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   BFH, 06.11.1990 - VII R 31/88   

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https://dejure.org/1990,4787
BFH, 06.11.1990 - VII R 31/88 (https://dejure.org/1990,4787)
BFH, Entscheidung vom 06.11.1990 - VII R 31/88 (https://dejure.org/1990,4787)
BFH, Entscheidung vom 06. November 1990 - VII R 31/88 (https://dejure.org/1990,4787)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 191
  • BB 1991, 309
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 21.05.1999 - VII R 25/97

    Schaumweinbesteuerung - Verfassungsmäßigkeit - Weinsteuer - Alkoholsteuer

    § 161 AO 1977 ist nämlich kein Steuerentstehungstatbestand, sondern fingiert im Wege einer widerlegbaren Vermutung die Entstehung der Verbrauchsteuer nach den entsprechenden Schuldentstehungstatbeständen des betreffenden jeweiligen Verbrauchsteuergesetzes, im Streitfall nach dem Entnahmetatbestand des § 7 Abs. 1 SchaumwZwStG (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1990 VII R 31/88, BFHE 162, 191, 195, m.w.N.; s. auch Jatzke, a.a.O., S. 165 ff.: "Beweislastregelung").
  • BFH, 19.03.2003 - VII B 242/02

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe nach § 115 Abs. 2

    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Fehlmenge der Unterschied zwischen dem Sollbestand, der sich rein rechnerisch durch Abziehen des Gesamtabgangs von dem Gesamtzugang ergibt, und dem vorgefundenen Istbestand ist (vgl. Senatsurteile vom 26. September 1989 VII R 57/86, BFHE 158, 190, 195; vom 6. November 1990 VII R 31/88, BFHE 162, 191, 193).
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