Rechtsprechung
   BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1213
BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89 (https://dejure.org/1991,1213)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1991 - IX R 86/89 (https://dejure.org/1991,1213)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1991 - IX R 86/89 (https://dejure.org/1991,1213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21

  • Wolters Kluwer

    Erschließungskosten - Erbbauberechtigter - Zahlung an Grundstückseigentümer - Anrechnung auf Grundstückskaufpreis - Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 21

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auf Grundstückskaufpreis angerechnete Erschließungskosten Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 275
  • BB 1991, 1409
  • BB 1991, 1986
  • DB 1991, 1602
  • BStBl II 1991, 712
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.11.1989 - IX R 170/85

    Kein sofortiger Zufluß von Einnahmen bei dem Erbbaurechtsverpflichteten bei

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89
    Er hat in seinem Urteil vom 21. November 1989 IX R 170/85 (BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310) offengelassen, ob er sich der Rechtsprechung der Ertragsteuersenate anschließen wird, die in der Übernahme der Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks sehen, das der Erbbauberechtigte über einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auf die Dauer des Erbbaurechts verteilt als Betriebsausgabe abziehen kann.

    Nach dieser Rechtsprechung ist es gleichgültig, ob der Erbbauberechtigte die Erschließungskosten unmittelbar trägt oder ob er sie dem Grundstückseigentümer erstattet (vgl. die Nachweise in dem Senatsurteil in BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310, und im Urteil vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).

  • BFH, 31.01.1964 - VI 252/62 U

    Einstufung einmaliger Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts als

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89
    Dem entspricht es, daß die ältere höchstrichterliche Rechtsprechung einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (Notariats-, Vermessungs- und Gerichtskosten) als auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilende Anschaffungskosten für dieses Recht beurteilt (BFH-Urteil vom 31. Januar 1964 VI 252/62 U, BFHE 78, 487, BStBl III 1964, 187).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89
    Dies ist aufgrund einer summarischen Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen des angefochtenen Bescheides zu entscheiden (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Beschluß des BFH vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182 zu § 69 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).
  • BFH, 17.04.1985 - I R 132/81

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung eines Erbbaurechts bei Übernahme von

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89
    Der Streitfall sei auch anders gelagert als der vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 17. April 1985 I R 132/81 (BFHE 144, 213, BStBl II 1985, 617) beurteilte Sachverhalt.
  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 61/81

    Pachtvorauszahlung - Werbungskosten - Einkünfte aus Verpachtung

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89
    Die Anwendung der für bilanzierende Erbbauberechtigte geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschußeinkünfte ist deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften nicht die Möglichkeit besteht, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BFHE 140, 177, BStBl II 1984, 267, a. E. für Pachtvorauszahlungen).
  • BFH, 08.12.1988 - IV R 33/87

    1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2.

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89
    Nach dieser Rechtsprechung ist es gleichgültig, ob der Erbbauberechtigte die Erschließungskosten unmittelbar trägt oder ob er sie dem Grundstückseigentümer erstattet (vgl. die Nachweise in dem Senatsurteil in BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310, und im Urteil vom 8. Dezember 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407).
  • BFH, 22.02.1967 - VI 295/65

    Zahlung des Erschließungsbeitrags durch den Erbbauberechtigten als

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89
    Soweit sich der BFH bisher zur Beurteilung der Erschließungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geäußert hat, rechnet er sie zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten auf das Erbbaurecht, die im Ergebnis - wie die Erschließungskosten im gewerblichen Bereich - auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417).
  • BFH, 03.12.1990 - IX B 136/89
    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89
    War der Abzug als Werbungskosten bei der Einkommensteuerfestsetzung für 1980 fehlerhaft, so bestehen bei summarischer Prüfung mindestens ernstliche Zweifel, ob dieser Fehler durch Ansatz einer entsprechenden Einnahme im Streitjahr korrigiert werden kann (vgl. auch den Senats-Beschluß vom 3. Dezember 1990 IX B 136/89, BFH/NV 1991, 316 zum Rückfluß von Anschaffungskosten bzw. Werbungskosten).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 65/02

    Absetzbarkeit von Erbbauzinsen

    Sie können nicht über die Dauer der Gegenleistung verteilt werden (BFH-Urteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).
  • FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94

    Vorkostenabzug von Erschließungskosten durch einen Erbbauberechtigten

    Inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar seien, sei bisher ausdrücklich offen gelassen worden (BFH-Urteile in BFHE 173, 61 , in BFH/NV 1994, 314 und vom 21.11.1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72 , BStBl II 1990, 310 ); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschusseinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschusseinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteil vom 23.4.1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712 ).

    Im Gegensatz zum Erbbaurecht, das gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG als abnutzbares Wirtschaftsgut verteilt auf seine Laufzeit abzugsfähig ist, ist ein Nutzungsentgelt nämlich nicht auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteile in BFHE 164, 275 und vom 11.10.1983 VIII R 61/81, BFHE 140, 177 , BStBl II 1984, 267 aE) und deshalb sofort abzugsfähig.

  • BFH, 20.03.2002 - X R 34/00

    Erschließungskosten als AK des Erbbaurechts; Billigkeitsmaßnahme aufgrund von

    Der für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuständige IX. Senat des BFH hat es bislang ausdrücklich offen gelassen, inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (z.B. Urteil in BFH/NV 2000, 558); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschusseinkünfte sei zweifelhaft, weil bei den Überschusseinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).
  • BFH, 27.07.1994 - X R 97/92

    Zahlungen für die Übertragung des Erbbaurechts an einem vom Vorerbbauberechtigten

    c) Der für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuständige IX. Senat des BFH hat bisher ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zum Bilanzsteuerrecht entwickelten Grundsätze auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind; die Anwendung der für bilanzierende Erbbauberechtigte geltenden Rechtsprechung auf Überschußeinkünfte sei zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften ein Nutzungsentgelt nicht auf die Laufzeit des Nutzungsrechts verteilt werden könne (BFH-Urteile vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310; vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712, und vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 87/91

    Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für neben dem Erbbauzins übernommene Beiträge

    Die Beurteilung der Erschließungsbeiträge als Teil des Entgelts hatte zur Folge, daß auch insoweit die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens gefordert wurde (BFH in BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407, und die Rechtsprechungsnachweise in BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407; Urteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712, und in BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70).
  • FG Köln, 29.10.2002 - 7 K 4624/99

    Einmalzahlung von Erbbauzinsen bei Überschusseinkünften

    Er hat hierzu angemerkt, dass die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschusseinkünfte deshalb zweifelhaft sei, weil bei den Überschusseinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BStBl II 1991, 712).
  • BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92

    Zahlung eines festen Quadratmeterpreises für eine Übertragung des Erbbaurechts an

    Der erkennende Senat hat es hingegen bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (Senatsurteil vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschußeinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (Senatsurteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).
  • BFH, 14.09.1999 - IX R 31/96

    Übernahme von Erschließungskosten bei Erbbaurechtsbestellung

    Der erkennende Senat hat es bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar sind (Senatsurteile vom 23. November 1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61, BStBl II 1994, 292; vom 23. November 1993 IX R 142/89, BFH/NV 1994, 314; vom 21. November 1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72, BStBl II 1990, 310); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschußeinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschußeinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (Senatsurteil vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712).
  • BFH, 23.11.1993 - IX R 101/92

    Werden bei Erwerb eines Erbbaugrundstücks in Ausübung des eingeräumten

    Hierbei kann die in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) unterschiedlich beurteilte Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten (Nachweise in der Senatsentscheidung vom 23. April 1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712) dahingestellt bleiben; selbst wenn sie früher als Werbungskosten zu beurteilen gewesen sein sollten, wurden sie mit Ausübung des Ankaufsrechts zu Anschaffungskosten (vgl. zur Umwandlung BFH-Urteil vom 13. November 1986 IV R 211/83, BFHE 148, 306, 308, BStBl II 1987, 374).
  • BFH, 15.04.1992 - III R 31/91

    Abgrenzung von Verstoß und Mangel bei der gerichtlichen Angabe von

    Davon geht entgegen der Auffassung der Kläger auch das Urteil des erkennenden Senats vom 22.Februar 1991 III R 35/87 (BFHE 164, 198 [BFH 22.02.1991 - III R 35/87], BStBl II 1991, 712) aus.
  • FG Niedersachsen, 11.10.2006 - 2 K 619/01

    Erschließungskosten eines Gebäudes als sofort abzugsfähiger Aufwand bei der

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 90/92

    Erwerb eines Grundstücks mit Erbbaurecht - Geltendmachung von Erschließungskosten

  • BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89

    Qualifizierung von Erschließungskosten als Anschaffungskosten

  • BFH, 18.06.1991 - IX B 195/89

    Anforderungen an Aussetzung der Vollziehung strittiger Einkommensteuerbescheide

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht