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   BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86   

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https://dejure.org/1990,682
BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86 (https://dejure.org/1990,682)
BFH, Entscheidung vom 11.05.1990 - VI R 140/86 (https://dejure.org/1990,682)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 1990 - VI R 140/86 (https://dejure.org/1990,682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; LStR 1978 Abschn. 25 Abs. 7 Nrn. 1, 2 und 6

  • Wolters Kluwer

    Dienstreise - Pauschbetrag - Offensichtlich unzutreffende Besteuerung - Verpflegungsmehraufwendung - Auslandsdienstreise - Klassenfahrt - Übernachtungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klassenfahrt eines Lehrers als Dienstreise - Pauschbeträge für Verpflegungs- und Übernachtungsaufwendungen grundsätzlich anzuwenden und auch von Gerichten zu beachten - Ausnahme bei offensichtlich unzutreffender Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fachtagung
    Einzelfälle

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 546
  • BB 1990, 1831
  • BB 1990, 2384
  • DB 1990, 2048
  • BStBl II 1990, 777
  • BStBl II 1999, 777
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei

    Auszug aus BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86
    Darüber hinaus stellen die Pauschbeträge auch für die Verwaltung eine Vereinfachungsmaßnahme dar, auf die diese bei der Bewältigung der Massenarbeit im Veranlagungs- und Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren vor allem dann angewiesen ist, wenn es sich - wie hier - um die Schätzung eines schwer zu ermittelnden Mehraufwandes handelt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500; vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Nur dadurch wird der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung und dem sich darauf gründenden Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen sowie dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung in angemessener Weise auch vor Gericht Rechnung getragen (vgl. Senatsurteil in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, 205, und die dort erwähnte Rechtsprechung).

    Vor allem aber wäre es ein schwerwiegender Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, wenn der das Gericht anrufende Bürger schlechtergestellt würde als die große Mehrzahl der Steuerpflichtigen, die die Pauschbeträge im Verwaltungsverfahren erhält (vgl. Senatsurteil in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200).

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (Urteile in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, und in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200).

    Der Senat hat zudem die Höhe der in den LStR festgelegten Auslandstagegelder für sachgerecht erachtet, weil sich die Verwaltung bei deren Bemessung an den entsprechenden gesetzlichen bzw. im Verordnungswege ergangenen Regelungen für die Reisekostenpauschalen des öffentlichen Dienstes orientiert hat und nicht davon ausgegangen werden kann, daß der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber überhöhte Sätze zuerkannt hat (Urteil in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, 204).

  • BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen

    Auszug aus BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86
    Mit seiner Entscheidung sei das FG von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. April 1982 VI R 30/80 (BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500) abgewichen.

    Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören auch die beruflich veranlaßten Reisekosten, insbesondere die anläßlich einer Dienstreise entstandenen Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. auch BFH in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500) und Übernachtungskosten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 IV R 140/77, BFHE 131, 336, BStBl II 1981, 14).

    Darüber hinaus stellen die Pauschbeträge auch für die Verwaltung eine Vereinfachungsmaßnahme dar, auf die diese bei der Bewältigung der Massenarbeit im Veranlagungs- und Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren vor allem dann angewiesen ist, wenn es sich - wie hier - um die Schätzung eines schwer zu ermittelnden Mehraufwandes handelt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500; vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist ein strenger Maßstab anzulegen (Urteile in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, und in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200).

    Als gewichtiges Indiz für eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung kann darüber hinaus angesehen werden, daß bei umfangreicher Reisetätigkeit durch die Anwendung der Pauschbeträge unverhältnismäßig geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verbleiben würden (Urteil in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500).

  • BFH, 17.07.1980 - IV R 140/77

    Die Höhe der anläßlich einer Geschäftsreise entstandenen Übernachtungskosten kann

    Auszug aus BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86
    Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören auch die beruflich veranlaßten Reisekosten, insbesondere die anläßlich einer Dienstreise entstandenen Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. auch BFH in BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500) und Übernachtungskosten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 IV R 140/77, BFHE 131, 336, BStBl II 1981, 14).
  • BFH, 02.04.1982 - VI R 48/80

    Bahnpostbegleitdienst - Postbeamte - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise -

    Auszug aus BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86
    So hat er es für eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung z.B. nicht genügen lassen, daß der Steuerpflichtige in regelmäßigen Abständen immer wieder dieselben Zielorte anfuhr und deshalb über die Möglichkeit zu preisgünstiger Essenseinnahme verfügte (BFH-Urteil vom 2. April 1982 VI R 48/80, BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

    Hierzu zählen auch Aufwendungen für Übernachtungen (BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777).

    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vom 12. November 2009 VI B 66/09, BFH/NV 2010, 884).

    Führt der Ansatz von Übernachtungspauschalen --wie im Streitfall-- zu einer unzutreffenden Besteuerung, so können die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1550).

  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12

    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

    Hierzu zählen auch Aufwendungen für Übernachtungen (BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777).

    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vom 12. November 2009 VI B 66/09, BFH/NV 2010, 884).

  • FG Hessen, 16.03.2009 - 11 K 1498/05

    Steuerfreiheit des Arbeitslohns für Übernachtungspauschalen

    Diese Verwaltungsanweisungen führen wegen des Gebots der Gleichbehandlung zu einer Selbstbindung der Verwaltung und begründen grundsätzlich einen Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschalen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05 a.a.O. m.w.N. und BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 564, BStBl II 1990, 777 sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. März 2006, 10 K 62/05, EFG 2006, 880 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Es steht damit außer Frage, dass nicht jedes Unterschreiten der Pauschbeträge durch die tatsächlich angefallenen Kosten die Annahme einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung rechtfertigt und folglich bei der Prüfung der Frage, ob ein Ausnahmefall der unzutreffenden Besteuerung vorliegt, ein strenger Maßstab anzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, a.a.O. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Nur beispielhaft - 11 - (und folglich nicht abschließend) für eine solche Besteuerung wird - unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86 (a.a.O.) - angeführt, dass eine vom Normaltypus abweichende Art der Dienstreise, wie z.B. eine Klassenfahrt, nur geringe Übernachtungskosten verursacht.

    Bestehen Anhaltspunkte, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten, die in den LStR genannten Pauschbeträge nicht unwesentlich unterschreiten, behält sich die Verwaltung also vor, weitere Ermittlungen über die Höhe der dem Steuerpflichtigen erwachsenen Kosten anzustellen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005, VI B 3/05, a.a.O.; BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, a.a.O.; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. März 2004, EFG 2004, 1256 und FG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. März 2006, 10 K 62/05, a.a.O.).

  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass diese Pauschbeträge nicht anzusetzen sind, wenn sie im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würden (BFH-Entscheidungen vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777, unter 2.c, und vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550).
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 24/09

    Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland, wenn der Arbeitgeber

    Dazu können auch Reisekosten für Auslandsdienstreisen gehören (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777).
  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2006 - 10 K 62/05

    Versagung der in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehenen Pauschbeträge, für

    Diese Verwaltungsanweisungen führen wegen des Gebots der Gleichbehandlung zu einer Selbstbindung der Verwaltung und begründen grundsätzlich einen Anspruch des Steuerpflichtigen auf Anwendung der Pauschalen (vgl. BFH, Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1999, 777; Beschl.v. 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; Beschl. v. 22. April 2004 VI B 13/04, DStRE 2004, 932).

    Nur beispielhaft (und folglich nicht abschließend) für eine solche Besteuerung wird - unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86 ( BFHE 160, 546 , BStBl II 1990, 777) - angeführt, dass eine vom Normaltypus abweichende Art der Dienstreise, z.B. Klassenfahrt, nur geringe Übernachtungskosten verursacht.

    Bestehen Anhaltspunkte, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den LStR genannten Pauschbeträge nicht unwesentlich unterschreiten, behält sich die Verwaltung also vor, weitere Ermittlungen über die Höhe der dem Steuerpflichtigen erwachsenen Kosten anzustellen (BFH, Beschl. v. 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; Urt. v. 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546 , BStBl II 1990, 777; FG Sachsen- Anhalt, Urt. v. 19. März 2004, EFG 2004, 1256; FG Brandenburg, Urt. v. 9. April 2003, EFG 2003, 1079).

  • FG Hamburg, 16.12.2002 - VI 146/01

    Werbungskostenabzug bei Auslandsklassenreise

    Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG gehören auch die beruflich veranlassten Reisekosten, insbesondere die anlässlich einer Dienstreise entstandenen Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. auch BFH, Urteil vom 11.05.1990 - VI R 140/86 BStBl II 1990, 777, BFHE 160, 546 ; BFH in BFHE 135, 515 , BStBl II 1982, 500) und Übernachtungskosten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17.Juli 1980 IV R 140/77, BFHE 131, 336 , BStBl II 1981, 14).

    Danach sind sowohl Aufwendungen eines Berufsschülers für eine im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses durchgeführte Klassenfahrt in der Regel als Werbungskosten bei den aus dem Ausbildungsdienstverhältnis erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, und zwar auch dann, wenn durch den Besuch der Schule Allgemeinwissen vermittelt wird (BFH, Urteil vom 07.02.1992 - VI R 93/90 BStBl II 1992, 531 BFHE 167, 115 ), wie auch Aufwendungen, die einem mitreisenden Lehrer erwachsen (BFH, Urteil vom 11.05.1990 - VI R 140/86, BFHE 160, 546 , BStBl II 1990, 777).

    Da der Kläger zumindest teilweise in Restaurants gegessen hat, bestehen auch gegen den Ansatz der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen keine Bedenken (vgl. BFH-Urteil vom 11.05.1990, a.a.O.).

  • FG Nürnberg, 29.08.2002 - VII 201/99

    Betriebsausgaben bei Fahrten mit einem unentgeltlich zur Nutzung überlassenen

    In Verwaltungsanweisungen enthaltene Pauschbeträge dürfen dann nicht angewandt werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die tatsächlich angefallenen Kosten den in der Verwaltungsanweisung enthaltenen Pauschbetrag nicht unwesentlich unterschreiten (vgl. z. B. das Urteil des BFH vom 11.05.1990 VIII R 120/86, BStBl II 1990, 777 ).
  • BFH, 15.10.1992 - V R 81/87

    Pauschaler Vorsteuerabzug für nicht im Erhebungsgebiet ansässige Unternehmer

    Der Vereinfachungszweck würde nicht erfüllt, wenn man gleichwohl die Sammlung von Einzelnachweisen forderte (BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777).

    In diesem Fall können nur die dem Steuerpflichtigen tatsächlich erwachsenen Aufwendungen für Übernachtung als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777).

  • FG München, 02.09.2015 - 7 K 2393/13

    Schätzung von Übernachtungskosten bei im internationalen Fernverkehr eingesetzten

    Hierzu zählen auch Aufwendungen für Übernachtungen (BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, Bundessteuerblatt- BStBl-111990, 777).
  • BFH, 17.03.2004 - I B 158/03

    Kein Ansatz der in Abschn. 40 LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen

  • BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05

    Unzutreffende Besteuerung; Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.01.2012 - 1 K 1386/09

    Kein Ansatz der Pauschbeträge für Auslandsübernachtung bei offensichtlich

  • BFH, 19.10.2011 - X R 29/10

    Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Anwendung der Pauschbeträge für

  • FG Nürnberg, 29.04.2009 - 3 K 1777/07

    Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen

  • BFH, 07.05.1993 - VI R 39/90

    Steuerliche Einordnung von mit mehreren Einkunftsarten im Zusammenhang stehenden

  • FG Nürnberg, 06.11.2002 - III 252/01

    Kein Ansatz von Auslandsübernachtungspauschalen, die zu einer offensichtlich

  • FG München, 10.04.1997 - 11 K 1826/94

    Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer; Geltendmachung von

  • BFH, 24.10.1991 - VI R 65/90

    Mehraufwendungen für Verpflegung und Übernachtung anläßlich von Klassenfahrten

  • BFH, 12.11.2009 - VI B 66/09

    Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen - Selbstbindung der Verwaltung aufgrund

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1999 - 1 K 1134/97

    Unzutreffende Besteuerung bei Inanspruchnahme von Pauschbeträgen für

  • BFH, 22.04.2004 - VI B 13/04

    Kein Ansatz der in Abschn. 40 LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04

    Besteuerung der Einkünfte eines bei einer luxemburgischen Spedition angestellten,

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.03.2004 - 1 K 1613/03

    Kein Ansatz von Auslandsübernachtungspauschalen bei kostenloser Übernachtung;

  • FG Köln, 29.08.2007 - 10 K 3758/04

    Berücksichtigung von Reisekosten als Werbungskosten; Qualifizierung einer Reise

  • BFH, 13.05.1998 - IV B 53/97

    Verpflegungsmehraufwendungen: unzutreffende Besteuerung

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 93/87

    Aufwendungen aus Anlass eines Kurses zum Erwerb einer Schulskileiterlizenz als

  • FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 752/08

    Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Ansatz der Pauschbeträge für

  • FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 3 K 10119/02

    Kürzung der Werbungskosten eines seines Wahlstation in New York ableistenden

  • BFH, 27.03.1991 - VI R 103/86

    Voraussetzung für den Werbungskostenabzug

  • BFH, 06.12.1991 - VI R 28/91

    Kürzung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand beim Angebot von

  • FG Hamburg, 31.08.1998 - VI 250/97

    Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen als Kriterium für Versagung von

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