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   BFH, 28.09.1990 - III R 77/89   

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BFH, 28.09.1990 - III R 77/89 (https://dejure.org/1990,799)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1990 - III R 77/89 (https://dejure.org/1990,799)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1990 - III R 77/89 (https://dejure.org/1990,799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 4, 5, 6 Abs. 2 Satz 2; BerlinFG § 19

  • Wolters Kluwer

    Bewegliche Sache - Bestimmungsgemäße Verwendung - Selbstständige Bewertungsfähigkeit - Gewährung von Investitionszulage - Vorgang der Anschaffung - Nachträgliche Herstellungsarbeiten - Neue Teile der Gesamtsache - Neues Wirtschaftsgut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 156
  • BB 1991, 653
  • BStBl II 1991, 361
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 04.08.1983 - III R 21/80

    Ein Wirtschaftsgut ist auch dann noch neu, wenn der Teilwert der bei seiner

    Auszug aus BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
    Ein solches Wirtschaftsgut ist auch "neu" i. S. des § 19 Abs. 2 Satz 1 BerlinFG, wenn der Teilwert der bei der Herstellung verwendeten gebrauchten Wirtschaftsgüter 10 v.H. des Teilwerts des hergestellten Wirtschaftsgutes nicht übersteigt (BFH-Urteil vom 4. August 1983 III R 21/80, BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631).

    Bei dieser Betrachtung könne dahinstehen, ob die Zulage nicht auch bei Annahme einer Verbindung zwischen Tischen und Bewässerungsanlagen gewährt werden müßte, weil nämlich die Tische keinen großen Wert mehr gehabt hätten (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 4. August 1983 III R 21/80, BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631), oder weil die neue Gesamtanlage auf einer förderungswürdigen "neuen Idee" beruhe (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 VIII R 38/73, BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96).

    a) Hat ein Steuerpflichtiger bei der Eigenherstellung - wie im Streitfall - auch gebrauchte Wirtschaftsgüter verwendet, so ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein bewegliches Wirtschaftsgut noch "neu" im Sinne dieser Vorschrift, wenn der Teilwert der bei der Herstellung verwendeten gebrauchten Wirtschaftsgüter 10 v.H. des Teilwerts des hergestellten Wirtschaftsgutes nicht übersteigt (Urteil in BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631).

  • BFH, 12.06.1975 - VIII R 38/73

    Aus gebrauchten Containern hergestellte Baubuden als "neue" Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
    Bei dieser Betrachtung könne dahinstehen, ob die Zulage nicht auch bei Annahme einer Verbindung zwischen Tischen und Bewässerungsanlagen gewährt werden müßte, weil nämlich die Tische keinen großen Wert mehr gehabt hätten (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 4. August 1983 III R 21/80, BFHE 141, 200, BStBl II 1984, 631), oder weil die neue Gesamtanlage auf einer förderungswürdigen "neuen Idee" beruhe (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 VIII R 38/73, BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96).

    b) Kommt das FG zum Ergebnis, daß die von der Klägerin hergestellten Pflanztische nach diesen Grundsätzen nicht "neu" sind, wird es noch prüfen müssen, ob die Klägerin eine "neue Idee" im Sinne des Urteils in BFHE 116, 573, BStBl II 1976, 96 verwirklicht hat.

  • BFH, 20.02.1975 - IV R 79/74

    Ausbau bestehender Gebäude - Erweiterung bestehender Gebäude - Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
    Ob ein Gegenstand in diesem Sinne gegenüber einem lediglich unselbständigen Teil eines Wirtschaftsgutes oder gegenüber einem anderen Wirtschaftsgut abgegrenzt, d.h. individualisiert werden kann, ist nach der allgemeinen Verkehrsanschauung zu entscheiden (s. hierzu z.B. das BFH-Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 79/74, BFHE 115, 335, BStBl II 1975, 510; vgl. auch Plückebaum in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 4 Rdnr. B 64 f., m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind Gebäudeausbauten und -erweiterungen u.a. dann (für sich genommen) selbständige Wirtschaftsgüter, wenn das vorhandene Gebäude so tiefgreifend umgestaltet wird, daß ein neues Wirtschaftsgut unter Einbeziehung des bisher vorhanden gewesenen Wirtschaftsgutes geschaffen wird (Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 79/74, BFHE 115, 335, BStBl II 1975, 510, zu § 32 des Kohlegesetzes).

  • BFH, 20.03.1981 - III R 114/80

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Investitionszulage - Bewegliches

    Auszug aus BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
    Anders als im Fall des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. März 1981 III R 114/80 (BFHE 134, 75, BStBl II 1981, 785) bildeten Bewässerungsanlagen und Tische daher keine technische Einheit; es lägen hier vielmehr zwei selbständige Wirtschaftsgüter vor.

    b) Weiter stellt der Senat für die Frage, ob ein Gegenstand selbständig bewertbar ist, seit seinem Urteil vom 20. März 1981 III R 114/80 (BFHE 134, 75, BStBl II 1981, 785) auf den Zeitpunkt der bestimmungsgemäßen Verwendung des betreffenden Gegenstandes ab.

  • BFH, 28.09.1990 - III R 178/86

    Zur Abgrenzung des selbständigen Wirtschaftsgutes bei Verbindung von beweglichen

    Auszug aus BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
    Ist eine bewegliche Sache im Zeitpunkt ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung infolge Verbindung mit einer anderen, bereits vorhandenen beweglichen Sache nicht mehr selbständig bewertungsfähig (s. BFH-Urteil vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187), ist für die Frage der Gewährung von Investitionszulage nicht auf den vorangegangenen Vorgang der Anschaffung abzustellen.

    Für die Ermittlung der hier maßgebenden Verkehrsanschauung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. September 1990 III R 178/86 (BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187) mehrere Kriterien genannt.

  • BFH, 14.11.1989 - III R 84/85

    Keine Investitionszulage für den vom Mieter eines Gebäudes getragenen

    Auszug aus BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
    Darin sieht der Senat nicht nur eine wesentliche Verbesserung eines bestehenden Wirtschaftsgutes im Sinne der Durchführung nachträglicher Herstellungsarbeiten (vgl. hierzu auch das Urteil des Senats vom 14. November 1989 III R 84/85, BFHE 159, 293, BStBl II 1990, 286, zur Abgrenzung gegenüber dem Erhaltungsaufwand), sondern die Herstellung eines anderen, bisher noch nicht existenten Wirtschaftsgutes.
  • BFH, 13.04.1972 - V R 151/71

    Erweiterung eines Fabrikgebäudes - Neubauteile - Gesamtgebäudekomplex -

    Auszug aus BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
    Ähnlich hat der BFH eine selbstverbrauchsteuerpflichtige Neuinvestition für den Fall angenommen, daß ein Fabrikgebäude in einem solchen Ausmaß erweitert wird, daß die Neubauteile dem Gesamtgebäudekomplex das Gepräge geben und die Altbauteile größen- und wertmäßig untergeordnet erscheinen (Urteil vom 13. April 1972 V R 151/71, BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654, zu § 30 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1967).
  • BFH, 16.02.1990 - III B 90/88

    1. Zum Begriff des Wirtschaftsguts 2. Investitionszulage für bestimmte

    Auszug aus BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
    a) Gegenstände i. S. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind nach der Rechtsprechung des Senats auch zulagenrechtlich nur dann selbständige Wirtschaftsgüter, wenn sie einen eigenen wirtschaftlichen Wert verkörpern, von greifbarem längerfristigen Nutzen sind und vor allem selbständig bewertet werden können (s. aus jüngster Zeit den Beschluß vom 16. Februar 1990 III B 90/88, BFHE 160, 364, BStBl II 1990, 794).
  • BFH, 16.12.1958 - I 286/56 S

    Abgrenzung der Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter - Fähigkeit zur

    Auszug aus BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
    So hat der BFH z.B. schon im Urteil vom 16. Dezember 1958 I 286/56 S (BFHE 68, 198, BStBl III 1959, 77, zur Vorgängervorschrift des § 7 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV - 1970) ausgeführt: "Es liegt die Annahme nahe, daß der Webstuhl und der zu ihm gehörige Motor ... ein als Einheit zu bewertendes Wirtschaftsgut bilden ... Die angeschnittene Frage braucht indessen nicht entschieden zu werden, weil auch bei der Annahme, daß der Webstuhl und der Motor zwei selbständig zu bewertende Wirtschaftgüter darstellen, die Bewertungsfreiheit (nach § 7 EStDV 1970) deshalb verneint werden muß, weil der Motor keiner selbständigen Nutzung fähig ist.".
  • BFH, 29.07.1966 - VI 55/65

    Rechtmäßigkeit der Gewährung der Investitionszulage im Falle der Verbindung von

    Auszug aus BFH, 28.09.1990 - III R 77/89
    Sind Gegenstände im Zeitpunkt ihrer beabsichtigten betrieblichen Verwendung nicht mehr selbständig bewertbar, so ist für die Zulagengewährung - entgegen früherer Rechtsprechung (s. insbesondere das BFH-Urteil vom 29. Juli 1966 VI 55/65, BFHE 87, 313, BStBl III 1967, 125) - der vorangegangene Anschaffungsvorgang unbeachtlich.
  • BFH, 15.07.2010 - III R 70/08

    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht

    Entscheidend ist, ob das Wirtschaftsgut nach der allgemeinen Verkehrsanschauung in seiner Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist (s. Senatsurteile vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361, und vom 15. Juli 2004 III R 6/03, BFHE 206, 513, BStBl II 2004, 1081).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 43/98

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Ist Letzteres dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den oder die anderen ein negatives Gepräge erhält, so ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (zum Ganzen BFH-Urteile vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365, unter II. c der Gründe; vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187, unter II. 1. a, cc der Gründe; vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361; in BFHE 180, 480, BStBl II 1996, 542, 544).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 72/97

    Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Die Revision ist zulässig, da sie erkennen läßt, daß die §§ 15 und 18 EStG sowie § 2 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) verletzt worden sein sollen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 361).
  • BFH, 08.02.1996 - III R 126/93

    Für die selbständige Bewertungsfähigkeit von Wirtschaftsgütern ist

    Ein neues bewegliches Wirtschaftsgut, das bestimmungsgemäß mit einem anderen Wirtschaftsgut verbunden oder gemeinsam mit diesem genutzt wird, ist nur dann mögliches Objekt einer Förderung durch Investitionszulage, wenn es weiterhin selbständig bewertbar ist, d. h. wenn es nach der Verkehrsanschauung in seiner Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist (Senatsurteil vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361).

    Ist dieses dadurch bestimmt, daß die Gegenstände für sich allein unvollständig erscheinen oder daß gar ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (Urteil in BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361; siehe aber auch das Senatsurteil vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187).

  • BFH, 25.01.2007 - III R 60/04

    Zulagenbegünstigung unter Verwendung von Altteilen hergestellter Wirtschaftsgüter

    b) Für die Abgrenzung, ob ein bestehendes Wirtschaftsgut nur repariert und modernisiert worden oder ob ein neues Wirtschaftsgut entstanden ist, hat der Senat die Grundsätze der Rechtsprechung zu Gebäudeausbauten- und -erweiterungen herangezogen und ist (erstmals im Urteil vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361) in entsprechender Anwendung dieser Grundsätze von der Herstellung eines neuen selbständigen beweglichen Wirtschaftsguts ausgegangen, wenn das vorhandene bewegliche Wirtschaftsgut unter Verwendung anderer, neu angeschaffter beweglicher Sachen so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, dass die neuen Teile der Gesamtssache das Gepräge geben und die Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen.

    Vielmehr ist die Herstellung eines Wirtschaftsguts, bei dem in geringem Umfang auch gebrauchte Teile verwendet werden, dann begünstigt, wenn durch den Zusammenbau der gebrauchten und neuen Teile ein anderes als das bisher vorhandene Wirtschaftsgut hergestellt wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361: "Herstellung eines anderen, bisher noch nicht existenten Wirtschaftsgutes").

  • BFH, 28.03.1996 - III R 34/93

    Anschaffung neuer abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens -

    Ein neues bewegliches Wirtschaftsgut, das bestimmungsgemäß mit einem anderen Wirtschaftsgut verbunden oder gemeinsam mit diesem genutzt wird, ist nur dann mögliches Objekt einer Förderung durch Investitionszulagen, wenn es weiterhin selbständig bewertbar ist, d. h., wenn es nach der Verkehrsanschauung in seiner Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist (Senatsurteil vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361).

    Ist letzteres dadurch bestimmt, daß die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder daß gar ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (Urteil in BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361; s. aber auch das Senatsurteil vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177 [BFH 28.09.1990 - III R 178/86], BStBl II 1991, 187).

    Sowohl Schaft- als auch Webmaschinen können auch nach einer Trennung noch sinnvoll verwendet werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361, Abschn. II, Nr. 2 a der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 15.07.2004 - III R 6/03

    Zulagenbegünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von

    Ist dieses dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich genommen unvollständig erscheinen oder ein Gegenstand ohne den/die anderen gar ein negatives Gepräge erhält, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361, m.w.N.; vom 9. August 2001 III R 30/00, BFHE 196, 442, BStBl II 2001, 842; vom 7. März 2002 III R 13/99, BFHE 198, 178, BStBl II 2002, 433).
  • BFH, 05.09.2002 - III R 8/99

    Wärmerückgewinnungsanlage als Betriebsvorrichtung

    Ausschlaggebend ist neben dem Zweck und dem Grad der Festigkeit einer Verbindung der Zeitraum, auf den eine Verbindung oder die gemeinsame Nutzung angelegt ist, sowie das äußere Erscheinungsbild der miteinander verbundenen Gegenstände vor und nach der Verbindung (BFH-Urteile in BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187, und vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361).
  • BFH, 20.02.1997 - III B 98/96

    Ein Autotelefon stellt auch nach seiner Verbindung mit einem Pkw ein selbständig

    Die Vorentscheidung geht vielmehr in Übereinstimmung mit der zitierten Entscheidung des BFH (sowie den weiteren Entscheidungen vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361, und vom 9. November 1990 III R 50/88, BFHE 163, 259, BStBl II 1991, 425) davon aus, daß es für die Annahme eines einheitlichen Wirtschaftsgutes nicht genügt, wenn zwei oder mehrere Gegenstände einem einheitlichen Zweck dienen.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung in BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361 ausgeführt, daß der Unterschied zwischen Wirtschaftsgütern, die nicht selbständig nutzungsfähig sind und Gegenstände, die - darüber hinaus - nicht selbständig bewertbar, mithin lediglich ein unselbständiger Teil eines anderen Wirtschaftsgutes sind, häufig relativ gering und fließend ist.

  • FG Sachsen, 10.11.2004 - 7 K 1628/99

    Investitionszulage für den Neuaufbau von Straßenbahntriebwagen und

    Zum anderen bejaht der BFH die Herstellung eines begünstigten neuartigen Wirtschaftsguts (eines aliud) dann, wenn eine bereits vorhandene (und gebrauchte) bewegliche Sache unter Verwendung neu angeschaffter Gegenstände so tiefgreifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert wird, daß die neuen Teile dem Gesamtgebilde das Gepräge geben (BFH-Urteile vom 06.12.1991, III R 108/90, BStBl II 1992, 452 m.w.N.; vom 28.09.1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361 ).

    So hat der BFH im Urteilsfall vom 28.09.1990 ( III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361 ) die Herstellung eines anderen, bisher noch nicht existenten Wirtschaftsgutes deshalb angenommen, weil aus trockenen Pflanztischen automatisch bewässerte Pflanztische geworden waren.

  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 3 K 84/95

    Übernommene Kapitalerhöhungskosten keine vGA

  • BFH, 08.02.1996 - III R 127/93

    Widerlegung der Zugangsvermutung (Drei-Tage-Frist)

  • BFH, 17.11.2005 - III R 53/04

    Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts bei Verwendung gebrauchter Bauteile

  • BFH, 06.10.1995 - III R 101/93

    Investitionszulage für nachträglich angeschaffte Maschinenwerkzeuge als

  • BFH, 19.04.2012 - III R 34/11

    Verbindung einzelner Maschinen zu einer Gesamtanlage "Fertigungsstraße" als

  • BFH, 06.12.1991 - III R 108/90

    Der Umbau von Druckmaschinen unter Verwendung neu angeschaffter Gegenstände führt

  • FG Niedersachsen, 25.10.2006 - 2 K 720/01

    Geltendmachung einer Investitionszulage für das Lagern von "Parkwänden"

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

  • BFH, 28.01.1999 - III B 112/98

    Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00

    Altbausanierung als "Neuherstellung"

  • FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99

    Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

  • FG Sachsen, 17.03.2004 - 7 K 1863/02

    Investitionszulage 2000 und 2001; "Neues Wirtschaftsgut" im Sinne von § 2 Abs. 1

  • BFH, 10.04.1997 - III R 37/92

    Anschaffung eines Funkgerätes und eines Autoradios für ein Taxis und gewährter

  • BFH, 09.05.1996 - III R 119/93
  • FG Hamburg, 17.02.2003 - VI 104/02

    Zur Zulässigkeit der Versendung von Kontrollmitteilungen über Kellnerumsätze

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