Rechtsprechung
BFH, 25.10.1989 - X R 109/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Vorläufiger Steuerbescheid - Klage - Beseitigung des Vorläufigkeitsvermerks - Gewinnerzielungsabsicht - Unsicherheiten bei Beurteilung - Vorläufiger Einkommensteuerbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 159, 128
- BB 1990, 1123
- BB 1990, 485
- DB 1990, 1020
- BStBl II 1990, 278
Wird zitiert von ... (100) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Steuerrechtlich relevant sind die von der Klägerin erklärten und vom FA vorläufig berücksichtigten Verluste aus Gewerbebetrieb gemäß den §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) n. F. u.a. nur, wenn ihnen ein Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns oder Totalüberschusses, d.h. eine Tätigkeit zugrunde liegt, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse hin angelegt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766 f., und BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574; J. Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988, 247 ff.;… Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 2 Anm. 10).Dieses für den Tatbestand der Einkünfteerzielung notwendige Gewinnstreben allerdings kann als "innere" Tatsache nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden (BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767).
- BFH, 28.08.1987 - III R 273/83
Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei …
Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Die Entscheidung, daß bei der Klägerin Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, erfordert einerseits eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung; andererseits können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH-Urteile vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, …und vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300).Zwar reichen längere Verlustperioden für sich allein gesehen nicht aus, um eine Betätigung als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen (BFH in BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, 11).
- BFH, 01.06.1983 - III B 40/82
Steuerbescheid - Nachprüfung - Vorbehaltaufhebung
Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Ebenso wie der Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO 1977 (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Oktober 1980 IV R 168-170/79, BFHE 132, 5, BStBl II 1981, 150; BFH-Beschluß vom 1. Juni 1983 III B 40/82, BFHE 138, 422, BStBl II 1983, 622;… Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., 1987, § 120 Anm. 2, § 164 Anm. 3 und Anm. 6;… Woerner/Grube, Die Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten, 8. Aufl., 1988, S. 61 und 63) stellt auch der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO 1977 eine unselbständige Nebenbestimmung i. S. des § 120 Abs. 1 AO 1977 dar, die mit dem Steuerbescheid eine Einheit bildet und nur mit ihm zusammen angefochten werden darf.Mit der Verneinung der isolierten Anfechtungsmöglichkeit des Vorläufigkeitsvermerks ist (…entgegen den von J. Martens, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1988, 100, 107, sowie von Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., 1965/1988, § 164 Tz. 10 und § 165 Tz. 12 in Anlehnung an Laubinger, Verwaltungsarchiv 73 - 1982 -, S. 345 ff. geäußerten Bedenken) keine Verkürzung des Rechtsschutzes verbunden; denn dem Kläger ist es unbenommen, sein gegen den Steuerbescheid insgesamt gerichtetes Klagebegehren auf die Beseitigung des Vorläufigkeitsvermerks zu beschränken (vgl. zu § 164 AO 1977 BFH in BFHE 132, 5, BStBl II 1981, 150, 151, und in BFHE 138, 422, BStBl II 1983, 622), und zwar auch mit entsprechenden Folgen für die Begrenzung des Kostenrisikos (vgl. zu § 164 AO 1977 BFH-Beschluß vom 28. Februar 1980 IV R 154/78, BFHE 130, 130, BStBl II 1980, 417).
- BFH, 30.10.1980 - IV R 168/79
Erstmalige Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung bei der Änderung eines …
Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Ebenso wie der Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO 1977 (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Oktober 1980 IV R 168-170/79, BFHE 132, 5, BStBl II 1981, 150; BFH-Beschluß vom 1. Juni 1983 III B 40/82, BFHE 138, 422, BStBl II 1983, 622;… Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., 1987, § 120 Anm. 2, § 164 Anm. 3 und Anm. 6;… Woerner/Grube, Die Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten, 8. Aufl., 1988, S. 61 und 63) stellt auch der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO 1977 eine unselbständige Nebenbestimmung i. S. des § 120 Abs. 1 AO 1977 dar, die mit dem Steuerbescheid eine Einheit bildet und nur mit ihm zusammen angefochten werden darf.Mit der Verneinung der isolierten Anfechtungsmöglichkeit des Vorläufigkeitsvermerks ist (…entgegen den von J. Martens, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1988, 100, 107, sowie von Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., 1965/1988, § 164 Tz. 10 und § 165 Tz. 12 in Anlehnung an Laubinger, Verwaltungsarchiv 73 - 1982 -, S. 345 ff. geäußerten Bedenken) keine Verkürzung des Rechtsschutzes verbunden; denn dem Kläger ist es unbenommen, sein gegen den Steuerbescheid insgesamt gerichtetes Klagebegehren auf die Beseitigung des Vorläufigkeitsvermerks zu beschränken (vgl. zu § 164 AO 1977 BFH in BFHE 132, 5, BStBl II 1981, 150, 151, und in BFHE 138, 422, BStBl II 1983, 622), und zwar auch mit entsprechenden Folgen für die Begrenzung des Kostenrisikos (vgl. zu § 164 AO 1977 BFH-Beschluß vom 28. Februar 1980 IV R 154/78, BFHE 130, 130, BStBl II 1980, 417).
- BFH, 25.04.1985 - IV R 64/83
Vorläufige Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen zulässig
Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Zutreffend hat das FG hervorgehoben, daß eine Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen für vorläufig erklärt werden darf (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1985 IV R 64/83, BFHE 143, 500, BStBl II 1985, 648, und vom 26. Oktober 1988 I R 189/84, BFHE 155, 8, BStBl II 1989, 130). - BFH, 26.10.1988 - I R 189/84
Steuerbescheid - Erklärung für vorläufig - Bemessungsgrundlage - Umfang der …
Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Zutreffend hat das FG hervorgehoben, daß eine Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen für vorläufig erklärt werden darf (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1985 IV R 64/83, BFHE 143, 500, BStBl II 1985, 648, und vom 26. Oktober 1988 I R 189/84, BFHE 155, 8, BStBl II 1989, 130). - BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82
Liebhaberei - Gestüt - Verlust - Unwahrscheinlichkeit des Ausgleichs von …
Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen auf eine solche Entwicklung die Beweislage entscheidend beeinflussen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, 426; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, und vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, 516). - BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85
Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung …
Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Steuerrechtlich relevant sind die von der Klägerin erklärten und vom FA vorläufig berücksichtigten Verluste aus Gewerbebetrieb gemäß den §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) n. F. u.a. nur, wenn ihnen ein Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns oder Totalüberschusses, d.h. eine Tätigkeit zugrunde liegt, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse hin angelegt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 766 f., und BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574; J. Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988, 247 ff.;… Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 2 Anm. 10). - BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81
Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung …
Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Z. B. können entscheidende Schlüsse daraus gezogen werden, wie der Steuerpflichtige darauf reagiert, daß er längere Zeit hindurch Verluste erzielt hat (BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 28.02.1980 - IV R 154/78
Nachprüfungsvorbehalt - Streitwertfestsetzung - Streitwert - Steuerbescheid
Auszug aus BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Mit der Verneinung der isolierten Anfechtungsmöglichkeit des Vorläufigkeitsvermerks ist (…entgegen den von J. Martens, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1988, 100, 107, sowie von Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., 1965/1988, § 164 Tz. 10 und § 165 Tz. 12 in Anlehnung an Laubinger, Verwaltungsarchiv 73 - 1982 -, S. 345 ff. geäußerten Bedenken) keine Verkürzung des Rechtsschutzes verbunden; denn dem Kläger ist es unbenommen, sein gegen den Steuerbescheid insgesamt gerichtetes Klagebegehren auf die Beseitigung des Vorläufigkeitsvermerks zu beschränken (vgl. zu § 164 AO 1977 BFH in BFHE 132, 5, BStBl II 1981, 150, 151, und in BFHE 138, 422, BStBl II 1983, 622), und zwar auch mit entsprechenden Folgen für die Begrenzung des Kostenrisikos (vgl. zu § 164 AO 1977 BFH-Beschluß vom 28. Februar 1980 IV R 154/78, BFHE 130, 130, BStBl II 1980, 417). - BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82
Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf …
- BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84
Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende …
- BFH, 02.09.1987 - I R 315/83
Anforderungen an die formgerechte Rüge eines Verfahrensfehlers - Abgrenzung einer …
- BFH, 06.05.2020 - X R 16/18
Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen …
a) Wendet sich ein Steuerpflichtiger --wie im Streitfall-- mit Einspruch und Klage gegen eine vorläufige Steuerfestsetzung i.S. von § 165 Abs. 1 AO und begehrt er die Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks, weil die Voraussetzungen hierfür von Anfang an nicht vorgelegen hätten oder die Ungewissheit für eine endgültige Steuerfestsetzung inzwischen entfallen sei, kann er den Vorläufigkeitsvermerk als unselbständige Nebenbestimmung nicht isoliert anfechten (u.a. Senatsurteil vom 25.10.1989 - X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 1.).Dies ist nur möglich, wenn der vorläufige Bescheid in vollem Umfang aufgehoben wird (BFH-Urteile in BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 1.;… vom 09.12.2009 - II R 39/07, BFH/NV 2010, 821, unter II.4.; ebenso Klein/Rüsken, AO, 15. Aufl., § 165 Rz 68; kritisch dagegen Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 165 AO Rz 176).
- BFH, 23.05.2007 - X R 33/04
Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der …
bb) Übt der Steuerpflichtige eine gewerbliche Tätigkeit aus, die nicht typischerweise in der Nähe des Hobbybereichs anzusiedeln ist, so können im Falle einer längeren Verlustperiode die Reaktionen auf die Verluste die Bedeutung wichtiger äußerer Beweisanzeichen erlangen (Senatsurteile vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2.b;… vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, unter 2.c;… vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23, unter II.1.). - BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
Andererseits können aber die Verhältnisse vergangener Veranlagungszeiträume wichtige Anhaltspunkte bieten und die behaupteten Tatsachen plausibilisieren (BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 1995 a.a.O.; zum Einkommensteuerrecht vgl. BFH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - X R 109/87 - BFHE 159, 128 ).Ein derart langer Leerstand in der Vergangenheit kann einen wichtigen Anhaltspunkt für das Verhalten in der Zukunft bieten (vgl. BFH, Urteil vom 25. Oktober 1989 a.a.O.), weil aus ihm ersichtlich ist, ob die hier allein in der Wertsteigerung des Grundstücks liegende Kapitalanlageabsicht plausibel ist.
Die subjektive Bestimmung des Verwendungszwecks einer Zweitwohnung ist eine innere Tatsache, die je nach den Umständen des Falles in einer die Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 AO rechtfertigenden Weise ungewiss sein kann (vgl. auch BFH, Urteil vom 25. Oktober 1989 a.a.O.;… Cöster, in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl. 2009, § 165 Rn. 12).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände - gegebenenfalls auch aufgrund von Anhaltspunkten aus vergangenen Veranlagungszeiträumen - zu beurteilen (vgl. BFH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - X R 109/87 - BFHE 159, 128 [132]; Scholz, BWGZ 1990, 285 [297]). - BFH, 30.09.2010 - III R 39/08
Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2 …
Selbst wenn insoweit Zweifel hätten bestehen können, wären diese durch die Ausführungen des FA in der Teileinspruchsentscheidung beseitigt und ein etwaiger Begründungsmangel nach § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO geheilt worden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278). - BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07
Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der …
Bei der Ungewissheit in der Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung nicht um eine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Sachverhalts; es geht vielmehr um eine "innere" Tatsache, die nur anhand äußerlicher Merkmale (Hilfstatsachen) beurteilt werden kann (…BFH-Beschluss vom 3. Mai 2000 IV B 59/99, BFH/NV 2000, 1075; BFH-Urteil vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2. der Gründe;… kritisch Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 27. Aufl., § 15 Rz 34; Heuermann in HHSp, § 165 AO Rz 11).Die Rechtsprechung hat jedoch aus der Abhängigkeit der Beurteilung des Gewinnstrebens als innere Tatsache von den maßgeblichen äußerlichen Merkmalen gefolgert, dass eine Ungewissheit i.S. des § 165 AO hinsichtlich der Einkünfteerzielungsabsicht nur gegeben ist, wenn die maßgeblichen Hilfstatsachen nicht mit der gebotenen Sicherheit festgestellt werden können (BFH-Urteil in BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2. der Gründe).
- BFH, 21.07.2004 - X R 33/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten
b) Im Falle einer längeren Verlustperiode können allerdings die Reaktionen des Steuerpflichtigen auf die Verluste die Bedeutung wichtiger äußerlicher Beweisanzeichen erlangen (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2.b;… vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, unter 2.c, und in BFH/NV 2000, 23, unter II.1.). - BFH, 07.08.1991 - X R 10/88
Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die …
Als neue Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 kommen alle Umstände in Betracht, die für die Abgrenzung gewerbliche Einkünfte/Einkünfte aus "Liebhaberei" von Bedeutung sind (…BFH-Urteile vom 28. März 1984 IV R 45/81, BFH/NV 1986, 213, 214, und vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, 131, BStBl II 1990, 278, 280).Gewinnerzielungsabsicht als Tatbestandsmerkmal gewerblicher Tätigkeit ist das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns oder Totalüberschusses (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 434, BStBl II 1984, 751, 766 zu Buchst. C IV 3. c; BFH in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, und in BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278).
Angestrebt werden muß ein positives Ergebnis zwischen Betriebsgründung und Betriebsbeendigung (BFH-Urteile in BFHE 145, 375, 378, BStBl II 1986, 289, 290, …und vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574 …sowie vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768), und zwar aufgrund einer Betätigung, die, über eine größere Zahl von Jahren gesehen, auf die Erzielung positiver Ergebnisse hin angelegt ist (BFH in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 zu Buchst. C IV 3. c, aa, 2.; in BFHE 159, 128, 132, BStBl II 1990, 278, 280).
Das für den Tatbestand der Einkünfteerzielung notwendige Gewinnstreben kann als "innere" Tatsache nur anhand äußerer Merkmale beurteilt werden (BFH in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 754, 767 zu Buchst. C IV 3. c, bb; in BFHE 159, 128, 132, BStBl II 1990, 278, 280).
Gerade in den für die Abgrenzung zur "Liebhaberei" bedeutsamen Zweifelsfällen läßt sich die Frage, ob eine Tätigkeit auf Totalgewinn/Totalüberschuß gerichtet ist, regelmäßig nur mit Hilfe einer mehrere Jahre umfassenden Betrachtung beantworten: Dazu bedarf es einerseits einer in die Zukunft gerichteten, langfristigen Prognose, andererseits können die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten (BFH in BFHE 159, 128, 132, BStBl II 1990, 278, 280 m.w.N.).
Vor allem können sie zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen auf eine solche Entwicklung die Beweislage entscheidend beeinflussen (BFH in BFHE 159, 128, 132, BStBl II 1990, 278, 280 m.w.N.).
Auch wird sich häufig erst nach mehreren Jahren herausstellen, auf welche äußeren Tatsachen es im Einzelfall ankommt und wie sie zu gewichten sind (BFH in BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278).
- BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96
Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung
Die Aussetzung der Vollziehung als Verwaltungsakt ist mit der Begründung anfechtbar, nur die Sicherheitsleistung sei rechtswidrig und es sei eine sicherheitslose Aussetzung zu beantragen (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, 279 zum Vorläufigkeitsvermerk; Beschluß vom 28. Oktober 1981 I B 69/80, BFHE 134, 239, BStBl II 1982, 135 betreffend Sicherheitsleistung; vom 20. Juni 1979 IV B 20/79, BFHE 128, 306, BStBl II 1979, 666, 667;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 69 FGO Rz. 13;… Vor § 241 AO 1977 Rz. 3;… § 120 AO 1977 Rz. 5 und 11). - BFH, 27.11.2008 - IV R 17/06
Vorläufige Steuerfestsetzung unter Ausklammerung eines Verlustes bei Ungewissheit …
Die Ausklammerung sei immer dann gerechtfertigt, wenn nahezu sämtliche Merkmale für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht sprächen, jedoch zukünftige betriebliche Entwicklungen geltend gemacht würden, deren Auswirkungen auf den Totalgewinn noch unsicher seien, gleichwohl aber nicht ausgeschlossen werden könnten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278).Die Entscheidung über die vorläufige Festsetzung oder Aussetzung liegt im Ermessen des FA (BFH-Urteil in BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2.b der Gründe; Senatsbeschluss in BFHE 152, 43, BStBl II 1988, 234, unter 3.a der Gründe).
Die Finanzbehörde kann dabei vorläufig den ungewissen Sachverhalt zugrunde legen; sie kann ihn jedoch auch vorläufig unberücksichtigt lassen (BFH-Urteil in BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2.b der Gründe; Senatsbeschluss in BFHE 152, 43, BStBl II 1988, 234, unter 3.a der Gründe; Frenkel, DStR 1978, 465; Buciek in Beermann/Gosch, AO § 165 Rz 61;… v.Wedelstädt in: Kühn/v.Wedelstädt, 19. Aufl., AO, § 165 Rz 15; derselbe, Der AO-Steuerberater 2007, 297;… Pahlke/Koenig/Cöster, a.a.O., § 165 Rz 17; Frotscher in Schwarz, AO, § 165 Rz 16a ff.; in diese Richtung auch Heuermann in HHSp, § 165 AO Rz 21;… a.A. Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 165 AO Rz 14).
Die Finanzbehörde handelt jedoch nicht in jedem Fall ermessenswidrig, wenn sie nicht den erklärten, für den Steuerpflichtigen günstigeren, aber noch ungewissen Sachverhalt zugrunde legt (BFH-Urteil in BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2.b der Gründe).
a) Bei der Ungewissheit in der Beurteilung der Einkunftserzielungsabsicht handelt es sich nicht um eine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Tatbestands; es geht vielmehr um eine "innere" Tatsache, die nur anhand äußerlicher Merkmale (Hilfstatsachen) beurteilt werden kann (…BFH-Beschluss vom 3. Mai 2000 IV B 59/99, BFH/NV 2000, 1075; BFH-Urteil in BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2. der Gründe;… kritisch Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 27. Aufl., § 15 Rz 34; Heuermann in HHSp, § 165 AO Rz 11).
c) Im Falle einer längeren Verlustperiode können die Reaktionen des Steuerpflichtigen auf die Verluste die Bedeutung wichtiger äußerer Beweisanzeichen erlangen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, unter 2.b der Gründe; vom 17. November 2004 X R 62/01, BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, unter II.1.b bb der Gründe).
- BFH, 15.12.1999 - X R 23/95
Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung
- FG Nürnberg, 26.02.1997 - V 175/95
- BFH, 17.11.2004 - X R 62/01
Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem …
- BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?
- BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95
Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der …
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 6.13
Als Kapitalanlage dienende leer stehende Wohnungen zweitwohnungsteuerfrei
- BFH, 18.08.2010 - X R 30/07
Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich …
- BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91
Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
- BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93
Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des …
- BFH, 21.08.2013 - X R 20/10
Keine Beseitigung der Ungewissheit einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei …
- BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93
Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft
- BFH, 11.02.2009 - X R 51/06
Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs …
- BFH, 24.02.1999 - X R 106/95
Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97
Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001
- FG München, 17.04.2007 - 6 K 598/05
Erledigung eines Einspruchverfahrens durch Abhilfebescheid; zur abweichenden …
- BFH, 17.03.2010 - IV R 60/07
Liebhaberei - Zurückstellung nachrangiger Ermittlungen bei vorläufiger …
- BFH, 14.07.2003 - II B 121/01
Klageverfahren; Änderungsbescheid
- BFH, 14.05.2003 - XI R 21/02
Vorläufigkeitsvermerk nach Erledigung des Rechtsstreits
- BFH, 09.12.2009 - II R 39/07
Auswirkungen eines wegen Unbestimmtheit rechtswidrigen Vorläufigkeitsvermerks aus …
- BFH, 04.06.2009 - IV B 69/08
Liebhaberei bei einem landwirtschaftlichen Betrieb
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
- FG Hamburg, 23.03.2006 - II 347/04
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten eines gewerblichen Grundstückshandels; …
- BFH, 08.07.1998 - I B 111/97
Vorläufige Steuerfestsetzung
- BFH, 16.09.2004 - X R 22/01
Vorbehalt der Nachprüfung; Vorläufigkeitsvermerk
- FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 52/09
Steuerliche Anerkennung für erklärte Verluste aus einem Reithallenbetrieb des …
- BFH, 24.03.1992 - VIII R 12/89
Schuldzinsen aus Wertpapierdepot als Werbungskosten
- FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11
Liebhaberei bei Sportanlage
- FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3818/18
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
Keine Versteuerung eines Übergangsgewinns im Zeitpunkt des Wechsels zur …
- FG Thüringen, 31.03.2004 - III 1063/03
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einer Gastwirtschaft
- BFH, 29.08.2001 - VIII R 1/01
Vorläufigkeitsvermerk
- BFH, 10.08.1994 - II R 103/93
Grunderwerbsteuer entsteht bei erforderlicher Genehmigung nach der …
- FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der Vermietung von Containern
- FG Niedersachsen, 13.02.1997 - IX 251/96
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Wohnmobilen; …
- FG Baden-Württemberg, 09.07.2010 - 10 K 5647/08
Änderung Einkommensteuerbescheid trotz falscher Rechtsgrundlage; Voraussetzung …
- FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08
Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte …
- FG Hamburg, 27.02.2003 - V 166/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei sonstigen Einkünften
- BFH, 15.05.2002 - X B 169/01
Liebhaberei; Autohandel; grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 26.09.1990 - II R 99/88
Die Möglichkeit zur vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 AO entbindet die …
- FG Hamburg, 09.09.1997 - III 46/97
Rechtmäßigkeit eines Einkommenssteuerbescheids; Pflicht zur Befristung eines …
- FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 12 K 94/95
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Durchführung eines Feststellungsverfahrens; …
- BFH, 16.08.2006 - II B 144/05
Latente ESt keine Nachlassverbindlichkeit
- FG Düsseldorf, 14.11.2002 - 14 K 2707/01
Einkunftserzielungsabsicht; Totalüberschuss; Vermietung und Verpachtung; …
- BFH, 03.05.2000 - IV B 59/99
Gewinnerzielungsabsicht; vorläufige Veranlagung bzw. Vorbehalt der Nachprüfung
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 7.94
Zweitwohnungssteuer - Örtliche Aufwandsteuer - Abgrenzung zur reinen …
- BFH, 10.09.1994 - II R 103/93
- FG Thüringen, 21.02.2002 - II 215/00
Gewinnerzielungsabsicht einer Tätigkeit im Amway-Vertrieb; Gewinnfeststellung …
- BFH, 14.12.2000 - VIII B 68/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordnungsgemäße Darlegung - …
- FG Düsseldorf, 05.04.2006 - 14 K 1526/02
Änderungsbefugnis bei Vorläufigkeitsvermerk; Einkünfteerzielungsabsicht bei …
- FG Hamburg, 14.12.2001 - V 299/99
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei atypisch stillen Gesellschaften
- FG Düsseldorf, 26.04.2006 - 14 K 1526/02
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines negativen Feststellungsbescheides auf der …
- BFH, 11.02.1999 - IX S 10/98
Divergenz; Einkünfteerzielungsabsicht; Weitervermittlungsgarantie
- FG Brandenburg, 18.09.1997 - 5 K 315/96
Erzielung negativer Einkünfte im Zusammenhang mit dem Erwerb eines …
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 15.94
Erfassung des besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs …
- FG Hessen, 24.08.1995 - 11 K 5112/91
Schriftform bei Klageerhebung; Anforderungen an die Unterschrift; Absicht zur …
- BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87
Anforderungen an die Ermittlung des Nutzungswertes von Ferienhäusern
- FG Münster, 16.02.2022 - 13 K 3811/19
Anerkennung der aus der Reithalle entstandenen Verluste als steuerbare Einkünfte …
- FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
Pensionsbetrieb als Liebhabereibetrieb
- FG Berlin, 11.03.1998 - 6 K 6305/93
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 6.94
Begriff der örtlichen Aufwandsteuer - Abgrenzung zwischen …
- FG Düsseldorf, 04.04.2006 - 14 K 1526/02
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines negativen Feststellungsbescheides auf der …
- FG Düsseldorf, 20.06.1996 - 3 K 7317/94
Verstoß eines Urteils gegen das Willkürverbot; Bestimmung des Orts der …
- FG Hamburg, 07.03.2002 - II 331/01
Geschiedene Ehegatten: Übernahme der Barunterhaltspflicht gegenüber den …
- FG München, 21.12.2001 - 15 V 2659/01
Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Aussetzung der …
- FG Niedersachsen, 04.06.1997 - IX 23/97
Gewinnerzielungsabsicht bei Wohnmobilvermietung; Steuerliche Anerkennung der …
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 9.94
Begriff der örtlichen Aufwandsteuer - Abgrenzung zwischen …
- FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97
Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft
- FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 131/99
Forstbetrieb als Liebhabereibetrieb
- FG Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 12 K 138/95
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 EStG …
- FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 281/00
Vorläufige Nichtanerkennung von Verlusten bei Indizien für fehlende …
- FG Hamburg, 10.11.1995 - V 108/92
Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuerbescheides wegen Festsetzungsverjährung bzw. …
- FG Hamburg, 02.04.2014 - 3 K 244/13
Abgabenordnung, Einkommensteuer: Zurückstellung der Qualifizierung von Einkünften …
- BFH, 21.08.1997 - VIII B 66/97
Anforderungen an die Darlegung von Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der …
- BFH, 17.05.1995 - X R 18/94
Verletzung der Rechte eines Steuerpflichtigen durch eine vorläufige …
- BFH, 20.03.1990 - V B 121/89
Vorsteuerabzug für die Kosten der Errichtung einer Eigentumswohnung - Kosten der …
- FG Köln, 03.09.2014 - 2 K 2875/09
Einkommensteuer: Liebhaberei bei einem Gartenbaubetrieb
- FG Hessen, 04.05.2005 - 6 V 3049/04
Liebhaberei; Kartsport; Ersatzteile; Handel; Unternehmer; Gewinnerzielungsabsicht …
- FG Münster, 14.12.2000 - 2 K 188/97
Bezugsobjekte der Totalgewinnprognose
- FG Thüringen, 03.02.2000 - II 326/98
Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eltern und Tochter mit …
- FG München, 02.09.2002 - 13 K 1553/02
Herstellung und Verkauf von "Kunstkarten" als Liebhaberei; Einkommensteuer 1995, …
- FG Münster, 30.01.2008 - 7 K 99/06
Notwendigkeit des Versehens eines Feststellungsbescheides mit einem …
- FG München, 21.01.2003 - 13 K 4478/98
Abgrenzung zwischen typischer und atypischer stiller Gesellschaft; Vercharterung …
- FG München, 19.11.2002 - 13 K 2255/98
Betreuung einer Tennisspielerin durch eine Familiengesellschaft als Liebhaberei
- FG München, 12.12.2000 - 13 K 4866/97
Weinvertrieb als Liebhaberei; Einkommensteuer 1992, 1993
- FG München, 19.04.2023 - 4 K 2013/17
Rechtmäßigkeit eines Schenkungsteuerbescheids
- VG Schwerin, 04.12.2007 - 3 A 540/07
Festgesetzte Miete als Steuermaßstab; Voraussetzungen für …
- FG Niedersachsen, 15.08.2001 - 2 K 685/00
Möglichkeit der vorläufigen Feststellung eines Verlusts; Vorliegen einer …
- FG München, 06.02.1997 - 11 K 1828/95
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; GemeinsameVeranlagung …
- FG Sachsen, 15.08.2001 - 2 K 685/00
Zulässigkeit der vorläufigen Veranlagung eines Steuerbescheides