Rechtsprechung
BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verlustzuweisungsgesellschaft - Gewinnerzielungsabsicht - Möglichkeit einer späteren Gewinnerzielung - Erzielung eines Totalgewinns - Ordentlicher Kaufmann
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 163, 524
- BB 1991, 1533
- BB 1991, 961
- DB 1991, 1150
- BStBl II 1991, 54
- BStBl II 1991, 564
Wird zitiert von ... (86) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86
Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 765 ff.) ist Gewinnerzielungsabsicht das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Form eines Totalgewinns. - BFH, 03.02.1976 - VIII R 156/74
Auszug aus BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86
Dies ist jedoch auch nicht erforderlich, da jede Erklärung ausreicht, die den Willen des Anschlußrevisionsklägers zum Ausdruck bringt, ebenfalls eine Änderung des angefochtenen Urteils zu erreichen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1976 VIII R 156/74, BFHE 117, 573, 575). - BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
Auszug aus BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86
b) Dieser Anscheinsbeweis ist entkräftet, wenn die ernsthafte Möglichkeit dargelegt wird, daß im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Gründe für die Gründung und Fortführung des Unternehmens bestimmend sind (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15
Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
In diesem Fall wird das Streben nach Totalgewinn von persönlichen Gründen, nämlich nach der Erzielung von Einkommensteuerersparnissen, verdrängt (BFH-Urteil vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564). - BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?
Da diese Gesellschaften lediglich die Möglichkeit einer Gewinnerzielung in Kauf nähmen, könne bei ihnen in der Regel eine Gewinnerzielungsabsicht erst angenommen werden, wenn nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns die Erzielung eines Totalgewinns wahrscheinlich sei (BFH-Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und vom 10. September 1991 VIII R 39/86, BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328).Das ist die typische Ausgangslage einer Verlustzuweisungsgesellschaft (BFH-Urteile in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 5. b der Gründe, und in BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328 unter 6. a der Gründe).
Die Werbung mit einer hohen Kapitalfreisetzung durch Verlustzuweisungen, die nicht nur auf Steuervergünstigungen (insbesondere Sonderabschreibungen) oder anderen zu Beginn eines Betriebs üblichen Umständen beruhen, ist ein charakteristisches Merkmal dieser Gesellschaften (vgl. BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 3. c der Gründe, und in BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328 unter 5. der Gründe).
Konkrete Angaben hierzu sind erforderlich (vgl. BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 5. a der Gründe; differenzierend FG Berlin, Beschluß vom 30. März 1993 I 257/92, EFG 1993, 721).
Eine Verlustzuweisungsgesellschaft nimmt ein solches Scheitern des Unternehmens in Kauf (BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 5. b der Gründe).
Liegt danach eine Verlustzuweisungsgesellschaft vor, mußte das FG die tatsächliche Vermutung beachten, daß für ihre Gründung und Fortführung nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen, sondern einkommensteuerrechtlich nicht relevante persönliche Gründe bestimmend waren und sie lediglich die Möglichkeit einer (späteren) Gewinnerzielung in Kauf nahm (BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und in BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328).
Sie ist bereits dann widerlegt, wenn es aufgrund nachgewiesener Tatsachen ernstlich möglich erscheint, daß nicht die Merkmale vorliegen, die bei der gebotenen Gesamtbetrachtung nach der Erfahrung des wirtschaftlichen Lebens auf das Vorliegen einer Verlustzuweisungsgesellschaft hinweisen, oder daß trotz des äußeren Anscheins einer Verlustzuweisungsgesellschaft bereits bei Gründung der Gesellschaft nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns ein Totalgewinn wahrscheinlich erzielbar ist (BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 3. d der Gründe).
Die Gesellschaft kann sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß bei neu gegründeten Unternehmen der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß sie in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden sollen (vgl. BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 3. a der Gründe).
- BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97
Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit
Darin sei ein Umstand zu sehen, der die persönliche Lebensführung berühre (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2, und vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564).
- FG Thüringen, 11.09.2019 - 3 K 59/18
Einkünfteerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage - Abgrenzung zur …
In diesem Fall wird das Streben nach Totalgewinn von persönlichen Gründen, nämlich nach der Erzielung von Einkommensteuerersparnissen, verdrängt (BFH-Urteil vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524). - BFH, 21.07.2004 - X R 33/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten
aa) In der bisherigen Rechtsprechung ist die Steuerersparnis nur dann tragend als persönliches Motiv für die Hinnahme der Verluste herangezogen worden, wenn es sich um Verlustzuweisungsgesellschaften handelte, deren Geschäftskonzept darauf beruhte, zunächst buchmäßige Verluste --etwa durch die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen-- auszuweisen und zu einem späteren Zeitpunkt steuerfreie oder -begünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen (BFH-Entscheidungen in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c bb (2); vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, unter II.3.b; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter A.II.2.b;… vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 IV R 86/95, BFH/NV 1998, 950, zu modellhaften Verlustzuweisungsverträgen über Rinderfarmen in Paraguay). - BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen …
Aus objektiven Umständen muß auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (BFH-Urteil vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564). - BFH, 15.12.1999 - X R 23/95
Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung
Es müsse sich vielmehr nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns mit großer Wahrscheinlichkeit für die Kapitalanlage ein Totalgewinn ergeben (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, 566).ee) Die BFH-Rechtsprechung zu Verlustzuweisungsgesellschaften, bei denen die zunächst fehlende Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten sei und anderes erst gelte, wenn ein Totalgewinn nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns sehr wahrscheinlich sei (Urteile in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219), ist nach Auffassung des erkennenden Senats im Streitfall nicht einschlägig.
- BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93
Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft
Die Gewinnerzielungsabsicht muß deshalb auf eine Mehrung des Betriebsvermögens der Gesellschaft, einschließlich des Sonderbetriebsvermögens der Gesellschafter (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG), in Gestalt eines Totalgewinns zwischen der Gründung und der Beendigung des Betriebs der Personengesellschaft gerichtet sein (Urteil des erkennenden Senats vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, 565).Bei längeren, über die Anlaufzeit hinaus andauernden Verlustperioden müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Feststellung ermöglichen, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (…BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1993, 475; BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, 565; BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 291; BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767).
Trabrennstall) oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommens Sphäre zu dienen (…Urteile in BFH/NV 1994, 240, 241; BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, 565 betr. Verlustzuweisungsgesellschaft;… Urteil vom 28. Januar 1988 IV R 148/85, BFH/NV 1988, 627, 628 betr. Filmgesellschaft als Verlustzuweisungsgesellschaft; Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 767).
- FG Niedersachsen, 09.12.2004 - 10 K 181/93
Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft; Berücksichtigung von …
a) Während bei (neu gegründeten) Unternehmen, die aufgrund des Unternehmensgegenstandes typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet sind, der Befriedigung persönlicher Neigungen des Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen, der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass diese in der Absicht der Gewinnerzielung gegründet und betrieben werden (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289;… vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372;… BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02 BFH/NV 2002, 1447) spricht abweichend hiervon eine tatsächliche Vermutung zunächst für das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht, wenn es sich bei dem Unternehmen um eine sog. Verlustzuweisungsgesellschaft handelt (…BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447; BFH-Urteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; vom 21. November 2000 IX R 2/96, BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 21. August 1990 VIII R 25/86 BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564).Bei ihnen ist deshalb - vom Steuerpflichtigen widerlegbar - zu vermuten, dass sie bei ihrer Gründung zunächst keine Gewinnerzielungsabsicht haben, sondern lediglich die Möglichkeit einer späteren Gewinnerzielung in Kauf nehmen und in Folge dessen eine Gewinnerzielungsabsicht in der Regel erst von dem Zeitpunkt an angenommen werden kann, in dem sich die in Kauf genommene Möglichkeit der Erzielung eines Totalgewinns in einer solchen Weise konkretisiert hat, dass nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns mit großer Wahrscheinlichkeit nun doch ein solcher Totalgewinn erzielt werden kann (BFH-Urteile vom 10. September 1991 VIII R 39/86 BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328; vom 21. August 1990 VIII R 25/86 BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564).
b) Als Verlustzuweisungsgesellschaften hat der BFH u.a. Gesellschaften angesehen, deren Geschäftskonzept darauf beruht, zunächst buchmäßige Verluste, z.B. durch die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auszuweisen und zu einem späteren Zeitpunkt steuerfreie oder steuerbegünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen (…vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03 BFH/NV 2004, 1710 m.w.N.), deren Kapitaldecke nicht ausreichend ist und deren Kapital nur zum Teil aus Eigenmitteln besteht, deren Initiatoren selbst oder durch Dritte -meist durch Prospekt- interessierte Kapitalanleger mit dem Versprechen von Einkommensteuerminderungen durch Verlustzuweisungen werben und nach deren Ergebnisvorschau die Kapitaleinlagen regelmäßig ganz oder teilweise durch Steuerersparnisse finanziert werden, deren Gesellschafter keinen Einfluss auf den Eintritt/Austritt neuer Gesellschafter und keinerlei Kontrollrechte haben (…vgl. BFH-Urteile vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372; vom 21. November 2000 IX R 2/96 BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; vom 10. September 1991 VIII R 39/86 BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328; vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564;… BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447; vom 26. Juni 1984 GrS 4/82, E 141, 405, BStBl II 1984, 751).
Die Vermutung der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht kann vom Steuerpflichtigen widerlegt werden, indem er mittels nachweisbarer Tatsachen überzeugend darlegt, es habe bereits bei Gründung der Verlustzuweisungsgesellschaft nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns die große Wahrscheinlichkeit der Erzielung eines Totalgewinns bestanden (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 2/96 BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; vom 21. August 1990 VIII R 25/86 BFHE 163, 534, BStBl II 1991, 564).
Soweit sich zu einem späteren Zeitpunkt die zuvor lediglich in Kauf genommene Möglichkeit der Erzielung eines Totalgewinns in einer solchen Weise konkretisiert hat, dass nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns mit großer Wahrscheinlichkeit ein solcher Totalgewinn doch erzielt werden kann, kann eine Gewinnerzielungsabsicht in der Regel frühestens von diesem Zeitpunkt an, nicht jedoch mit Rückschluss auf frühere Zeiträume angenommen werden (BFH-Urteile vom 10. September 1991 VIII R 39/86 BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328; vom 21. August 1990 VIII R 25/86 BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564).
- BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87
Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds
Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob - wenn die Kläger und Beigeladenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hätten - der Revision des FA jedenfalls deshalb stattzugeben wäre, weil es sich bei dem Immobilienfonds um eine sog. Verlustzuweisungsgesellschaft handelt, bei der zu vermuten ist, daß es an der Absicht fehlt, einen positiven Gesamtüberschuß zu erzielen (BFH-Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und vom 10. September 1991 VIII R 39/86, BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328). - BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
- FG München, 10.06.1996 - 5 K 3865/89
Beginn der vierjährigen Feststellungsfrist für die gesonderte und einheitliche …
- FG Hamburg, 14.12.2001 - V 299/99
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei atypisch stillen Gesellschaften
- BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds
- BFH, 22.04.2004 - V R 72/03
Entgeltkorrektur bei Forderungsausfall
- BFH, 08.10.2014 - V R 56/13
Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung - Kein Vorsteuerabzug …
- FG Niedersachsen, 13.02.1997 - IX 251/96
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von Wohnmobilen; …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 6 K 5440/04
Geltung der Gewinnerzielungsabsicht auch für ausländische Betriebsstätte - …
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 53/95
Umwidmung eines Darlehens
- FG Nürnberg, 01.03.2024 - 5 V 1163/23
Einkommenssteuer bei Betrieb einer PV-Anlage unter Investitionsabzug
- BFH, 05.07.2002 - IV B 42/02
Stille Gesellschaft; mehrere stille Gesellschafter; Gewinnermittlung
- BFH, 10.09.1991 - VIII R 39/86
Steuerliche Behandlung von sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften
- FG Köln, 19.11.1997 - 11 K 6482/94
Berücksichtigung von Schuldzinsen und Gebühren als Werbungskosten bei den …
- BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05
Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht
- FG Köln, 11.07.2000 - 2 K 785/90
Anforderungen an die Bezeichnung des Inhaltsadressaten bei …
- FG Münster, 21.01.2020 - 6 K 1384/18
Gewerbesteuer - Ist der Betrieb von vier Weihnachtsmarktständen an drei Tagen im …
- FG Köln, 15.12.2003 - 15 K 652/99
Beweislastregeln zur Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschafter von …
- FG Köln, 23.01.2015 - 3 K 3439/10
Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Verluste aus einem selbständigen …
- FG Hessen, 24.08.1995 - 11 K 5112/91
Schriftform bei Klageerhebung; Anforderungen an die Unterschrift; Absicht zur …
- BFH, 11.12.1997 - IV R 86/95
Feststellungsverzicht der Verluste aus Landwirtschaft und Forstwitschaft auf …
- BFH, 22.03.1996 - III R 49/95
Gewinnerzielungsabsicht bei einem Einzelhandelsgeschäft
- BFH, 02.07.1998 - IV R 90/96
Mitunternehmerschaft; Land- und Forstwirtschaft; Farmprojekt in Paraguay
- FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
Steuerliche Folgen aus einem im Streitjahr erfolgten Bondstripping und der …
- FG Münster, 30.01.2004 - 11 K 1638/02
Nebenberufliche Verlagstätigkeit
- FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 1576/98
Gewinnerzielungsabsicht bei einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen …
- FG Niedersachsen, 04.06.1997 - IX 23/97
Gewinnerzielungsabsicht bei Wohnmobilvermietung; Steuerliche Anerkennung der …
- FG Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 12 K 138/95
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 EStG …
- BFH, 22.12.2011 - III R 93/10
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im …
- BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93
Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei …
- FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 1687/16
Patent, Erfindung, Schadensersatz, Patentanmeldung, Italien, Arbeit, …
- BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages bei einer …
- FG München, 21.12.2001 - 15 V 2659/01
Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Aussetzung der …
- FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - V 1576/98
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei einem Steuerberater
- FG Niedersachsen, 09.12.1997 - I 500/95
- BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93
Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen …
- BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91
Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals
- BFH, 12.09.1995 - X B 83/95
G ebäudeabschreibung bei gewerblichen Grundstückshändlern
- FG Münster, 09.02.2006 - 5 K 1841/04
Steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 12 AbgG
- BFH, 24.01.1996 - X R 12/92
Gewerblicher Grundstückshandel mit unbebauten Grundstücken
- FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 6 K 6203/08
Gewinnerzielungsabsicht bei Vorratsgesellschaften
- BFH, 01.08.1996 - VIII R 49/94
Gesetzlicher Parteiwechsel bei Umstrukturierung der Zuständigen Finanzamtsgebiete …
- BFH, 20.04.2000 - XI S 7/99
Erfindertätigkeit und Totalgewinn; Auslegung einer Verzichtserklärung betr. die …
- FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96
In Kapitalgesellschaft eingebrachte Grundstücke als Objekt i.S.d. …
- FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
Pensionsbetrieb als Liebhabereibetrieb
- FG München, 09.11.2005 - 1 K 2004/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei geschlossenen Immobilienfonds
- FG München, 02.08.2004 - 15 K 4609/00
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltstätigkeit eines pensionierten …
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2004 - 10 K 31/02
Vercharterung von Segelyachten als Liebhaberei
- FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2002 - 3 K 1044/00
Groß- und Einzelhandel mit Haushaltsartikeln, Kosmetik, Reinigungsprodukten und …
- FG Hessen, 30.09.1996 - 2 K 2970/95
Anforderungen an die Überschusserzielungsabsicht; Voraussetzungen der Einordnung …
- BFH, 30.08.1994 - IX R 65/91
- FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01
Einkommensteuer; Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische …
- FG München, 20.10.2000 - 13 K 2414/95
Liebhaberei bei einem berufsmäßig tätigen Konzeptkünstler
- BFH, 16.12.1992 - VIII B 52/90
Feststellung von gewerblichen Beteiligungsverlusten - Angriff gegen …
- BFH, 04.03.1992 - IX B 24/91
Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Vermittlung des Eigenkapitals als …
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - I 210/99
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- FG München, 14.05.1997 - 1 K 2340/92
Liebhaberei bei Flugbetrieb einer atypisch stillen Gesellschaft
- BFH, 23.11.1993 - IV B 63/93
Zurechnung von Provisionszahlungen zu den Anschaffungskosten oder …
- FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5585/96
- FG Köln, 15.12.2003 - 15 K 586/99
Beweislastverteilung bei Verlustzuweisungsgesellschaften gilt fort
- FG Rheinland-Pfalz, 04.02.2000 - 3 K 1664/97
Gross- und Einzelhandel mit Euronet-Produkten keine Liebhaberei
- FG München, 31.10.2001 - 13 K 2252/98
Vermietung nur eines Wohnmobils i. d. R. private Vermögensverwaltung, und zwar …
- FG München, 30.04.2001 - 13 V 340/01
Nebenberufliche Schriftstellertätigkeit als Liebhaberei.; Aussetzung der …
- FG München, 17.07.2000 - 13 K 1887/98
Betreiben einer Squash-Anlage als "Liebhaberei";; persönliche Gründe und …
- FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
Vercharterung; Flugzeug; Liebhaberei; Gewerbebetrieb; Anlaufverlust - …
- FG München, 22.10.2001 - 13 K 1445/98
Verlustbringende Vermietung zweier Wohnmobile als Liebhaberei; …
- FG München, 07.05.2001 - 13 K 909/98
Sog. Liebhaberei bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.11.1997 - 1 K 2793/96
Einkommensteuer; Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines …
- FG Bremen, 06.05.1997 - 296141K 2
Gewährung einer Investitionszulage für den Erwerb einer Segelyacht; …
- FG München, 06.02.1997 - 11 K 1828/95
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; GemeinsameVeranlagung …
- FG München, 30.09.1997 - 2 K 315/96
Maßgebende Veräußerungen für die Drei-Objekt-Grenze
- FG München, 18.10.1996 - 2 V 2858/96
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.1995 - II 171/93
Investitionszulage; Verbleiben einer Segelyacht
- FG München, 17.01.1995 - 12 K 89/92
Einkommensteuerpflichtigkeit für die Erzielung umfangreicher Spielgewinne in …
- FG München, 17.02.1993 - 1 K 1719/90
- FG Rheinland-Pfalz, 26.04.1995 - 1 K 1633/94
Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung einer Eigentumswohnung