  • BFH, 27.03.1987 - III R 175/82

    Mietzahlungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 Einkommensetuergesetz (EStG)

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
    Zwischen den Beteiligten besteht Einvernehmen darüber, daß diese Aufwendungen betrieblich veranlaßt waren und in der Übernahme der auf den Miteigentumsanteil der Ehefrau entfallenden Kosten insbesondere keine Schenkung liegt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 27. März 1987 III R 175/82, BFH/NV 1988, 21).
  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Anspruch des Bauherrn beim Bau auf fremdem Grund und Boden nicht auf den Rechtsverlust an den eingebauten Baumaterialien beschränkt (Urteil vom 10. Juli 1953 V ZR 22/52, BGHZ 10, 171, 179).
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
    Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen auf Wertersatz gerichteten Anspruch, dessen Höhe sich nach der Steigerung des gemeinen Werts (Verkehrswerts des Grundstücks durch die Bebauung) bemißt und deshalb nicht durch den Verlust des Entreicherten begrenzt wird (BGH-Urteile vom 13. Mai 1955 V ZR 36/54, BGHZ 17, 236, und vom 18. September 1961 VII ZR 118/60, BGHZ 35, 356).
  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
    Eine Entnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG) ist gegeben, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen in den privaten Bereich übergeht (BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
    Dem steht der Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348) schon deshalb nicht entgegen, weil sich diese Entscheidung lediglich mit der Einlage unentgeltlich erworbener Nutzungsrechte befaßt.
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