Rechtsprechung
   BFH, 22.01.1991 - X R 56/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1279
BFH, 22.01.1991 - X R 56/90 (https://dejure.org/1991,1279)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1991 - X R 56/90 (https://dejure.org/1991,1279)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - X R 56/90 (https://dejure.org/1991,1279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 300
  • BB 1991, 1629
  • BB 1992, 257
  • DB 1991, 2267
  • BStBl II 1991, 688
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.07.1989 - X R 33/86

    Wiederauflebende Witwen-/Witwerrente keine neue Leibrente

    Auszug aus BFH, 22.01.1991 - X R 56/90
    Aus der Einbeziehung der Sozialversicherungsrenten in die Ertragsanteilsbesteuerung erschließt sich die Grundannahme des Gesetzgebers, daß ab Beginn der Rente eine Versicherungssumme auf die Lebenszeit des Bezugsberechtigten verzinslich ausgezahlt wird; diese Grundannahme wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, daß die nicht ausschließlich nach dem Versicherungsprinzip, sondern auch nach dem Prinzip der Fürsorge ausgestaltete Versicherungsleistung hinsichtlich ihrer Höhe von bedarfsorientierten Tatbestandsmerkmalen abhängig ist (Urteil des Senats vom 12. Juli 1989 X R 33/86, BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012).

    Nur so kann "für die gesamte Dauer des Rentenbezugs" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, Satz 2 EStG) ein einziger "Ertrag des Rentenrechts (Ertragsanteil)" ermittelt werden (Urteil des Senats in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012 m. w. N.).

    c) Für die Bestimmung des Versicherungsfalles bei Hinterbliebenenrenten ist es unerheblich, ob die Rente - wie bei der Witwenrente (Senat in BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551) - bedarfsabhängig schwankt oder - wie bei der Wiederauflebensrente (Urteil des Senats in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012) - zeitweilig fortfällt.

  • BSG, 05.03.1965 - 1 RA 239/61

    Rentenversicherung - Versicherungsfall Begriff - Leistungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BFH, 22.01.1991 - X R 56/90
    Nach Sozialversicherungsrecht ist der "Versicherungsfall" nicht der "Leistungsfall" als Inbegriff der Voraussetzungen, an die das Gesetz die Entstehung eines Leistungsanspruchs knüpft, sondern - im Regelfall - der Eintritt des versicherten Risikos, der die Leistungspflicht des Versicherungsträgers begründet, mithin der versicherte Bedarfsfall (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 5. März 1965 11/1 RA 239/61, BSGE 22, 278; vom 29. April 1971 3 RK 3/71, BSGE 32, 270, 272 f.; Blei, Grundbegriffe des Sozialrechts, 1988, Stichwort 169 "Versicherungsfall").

    b) Nach dem Urteil des BSG in BSGE 22, 278 sind aus dem Begriff des Versicherungsfalles alle Umstände herauszuhalten, "die einen Anspruch nicht - oder weniger - dem Grunde nach bestimmen, sondern seinen Beginn, seine Höhe und Dauer beeinflussen oder sich doch als bloße Modifikationen des Grundanspruchs - Stammrechts - verstehen lassen".

    Das Urteil des BSG in BSGE 22, 278 kommt damit zu dem Schluß, daß bei allen Renten wegen Berufsunfähigkeit - auch bei der Rente auf Zeit (§ 72 RKG; § 1276 RVO; § 53 AVG) - maßgeblicher Versicherungsfall der Eintritt der Berufsunfähigkeit ist.

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 22.01.1991 - X R 56/90
    Renten aus den gesetzlichen Sozialversicherungen sind - ggf. abgekürzte - Leibrenten i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes - EStG - (ausführlich Urteil des Senats vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551 unter 2. a).

    c) Für die Bestimmung des Versicherungsfalles bei Hinterbliebenenrenten ist es unerheblich, ob die Rente - wie bei der Witwenrente (Senat in BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551) - bedarfsabhängig schwankt oder - wie bei der Wiederauflebensrente (Urteil des Senats in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012) - zeitweilig fortfällt.

  • BSG, 28.09.1967 - 12 RJ 42/66

    Bezüge eines Arbeitslosen - Vorzeitiges Altersruhegeld - Vollendung des 65.

    Auszug aus BFH, 22.01.1991 - X R 56/90
    Wenn demgegenüber das Gesetz zur Umwandlung des vorzeitigen in das allgemeine Altersruhegeld schweigt, hängt dies damit zusammen, daß das vorzeitige Altersruhegeld für Arbeitslose keine Rente wegen unterstellter Berufsunfähigkeit, sondern "seinem Wesen nach" ein echtes Altersruhegeld ist (vgl. BSG-Urteil vom 28. September 1967 12 RJ 42/66, BSGE 27, 167; Kaltenbach/Maier in Koch/Hartmann/von Altrock/Fürst, Das Angestelltenversicherungsgesetz, Kommentar, § 25 Anm. C II.).

    Ungeachtet des Umstandes, daß diese Rente entfallen kann, wenn der Versicherte eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit oder Beschäftigung aufnimmt, gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers nur einen Versicherungsfall des Alters und daher nur ein Altersruhegeld (BSG in BSGE 27, 167, 170; s. ferner BSG-Urteil vom 9. November 1982 11 RA 48/82, Rechtsprechung zum Sozialrecht - SozR - 2200 § 1248 RVO Nr. 39 m. w. N.; Kaltenbach/Maier, a. a. O., § 25 Anm. A; Schminkst/Emmerich/Lueg, Knappschaftsversicherung, § 48 Anm. 9).

  • BSG, 09.11.1982 - 11 RA 48/82

    Berufung; Altersruhegeld; Verdienstgrenze; Arbeitseinkommen; Bemessung des

    Auszug aus BFH, 22.01.1991 - X R 56/90
    Ungeachtet des Umstandes, daß diese Rente entfallen kann, wenn der Versicherte eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit oder Beschäftigung aufnimmt, gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers nur einen Versicherungsfall des Alters und daher nur ein Altersruhegeld (BSG in BSGE 27, 167, 170; s. ferner BSG-Urteil vom 9. November 1982 11 RA 48/82, Rechtsprechung zum Sozialrecht - SozR - 2200 § 1248 RVO Nr. 39 m. w. N.; Kaltenbach/Maier, a. a. O., § 25 Anm. A; Schminkst/Emmerich/Lueg, Knappschaftsversicherung, § 48 Anm. 9).
  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 12/80

    Krankengeldanspruch - Wiederaufleben eines Anspruchs - Umwandlung des

    Auszug aus BFH, 22.01.1991 - X R 56/90
    Alle Ansprüche auf Versicherungsleistungen sind ihrem Rechtsgrund nach auf das bei Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalles bestehende Versicherungsverhältnis bezogen (BSG-Urteil vom 28. April 1981 3 RK 12/80, BSGE 51, 287, 288 - Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalls; Bley, a. a. O.; 6. Aufl. 1988, S. 188 ff.).
  • BSG, 28.04.1965 - 5 RKn 114/62

    Bergmannsrente - Vorzeitige Knappschaftsrente - Neuberechnung des Ruhegeldes -

    Auszug aus BFH, 22.01.1991 - X R 56/90
    Auch für Leistungen nach dem RKG verneint das BSG eine Umwandlung des vorzeitigen Ruhegeldes in das Knappschaftsgeld wegen Vollendung des 65. Lebensjahres (BSG-Urteil vom 28. April 1965 5 RKn 114/62, SozR § 48 RKG Nr. 2).
  • BFH, 22.01.1991 - X R 97/89

    Ertragsanteil einer mehrfach hintereinander auf Zeit bewilligten

    Auszug aus BFH, 22.01.1991 - X R 56/90
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 22. Januar 1991 X R 97/89 (BFHE 164, 304) entschieden, daß dies auch für die Auslegung des steuerrechtlichen Tatbestandsmerkmals "Beginn der Rente" maßgebend ist.
  • BFH, 06.04.1976 - VIII R 184/72

    Begriff "Beginn der Rente" für die Ermittlung des Ertragsanteils bei

    Auszug aus BFH, 22.01.1991 - X R 56/90
    a) Der "Beginn der Rente" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG) bzw. der "Beginn des Rentenbezugs" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle des § 55 Abs. 2 der Einkommensteuer Durchführungsverordnung - EStDV -) ist der Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. April 1976 VIII R 184/72, BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452).
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88

    Anspruch von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf vorzeitiges

    Auszug aus BFH, 22.01.1991 - X R 56/90
    Es besteht ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem vorzeitigen und dem regulären Altersruhegeld: Die Möglichkeit, vor Vollendung des 65. Lebensjahres aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, ist dem Versicherten eingeräumt, weil er sich der allgemeinen Altersgrenze so genähert hat, daß eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit bei Hinzutreten typischer Belastungen (Schwerbehinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, langdauernde Arbeitslosigkeit, Doppelbelastung der Frau in Familie und Beruf) oder - im Falle des flexiblen Altersruhegeldes - schon allein wegen der großen Nähe zur allgemeinen Altersgrenze im Einzelfall unzumutbar sein kann (vgl. BSG-Urteil vom 31. Mai 1989 4 RA 22/88, SozR 2200 § 1248 RVO Nr. 48; vgl. allgemein zur Einführung einer flexiblen Altersgrenze Entwurf eines Rentenreformgesetzes, BTDrucks VI/2916, S. 37 f.).
  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 3/71
  • Drs-Bund, 08.12.1971 - BT-Drs VI/2916
  • BFH, 14.11.2001 - X R 90/98

    Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ist

    Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" (§ 33 Abs. 2 Nr. 4, § 38 SGB VI) ist eine lebenslängliche, keine abgekürzte Leibrente (Fortführung des Senatsurteils vom 22. Januar 1991 X R 56/90, BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688).

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Januar 1991 X R 56/90 (BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688) besteuerte er die Einkünfte aus der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit als lebenslängliche Leibrente mit einem Ertragsanteil von 29 v.H.

    Das FG hat unter Bezugnahme auf das Senatsurteil in BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688 zutreffend entschieden, dass die mit dem In-Kraft-Treten des SGB VI am 1. Januar 1992 als Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 4, § 38 SGB VI) weiterzuzahlende (§ 300 Abs. 4, § 307 SGB VI) Knappschaftsrente und die ab Vollendung des 65. Lebensjahres bezogene Regelaltersrente steuerrechtlich eine einzige Leibrente sind, die mit dem Eintritt des Versicherungsfalles des Alters beginnt und bis zum Lebensende des Bezugsberechtigten gezahlt wird.

    Hiervon ausgehend hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688 die steuerrechtliche Einheit des vorgezogenen Knappschaftsruhegelds (§ 48 Abs. 2 RKG) und der ab Erreichen des 65. Lebensjahres gezahlten Altersrente wie folgt begründet:.

  • BFH, 05.09.2001 - X R 40/98

    Ertragsanteil einer Invalidenrente nach DDR-Recht

    b) Sozialversicherungsrechtlich ist der "Versicherungsfall" nicht der "Leistungsfall" als Inbegriff der Voraussetzungen, an die das Gesetz die Entstehung eines Leistungsanspruchs knüpft, sondern --im Regelfall-- der Eintritt des versicherten Risikos, der die Leistungspflicht des Versicherungsträgers begründet, mithin der versicherte Bedarfsfall (Senatsurteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90, BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts --BSG--).

    c) Diese steuerrechtliche Grundannahme hinsichtlich der Maßgeblichkeit des jeweiligen Versicherungsfalles wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass die nicht ausschließlich nach dem Versicherungsprinzip, sondern auch nach dem Prinzip der Fürsorge ausgestaltete Versicherungsleistung hinsichtlich ihrer Höhe von bedarfsorientierten Tatbestandsmerkmalen abhängig ist (Senatsurteile in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012; in BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688).

    Hiervon ausgehend hat der Senat mit Urteil in BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688 entschieden, dass die "voraussichtliche Dauer des Rentenbezugs" im Rechtssinne nicht allein dadurch abgekürzt wird, dass das vorzeitige oder flexible Altersruhegeld bei Aufnahme einer den zulässigen Rahmen übersteigenden Beschäftigung wegfallen kann, oder dass der Rentenbezieher erklärt, ein Fortfall der Rente erscheine möglich.

  • FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Leibrenten

    "Beginn der Rente" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 3 EStG a..F.) ist die Entstehung des Rentenanspruchs; dieser ist grundsätzlich auf den Eintritt des sozialrechtlich maßgebenden Versicherungsfalles zu datieren; dies ist im Streitfall der Zeitpunkt, in dem der Kläger die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug der Altersrente erfüllt hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90 , BFHE 164, 300 , BStBl II 1991, 688), hier für beide Renten die Vollendung des 65. Lebensjahrs des Klägers, so dass nach der Ertragswerttabelle ein Ertragsanteil von 27% anzusetzen war.
  • BFH, 05.06.2002 - X R 1/00

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

    Dieser ist grundsätzlich auf den Eintritt des sozialrechtlich maßgebenden Versicherungsfalles zu datieren, im Streitfall mithin auf den Zeitpunkt, in dem der Kläger die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug der Altersrente (§ 34 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch --SGB VI--) erfüllt hat (vgl. Senatsurteile vom 22. Januar 1991 X R 56/90, BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688; vom 5. September 2001 X R 40/98, BFHE 196, 286, BStBl II 2002, 6; vom 14. November 2001 X R 90/98, BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191).
  • BFH, 09.02.2005 - X R 11/02

    Private Berufsunfähigkeitsrente - abgekürzte Leibrente

    Hiervon ausgehend hat der Senat mit Urteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90 (BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688) entschieden, dass die "voraussichtliche Dauer des Rentenbezugs" im Rechtssinne nicht allein dadurch abgekürzt wird, dass das vorzeitige oder flexible Altersruhegeld bei Aufnahme einer den zulässigen Rahmen übersteigenden Beschäftigung wegfallen kann, oder dass der Rentenbezieher erklärt, ein Fortfall der Rente erscheine möglich.
  • BFH, 14.06.2000 - X R 33/97

    Große Witwenrente als abgekürzte Leibrente

    Zwar wird die "voraussichtliche Dauer des Rentenbezugs" im Rechtssinne nicht allein dadurch abgekürzt, dass etwa ein vorzeitiges oder flexibles Altersruhegeld bei Aufnahme einer einen bestimmten Rahmen übersteigenden Beschäftigung wegfallen kann, oder dass der Rentenbezieher erklärt, ein Fortfall der Rente erscheine möglich (BFH-Urteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90, BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688).
  • FG Düsseldorf, 21.07.1998 - 11 K 7764/94

    Besteuerung des Knappschaftsruhegeldes als abgekürzte Leibrente; Umwandlung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 09.02.2005 - X R 17/04

    Ertragsanteil einer privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Hiervon ausgehend hat der Senat mit Urteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90 (BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688) entschieden, dass die "voraussichtliche Dauer des Rentenbezugs" im Rechtssinne nicht allein dadurch abgekürzt wird, dass das vorzeitige oder flexible Altersruhegeld bei Aufnahme einer den zulässigen Rahmen übersteigenden Beschäftigung wegfallen kann, oder dass der Rentenbezieher erklärt, ein Fortfall der Rente erscheine möglich.
  • BFH, 29.11.2005 - X B 74/05

    Kein neuer Rentenbeginn bei zeitlicher Aufeinanderfolge mehrerer Renten auf Zeit

    Hiervon ausgehend hat der Senat mit Urteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90 (BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688) entschieden, dass die "voraussichtliche Dauer des Rentenbezugs" im Rechtssinne nicht allein dadurch abgekürzt wird, dass das vorzeitige oder flexible Altersruhegeld bei Aufnahme einer den zulässigen Rahmen übersteigenden Beschäftigung wegfallen kann, oder dass der Rentenbezieher erklärt, ein Fortfall der Rente erscheine möglich (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 1259).
  • BFH, 05.06.2002 - X R 1/99

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

    "Beginn der Rente" (Kopfleiste der Ertragswerttabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 3 EStG) ist die Entstehung des Rentenanspruchs; dieser ist grundsätzlich auf den Eintritt des sozialrechtlich maßgebenden Versicherungsfalles zu datieren; dies ist im Streitfall der Zeitpunkt, in dem der Kläger die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug der Altersrente (§ 34 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch --SGB VI--) erfüllt hat (vgl. Senatsurteile vom 22. Januar 1991 X R 56/90, BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688; vom 5. September 2001 X R 40/98, BFHE 196, 286, BStBl II 2002, 6; vom 14. November 2001 X R 90/98, BFHE 197, 187, BStBl II 2002, 191).
  • BFH, 21.03.2002 - X B 108/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung -

  • BFH, 26.01.1999 - X B 135/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vorhandene BFH-Rspr.

  • FG Thüringen, 11.12.1997 - II 320/95

    Ertragsanteil einer übergeleiteten Erwerbsunfähigkeitsrente; Unschädlichkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht