Rechtsprechung
   BFH, 06.06.1991 - V R 115/87   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 15a; KO §§ 3, 4, 58 Nr. 2

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zwangsversteigerung eines Grundstücks im Rahmen eines Konkurses - Vorsteuerberichtigung - Berichtigungsanspruch als Massekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorsteuerberichtigungsanspruch als Teil der Massekosten bei Grundstücksversteigerung durch Grundschuldgläubiger

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerberichtigungsanspruch als Teil der Massekosten bei Grundstücksversteigerung durch Grundschuldgläubiger

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorsteuerberichtigungsanspruch aufgrund Gläubigerverwertung als Massekosten

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 165, 113
  • ZIP 1991, 1080
  • BB 1991, 1558
  • BB 1991, 1622
  • DB 1991, 1916
  • Rpfleger 1992, 78
  • BStBl II 1991, 817



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BFH, 09.02.2011 - XI R 35/09  

    Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA als Masseverbindlichkeit

    Die Rechtsprechung des V. Senats des BFH (Urteile vom 9. April 1987 V R 23/80, BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527, und vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817; Beschluss vom 29. November 1993 V B 93/93, BFH/NV 1995, 351), auf die das FG sein gegenteiliges Ergebnis gestützt habe, überzeuge nicht.

    b) Nach der zur Konkursordnung (KO) und zum UStG 1973/1980 ergangenen Rechtsprechung des V. Senats des BFH gehört der Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA nach § 15a UStG 1973/1980, der durch die Verwertung des zur Konkursmasse gehörenden Vermögens des Gemeinschuldners durch den Konkursverwalter ausgelöst wird oder der dadurch entsteht, dass ein absonderungsberechtigter Grundschuldgläubiger ein zur Konkursmasse gehörendes Grundstück zwangsversteigern lässt, zu den "Ausgaben für die Verwaltung oder Verwertung der Masse" und ist deshalb den Massekosten i.S. des § 58 Nr. 2 KO zuzurechnen (vgl. Urteile in BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527; in BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).

    Ergänzend hat der BFH u.a. ausgeführt, § 15a UStG 1980 begründe einen eigenen Steuertatbestand, der die Steuer lediglich in der in dieser Vorschrift bestimmten Höhe entstehen lasse und den Vorsteuerabzug nicht schlechthin rückgängig mache (vgl. Urteil in BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).

    Zwar hat der VII. Senat des BFH in diesem Urteil u.a. ausgeführt, wenn "der Steuerpflichtige vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Steuervorteil erhalten" habe "-z.B. ... das Recht zum Vorsteuerabzug-, aufgrund eines nach Eröffnung des Verfahrens eintretenden Ereignisses er aber ... den ihm seinerzeit gewährten Steuervorteil zurückführen" müsse "(wie z.B. wegen der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG; anders aber offenbar BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817)", sei der "diesbezügliche Anspruch der Finanzbehörde ... keine Masseforderung, sondern als vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden und mithin als Insolvenzforderung anzusehen" (vgl. unter II.3. der Gründe; ebenso Rüsken, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2007, 2053, 2055 f.).

  • BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06  

    Insolvenzrecht - Verrechnung mit Grunderwerbssteuer

    Entsprechendes muss im Übrigen in dem umgekehrten Fall gelten, dass der Steuerpflichtige vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Steuervorteil erhalten hat --z.B. eine Investitionszulage oder das Recht zum Vorsteuerabzug--, aufgrund eines nach Eröffnung des Verfahrens eintretenden Ereignisses er aber die betreffende Steuervergütung zurückzahlen (z.B. wegen Aufgabe der betrieblichen Nutzung eines Wirtschaftsgutes vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist im Investitionszulagerecht; vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1977 III R 111/75, BFHE 124, 122, BStBl II 1978, 204) oder in anderer Weise den ihm seinerzeit gewährten Steuervorteil zurückführen muss (wie z.B. wegen der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG; anders aber offenbar BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).
  • BFH, 18.04.1996 - V R 55/95  

    Säumniszuschläge während des Konkursverfahrens

    Hierzu gehören auch Umsätze aus der Verwertung von Sicherungsgut (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817 a. E.).
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