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   BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88   

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https://dejure.org/1989,736
BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88 (https://dejure.org/1989,736)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1989 - IV R 65/88 (https://dejure.org/1989,736)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1989 - IV R 65/88 (https://dejure.org/1989,736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 130 Abs. 2, § 131 Abs. 2, § 193 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Außenprüfung - Tätigkeitseinstellung - Erbfall - Verwaltungsakt - Aufhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Erneuter Erlaß einer Prüfungsanordnung nach vorangegangener Aufhebung aus formellen Gründen ist zulässig; §§ 130 Abs. 2 und 131 Abs. 2 AO sind nicht anwendbar 2. Gegenüber dem Erben des Unternehmers kann eine Außenprüfung - auch für den Zeitraum der Abwicklung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 114
  • NJW 1990, 1199
  • NVwZ 1990, 1008 (Ls.)
  • BB 1989, 2389
  • BB 1990, 128
  • DB 1989, 2585
  • BStBl II 1990, 2
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.11.1985 - IV R 6/85

    Zur Durchführung von Außenprüfungen bei Ehegatten sowie nach § 193 Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88
    Ist eine Prüfungsanordnung aus formellen Gründen durch das Gericht oder die Finanzbehörde aufgehoben oder für nichtig erklärt worden, so kann die Finanzbehörde eine erneute Prüfungsanordnung unter Vermeidung des Verfahrensfehlers erlassen; dies hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1985 IV R 6/85, BFHE 145, 23, BStBl II 1986, 435; vom 20. Oktober 1988 IV R 104/86, BFHE 155, 4, BStBl II 1989, 180).

    Ein Bedürfnis für eine solche Prüfung kann nur angenommen werden, wenn Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, daß die Verstorbene ihre Steuererklärungen nicht, unvollständig oder mit unrichtigem Inhalt abgegeben hatte (vgl. BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208; BFHE 145, 23, BStBl II 1986, 435).

  • BFH, 05.11.1981 - IV R 179/79

    Zur Zulässigkeit von Außenprüfungen nach § 193 Abs. 1 AO und § 193 Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88
    Ob in ihrer Person die Voraussetzungen einer Außenprüfung erfüllt waren, mußte zu ihren Lebzeiten unabhängig von den Verhältnissen ihres Ehemannes beurteilt werden (BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 179/79, BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208); entsprechendes gilt für eine beim Erben vorzunehmende Prüfung.

    Ein Bedürfnis für eine solche Prüfung kann nur angenommen werden, wenn Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, daß die Verstorbene ihre Steuererklärungen nicht, unvollständig oder mit unrichtigem Inhalt abgegeben hatte (vgl. BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208; BFHE 145, 23, BStBl II 1986, 435).

  • BFH, 09.05.1978 - VII R 96/75

    Gesamtrechtsnachfolger - Steuerschuldner - Betriebsprüfung - Erbfall

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88
    Dies hat bereits das BFH-Urteil vom 9. Mai 1978 VII R 96/75 (BFHE 125, 144, BStBl II 1978, 501) mit dem Hinweis entschieden, daß der Erbe Steuerschuldner geworden sei und die aus dieser Stellung erwachsenen Pflichten erfüllen müsse; hierzu gehöre auch die Duldung einer Betriebsprüfung.
  • BFH, 25.07.1986 - VI R 216/83

    Lohnsteuer-Haftungsbescheid - Aufhebung eines Bescheids - Ersatzlose Aufhebung -

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88
    Diese Auffassung liegt der BFH-Entscheidung vom 25. Juli 1986 VI R 216/83 (BFHE 147, 215, BStBl II 1986, 779) zugrunde; sie wird auch im Schrifttum vertreten (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 130 AO 1977 Tz. 14; Hein, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1987, 175).
  • BFH, 20.06.1984 - I R 111/80

    Bekanntgabe der Prüfungsanordnung - Prüfungsumfang - Besteuerungszeiträume -

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88
    Deshalb können die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann nach § 193 Abs. 1 AO 1977 geprüft werden, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; hiervon ist die Rechtsprechung wiederholt ausgegangen (z.B. BFH-Urteile vom 20. Juni 1984 I R 111/80, BFHE 142, 1, BStBl II 1984, 815; vom 23. Juli 1985 VIII R 48/85, BFHE 145, 3, BStBl II 1986, 433).
  • BFH, 22.01.1985 - VII R 112/81

    Haftungsbescheid - Einspruch - Rücknahme - Verwaltungsakt

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88
    Dies gilt wie der VII. Senat des BFH entschieden hat (Urteil vom 22. Januar 1985 VII R 112/81, BFHE 143, 203, BStBl II 1985, 562) auch im Falle der Anwendung von § 130 Abs. 2 AO 1977, wenn also ein belastender Verwaltungsakt zu Unrecht aufgehoben worden ist.
  • BFH, 20.10.1988 - IV R 104/86

    Erneute Betriebsprüfungsanordnung nach Formmangel - Zur Vereinbarkeit von § 200

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88
    Ist eine Prüfungsanordnung aus formellen Gründen durch das Gericht oder die Finanzbehörde aufgehoben oder für nichtig erklärt worden, so kann die Finanzbehörde eine erneute Prüfungsanordnung unter Vermeidung des Verfahrensfehlers erlassen; dies hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1985 IV R 6/85, BFHE 145, 23, BStBl II 1986, 435; vom 20. Oktober 1988 IV R 104/86, BFHE 155, 4, BStBl II 1989, 180).
  • BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85

    Eine Außenprüfung kann sich auch auf Steueransprüche erstrecken, die

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88
    Deshalb können die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann nach § 193 Abs. 1 AO 1977 geprüft werden, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; hiervon ist die Rechtsprechung wiederholt ausgegangen (z.B. BFH-Urteile vom 20. Juni 1984 I R 111/80, BFHE 142, 1, BStBl II 1984, 815; vom 23. Juli 1985 VIII R 48/85, BFHE 145, 3, BStBl II 1986, 433).
  • BFH, 28.11.1985 - IV R 323/84

    Eine Außenprüfung kann auch auf nichtbetriebliche Sachverhalte ausgedehnt werden,

    Auszug aus BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88
    Nach der Prüfungsanordnung ist die Prüfung hinsichtlich Einkommen- und Vermögensteuer nicht auf den unternehmerischen Bereich begrenzt worden; dies ist rechtlich jedoch nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1985 IV R 323/84, BFHE 145, 311, BStBl II 1986, 437, m.w.N.).
  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Dieser Aspekt wird insbesondere dadurch zusätzlich verstärkt, daß die Rechtsprechung gerade in jenen Fällen, in denen der Verwaltung lediglich formelle Mängel unterlaufen sind, grundsätzlich eine Wiederholungsprüfung als zulässig ansieht (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2; vom 21. Juni 1994 VIII R 54/92, BFHE 174, 397, BStBl II 1994, 678; vom 14. September 1993 VIII R 56/92, BFH/NV 1994, 677).
  • FG Hessen, 10.05.2023 - 8 K 816/20

    Pflicht der Erben zur Duldung einer Außenprüfung der steuerlichen Verhältnisse

    Das Finanzamt gehe auch fehl in der Annahme, wenn es die beiden älteren Urteile des BFH (vom 24. August 1989 - IV R 65/88 - BStBl II 1990, 2; und vom 9. Mai 1978 - VII R 96/75 - BStBl II 1978, 501) zur Duldung einer Außenprüfung durch die Erben als Begründung und Rechtfertigung für die neue Außenprüfung heranziehe.

    Die Entscheidung ist zwar zum Rechtszustand unter der Reichsabgabenordnung und dem Steueranpassungsgesetz ergangen; durch das Inkrafttreten der AO 1977 hat sich hieran aber nichts geändert (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.1989 - IV R 65/88 -, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2, unter 2.; BFH-Beschluss vom 14.03.2005 - IV B 84/03 -, BFH/NV 2005, 1477, unter 2.).

    Dies ergibt sich daraus, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift über den reinen Wortlaut hinausgeht und eine Außenprüfung mithin auch dann zulässig ist, wenn das Unternehmen veräußert, aufgegeben, handelsrechtlich beendet oder liquidiert wurde sowie auch dann, wenn der Unternehmer verstorben ist (BFH, Beschluss vom 15.06.2022, a.a.O., sowie Urteile vom 09.05.1978 - VII R 96/75 - BStBl II 1978, 501 und vom 24.08.1989 - IV R 65/88 - BStBl II 1990, 2).

    Diese Auffassung ist unzutreffend, da grundsätzlich auch die Kläger als Gesamtrechtsnachfolger bei der Feststellung der Sachverhalte mitzuwirken haben, die für die Besteuerung des K zu dessen Lebzeiten erheblich sind (siehe oben und vgl. Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 165. Lieferung 04.2021, § 200 AO unter Verweis auf BFH vom 24.08.1989, a. a. O.).

  • BFH, 15.06.2022 - X B 87/21

    Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gemäß § 193 Abs. 1 AO gegenüber den Erben

    Die Entscheidung ist zwar zum Rechtszustand unter der Reichsabgabenordnung und dem Steueranpassungsgesetz ergangen; durch das Inkrafttreten der AO 1977 hat sich daran aber nichts geändert (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.1989 - IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2, unter 2.; BFH-Beschluss vom 14.03.2005 - IV B 84/03, BFH/NV 2005, 1477, unter 2.).

    Den zitierten BFH-Urteilen in BFHE 125, 144, BStBl II 1978, 501 und in BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2 liegen keine besonderen Sachverhaltsumstände zugrunde, die einer Übertragbarkeit auf den vorstehenden Fall entgegenstehen würden.

    Ist bei Gesamtrechtsnachfolge der Erbe Steuerschuldner geworden und muss er die aus dieser Stellung erwachsenen Pflichten erfüllen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2, unter 2.), so obliegt ihm auch die Erfüllung der auf ihn übergegangenen Mitwirkungspflichten i.S. des § 200 AO (vgl. Seer in Tipke/Kruse, § 200 AO Rz 16).

  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 56/92

    Verfahrensrecht; Zeitliche Erweiterung einer Prüfungsanordnung (§ 91 AO )

    Eine unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß mit der zeitlichen Einschränkung der ursprünglichen Prüfungsanordnung eine entsprechende Begünstigung beabsichtigt war, nämlich diese Besteuerungszeiträume endgültig keiner Außenprüfung mehr zu unterziehen (BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2, 3).

    Unbeschadet der Frage, ob dem Rücknahme-Verwaltungsakt unmittelbar ein derart weitreichender Regelungsinhalt entnommen werden kann, hat es die Rechtsprechung für möglich angesehen, daß eine Bindungswirkung hinsichtlich des ersten Rücknahmeakts entstehen kann (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1991 I R 66/90, BFHE 166, 490, BStBl II 1992, 595; vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2; vom 16. März 1989 IV R 6/88, BFH/NV 1990, 139; vom 25. Juli 1986 VI R 216/83, BFHE 147, 215, BStBl II 1986, 779; zustimmend Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 130 AO 1977 Tz. 14; Frotscher in Schwarz, Abgabenordnung, Kommentar, § 130 Tz. 3a, 3c).

    Ein solcher Vertrauensschutz wird insbesondere verneint, wenn die Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen formeller Mängel erfolgt (BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2 - unrichtige Adressierung - BFH/NV 1992, 639 - fehlende Begründung der Ermessensentscheidung - BFHE 169, 305, BStBl II 1993, 146 - unrichtige Rechtsgrundlage der Prüfungsanordnung - BFHE 166, 490, BStBl II 1992, 592 - Formfehler - BFH-Urteile vom 16. März 1989 IV R 6/88, BFH/NV 1990, 139 - verspätete Bekanntgabe der Prüfungsanordnung - vom 20. Oktober 1988 IV R 104/86, BFHE 155, 4, BStBl II 1989, 180; vom 26. November 1986 I R 256/83, BFH/NV 1988, 82 - Fehlen der Ermessensbegründung - vom 27. November 1984 VIII R 376/83, BFH/NV 1985, 13 - kein Freistellungsbescheid -).

  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

    Zwar kann die Finanzbehörde eine erneute Prüfung - unter Vermeidung des Verfahrensfehlers - anordnen (BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2); die wiederholt getroffenen Feststellungen unterliegen keinem Verwertungsverbot.
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 60/91

    Außenprüfung bei beendigter KG

    Eine Außenprüfung bleibt möglich, auch wenn das Unternehmen veräußert, aufgegeben oder liquidiert worden ist oder wenn der Unternehmer verstorben ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2, m. w. N.).
  • BFH, 17.11.1992 - VIII R 25/89

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Anhaltspunkten für Besteuerungstatbestand

    Dies wird regelmäßig nicht der Fall sein, wenn ein Verwaltungsakt erkennbar nur im Hinblick auf einen ihm anhaftenden Verfahrensfehler aufgehoben wird (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 66/90

    Adressierung und Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung durch die Steuerfahndung an

    Das beklagte FA war somit nicht am erneuten Erlaß der Prüfungsanordnungen gehindert (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2, und vom 16. März 1989 IV R 6/88, BFH/NV 1990, 139).
  • BFH, 14.07.2014 - III B 8/14

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Außenprüfung bei einem freiberuflich

    Zudem folgt aus dem Zweck der Vorschrift, welche die steuerlichen Verhältnisse von Unternehmern für besonders prüfungsbedürftig hält, dass die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann nach § 193 Abs. 1 AO geprüft werden, wenn sie ihren Betrieb bereits veräußert oder aufgegeben haben (BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 65/88, BFHE 158, 114, BStBl II 1990, 2).
  • FG Münster, 25.07.2003 - 11 K 3622/02

    Anwaltliches Berufsrecht: Verschwiegenheitspflicht bei steuerlicher

    Denn eine auf der Grundlage des § 193 Abs. 1 AO angeordnete Bp bei einem Gewerbebetreibenden oder - was vorliegend der Fall ist - einem freiberuflich Tätigen kann sich auch auf nicht betriebliche Sachverhalte erstrecken (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Urteile vom 28.11.1985, IV R 323/84, BStBl. II 1986, 437, und vom 24.08.1989, IV R 65/88, BStBl. II 1990, 2).
  • BFH, 14.03.2005 - IV B 84/03

    Bp beim Rechtsnachfolger

  • BFH, 11.09.2003 - XI B 9/03

    Prüfung nichtbetrieblicher Sachverhalte eines Unternehmens bei einer Bp.

  • BFH, 21.03.2001 - X B 75/00

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Außenprüfung bei einem

  • FG Köln, 20.01.2010 - 7 K 4391/07

    Keine Terminverlegung wegen nicht wahrgenommener Akteneinsicht

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07

    Auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung gegen einen Steuerpflichtigen,

  • FG Köln, 07.04.2004 - 7 K 7227/99

    Prüfungsanordnung

  • FG Hamburg, 18.11.2002 - II 42/02

    Zur Zulässigkeit einer Auftragsprüfung:

  • FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98

    Kein Verwertungsverbot für die im Rahmen einer Bankenprüfung rechtswidrig

  • FG München, 22.04.2002 - 1 K 5481/00

    Verfassungskonformität der Neuregelung zur Ergänzung von Ermessenserwägungen im

  • FG München, 10.12.1997 - 1 K 29/95
  • FG Hamburg, 20.04.1995 - III 103/94

    Streit um die Verwertung von Erkenntnissen anlässlich einer Betriebsprüfung für

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