Rechtsprechung
BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1981 §§ 7 Abs. 4, 7b, 9 Abs. 1, 21 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zweifamilienhaus - Wohnungsleerstand - Vermietung - Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zum Werbungskostenabzug für jahrelang leerstehende Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung? (IBR 1990, 792)
Papierfundstellen
- BFHE 161, 479
- NJW 1991, 864
- ZMR 1991, 112
- BB 1990, 2253
- BB 1991, 463
- DB 1990, 2451
- BStBl II 1990, 1030
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84
Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben - …
Auszug aus BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind allerdings nur dann als - vorab entstandene - Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluß zur Einkünfteerzielung endgültig gefaßt ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303, und vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, Nr. 2 a der Gründe); nach der im Senatsurteil in BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565 übernommenen BFH-Rechtsprechung muß die Absicht zur Eigennutzung oder Fremdvermietung gegeben sein.Ebenso ist der Sachverhalt bei Ungewißheit über die Einnahmeerzielungsabsicht zu beurteilen; denn die Absicht zur Einnahmeerzielung muß anhand objektiver Umstände feststellbar sein (BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554, und Senatsurteil in BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; vgl. auch schon Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. Januar 1981 IX 105/77, EFG 1981, 446).
- BFH, 24.01.1969 - VI R 173/67
Vermietetes Einfamilienhaus - Instandsetzung - Selbstnutzung als Wohnung - …
Auszug aus BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86
Dementsprechend hat die Rechtsprechung den Werbungskostenabzug für lediglich vorübergehend leerstehende Räume zugelassen (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1969 VI R 173/67, BStBl II 1969, 312, und vom 26. August 1975 VIII R 120/72, BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9).Die Folgerung des Klägers aus dem BFH-Urteil in BStBl II 1969, 312, daß die Freiheit des Vermieters zur Aufwendung von Werbungskosten auch den Werbungskostenabzug bei Einnahmeverzicht umfasse, trifft nicht zu; das genannte BFH-Urteil befaßt sich nur mit der Abziehbarkeit von Erhaltungsaufwand, der in einem anderen Jahr als dem erbracht wird, in dem der bauliche Zustand des Hauses die Reparatur erfordert hätte.
- BFH, 07.04.1987 - IX R 133/84
Erwerb eines Grundstücks - Einfamilienhaus - Absicht der späteren Eigennutzung - …
Auszug aus BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86
Denn dies kommt bei einer leerstehenden Wohnung erst ab dem Beginn der Selbstnutzung in Betracht, wie der erkennende Senat bereits mit dem Urteil vom 7. April 1987 IX R 133-135/84 (BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565) im Anschluß an die Rechtsprechung des VIII. Senats ausgesprochen hat.Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind allerdings nur dann als - vorab entstandene - Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluß zur Einkünfteerzielung endgültig gefaßt ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303, und vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, Nr. 2 a der Gründe); nach der im Senatsurteil in BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565 übernommenen BFH-Rechtsprechung muß die Absicht zur Eigennutzung oder Fremdvermietung gegeben sein.
- BFH, 26.08.1975 - VIII R 120/72
Erwerb einer Eigentumswohnung - Vermietung der Eigentumswohnung - Spätere …
Auszug aus BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86
Dementsprechend hat die Rechtsprechung den Werbungskostenabzug für lediglich vorübergehend leerstehende Räume zugelassen (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1969 VI R 173/67, BStBl II 1969, 312, und vom 26. August 1975 VIII R 120/72, BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9). - BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80
Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von …
Auszug aus BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86
Durch die Einkunftsart der Vermietung und Verpachtung veranlaßt sind die Aufwendungen, bei denen objektiv ein Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder Selbstnutzung gemäß § 21 Abs. 2 EStG besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung oder Selbstnutzung gemacht werden (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453). - BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81
Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines …
Auszug aus BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind allerdings nur dann als - vorab entstandene - Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluß zur Einkünfteerzielung endgültig gefaßt ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303, und vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, Nr. 2 a der Gründe); nach der im Senatsurteil in BFHE 150, 12, BStBl II 1987, 565 übernommenen BFH-Rechtsprechung muß die Absicht zur Eigennutzung oder Fremdvermietung gegeben sein. - BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80
Wohnung - Begriffsdefinition
Auszug aus BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86
Am erforderlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit der Einkunftsart fehlt es daher, wenn sich nicht absehen läßt, ob und ggf. wann Einnahmen erzielt werden (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660, Nr. 1 b der Gründe;… Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 9 EStG Rdnr. 96 m.w.N.). - BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79
Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit …
Auszug aus BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86
Ebenso ist der Sachverhalt bei Ungewißheit über die Einnahmeerzielungsabsicht zu beurteilen; denn die Absicht zur Einnahmeerzielung muß anhand objektiver Umstände feststellbar sein (BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554, und Senatsurteil in BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; vgl. auch schon Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. Januar 1981 IX 105/77, EFG 1981, 446). - FG Niedersachsen, 16.01.1981 - IX 105/77
Auszug aus BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86
Ebenso ist der Sachverhalt bei Ungewißheit über die Einnahmeerzielungsabsicht zu beurteilen; denn die Absicht zur Einnahmeerzielung muß anhand objektiver Umstände feststellbar sein (BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554, und Senatsurteil in BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; vgl. auch schon Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. Januar 1981 IX 105/77, EFG 1981, 446).
- BFH, 11.08.2010 - IX R 3/10
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung - Vorab entstandene …
Lässt sich nach einem längeren Zeitraum --im Streitfall mehr als fünf Jahre nach Ablauf der streitigen Veranlagungszeiträume und mehr als zehn Jahre nach Renovierungsbeginn-- auch in der mündlichen Verhandlung vor dem FG nicht absehen, ob und gegebenenfalls wann das Objekt im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden wird, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich das Gericht vom Vorliegen einer entsprechenden Absicht in den Streitjahren nicht überzeugen konnte (…vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303, und vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030). - BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht
Diese Grundsätze gelten gleichermaßen bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit im Fall eines Leerstandes des Gebäudes; der Entschluss zur Einkünfteerzielung darf nicht im Zusammenhang mit dem Leerstand aufgegeben worden sein (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030;… vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, unter II. 1. b;… BFH-Beschluss vom 21. September 2006 IX B 79/06, BFH/NV 2007, 50, m.w.N.).b) Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554;… in BFH/NV 2007, 406;… BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume ggf. im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (…vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; in BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
- BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91
Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen
Liegt diese Voraussetzung vor, kann der Steuerpflichtige bereits, bevor er tatsächlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) aus einem Grundstück erzielt, - sog. vorabentstandene - Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen (Senatsurteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030;… in BFH/NV 1993, 532).
- BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der …
Insoweit bestehende Zweifel gehen zu Lasten der Klägerin (BFH-Urteil vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030). - FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2253/01
Kein Werbungskostenabzug bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht
Werden daher Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige entstandene Werbungskosten nur dann abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat (B FH- Urteil vom 19. September 1990 IX R 5/86 , BStBl II 1990, 1030 ;… Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG Kommentar, § 9 Rn. B 835 m.w.N.).Ebenso ist der Sachverhalt bei Ungewissheit über die Einnahmeerzielungsabsicht zu beurteilen, denn die Absicht zur Einnahmeerzielung muss anhand objektiver Umstände feststellbar sein (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 1990 IX R 5/86 , BStBl II 1990, 1030 sowie Finanzgericht München, Urteil vom 21.April 1998, 2 K 4202/96, dokumentiert in juris).
Dem Kläger obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 1990 IX R 5/86 , BStBl II 1990, 1030 ; Finanzgericht München…, Urteil vom 21. April 1998, 2 K 4202/96, a.a.O. sowie Finanzgericht Hamburg…, Urteil vom 13. Oktober 2003 , II 262/02 , a.a.O.).
Deswegen entfällt der Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bereits bei Ungewissheit über das Vorliegen der Einnahmeerzielungsabsicht, weil die Absicht zur Einnahmeerzielung als sog. innere Tatsache anhand objektiver Umstände eindeutig feststellbar sein muss (B FH- Urteil vom 19. September 1990 IX R 5/86 BStBl II 1990, 1030).
- FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04
Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten; …
Werden daher Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann - als vorab - entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (BFH-Urteile vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030; vom 04.06.1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761, …und vom 14.02.1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051, sowie BFH - Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).Dem Kläger obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1990, 1030;… Urteil des FG München vom 21. April 1998, 2 K 4202/96, a.a.O. sowie Urteil des FG Hamburg vom 13. Oktober 2003 II 262/02, dokumentiert in Juris).
- BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96
Reparaturaufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten
Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen der Absicht geschlossen werden können (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221, BStBl II 1995, 192, und vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030). - FG Köln, 21.11.2005 - 12 K 436/01
Anerkennung von Renovierungskosten für ein Haus als Verluste aus Vermietung und …
Werden daher Aufwendungen für ein leer stehendes Haus -wie im Streitfall- als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige vorab entstandene Werbungskosten nur dann abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat (BFH-Urteil vom 19.09.1990 IX R 5/86 BStBl II 1990, 1030).Deswegen entfällt der Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus VuV bereits bei Ungewissheit über das Vorliegen der Einnahmeerzielungsabsicht, weil die Absicht zur Einnahmeerzielung als sog. innere Tatsache anhand objektiver Umstände eindeutig feststellbar sein muss (BFH-Urteil vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030).
- BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten …
Am hierfür erforderlichen hinreichend bestimmten Zusammenhang (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1988 VIII R 252/82, BFHE 154, 72, BStBl II 1986, 992) der Aufwendungen mit der Einkunftsart fehlt es jedenfalls dann, wenn sich nicht absehen läßt, ob und gegebenenfalls wann Einnahmen erzielt werden (zuletzt BFH-Urteil vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030, betr. leerstehende Wohnung;… weitere Beispiele aus der Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628; in BFHE 144, 376, 384, BStBl II 1986, 327, 331, unter 4. a). - BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, …
Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 08.02.1983 - VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554;… Senatsurteil vom 06.09.2006 - IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, unter II.1.b;… Senatsbeschluss vom 19.08.2002 - IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147), wie zum Beispiel der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung, wie auch, ob absehbar ist, wann die Räume gegebenenfalls im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen (…vgl. Senatsurteile vom 13.11.1990 - IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303; vom 19.09.1990 - IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030). - FG Bremen, 11.06.2004 - 1 K 265/03
Keine Einkunftserzielungsabsicht für eine vorrangig zum Verkauf bestimmte, nur …
- BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00
Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten
- BFH, 30.01.1996 - IX R 80/90
Kosten der Gartenunterhaltung als Werbungskosten im Rahmen der …
- FG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 6 V 8/96
Voraussetzungen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Erzielung von …
- FG Baden-Württemberg, 22.06.2001 - 12 K 308/00
Nachweis der künftigen Einkünfteerzielungsabsicht bei Geltendmachung vorab …
- BFH, 10.11.1992 - VIII R 98/90
Zulässigkeit des Abzugs nachträglicher Werbungskosten - Refinanzierungskosten für …
- FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02
Werbungskosten bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht
- FG Hamburg, 06.05.2003 - II 368/01
Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 39/99
Nachweis der tatsächlichen Einkünfteerzielungsabsicht bei Leerstand einer …
- BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 5 K 5173/08
Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem ehemaligen …
- FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05
Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung
- BFH, 16.08.2005 - X R 45/04
Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG
- FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13
Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von …
- FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks und …
- BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98
Einkommensteuer - Grundstück - Nutzungswert - Kostenmiete - Einliegerwohnung - …
- FG Baden-Württemberg, 02.11.2000 - 10 K 224/99
Kein Werbungskostenabzug für leerstehende Wohnung bei parallel geschalteten …
- BFH, 29.10.2002 - VIII B 125/01
Schuldzinsen als Werbungskosten
- FG Berlin, 24.11.2004 - 10 K 10348/01
Abzug von vorab entstandenen Werbungskosten
- FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 8/06
Einkommensteuer: Anforderungen an die Darlegung der Vermietungsabsicht
- BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88
Anerkennung von Werbungskosten, Absetzungen für Abnutzung und Schuldzinsen bei …
- FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 325/13
Vermietungsabsicht bezüglich einer leerstehenden Wohnung
- FG Sachsen-Anhalt, 24.06.2010 - 1 K 667/05
Keine Einnahmeerzielungsabsicht bei einer von Erwerb an leerstehenden Wohnung
- FG Köln, 18.08.1999 - 1 K 7386/98
Kein Abzug von Aufwendungen für ein leerstehendes Objekt als vorab entstandene …
- BFH, 05.02.1992 - V B 60/91
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- FG Nürnberg, 11.10.2012 - 6 K 680/11
Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand
- FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2002 - 2 K 2458/01
Einkünfteerzielungsabsicht bei einer seit drei Jahren leer stehenden, später …
- BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86
Werbungskostenabzug für den von der Renovierung betroffenen Gebäudeteil
- FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2202/08
Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung
- FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08
Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung
- FG Hessen, 27.10.2010 - 3 K 646/06
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen …
- FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 1 K 313/05
Kein ausreichender Nachweis ernsthafter Vermietungsbemühungen für leerstehende …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.07.2001 - 3 K 2996/97
Forstwirtschaftlicher Betrieb als Liebhaberei sowie Ehegattenarbeitsverhältnis …
- FG München, 06.09.1996 - 12 K 2934/93
Werbungskosten als Aufwendungen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit …
- BFH, 21.06.1993 - IX B 5/93
Hervorbringen einer Abzugsfähigkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2206/08
Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung
- BFH, 16.02.1993 - IX R 132/88
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Absetzungen für außergewöhnliche …
- FG Düsseldorf, 23.09.1997 - 14 K 1329/92
Ermittlung des Nutzungswertes einer eigengenutzten Wohnung im eigenen …
- FG Nürnberg, 27.02.2003 - VI 18/01
1. Aufwendungen vor Beendigung des Vorbehaltsnießbrauchs als vorab entstandene …
- FG Düsseldorf, 25.06.2002 - 8 K 6984/00
Formaldehydausgasung; Sanierung; Amtsärztliches Gutachten; Gesundheitsgefährdung …
- FG Niedersachsen, 08.03.2001 - 9 K 513/94
Vermietungsabsicht bei leer stehendem Einfamilienhaus
- FG Thüringen, 22.10.1998 - II 43/98
Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Angehörigen bei unklaren …
- FG Saarland, 11.12.1997 - 2 K 29/97
Einkommensteuer; Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht
- FG Baden-Württemberg, 06.03.1997 - 6 K 251/95
Ermittlung des Einkommens zum Zwecke der Einkommensbesteuerung; Geltendmachung …
- FG Niedersachsen, 21.01.1997 - VII 646/95
Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und …
- FG Niedersachsen, 04.10.1990 - XII 322/87
- FG Nürnberg, 01.12.2000 - III 184/99
Renovierungskosten für eine Wohnung als vorab entstandenen Werbungskosten; …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - 3 K 2202/99
Behandlung von Leerstandszeiten bei einer Ferienwohnung; Fahrtkosten zur …
- FG Brandenburg, 20.12.1995 - 2 K 953/95
Aufwendungen für den Hauserwerb als abzugsfähige Werbungskosten; Juristische …
- FG München, 19.05.1999 - 1 K 5104/97
Ansatz von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der …