Rechtsprechung
   BFH, 19.01.1990 - III R 31/87   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1, § 7

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vermietung einer Ferienwohnung in Feriengebiet - Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb

  • Betriebs-Berater

    Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 159, 199
  • NJW 1990, 2839
  • BB 1990, 695
  • BB 1990, 979
  • DB 1990, 916
  • BStBl II 1990, 383



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Wird zitiert von ... (46)  

  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97  

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Die Eigenvercharterung könne nicht als schädlich angesehen werden, wenn dies selbst die Eigennutzung einer Ferienwohnung nach Absprache mit der Feriendienstorganisation nicht sei (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. Januar 1990 III R 31/87, BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383).

    Danach ist unter einem Betrieb eine selbständige nachhaltige Betätigung zu verstehen, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinausgeht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383 unter Ziff. II. 1. der Gründe).

    Hingegen steht die Vermögensnutzung im Vordergrund, falls die Zusatzleistungen nicht ins Gewicht fallen und etwa im Haushalt des Steuerpflichtigen miterledigt werden können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 211; in BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383, unter Ziff. II. 2. a der Gründe, m.w.N.; vom 25. November 1988 III R 37/86, BFH/NV 1990, 36, m.w.N.).

    Schon für die insoweit zum Vergleich heranzuziehende Entscheidung in BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, die der Senat in seinem Urteil in BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383 ausdrücklich bestätigt hat, war maßgebend, daß sich die betreffenden Wohnungen in einer einheitlichen und in sich geschlossenen Wohnanlage befanden und daß durch diese verbandsmäßige Vereinigung der Wohnungen sowie die im wesentlichen gleichartige Nutzung durch Vermietung an Feriengäste ein Ferienzentrum entstanden war, das nach außen als eine Einheit in Erscheinung trat und deshalb notwendig einer gemeinschaftlichen Organisation bedurfte (Abschn. I Nr. 2 c, aa der Entscheidungsgründe).

    Hinzu kommt, daß während der Charter und nach deren Abschluß die einzelnen Charterer für die Reinhaltung der Yacht zu sorgen hatten (vgl. zu den den Mieterwechsel begleitenden Arbeiten BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383, unter II. 2. b aa der Gründe).

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09  

    Wohnungseigentum - Vermietung als Ferienwohnung zulässig!

    Eine solche Nutzung einer Ferienwohnung ist zwar steuerrechtlich als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt und die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter (hotelmäßiges Angebot) sowie die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (BFHE 159, 199, 201 f.; BFH/NV 2009, 1114, 1115).
  • BFH, 26.02.1997 - X R 31/95  

    Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe

    Das FG hat unter zutreffender Anwendung der in den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Januar 1990 III R 31/87 (BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383) und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) enthaltenen Rechtsgrundsätze angenommen, daß das Einzelunternehmen des Klägers bis Mitte des Jahres 1988 als ruhender Gewerbebetrieb fortbestanden hat.
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