Rechtsprechung
   BFH, 06.03.1990 - II R 131/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1009
BFH, 06.03.1990 - II R 131/87 (https://dejure.org/1990,1009)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1990 - II R 131/87 (https://dejure.org/1990,1009)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1990 - II R 131/87 (https://dejure.org/1990,1009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 425
  • BB 1990, 1761
  • BB 1990, 913
  • DB 1990, 1220
  • BStBl II 1990, 477
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.08.1986 - VIII R 107/84

    Vorliegen eines wirksamen Empfangsbekenntnis zum Beweis eines fristgemäß

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 131/87
    Dies hat die Rechtsprechung auch für den Fall angenommen, daß das Empfangsbekenntnis überhaupt nicht unterzeichnet wurde, aber feststeht, daß das zuzustellende Schriftstück in die Hände des Empfängers gelangt ist (Beschluß des BFH vom 14. August 1986 VIII R 107/84, BFH/NV 1987, 103).

    Da die Bevollmächtigte und auch der Prozeßbevollmächtigte sich geweigert haben, an der Klärung dieser Frage mitzuwirken, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem die Beschwerdeentscheidung nach dem normalen Verlauf der Dinge in die Hände der Bevollmächtigten gelangt ist (vgl. den Beschluß in BFH/NV 1987, 103, im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 24. September 1975 II R 1/75, BFHE 117, 11, BStBl II 1976, 46).

  • BFH, 29.10.1986 - II R 199/84

    Wirksame Zustellung eines Urteils als Voraussetzung für die Zulassung der

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 131/87
    Seine abweichende Auffassung in dem Zwischenurteil vom 29. Oktober 1986 II R 199/84 (BFH/NV 1987, 378) hält der Senat nicht aufrecht.
  • BVerwG, 12.10.1984 - 1 B 57.84

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Versäumung der Klagefrist - Übermittlung

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 131/87
    Dabei ist für die Ausführung der Zustellung unbeachtlich, ob die Steuerberatungsgesellschaft die Zustellung als wirksam anerkennen wollte oder nicht (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12. Oktober 1984 1 B 57/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Verwaltungszustellungsgesetz, § 5, Rechtsspruch 29 a).
  • BFH, 24.09.1975 - II R 1/75

    Zeitpunkt der Zustellung - Vorlage des Schriftstückes - Vorlage bei

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 131/87
    Da die Bevollmächtigte und auch der Prozeßbevollmächtigte sich geweigert haben, an der Klärung dieser Frage mitzuwirken, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem die Beschwerdeentscheidung nach dem normalen Verlauf der Dinge in die Hände der Bevollmächtigten gelangt ist (vgl. den Beschluß in BFH/NV 1987, 103, im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 24. September 1975 II R 1/75, BFHE 117, 11, BStBl II 1976, 46).
  • BFH, 20.08.1982 - VIII R 58/82

    Zustellung - Empfangsbekenntnis - Datumsangabe

    Auszug aus BFH, 06.03.1990 - II R 131/87
    So hat die Rechtsprechung z.B. anerkannt, daß der Tag der Zustellung bei einem unterschriebenen aber nicht mit dem Datum der Zustellung versehenen Empfangsbekenntnis aus einer entsprechenden Angabe in der Revisionsschrift entnommen werden darf (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. August 1982 VIII R 58/82, BFHE 136, 348, BStBl II 1983, 63).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 14/00

    Vorbehalt der Nachprüfung bei Feststellungsbescheiden

    Das ausgefüllte Empfangsbekenntnis dient dem Nachweis des Zeitpunkts, zu dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt hat und bereit gewesen ist, dieses entgegenzunehmen und zu behalten (BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 131/87, BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, 478; BFH-Beschluss vom 31. Oktober 1996 VIII B 11/96, BFH/NV 1997, 459, 460).
  • BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05

    Wiedereinsetzung; Arbeitsüberlastung

    Nach der zu § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes ergangenen Rechtsprechung ist eine Zustellung auch ohne Rücksendung des vollständig ausgefüllten Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 1990 II R 131/87, BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, und vom 23. Juni 1971 I B 12/71, BFHE 102, 457, BStBl II 1971, 723).

    Da der Prozessbevollmächtigte auch nach mehrmaliger Erinnerung das Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt hat, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem das Urteil nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in seine Hände gelangt sein könnte (BFH-Entscheidungen vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212; in BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, und vom 14. August 1986 VIII R 107/84, BFH/NV 1987, 103).

  • BFH, 04.03.2008 - IV B 119/07

    Zustellung bei fehlender Rücksendung des Empfangsbekenntnisses

    Nach der zu § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes ergangenen Rechtsprechung ist eine Zustellung auch ohne Rücksendung des vollständig ausgefüllten Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat (vgl. z.B. Entscheidungen des BFH vom 23. August 2005 VII B 153/05, BFH/NV 2006, 309, und vom 6. März 1990 II R 131/87, BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, jeweils m.w.N.).

    Da der Prozessbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt hat, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem das Urteil nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in seine Hände gelangt sein könnte (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2006, 309; vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212, und in BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, jeweils m.w.N.; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 53 FGO Rz 16).

  • BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94

    Vereinfachte Zustellung an Behörde

    Der bloße Nachweis des Zugangs ersetzt ein solches Empfangsbekenntnis nicht (BAG Urteil vom 27. Mai 1971 - 5 AZR 31/71 - AP Nr. 4 zu § 212a ZPO; BGHZ 30, 299, 303; BGH NJW 1989, 1154 [BGH 22.11.1988 - VI ZR 226/87]; a. A.: BFHE 159, 425, 427 zu § 5 Abs. 2 VwZG).
  • BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 11/97 R

    Nachweis der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nur durch weitere Ermittlungen -

    Demgegenüber vertreten das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und einige Senate des BFH die Auffassung, das EB diene lediglich dem Nachweis der Zustellung, die Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG könne deshalb wirksam sein, auch wenn ein EB überhaupt fehle (BFH vom 12. März 1993 - VIII B 91/92 - BFH vom 27. Dezember 1996 - XI B 11/96 - BFHE 159, 425, 427; BVerwG ZBR 1979, 146 f = BVerwG Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 38) und erst recht dann, wenn es nur an Datum oder Unterschrift auf dem EB mangele (BFHE 117, 11, 13; 136, 348, 349; BVerwG Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 4 und 406.11 § 30 BBauG Nr. 5; BVerwG NJW 1972, S 1435, 1436).
  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei vorhandener Klärung der Frage

    In gleicher Weise hat der BFH im Urteil vom 6. März 1990 II R 131/87 (BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, 478) ausgeführt, das ausgefüllte Empfangsbekenntnis diene dem Nachweis des Zeitpunkts, an dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt habe und bereit gewesen sei, dieses entgegenzunehmen und zu behalten.
  • OLG Köln, 16.11.2012 - 19 U 93/12

    Wenn die Software-Optimierung gegen den Willen des Kunden kostenpflichtig ist

    Zustellungsfiktionen, wie sie im öffentlichen Recht vielfach zu finden sind, etwa in § 4 Abs. 2 S. 2 VwVfG, in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO und nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 06.03.1990 - II R 131/87, BeckRS 1990, 22009407) auch im Rahmen des § 5 Abs. 2 VwZG, sind als allgemeiner Rechtsgedanke nicht auf den Zivilprozess übertragbar.
  • BFH, 27.09.2001 - X B 145/00

    Einkommensteuer - Empfangsbekenntnis - Prozeßbevollmächtigter - Zustellung -

    Macht der Prozessbevollmächtigte --wie im Streitfall-- keine Angaben zum Zustellungsdatum, ist nach dem BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 131/87 (BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477) derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem die Einspruchsentscheidung "nach dem normalen Verlauf der Dinge in die Hände des Bevollmächtigten gelangt ist".
  • BFH, 09.11.2000 - IV R 1/00

    Nicht ordnungsgemäße Ladung

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BFH das ordnungsgemäß ausgefüllte und zurückgesandte Empfangsbekenntnis keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Zustellung der Ladung (vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 2000 X B 50/99, BFH/NV 2000, 1223, sowie BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 131/87, BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477).
  • BFH, 30.03.2000 - X B 50/99

    NZB; Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung; Umdeutung einer NZB

    - Zum einen muß der Kläger die an den früheren Prozessbevollmächtigten bewirkte und von diesem mit Schreiben vom 15. Februar 1999 bestätigte Ladung ungeachtet dessen gegen sich gelten lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 der Zivilprozeßordnung --ZPO--), dass dessen Empfangsbekenntnis dem Finanzgericht (FG) nicht zugegangen ist, weil damit keine Wirksamkeitsvoraussetzung in Frage steht (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 131/87, BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477), sowie unabhängig davon, dass dieser inzwischen seine Zulassung als Rechtsanwalt "zurückgegeben" hatte und infolgedessen möglicherweise in der Anwaltsliste gelöscht worden war; denn auch wenn die Löschung zeitlich vor der Zustellung gelegen haben sollte, so dass § 36 Abs. 2 S. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) nicht anwendbar wäre, durfte das FG (Urteil S. 17) den früheren Prozessbevollmächtigten weiterhin zumindest als Zustellungsbevollmächtigten des Klägers ansehen.
  • BVerwG, 20.12.1996 - 3 B 59.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Prozeßvertretung, Auslegung der Vertretungsanzeige durch

  • VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 1249/15
  • FG Hessen, 28.04.1999 - 2 K 6347/97

    Kindergeld; Ausländer; vorübergehende Arbeitsleistung; Entsendung; Inland;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1998 - 15 A 1088/96

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Zustellung mittels Empfangsbekenntnisses;

  • BFH, 27.12.1996 - XI B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1998 - 15 A 1087/96

    Anforderungen an die Wahrung der Klagefrist zur Erhebung einer Anfechtungsklage;

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2619/98

    Erfordernis des Annahmewillens für eine wirksame

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2000 - 13 A 1979/00

    Gefahr der politischen Verfolgung von Kosovo-Albanern nach ihrer Rückkehr in die

  • VG Schwerin, 28.03.2001 - 7 B 1146/00

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Entfallen des Suspensiveffekts durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht