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   BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87   

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BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87 (https://dejure.org/1991,1396)
BFH, Entscheidung vom 27.03.1991 - VI R 126/87 (https://dejure.org/1991,1396)
BFH, Entscheidung vom 27. März 1991 - VI R 126/87 (https://dejure.org/1991,1396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1970/1975 § 8, § 19 Abs. 1; EStG 1977 § 42d; EStG 1990 § 8 Abs. 3; LStDV 1970 bis 1975 § 2 Abs. 1; LStR 1979/1972 Abschn. 13; LStR 1975 Abschn. 21; LStR 1990 Abschn. 32 Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Gewährung unentgeltlichen Haustrunks - Arbeitnehmer des Brauereigewerbes - Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil - Arbeitnehmer als Steuerschuldner - Haftungsschuldner - Inanspruchnahme des Arbeitgebers - Vorprüfung - Treu und Glauben

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haustrunk im Brauereigewerbe - Steuerpflichtig als Entgelt für Arbeitsleistung - Rechtswidrige Verwaltungsanweisungen bis 1989 - Änderung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Aufmerksamkeiten
    Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
    Grundfall

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 266
  • BB 1991, 1478
  • BB 1991, 1914
  • DB 1991, 2223
  • BStBl II 1991, 720
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 26/82

    Die aus besonderem Anlaß vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gegebenen sog.

    Auszug aus BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87
    Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf die Zuwendung, so ist nach dem Urteil des Senats vom 22. März 1985 VI R 26/82 (BFHE 143, 539, BStBl II 1985, 641, 643) schon deshalb die Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis in der Regel zu bejahen.

    Es hat dabei übersehen, daß der Senat sich seit September 1982 im Hinblick auf die vorstehenden dargelegten Grundsätze von dem bislang von ihm verwendeten Begriff der Annehmlichkeit gelöst hat (vgl. Urteil des Senats in BFHE 143, 539, BStBl II 1985, 641, 643 rechte Spalte, 1. Absatz).

  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Auszug aus BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87
    Hierunter können beispielsweise Aufwendungen des Arbeitgebers zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, zur Förderung des Betriebsklimas oder andere, nicht die Entlohnung der Arbeitnehmer bezweckende Leistungen fallen (vgl. Urteil des Senats vom 18. März 1986 VI R 49/84, BFHE 146, 262, BStBl II 1986, 575, 576, linke Spalte zu a, sowie Urteil des Senats vom 9. März 1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711, 714, linke Spalte, zweitletzter Absatz).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist allein entscheidend, daß der Arbeitnehmer den Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (vgl. Urteil des Senats in BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711, 713 rechte Spalte Mitte und die dort erwähnte Rechtsprechung des Senats).

  • BFH, 15.12.1989 - VI R 151/86

    Keine Hemmung der Festsetzungsfrist in bezug auf den Einkommensteueranspruch

    Auszug aus BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87
    Der Senat ist auch in anderen Fällen davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer sich nicht auf Einwendungen des Arbeitgebers berufen kann, die dieser wegen seines besonderen Verhältnisses als Haftungsschuldner i. S. des § 42d EStG gegenüber dem FA erheben kann, so insbesondere bezüglich der Hemmung der Verjährung durch eine Lohnsteuer-Außenprüfung beim Arbeitgeber (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1989 VI R 151/86, BFHE 159, 296, BStBl II 1990, 526) und bezüglich der Wirkung einer vom Arbeitgeber eingeholten Anrufungsauskunft i. S. des § 56 LStDV a. F., jetzt § 42e EStG (BFH-Urteil vom 13. November 1959 VI 124/59 U, BFHE 70, 290, BStBl III 1960, 108).
  • BFH, 06.09.1963 - VI 80/62 U

    Pflicht des Finanzamtes zu Hinweis auf fehlerhafte Lohnsteuerberechnung

    Auszug aus BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87
    Der Inanspruchnahme des Klägers als Arbeitnehmer und Steuerschuldner (§ 38 Abs. 2 EStG 1977) steht nicht entgegen, daß das FA vom Erlaß eines Haftungsbescheides gegenüber dem Arbeitgeber gemäß § 42d EStG abgesehen hat, weil seine Inanspruchnahme nach der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 1963 VI 80/62 U, BFHE 77, 697, BStBl III 1963, 574; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Februar 1980 X (VII) 279/76, EFG 1980, 342; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: Haftung für Lohnsteuer, Abschn. B V 2 b, S. 575) unter Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen und damit unzulässig hätte sein können, wenn die von ihm angewandte lohnsteuerrechtliche Handhabung in einem Prüfungsbericht einer vorangegangenen Lohnsteuer-Außenprüfung gebilligt worden war, oder wenn dem FA durch einen solchen Prüfungsbericht bekannt geworden war, daß der Arbeitgeber die Sachbezüge seiner Arbeitnehmer für die Steuerberechnung fehlerhaft behandelt hatte, es aber unterlassen hat, den Arbeitgeber auf diesen Fehler hinzuweisen.
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 226/77

    Unterhaltsleistung - Übergangsregelung - Anfechtungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87
    Ob dem Kläger, wie er meint, wegen der Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben gegenüber dem Arbeitgeber Lohnsteuer-Nachforderungsbeträge aus Billigkeitsgründen zu erlassen sind, ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden (BFH-Urteil vom 28. November 1980 VI R 226/77, BFHE 132, 264, BStBl II 1981, 319).
  • BFH, 09.11.1984 - VI R 157/83

    Bei Aufhebung der Anordnung einer LSt-Außenprüfung besteht kein Verwertungsverbot

    Auszug aus BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87
    Denn die Lohnsteuer-Außenprüfung richtet sich nur gegen den Arbeitgeber; sie erstreckt sich auf die Prüfung, ob der Arbeitgeber seine Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 42f EStG 1975; BFH-Urteil vom 9. November 1984 VI R 157/83, BFHE 142, 402, BStBl II 1985, 191, 193, rechte Spalte).
  • BFH, 13.11.1959 - VI 124/59 U

    Wesen und Wirkung der Anrufungsauskunft - Berufungsverfahren gegen eine vom

    Auszug aus BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87
    Der Senat ist auch in anderen Fällen davon ausgegangen, daß der Arbeitnehmer sich nicht auf Einwendungen des Arbeitgebers berufen kann, die dieser wegen seines besonderen Verhältnisses als Haftungsschuldner i. S. des § 42d EStG gegenüber dem FA erheben kann, so insbesondere bezüglich der Hemmung der Verjährung durch eine Lohnsteuer-Außenprüfung beim Arbeitgeber (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1989 VI R 151/86, BFHE 159, 296, BStBl II 1990, 526) und bezüglich der Wirkung einer vom Arbeitgeber eingeholten Anrufungsauskunft i. S. des § 56 LStDV a. F., jetzt § 42e EStG (BFH-Urteil vom 13. November 1959 VI 124/59 U, BFHE 70, 290, BStBl III 1960, 108).
  • FG Hessen, 24.02.1988 - 11 K 294/86

    Abgabenordnung; nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen / Zufluß einer stillen

    Auszug aus BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87
    Das Rechtsverhältnis des FA zum Arbeitnehmer als Steuerschuldner wird hiervon nicht berührt (so auch Hessisches FG, Urteil vom 24. Februar 1988 11 K 294/86, EFG 1989, 482).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 90/87

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b

    Auszug aus BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87
    Eine Einnahme des Arbeitnehmers ist dann durch das Dienstverhältnis veranlaßt, wenn sie sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft ("für die Beschäftigung") erweist (ständige Rechtsprechung des Senats, so zuletzt Urteil vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 263, betreffend Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit).
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus BFH, 27.03.1991 - VI R 126/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) muß ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlaßt sein.
  • BFH, 02.10.1968 - VI R 295/67

    Gewährung von Freibier für Arbeitnehmer einer Mälzerei als bloße Annehmlichkeit

  • BFH, 18.03.1986 - VI R 49/84

    Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen können Arbeitslohn sein, wenn für

  • FG Köln, 22.11.2021 - 6 K 1902/19

    Steuerfreiheit von Einnahmen aus Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag

    Als durch das Dienstverhältnis veranlasst gilt eine Einnahme, die "für eine Beschäftigung" gewährt wird, wenn sie "sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft erweist", also als Frucht der Arbeitsleistung für den Arbeitnehmer zu betrachten ist (Ständige Rechtsprechung, z.B. BFH v. 20.5.1983 - VI R 39/81, BStBl. II 1983, 712; BFH v. 27.3.1991 - VI R 126/87, BStBl. II 1991, 720; BFH v. 4.6.1993 - VI R 95/92, BStBl. II 1983, 687; BFH v. 24.10.1997 - VI R 23/94, FR 1998, 107; BFH v. 14.9.2004 - VI R 25/99, BStBl. II 2006, 10; BFH v. 6.10.2004 - X R 36/03, BFH/NV 2005, 682; BFH v. 11.4.2006 - VI R 60/02, BStBl. II 2006, 691).
  • BFH, 20.09.1999 - III R 5/95

    Berlin FördG; Rückforderung einer (ArbN-)Zulage

    Für nach diesen Vorschriften einem Arbeitgeber erteilte Auskünfte ist allgemein anerkannt, daß sie Bindungswirkung nur im Verhältnis zum Arbeitgeber entfalten (s. hierzu z.B. das BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 126/87, BFHE 164, 266, BStBl II 1991, 720, unter Hinweis auf das Urteil --schon-- vom 13. November 1959 VI 124/59 U, BFHE 70, 290, BStBl III 1960, 108).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 4 K 1871/94

    Anspruch auf Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides; Steuerliche Behandlung

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  • FG Baden-Württemberg, 22.08.2001 - 12 K 371/98

    Keine Steuerermäßigung für eine in drei Raten, über zwei Veranlagungszeiträume

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27. März 1991 VI R 126/87, BStBl II 1991, 720 ) hätte sich allenfalls die GmbH im Fall ihrer Inanspruchnahme als Haftungsschuldnerin auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen können, weil die von ihr angewandte lohnsteuerrechtliche Handhabung in dem LSt-Prüfungsbericht vom 19. März 1996 vom Betriebsfinanzamt offensichtlich gebilligt worden ist.
  • BFH, 01.12.1995 - VI R 49/93

    Steuerpflichtigen Lohnzuwendung bei Gewährung einer Versicherung bei Verzicht auf

    Zur Begründung trägt sie im wesentlichen vor: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. März 1991 VI R 126/87 (BFHE 164, 266, BStBl II 1991, 720) führe die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung von Sachbezügen durch den Arbeitgeber nur dann zu einer wirtschaftlichen Bereicherung und damit zu Lohn des Arbeitnehmers, wenn dieser entsprechende eigene Ausgaben erspart habe.
  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2001 - 3 K 111/01

    Verbilligter Erwerb von GmbH-Anteilen durch den GmbH-Geschäftsführer als

    a) Nach der auch von den Beteiligten anerkannten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH - vgl. das Urteil vom 27. März 1991 VI R 126/87, BStBl II 1991, 720 ) ist ein geldwerter Vorteil dann durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst, wenn er sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Empfängers erweist.
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