Rechtsprechung
BFH, 20.06.1990 - I R 157/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 127; EStG § 42 d
- Wolters Kluwer
Lohnsteuerhilfeverein - Berufsfreiheit - Inserate in gemeindlichen Mitteilungsblättern - Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 161, 117
- BB 1990, 1968
- BStBl II 1992, 43
- BStBl II 1992, 44
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80
Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe …
Auszug aus BFH, 20.06.1990 - I R 157/87
Die Werbeverordnung hat den Zweck, durch möglichst klare und für die Fachaufsicht leicht handhabbare Tatbestände folgende gegensätzliche Interessen auszugleichen: Auf der einen Seite stehen die freiberuflich tätigen Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, die mit Rücksicht auf die Eigenart ihres Berufsbildes Werbeverboten unterliegen, so daß im Interesse der Chancengleichheit auch deren gewerbliche Konkurrenten auf dem Dienstleistungsmarkt gewissen Beschränkungen unterworfen worfen müssen (vgl. BVerfGE 59, 302 [327]) 1).Ein solcher normativer Interessenausgleich dient Belangen der Allgemeinheit, solange im Interesse eines klaren Berufsbildes der freiberuflich tätigen Steuerberater und Steuerbevollmächtigten die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nicht unaufgefordert angeboten werden darf (vgl. BVerfGE 59, 302 [327]) 1).
1) BStBl II 1982 S. 281.
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Steuerberater
Auszug aus BFH, 20.06.1990 - I R 157/87
Die Standesrichtlinien vermitteln, auch wenn sie keine Rechtsnormqualität besitzen (so schon BVerfGE 60, 215 [230] 2) für Steuerberater und weitergehend BVerfGE 76, 171 [187] für Rechtsanwälte), einen realitätsnahen Eindruck von der allgemeinen Werbepraxis; sie waren deshalb geeignet, als grobe Orientierungshilfe zu dienen.2) BStBl II 1982 S. 435.
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus BFH, 20.06.1990 - I R 157/87
Die Standesrichtlinien vermitteln, auch wenn sie keine Rechtsnormqualität besitzen (so schon BVerfGE 60, 215 [230] 2) für Steuerberater und weitergehend BVerfGE 76, 171 [187] für Rechtsanwälte), einen realitätsnahen Eindruck von der allgemeinen Werbepraxis; sie waren deshalb geeignet, als grobe Orientierungshilfe zu dienen.
- BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 354/85
Umgehung des AbzG bei Kündigungsmöglichkeit eines Finanzierungs-Leasingvertrages
Auszug aus BFH, 20.06.1990 - I R 157/87
Dazu zählen nach einhelliger Auffassung auch regionale Amts-, Wochen- und Anzeigenblätter, die nicht täglich erscheinen (vgl. OLG Hamm, DB 1987, S. 431;… Gehre, a. a. O., § 57 RdNr. 86; Kolbeck/Peter/Rawald, Steuerberatungsgesetz, § 57 RdNr. 142; Späth, in: Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 57 RdNr. B 825.10). - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus BFH, 20.06.1990 - I R 157/87
Es genügt aber, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen (vgl. BVerfGE 80, 1 [20 f.]; st. Rspr.). - BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87
Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BFH, 20.06.1990 - I R 157/87
Die berufliche Werbung wird daher vom Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG umfaßt (vgl. BVerfGE 76, 196 [207 f.]; 82, 18 [26 f.]; st. Rspr.). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus BFH, 20.06.1990 - I R 157/87
Die berufliche Werbung wird daher vom Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG umfaßt (vgl. BVerfGE 76, 196 [207 f.]; 82, 18 [26 f.]; st. Rspr.).
- BFH, 11.11.2009 - I R 84/08
Nichtrückkehrtage bei Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 13 Abs. 5 …
Die Inanspruchnahme des Klägers ist schließlich auch nicht ermessensfehlerhaft; dies ergibt sich aus den Ermessenserwägungen in der Einspruchsentscheidung des FA, dass die Lohnsteuer beim Kläger ohne größeren Aufwand nachgefordert werden könne (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43, unter II. 2. b) und der Kläger die Möglichkeit habe, ein Verständigungsverfahren zur Erstattung der in Frankreich bezahlten Steuer einzuleiten. - FG Hamburg, 09.11.2017 - 6 K 14/17
Haftung des Arbeitgebers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer - …
Dabei ist vom gesetzgeberischen Zweck des Lohnsteuerabzugsverfahrens auszugehen, durch den Abzug an der Quelle den schnellen Eingang der Lohnsteuer in einem vereinfachten Verfahren sicherzustellen (BFH-Urteil vom 20.06.1990, I R 157/87, BStBl II 1992, 43).Der Beklagte hat über die Geltendmachung der Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der von Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen und unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten zu befinden (BFH-Urteil vom 20.06.1990, I R 157/87, BStBl II 1992, 43).
- BFH, 18.05.1994 - I R 21/93
Örtlich zuständiges Finanzamt für Steuerabzug nach § 50 a EStG bei beschränkt …
Die Regelung ist auch sinnvoll, weil die Ermessensentscheidung über die Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners oder des Vergütungsgläubigers nur von einem FA getroffen werden kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43, zur Zuständigkeit für vergleichbare Lohnsteuernachforderungsbescheide; Giloy, Betriebs-Berater 1978, 549).Bei Ermessensentscheidungen ist grundsätzlich nicht anzunehmen, daß keine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (BFH in BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43, m. w. N.).
Eine Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners ist insbesondere dann zulässig, wenn der Vergütungsgläubiger seinen Wohnsitz im Ausland hat (vgl. BFH in BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43).
- BFH, 21.02.1992 - VI R 141/88
Örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-Finanzamts
Dem steht das BFH-Urteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87 (BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43) nicht entgegen.Insbesondere braucht der Senat nicht zu Sonderfällen Stellung zu nehmen wie dem, der der Entscheidung in BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43 zugrunde lag.
- BFH, 17.03.2010 - I R 69/08
Dienstreisen eines Grenzgängers im Ansässigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone …
Dort ist ausgeführt, dass eine Veranlagung des A zur Einkommensteuer aufgrund der beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 5 EStG 1997/2002 ausscheide (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43, unter II.2.b) und die Klägerin sich ferner damit einverstanden erklärt habe, als Haftende anstelle des A in Anspruch genommen zu werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1984 VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, unter 2.b dd;… BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 VI B 28/95, BFH/NV 1996, 32). - BFH, 22.08.2001 - III B 71/01
Beschwerde gegen einen Beschluss - Unanfechtbarkeit - Nichtzulassung der …
Die Vorschrift bezieht sich auf gebundene Verwaltungsakte (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43, 44), wozu u.a. die Investitionszulagen-Rückforderungsbescheide gehören. - FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09
Verrechnung eines Bruttoarbeitslohns mit negativen Einnahmen durch den …
Etwas anderes gilt in diesem Fall jedoch dann, wenn die Ausübung des Ermessens dahin eingeengt ist, dass das örtlich zuständige Finanzamt nur eine Entscheidung, nämlich die Inanspruchnahme des Klägers als Arbeitnehmer, hätte treffen können (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BStBl II 1992, 43, unter II.2.). - FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - 9 V 9095/19
Aussetzung der Vollziehung eines nicht mit einem Leistungsgebot versehenen …
Im Übrigen ist die Ermessensentscheidung auch deshalb rechtmäßig, weil die betreffenden Künstler nach Aktenlage im Inland nur beschränkt steuerpflichtig sind (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 1990 - I R 157/87, BStBl II 1992, 43;… Nacke, aaO). - FG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - 11 K 245/05
Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA Schweiz (Wegzugsbesteuerung) nur …
Eine vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitnehmers kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat (BFH-Urteil vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BStBl II 1992, 43). - FG Köln, 07.04.2004 - 7 K 7227/99
Prüfungsanordnung
Bei Ermessensentscheidungen ist der das Verwertungsverbot ausschließende § 127 AO nicht anwendbar, weil bei der Überprüfung des Ermessens grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. etwa BFH-Urteile vom 20. Juni 1990 I R 157/87, BFHE 161, 117, BStBl II 1992, 43; vom 18. Mai 1994 I R 21/93, BFHE 174, 430, BStBl II 1994, 697). - FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2020 - 9 V 9160/19
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid vom …
- FG München, 16.06.1999 - 7 K 3335/96
Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttung bei …
- FG Saarland, 13.09.2001 - 1 K 113/00
Gleichrangige gesamtschuldnerische Lohnsteuerhaftung einer Arbeitgeber-GmbH und …
- FG München, 22.06.2005 - 10 K 1822/03
Einwendungen gegen die Inanspruchnahme des Arbeitnehmers anstelle des …
- FG München, 19.05.2004 - 1 V 717/03
Örtliche Zuständigkeit des Finanzamts bei ausländischen Vergütungsschuldnern; …
- FG Hamburg, 22.05.1997 - II 5/97
Streit um die Berücksichtigungsfähigkeit von Gebühren für Kontoführung und …
- FG München, 15.05.2003 - 11 K 2986/02
Keine Umdeutung von Einkommensteuerbescheiden in …
- FG Sachsen, 02.05.2001 - 2 K 1237/99
Fehlerhaftes Auswahlermessen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung; Erlass einer …
- BFH, 25.01.1994 - I B 139/93
Klärungsbedürftigkeit der Frage des Auslösens einer verjährungshemmenden Wirkung …
- VG Köln, 11.03.2015 - 24 K 535/13
- VG Köln, 29.01.2014 - 24 K 5094/12
Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen im Zusammenhang mit …
- FG München, 25.05.1999 - 7 V 1360/99
Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen wegen der Ablösung von Pensionsansprüchen …
- FG München, 26.05.1997 - 7 K 4238/95
Verdeckte Gewinnausschüttung durch eine Umsatzprovision; Vermögensminderung ohne …
- FG München, 19.02.1997 - 7 V 4728/96
Definition des Begriffs "Verdeckte Gewinnausschüttung"; Voraussetzung der …
- FG München, 05.11.1997 - 7 V 3885/97
Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des …
- FG München, 17.09.1997 - 1 K 2887/94
Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten; Abzugsfähigkeit von …
- FG München, 26.03.1997 - 7 K 893/93
Einstufung von Pachtzahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung; Entgelt für die …
- FG München, 29.04.1996 - 1 V 832/95
Anforderungen an die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten …
- FG Bremen, 21.10.2020 - 1 V 82/20
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Nachforderungsbescheides über …
- FG Niedersachsen, 25.04.1995 - VI 545/89
Streit über die hälftige Hinzurechnung von Mietzinsen und Pachtzinsen zum Gewinn …
- FG Sachsen, 30.07.2001 - 2 K 1221/99
Zuständigkeit eines Finanzamtes für den Erlass eines Haftungsbescheides wegen …
- FG Sachsen-Anhalt, 30.07.2001 - 2 K 1221/99
Aufhebung eines vom örtlich unzuständigen FA erlassenen Haftungsbescheids; …
- FG Sachsen-Anhalt, 03.05.2001 - 2 K 1237/99
- FG Brandenburg, 19.05.1999 - 4 K 730/99
Örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern für die Umsatzsteuer im Bezirk eines …
- FG München, 19.08.1998 - 7 K 1139/96
Definition des Begriffs "Verdeckte Gewinnausschüttung"; Annahme einer verdeckten …