Rechtsprechung
   BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2504
BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88 (https://dejure.org/1990,2504)
BFH, Entscheidung vom 03.05.1990 - VII R 71/88 (https://dejure.org/1990,2504)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 1990 - VII R 71/88 (https://dejure.org/1990,2504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 260
  • BB 1990, 2254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • BFH, 21.11.2023 - VII R 10/21

    Zu den Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung

    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden; dieser Zweck wird nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt (Senatsbeschluss vom 27.10.2022 - VII R 1/20, Rz 38; Senatsurteil vom 06.05.2008 - VII R 30/07, BFHE 221, 325, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2008, 301, mit Verweis auf Senatsurteil vom 03.05.1990 - VII R 71/88, BFHE 161, 260; vgl. auch Senatsurteile vom 25.10.2006 - VII R 64/05, BFH/NV 2007, 527 und vom 23.05.2006 - VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345; vgl. auch Koch, eKomm Ab 01.01.2021, § 21 UStG Rz 10 [Stand: 15.01.2021]; BeckOK UStG/Hamster, 38. Ed. [17.09.2023], UStG § 21 Rz 38; Jatzke in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 21 Rz 15).
  • FG Hamburg, 25.01.2021 - 4 K 47/18

    Einfuhrumsatzsteuer (Verfahrenscode 42): Inanspruchnahme des zollrechtlichen

    Im Einklang hiermit hält der BFH fest, dass die nach § 21 Abs. 2 Halbs. 1 UStG zu stellende Frage, ob und inwieweit eine Vorschrift des Zollrechts im Einklang mit Sinn und Zweck der Einfuhrumsatzsteuer als Teil der Mehrwertsteuer steht, für jede Bestimmung einer eigenen Prüfung bedarf (BFH, Urteil vom 3. Mai 1990, VII R 71/88, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. April 1988, VII R 124/85, juris, Rn. 5; Urteil vom 13. November 2001, VII R 88/00, juris, Rn. 18; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2016, 4 K 113/15, juris, Rn. 17).

    Dieser Zweck könne nur erreicht werden, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer komme (BFH, Urteil vom 3. Mai 1990, VII R 71/88, juris, Rn. 11; Urteil vom 23. Mai 2006, VII R 49/05, juris, Rn. 16).

  • FG Hamburg, 14.01.2020 - 4 K 123/15

    Zur Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer beim Einfuhrschmuggel

    Im Einzelnen: Die nach § 21 Abs. 2 Halbs. 1 UStG zu stellende Frage, ob und inwieweit eine Vorschrift des Zollrechts im Einklang mit Sinn und Zweck der Einfuhrumsatzsteuer als Teil der Mehrwertsteuer steht, bedarf für jede Bestimmung einer eigenen Prüfung (BFH, Urteil vom 3. Mai 1990, VII R 71/88, juris, Rn. 11; Urteil vom 26. April 1988, VII R 124/85, juris, Rn. 5; Urteil vom 13. November 2001, VII R 88/00, juris, Rn. 18; FG Hamburg, Urteil vom 12. Oktober 2016, 4 K 113/15, juris, Rn. 17).

    Dieser Zweck könne nur erreicht werden, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer komme (BFH, Urteil vom 3. Mai 1990, VII R 71/88, juris, Rn. 11; Urteil vom 23. Mai 2006, VII R 49/05, juris, Rn. 16).

  • BFH, 17.08.2000 - VII R 108/95

    Eingangsabgaben - Erlass der Abgaben - Eingriff organisierter Kriminalität -

    Bei diesen Vorschriften handelt es sich um so genannte dynamische Verweisungen, d.h. die maßgebenden zollrechtlichen Vorschriften gelten sinngemäß in ihrer jeweiligen Fassung und schließen auch das Gemeinschaftsrecht ein, soweit dieses an die Stelle des nationalen Zollrechts getreten ist (vgl. u.a. BFH, Urteile vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260, und vom 30. Januar 1996 VII R 84/95, BFHE 179, 508).

    Das gilt auch für die Vorschriften der AO 1977, soweit in ihr Materien geregelt sind, die von der Verweisung betroffen werden (vgl. BFH in BFHE 161, 260, 262 für die Einfuhrumsatzsteuer).

    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden (vgl. BFH in BFHE 161, 260, 262).

  • FG Brandenburg, 25.07.2001 - 4 K 1247/00

    Maßgeblichkeit der Vorschriften des Zollkodexes für den Erlass von bei der

    Das kraft ausdrücklicher Verweisung geltende Gemeinschaftsrecht schließt auch nach der Rechtsprechung als spezifische Regelung die nach nationalem Recht in § 227 Abs. 1 der Abgabenordnung ( AO 1977 ) enthaltene Billigkeitsregelung aus (vgl. bereits BFH Urteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260, 262).

    Bei diesen Vorschriften handelt es sich um so genannte dynamische Verweisungen, d. h. die maßgebenden zollrechtlichen Vorschriften gelten sinngemäß in ihrer jeweiligen Fassung und schließen auch das Gemeinschaftsrecht ein, soweit dieses an die Stelle des nationalen Zollrechts getreten sind (vgl. u. a. BFH, Urteile vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260, und vom 30. Januar 1996 VII R 84/95, BFHE 179, 508 ).

    Das gilt auch für die Vorschriften der AO 1977 , soweit in ihr Materien geregelt sind, die von der Verweisung betroffen werden (vgl. BFH Urteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88 a. a. O. für die Einfuhrumsatzsteuer).

    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden (vgl. BFH Urteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88 a. a. O.).

  • BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95

    Diebstahl von Zollagergut - Erlaß von Einfuhrabgaben - Erlaß von Zoll - Besondere

    Das kraft ausdrücklicher Verweisung geltende Gemeinschaftsrecht schließt als spezifische Regelung die nach nationalem Recht in § 227 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) enthaltene Billigkeitsregelung aus (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260, 262).

    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, daß die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden (vgl. BFH in BFHE 161, 260, 262).

  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auf eine dynamische Verweisung (zum Begriff vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260, 262) in der ursprünglichen Fassung von § 2 Nr. 3 StromStG deutet auch der Umstand hin, dass der Gesetzgeber durch Art. 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 mit Wirkung vom 1. Januar 2003 eine Änderung von § 2 Nr. 3 und 5 StromStG vorgenommen und dem Hinweis auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige die Angabe "Ausgabe 1993 (WZ 93)" hinzugefügt hat.
  • BFH, 27.10.2022 - VII R 1/20

    Keine vorübergehende Verwendung beim Verbringen eines Fahrzeugs zur Erfüllung

    Mit Urteil vom 06.05.2008 - VII R 30/07 (BFHE 221, 325, ZfZ 2008, 301, mit Verweis auf Senatsurteil vom 03.05.1990 - VII R 71/88, BFHE 161, 260) hat der erkennende Senat entschieden, dass durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften insbesondere sichergestellt werden soll, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden; dieser Zweck wird nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt (vgl. auch Senatsurteile vom 25.10.2006 - VII R 64/05, BFH/NV 2007, 527, und vom 23.05.2006 - VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345; vgl. auch Koch, in eKomm Ab 01.01.2021, § 21 UStG Rz 10; BeckOK UStG/Hamster, 33. Ed. [15.06.2022], UStG § 21 Rz 38; Jatzke in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 21 Rz 15).
  • BFH, 06.05.2008 - VII R 30/07

    Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen Mitgliedstaat nach

    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden; dieser Zweck wird nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt (Senatsurteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260).
  • FG Hamburg, 25.10.2022 - 4 K 130/20

    (Einfuhrumsatzsteuer: EUSt-Schuldentstehung bei Zollschuldentstehung in einem

    Nur dann lässt sich die von § 21 Abs. 2 UStG bezweckte Verwaltungsvereinfachung (Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses, Bericht des Abgeordneten Dr. Dr. h.c. Toussaint, BT-Drucks. zu V/1581, S. 17. Zustimmend zitiert in BFH, Urteil vom 3. Mai 1990, VII R 71/88, BFHE 161, 260, 261 f.) erreichen.

    Dies erkennt auch der BFH an, wenn er postuliert, dass die Frage, ob und inwieweit eine Vorschrift des Zollrechts im Einklang mit Sinn und Zweck der EUSt als Teil der Mehrwertsteuer steht, für jede Bestimmung einer eigenen Prüfung bedarf (BFH, Urteil vom 26. April 1988, VII R 124/85, BFHE 153, 463, 464 f.; Urteil vom 3. Mai 1990, VII R 71/88, BFHE 161, 260, 263; Urteil vom 13. November 2001, VII R 88/00, UR 2002, 376, 379).

  • FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 250/16

    Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht nur bei Eingang der Ware in den

  • FG München, 20.10.2016 - 14 K 1770/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung, Fiskalvertreter, Zollanmeldung, Steuerfreiheit,

  • BFH, 23.05.2006 - VII R 49/05

    Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer für ein im unzulässigen Binnenverkehr

  • BFH, 17.08.2000 - VII B 45/00

    Abgabenschuldentstehung - Abgabenschuldnerschaft - Deutscher Soldat -

  • BFH, 16.06.2005 - VII R 10/03

    Stromsteuerliche Behandlung von Foto-Großlaboren

  • BFH, 29.07.2003 - VII R 66/02

    Auskunft über Eintrag eines Marktbeteiligten in die schwarze Liste

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02

    Steuerberaterhaftung: Grenzen der Hinweispflicht des Steuerberaters auf

  • FG Hamburg, 05.06.2002 - IV 230/99

    Entrichtung von Tabaksteuer / Diebstahl von Lagergut

  • BFH, 09.12.2010 - VII R 20/10

    Keine Erstattung der irrtümlich vom Vertreter des Zollschuldners gezahlten

  • BFH, 25.10.2006 - VII R 64/05

    Einfuhrumsatzsteuer; unzulässig im Binnenverkehr verwendetes Straßenfahrzeug

  • BFH, 20.06.1995 - VII R 17/95

    Umsatzsteuer; keine verbindliche Zolltarifauskunft

  • BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95

    Einfuhrumsatzsteuer nach dem Truppenzollgesetz (TruZG)

  • FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08

    Einfuhrumsatzsteuer bei illegal aus einem Drittland über Polen nach Deutschland

  • BFH, 16.07.1998 - VII B 306/97

    Einfuhrabgaben; Verjährung des Abgabenanspruchs

  • BFH, 08.10.1991 - VII B 186/91

    Rechtmäßigkeit der Entscheidung eines Finanzgerichts ohne mündliche Verhandlung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht