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   BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88 (FG Rheinland-Pfalz)   

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https://dejure.org/1989,505
BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88 (FG Rheinland-Pfalz) (https://dejure.org/1989,505)
BFH, Entscheidung vom 21.11.1989 - IX R 56/88 (FG Rheinland-Pfalz) (https://dejure.org/1989,505)
BFH, Entscheidung vom 21. November 1989 - IX R 56/88 (FG Rheinland-Pfalz) (https://dejure.org/1989,505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Absetzung - Bau - Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1985) § 34f

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beim Baukindergeld zu berücksichtigende Kinder - Grundsatzentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 146
  • NJW 1990, 2277
  • NJW-RR 1990, 1348 (Ls.)
  • BB 1990, 1115
  • BB 1990, 485
  • DB 1990, 511
  • BStBl II 1990, 216
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 28.09.1981 - BT-Drs 9/843
    Auszug aus BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88
    Sie geht auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Investitionstätigkeit im Baubereich und zum Abbau ungleichmäßiger Besteuerung in der Wohnungswirtschaft zurück (BTDrucks 9/843).

    Durch die Einführung der Steuerermäßigung des § 34f EStG sollten Steuerpflichtige mit zwei oder mehr Kindern einen zusätzlichen Anreiz zum Erwerb von Wohneigentum erhalten (vgl. BTDrucks 9/843, S. 10).

  • BFH, 07.05.1987 - IV R 150/84

    Abzug nach § 6c EStG bei Veräußerung von aufstehendem Holz und dazugehörigem

    Auszug aus BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88
    Bei mehreren möglichen Auslegungen des Gesetzeswortlauts ist derjenigen der Vorzug zu geben, die dem im Wortlaut des Gesetzes in seinem Sinnzusammenhang ausgedrückten Gesetzeszweck entspricht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Mai 1987 IV R 150/84, BFHE 150, 130, BStBl II 1987, 670 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 24.10.1980 - VI B 78/80

    Nichteheliches Kind - Gemeinsamer Haushalt - Bescheinigung des Jugendamtes -

    Auszug aus BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88
    In der heutigen Zeit bleibt häufig die Kindeigenschaft, nicht aber die Haushaltszugehörigkeit bestehen, wenn Kinder während ihrer Ausbildung nicht nur vorübergehend eine eigene Wohnung beziehen (vgl. zum Begriff der Haushaltszugehörigkeit BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1980 VI B 78/80, BFHE 131, 514, BStBl II 1981, 54).
  • BFH, 20.03.1984 - IX R 104/82

    Absetzungen - Absetzungen von den Herstellungskosten - Baumaßnahmen -

    Auszug aus BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88
    Steuerbegünstigungsvorschriften sind unter sinnvoller Würdigung des mit ihnen verfolgten Zwecks auszulegen; es darf jedoch kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 1984 IX R 104/82, BFHE 141, 241, BStBl II 1984, 659 mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 31.10.1991 - X R 9/91

    Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des

    ... zu befriedigen" (ebenso BFH-Urteil vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, 149, BStBl II 1990, 216).

    Andererseits führt er in seinem Urteil in BFHE 159, 146, 150, BStBl II 1990, 216 aus, § 34 f EStG solle - wie alle übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen - der durch den Unterhalt der Kinder eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung tragen.

  • FG Köln, 15.07.2002 - 15 K 2566/01

    Eigenheimzulage - Zeitpunkt der Berücksichtigung von Änderungen bei

    Steuerbegünstigungsvorschriften sind unter sinnvoller Würdigung des mit ihnen verfolgten Zwecks auszulegen; es darf jedoch kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1989 X R 183/87; BStBl II 1990, 216; vom 20.März 1984 IX R 104/82, BFHE 141, 241, BStBl II 1984, 659 mit weiteren Hinweisen).

    Aus diesem Grund ist trotz der weiter bestehenden finanziellen Belastung durch den Erwerb von Wohneigentum eine weitere Begünstigung nach Wegfall der Kindeigenschaft nicht veranlasst (vgl. insoweit auch zu § 34 f EStG BFH-Urteil vom 21. November 1989 IX R 56/88 in BStBl II 1990, 216).

  • BFH, 20.11.2003 - III R 47/02

    Wegfall des Anspruchs auf Kinderzulage

    Wie bereits § 34f EStG, so soll auch die Kinderzulage der durch den Unterhalt des Kindes eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten Rechnung tragen (BFH-Urteil vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216, zu § 34f EStG).
  • BFH, 14.03.2000 - X R 46/99

    Kinderförderung bei Wohnungseigentum

    Überwiegend soll § 34f EStG aber --wie alle übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen-- der durch den Unterhalt der Kinder eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung tragen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216).
  • BFH, 13.09.2001 - IX R 15/99

    Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

    Davon ist auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 21. November 1989 IX R 56/88 (BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216) ausgegangen, indem er aus der Wortfassung des § 34f EStG, die ebenso wie § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG zwei Zeitformen verwendet, die Unschädlichkeit des Wegfalls der Voraussetzung im Förderzeitraum erwogen hat (so auch Risthaus, Eigenheimzulage und Anwendungserlass, 1998, § 9 EigZulG Rz. 50).
  • BFH, 18.10.2000 - X R 19/96

    Baukindergeld nach § 34 f EStG bei doppelter Haushaltsführung

    Dieser Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung (H 213a "Fälle des § 10e EStG Begünstigte Objekte" Amtliches Einkommensteuer-Handbuch --EStH--) und ein Teil des Schrifttums angeschlossen (Blümich/Erhard, a.a.O., § 34f EStG Rz. 68; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 34f Rz. 9; Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 34f EStG Rz. 28 a), weil das geförderte Objekt zwar nicht eine Nutzung als Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit als Familienwohnsitz erfordere, aber gleichwohl bestimmt und geeignet sein müsse, den durch die Kinder erhöhten Wohnbedarf der Familie des Steuerpflichtigen zu befriedigen (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776, und in BFHE 157, 353, BStBl II 1989, 829; ebenso BFH-Urteil vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, 149, BStBl II 1990, 216).
  • SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

    (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.11.1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216).
  • BFH, 21.01.2004 - II R 1/02

    GrESt: gesetzlicher Übergang des Eigentums an einem Grundstück nach § 14 Abs. 1

    Im Wege der Auslegung darf kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (BFH-Urteile vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89; vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216).
  • FG Niedersachsen, 24.06.1999 - V 687/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Baukindergeld; Maßgeblichkeit der Sachlage

    Diese Auffassung stehe in Einklang mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. November 1989 (IX R 56/88, BStBl II 1990, 216), wonach nur solche Kinder berücksichtigt werden könnten, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum den einkommensteuerlichen Kindbegriff erfüllten.

    Im Hinblick auf diese Zielsetzung kann nicht angenommen werden, dass unabhängig vom Weiterbestehen der Kindseigenschaft während des Begünstigungszeitraums auch die Kinder berücksichtigt werden sollen, die die Investitionsentscheidung mitbestimmt haben; denn das EStG geht typisierend davon aus, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen steigt, sobald ein Kind nicht mehr die Voraussetzungen des einkommensteuerrechtlichen Kindsbegriffs erfüllt (Urteil des BFH vom 21. November 1989 IX R 56/88, BStBl II 1990, 216).

  • BFH, 21.07.2004 - III B 147/03

    Kinderzulage - Neufestsetzung

    Wie bereits die Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern nach § 34f des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll auch die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG der durch den Unterhalt des Kindes eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten Rechnung tragen (BFH-Urteile vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216, zu § 34f EStG, und vom 20. November 2003 III R 47/02, BFHE 204, 161, BStBl II 2004, 229, zum EigZulG).
  • BFH, 11.08.1993 - X R 66/91

    Keine Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 1 EStG, wenn bei Erwerb des Objekts

  • BFH, 29.05.2000 - X B 128/99

    Baukindergeld; Wegfall nach Beendigung der Ausbildung der Kinder

  • FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03

    Baukindergeld nur bei steuerlich zu berücksichtigendem Kind

  • BFH, 05.04.1990 - IX B 201/89

    Voraussetzungen für eine Begünstigung nach dem Einkommensteuergesetz

  • FG Münster, 30.11.1998 - 14 K 5106/98
  • FG München, 25.05.1999 - 13 K 677/99

    Keine Kinderzulage bei Überschreitung der Einkommensgrenze

  • VG München, 27.08.2009 - M 15 K 09.2113

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

  • FG Köln, 25.10.2000 - 11 K 2324/95

    Verlustrücktrag nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Änderung des

  • FG Thüringen, 25.08.1999 - III 160/98

    Gewährung des Baukindergeldes; Einkommensgrenze eigener Einkünfte des Kindes;

  • BFH, 05.12.1989 - IX R 310/87

    Voraussetzungen des einkommensteuerrechtlichen Kindbegriffs

  • VG München, 25.05.2009 - M 15 E 09.2114

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung unter Anrechnung von Kindergeld

  • FG Hessen, 07.09.1999 - 9 K 5923/98

    Gesonderte Prüfung der Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von

  • FG Thüringen, 25.08.1999 - III 359/98

    Berechtigung der Finanzbehörde zur vollständigen Überprüfung des Steuerbescheides

  • FG Düsseldorf, 03.08.1999 - 8 K 8499/98

    Anspruch auf Zahlung eines Baukindergeldes; Berücksichtigung der

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