Rechtsprechung
BFH, 20.09.1991 - III R 91/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 33 Abs. 1 und Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zwangsläufigkeit - Ersatzansprüche gegen Dritte - Rechtsverfolgung - Zumutbarkeit - Soziale Krankenversicherung - Privatverordnungen - Schmerzmittel - Außergewöhnliche Belastung - Kostenersatz - Mündliche Erkundigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 1, Abs. 2
- rechtsportal.de
EStG § 33 Abs. 1, Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Der Grundtatbestand des § 33 EStG
- Krankheitskosten
- Einzelfälle-ABC
- Pflegekosten
- Eigene Pflegeaufwendungen
- Außergewöhnliche Belastungen
- Berücksichtigung nach § 33 EStG
Papierfundstellen
- BFHE 165, 525
- BB 1992, 129
- DB 1992, 249
- BStBl II 1992, 137
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.03.1975 - VI R 98/72
Unterhaltsleistungen an eine Schwiegertochter als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus BFH, 20.09.1991 - III R 91/89
Nicht nur im Rahmen der auch bei § 33 a EStG zu prüfenden Zwangsläufigkeit, die sich dort als Unterhaltsbedürftigkeit darstellt, sondern allgemein für die Auslegung des § 33 EStG ist anerkannt, daß die Vernachlässigung eigener anderweitiger Unterhaltsmöglichkeiten zur Verneinung der außergewöhnlichen Belastung führen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. März 1975 VI R 98/72, BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629, a. E.).Nach Auffassung des Senats besteht die Verpflichtung zur vorrangigen Inanspruchnahme anderer Ersatzmöglichkeiten allerdings nur im Rahmen der Zumutbarkeit (Brosch, Neue Wirtschafts-Briefe - NWB - Fach 3, 5197, 5202; Teichner, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1965, 159, 160; im Ergebnis auch BFH-Urteil in BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629, 630, letzter Absatz; anderer Ansicht Horlemann, BB 1980, 1837, 1838).
Danach kann der Steuerpflichtige im Ausnahmefall von der Verfolgung einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit ohne nachteilige Folgen ganz absehen, etwa wenn es sich um eine Ersatzmöglichkeit von geringer wirtschaftlicher Auswirkung handelt (BFH-Urteil in BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629, 630), oder wenn der Steuerpflichtige andere Gründe hat, eine Ersatzmöglichkeit nicht auszuschöpfen, z. B. eine Beihilfe nicht in Anspruch zu nehmen, weil er seinem Arbeitgeber eine bestimmte Krankheit aus anerkennenswerten Gründen nicht mitteilen möchte.
Das Urteil in BFHE 115, 349, BStBl II 1975, 629, in dem der BFH nicht darauf bestanden hat, daß eine anderweitige Ersatzmöglichkeit ausgeschöpft wurde, betraf einen Fall von geringer finanzieller Auswirkung; hierauf hat der BFH in diesem Urteil ausdrücklich hingewiesen.
- FG Hessen, 11.06.1986 - 1 K 406/85
Auszug aus BFH, 20.09.1991 - III R 91/89
Wird aber ein entsprechender Antrag gar nicht erst gestellt, so ist die Zwangsläufigkeit zu verneinen (Urteil des Hessischen FG vom 11. Juni 1986 1 K 406/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 603;… Fitsch, a. a. O., § 33 Anm. 78).
- BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht …
Nach Auffassung des Senats besteht die Verpflichtung zur vorrangigen Inanspruchnahme anderer Ersatzmöglichkeiten allerdings nur im Rahmen der Zumutbarkeit (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BFHE 165, 525, BStBl II 1992, 137, m.w.N.). - BFH, 18.06.1997 - III R 84/96
Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Nach dem Senatsurteil vom 20. September 1991 III R 91/89 (BFHE 165, 525, BStBl II 1992, 137) sind Aufwendungen grundsätzlich nicht zwangsläufig, wenn sie durch die zumutbare Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten abgewendet werden können.Der Senat hat in dem Urteil in BFHE 165, 525, BStBl II 1992, 137 zwar offengelassen, ob und unter welchen Umständen es einem Steuerpflichtigen zumutbar ist, gegen seine Krankenversicherung gerichtlich vorzugehen.
- BFH, 16.12.2010 - VI R 43/10
Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche …
Damit kommt es auf die Frage, ob Aufwendungen nicht zwangsläufig erwachsen, wenn sie durch die zumutbare Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten hätten abgewendet werden können (BFH-Urteile vom 20. September 1991 III R 91/89, BFHE 165, 525, BStBl II 1992, 137; in BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805; vom 14. August 1997 III R 67/96, BFHE 183, 561, BStBl II 1997, 732, …und vom 21. Februar 2008 III R 30/07, BFH/NV 2008, 1309), nicht an.
- FG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 11 K 11327/16
Von privat Versicherten selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich …
-6- -6- men sich nach dem Maßstab der Zumutbarkeit (vgl. BFH, Urteile vom 20. September 1991 - III R 91/89, BStBl. II 1992, 137; vom 18. Juni 1997 - III R 84/96, BStBl. II 1997, 805). - BFH, 03.12.1998 - III R 5/98
Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson
Schließlich sind bei der Auslegung des Merkmals der Zwangsläufigkeit auch die Kriterien der Zumutbarkeit und der Billigkeit mitzuberücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 1991 III R 91/89, BFHE 165, 525, BStBl II 1992, 137; ferner in BFHE 149, 222, BStBl II 87, 427 unter Ziff. 4. c der Gründe). - BFH, 14.08.1997 - III R 67/96
Sportaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Deshalb sind Aufwendungen nicht zwangsläufig, wenn sie durch die Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten abgewendet werden können, sofern deren Ausschöpfung nicht ausnahmsweise unzumutbar ist (Urteil des Senats vom 20. September 1991 III R 91/89, BFHE 165, 525, BStBl II 1992, 137).weil er seinem Arbeitgeber eine bestimmte Krankheit nicht mitteilen möchte (Urteil des Senats in BFHE 165, 525, BStBl II 1992, 137).
Der Maßstab der Zumutbarkeit bestimmt ferner nach dem Urteil in BFHE 165, 525, BStBl II 1992, 137 den Umfang und die Intensität, mit der der Steuerpflichtige der Ersatzmöglichkeit nachgehen muß.
- BFH, 26.06.2003 - III R 36/01
Steuerabzug bei Naturkatastrophen und Brand
Auch kann der unterlassene Abschluss einer üblichen und zumutbaren Hausratversicherung nicht anders gewertet werden als der Verzicht auf Ersatz- oder Erstattungsansprüche im Schadensfall, der dazu führt, dass die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens als nicht zwangsläufig beurteilt werden (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BFHE 165, 525, BStBl II 1992, 137). - FG Niedersachsen, 20.02.2019 - 9 K 325/16
Berücksichtigung von selbsttragenden Krankheitskosten eines Steuerpflichtigen zum …
Umfang und Intensität der erforderlichen Rechtsverfolgung bestimmen sich nach dem Maßstab der Zumutbarkeit (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137; vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BStBl II 1997, 805). - FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
Zur Berücksichtigung von Fahrtkosten zum im Altenheim lebenden Elternteil als …
Deshalb sind Aufwendungen nicht zwangsläufig, wenn sie durch die Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten abgewendet werden können, sofern deren Ausschöpfung nicht ausnahmsweise unzumutbar ist (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137;… Arndt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 33 Rdnr. C 31).Der Steuerpflichtige kann daher ihm entstandene Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen, statt eine anderweitige Ersatzmöglichkeit zu verfolgen, wenn es sich um eine Ersatzmöglichkeit von geringer wirtschaftlicher Auswirkung handelt (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1975 VI R 98/72, BStBl II 1975, 629) oder wenn er andere anerkennenswerte Gründe hat, sie nicht auszuschöpfen, z.B. weil er seinem Arbeitgeber eine bestimmte Krankheit nicht mitteilen möchte (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137).
- FG München, 22.09.2008 - 7 K 4430/06
Besuchsfahrten zu kranken Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
Deshalb sind Aufwendungen nicht zwangsläufig, wenn sie durch die Inanspruchnahme anderweitiger Ersatzmöglichkeiten abgewendet werden können, sofern deren Ausschöpfung nicht ausnahmsweise unzumutbar ist (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137;… Arndt, in: Kirchof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 33 Rdnr. C 31).Der Steuerpflichtige kann daher ihm entstandene Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen, statt eine anderweitige Ersatzmöglichkeit zu verfolgen, wenn es sich um eine Ersatzmöglichkeit von geringer wirtschaftlicher Auswirkung handelt (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1975 VI R 98/72, BStBl II 1975, 629) oder wenn er andere anerkennenswerte Gründe hat, sie nicht auszuschöpfen, z.B. weil er seinem Arbeitgeber eine bestimmte Krankheit nicht mitteilen möchte (BFH-Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137).
Von dem Steuerpflichtigen wird erwartet, dass er seine Ansprüche in nachhaltiger und überprüfbarer Weise geltend macht (BFH-Urteile vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BStBl II 1997, 805 und20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137).
Da die Klägerin von vornherein auf die Geltendmachung eines Ersatzanspruches verzichtet hat, ist die Zwangsläufigkeit und damit eine außergewöhnliche Belastung zu verneinen (BFH in BStBl II 1992, 137).
- BFH, 08.07.1994 - III R 48/93
Ansprüche auf Gewährung einer Beihilfe nach den beamtenrechtlichen Vorschriften - …
- FG München, 10.11.2008 - 7 K 4430/06
Abzug von Besuchskosten für den Besuch kranker Angehöriger als außergewöhnliche …
- BFH, 26.06.1992 - III R 8/91
Unterbringung eines Legasthenikers als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 …
- BFH, 21.02.2008 - III R 30/07
Zwangsläufigkeit von Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche …
- BFH, 26.06.1992 - III R 83/91
Unterbringung von asthmakrankem Kind als außergewöhnliche Belastung
- FG München, 10.03.2008 - 13 K 2392/05
Aufwendungen eines manisch-depressiven Steuerpflichtigen als außergewöhnliche …
- FG Bremen, 24.11.2004 - 4 K 100/04
Pflege-Pauschbetrag bei Pflege des hilflosen Vaters durch die Tochter; …
- BFH, 20.11.2003 - III R 2/02
Zwangsläufigkeit von Wiederbeschaffungskosten existenznotwendiger …
- FG München, 21.12.1999 - 2 K 2893/98
Kosten einer Heilbehandlung, für die eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse …
- FG Baden-Württemberg, 21.06.2000 - 9 K 440/99
Kosten für Arzthaftungsprozess wegen Schmerzensgeldansprüchen keine …
- BFH, 15.11.1999 - III B 76/99
Zwangläufigkeit von Heilbehandlungskosten
- FG Köln, 22.02.1999 - 4 K 1305/96
Anspruch auf Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides; Anerkennung von …
- FG Köln, 19.12.2001 - 4 K 2149/00
Erpressungsgelder und Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen; …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - 3 K 2099/03
Berücksichtigung von Aufwendungen für den Wiederaufbau einer durch einen Sturm …
- BFH, 31.03.1999 - III B 122/98
Außergewöhnliche Belastung; Erstattung von Krankheitskosten
- FG Hamburg, 03.03.2006 - II 245/04
Vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit; Kosten für …
- FG Köln, 28.03.2012 - 15 K 1425/09
Aufwendungen für den Besuch einer Logopädieschule keine agB
- FG München, 14.09.2021 - 6 K 2485/20
Aufwendungen im Zusammenhang einer geschlechtsumwandelnden Operation in Thailand …
- FG München, 04.10.2018 - 2 K 963/18
Nachweis der Zwangsläufigkeit der außergewöhnlichen Belastungen
- FG Hamburg, 01.10.1998 - II 90/98
Bagatell-Arzneimittel als außergewöhnliche Belastungen
- FG Berlin, 02.12.1999 - 4 K 4107/99
Frei verkäufliche Arzneimittel als außergewöhnliche Belastung
- FG Köln, 23.07.1997 - 12 K 3881/94
Privatschulbesuch eines behinderten Kindes
- FG Berlin, 01.03.1995 - II 390/88