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   BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89   

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https://dejure.org/1990,1523
BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89 (https://dejure.org/1990,1523)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1990 - IV R 1/89 (https://dejure.org/1990,1523)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - IV R 1/89 (https://dejure.org/1990,1523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 2 und 13

  • Wolters Kluwer

    Land- und forstwirtschaftlicher Gutshof - Landwirtschaft - Forstwirtschaft - Betriebsgröße - Eigene lebensfähige Betriebe - Nicht steuerbare negative Einkünfte - Liebhaberei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 2, 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 163, 418
  • BB 1991, 900
  • DB 1991, 1052
  • BStBl II 1991, 452
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89
    Nach geltendem Recht kann von einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nur gesprochen werden, wenn es sich um eine selbständige nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Betätigung handelt, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl. II 1984, 751).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89
    Gleichwohl ist dem Steuerpflichtigen damit nicht der Nachweis abgeschnitten, daß er die objektiven Gegebenheiten verkannt und begründeter Weise habe erwarten können, daß zunächst angefallene Verluste im Laufe der weiteren Entwicklung des Betriebes durch Gewinne ausgeglichen würden, so daß insgesamt noch ein positives Gesamtergebnis erzielt werden könne (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl. II 1985, 399; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl. II 1986, 293; vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl. II 1986, 289).
  • BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82

    Liebhaberei - Gestüt - Verlust - Unwahrscheinlichkeit des Ausgleichs von

    Auszug aus BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89
    Gleichwohl ist dem Steuerpflichtigen damit nicht der Nachweis abgeschnitten, daß er die objektiven Gegebenheiten verkannt und begründeter Weise habe erwarten können, daß zunächst angefallene Verluste im Laufe der weiteren Entwicklung des Betriebes durch Gewinne ausgeglichen würden, so daß insgesamt noch ein positives Gesamtergebnis erzielt werden könne (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl. II 1985, 399; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl. II 1986, 293; vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl. II 1986, 289).
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 136/85

    Buchführungspflicht - Grenzwerte für den Beginn - Einzelner Betrieb

    Auszug aus BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89
    Ebenso unbeachtlich sind die Hinweise der Kläger auf das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1988 IV R 136/85 (BFHE 154, 442, BStBl. II 1989, 7), denn in dieser zu § 141 der Abgabenordnung (AO 1977) ergangenen Entscheidung ging es um die Frage, welche landwirtschaftlichen Teilflächen zu einem Betrieb zusammengefaßt werden könnten.
  • BFH, 05.11.1981 - IV R 180/77

    Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb - Teilbetriebsveräußerung - Nachhaltsbetrieb -

    Auszug aus BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89
    Jahresergebnisse sind in diesem Zusammenhang bei einem Forstbetrieb für sich betrachtet allein nicht aussagekräftig (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 52/72, BFHE 118, 441, BStBl. II 1976, 482, und vom 5. November 1981 IV R 180/77, BFHE 134, 426, BStBl. II 1982, 158).
  • BFH, 18.03.1976 - IV R 52/72

    Erwerb eines Forstgrundstücks - Unternehmer eines forstwirtschaftlichen Betriebes

    Auszug aus BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89
    Jahresergebnisse sind in diesem Zusammenhang bei einem Forstbetrieb für sich betrachtet allein nicht aussagekräftig (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 1976 IV R 52/72, BFHE 118, 441, BStBl. II 1976, 482, und vom 5. November 1981 IV R 180/77, BFHE 134, 426, BStBl. II 1982, 158).
  • BFH, 03.03.1988 - IV R 90/85

    Erleiden eines mit positiven Einkünften auszugleichenden Verlustes aus einer

    Auszug aus BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89
    Jedoch bestehen im Streitfall - wie auch im Fall des Urteils des erkennenden Senats vom 3. März 1988 IV R 90/85 (BFH/NV 1989, 90) - keine Anhaltspunkte dafür, daß E sich aus dem Versuch des Obstbaus auf einer Teilfläche des Gutes eine grundlegende Änderung der Ertragssituation und auch die Abdeckung der vorher entstandenen Verluste versprochen hat und aufgrund objektiver Umstände versprechen konnte.
  • BFH, 28.11.1985 - IV R 178/83

    Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Auslegung des Verwaltungsakts -

    Auszug aus BFH, 13.12.1990 - IV R 1/89
    Gleichwohl ist dem Steuerpflichtigen damit nicht der Nachweis abgeschnitten, daß er die objektiven Gegebenheiten verkannt und begründeter Weise habe erwarten können, daß zunächst angefallene Verluste im Laufe der weiteren Entwicklung des Betriebes durch Gewinne ausgeglichen würden, so daß insgesamt noch ein positives Gesamtergebnis erzielt werden könne (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl. II 1985, 399; vom 28. November 1985 IV R 178/83, BFHE 145, 226, BStBl. II 1986, 293; vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl. II 1986, 289).
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 20/05

    Tatsächliche Verständigung über Gewinnerzielungsabsicht eines land- und

    Die Beurteilung der Frage der Möglichkeit der Gewinnerzielung kann daher in den beiden Betriebszweigen nicht nach vergleichbaren Kriterien beurteilt werden (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1990 IV R 1/89, BFHE 163, 418, BStBl II 1991, 452).

    Ohne Bedeutung für die Frage der getrennten Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist schließlich, ob man im Streitfall die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft als zwei selbständige Betriebe in der Hand der Klägerin oder um zwei Teilbetriebe, so das FG, ansieht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 163, 418, BStBl II 1991, 452).

  • BFH, 22.03.1996 - III R 49/95

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Einzelhandelsgeschäft

    Diese Auffassung werde gestützt durch das zur Frage der Liebhaberei im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Guts ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Dezember 1990 IV R 1/89 (BFHE 163, 418, BStBl II 1991, 452).

    Fehlt das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht, stellen Verluste aus einer solchen Tätigkeit steuerlich nicht relevante negative Einkünfte aus einer Liebhaberei dar (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; BFH-Urteil in BFHE 163, 418, BStBl II 1991, 452).

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12

    Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige

    Hierunter ist das positive Gesamtergebnis des Betriebs von seiner Gründung bis zu seiner Beendigung durch Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen (BFH-Urteile vom 19.11.1985 VIII R 4/83, BStBI II 1986, 289; vom 13.12.1990 IV R 1/89, BStBI II 1991, 452; vom 29.06.1995 VIII R 68/93, BStBI II 1995, 722 und vom 17.11.2004 X R 62/01, BStBl II 2005, 336).
  • BFH, 27.05.2005 - IV B 97/03

    LuF - Anlaufverluste

    c) Die Klägerin hat eine Divergenz zu dem Senatsurteil vom 13. Dezember 1990 IV R 1/89 (BFHE 163, 418, BStBl II 1991, 452) nicht ausreichend dargelegt.

    Abgesehen davon, dass der im Senatsurteil in BFHE 163, 418, BStBl II 1991, 452 zu beurteilende Sachverhalt nicht mit dem des Streitfalls vergleichbar ist, weil es dort nicht um den Verkauf von angeblich betrieblich eingesetztem Vermögen ging, hat das FG im Streitfall die Suche nach einem Käufer lediglich als Versuch einer Minimierung der wegen der anderweitig hohen Einkünfte in Kauf genommenen Verluste gesehen.

  • FG München, 28.02.1997 - 11 K 2180/95

    Nichtberücksichtigung erklärter Verluste aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft

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  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12

    "Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher

    Gehören zu einem land- und forstwirtschaftlichen Gutshof eine Landwirtschaft und eine Forstwirtschaft, die beide von ihrer Größe her für sich lebensfähige Betriebe darstellen, so ist die Frage der "Liebhaberei" für Landwirtschaft und Forstwirtschaft grundsätzlich getrennt zu beurteilen (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1990 IV R 1/89, BStBl II 1991, 452).
  • BFH, 29.04.1999 - III R 38/97

    InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung

    Gewinn sei die Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinnes, d.h. des Gewinns von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Urteil vom 13. Dezember 1990 IV R 1/89, BFHE 163, 418, BStBl II 1991, 452).
  • BFH, 25.06.1996 - IV B 82/95

    Anwendbarkeit des Beweises des ersten Anscheins für die Absicht der

    Das trifft auch für das angeführte Senatsurteil vom 13. Dezember 1990 IV R 1/89 (BFHE 163, 418, BStBl II 1991, 452) zu, selbst wenn die dort angefallenen, aber nicht berücksichtigten Verluste den Zeitraum zwischen dem Wirtschaftsjahr 1955/56 und dem Wirtschaftsjahr 1974/75 betrafen.

    Vielmehr hat es in Übereinstimmung mit dem zitierten BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83 (BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289) sowie dem Senatsurteil vom 13. Dezember 1990 IV R 1/89 (BFHE 163, 418, BStBl II 1991, 452) darauf abgestellt, daß der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten könne (FG-Urteil S. 9).

  • FG München, 21.12.2001 - 15 V 2659/01

    Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Aussetzung der

    Tatsächliche Gewinnerzielung, noch dazu über mehrere VZ, schließt im allgemeinen Gewinnerzielungsabsicht mit ein (s. m.w.N. BFH v. 19. Juli 1990 IV R 82/89, BStBl. II 1991 S. 333; v. 13. Dezember 1990 IV R 1/89, BStBl. II 1991 S. 452).

    Auch der Umstand andauernder Verlusterzielung schließt für sich allein Gewinnerzielungsabsicht nicht aus (BFH BStBl. II 1984 S. 751/766 f. und im Anschluß hieran zB. BFH v. 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BStBl. II 1985 S. 455; tendenziell etwas anders BFH v. 13. Dezember 1990 IV R 1/89, BStBl. II 1991 S. 452: starkes Indiz).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.1995 - II 171/93

    Investitionszulage; Verbleiben einer Segelyacht

    Darunter ist der Gewinn von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation zu verstehen (vgl. BFH Beschluß vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82 - BStBl. II 1984, 751, 766; Urteil vom 13. Dezember 1990 - IV R 1/89 - BStBl. II 1991, 452 m.w.N.).

    Dadurch ist dem Steuerpflichtigen jedoch nicht der Nachweis genommen, die objektiven Gegebenheiten verkannt zu haben und daß er begründeterweise habe erwarten können, daß zunächst angefallene Verluste im Laufe der weiteren Entwicklung des Betriebes durch Gewinne ausgeglichen würden, so daß insgesamt noch ein positives Ergebnis erzielt werden würde (vgl. BFH Urteil vom 13. Dezember 1990 a.a.O.).

  • BFH, 09.11.1995 - IV R 96/93
  • FG Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 12 K 138/95

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 EStG

  • FG München, 18.08.2016 - 15 K 1430/14

    Verneinung einer Gewinnerzielungsabsicht aufgrund einer Liebhaberei bei einer

  • FG Nürnberg, 10.07.2002 - III 254/00

    Liebhaberei bei Betreiben eines Kfz-Mechanikerbetriebs mit angeschlossenem

  • FG München, 25.03.1999 - 8 K 45/98

    Einzelhandel mit Kindermoden im eigenen Einfamilienhaus als Liebhaberei

  • FG München, 18.05.2000 - 8 K 1837/97

    Galerie als Liebhaberei

  • FG Bremen, 06.05.1997 - 296141K 2

    Gewährung einer Investitionszulage für den Erwerb einer Segelyacht;

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.1998 - 2 K 1966/97

    Einkommensteuer; Liebhaberei eines nebenberuflich betriebenen Elektrohandels

  • FG München, 05.08.1997 - 2 K 746/92
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.1999 - 2 K 2576/98
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