Rechtsprechung
BFH, 16.10.1991 - II R 23/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
BewG 1974 § 21 Abs. 3, § 24 Abs. 3; AO § 225 a Abs. 2; AO 1977 § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 181 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Zwei wirtschaftliche Einheiten - Wertfortschreibungsbescheid - Artfortschreibungsbescheid - Zurechnungsfortschreibungsbescheid - Bewertung einer wirtschaftlichen Einheit - Unrichtiger Fortschreibungsbescheid - Aufhebung des Einheitswerts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Unrichtiger Einheitswertbescheid - Berichtigung durch Aufhebung auf denselben Stichtag - Verjährung sämtlicher Steuern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 166, 168
- BB 1992, 1270
- BB 1992, 347
- DB 1992, 458
- BStBl II 1992, 454
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60
Hypothekenbestellung für Scheinforderung
Auszug aus BFH, 16.10.1991 - II R 23/89
Kennzeichnend für das Scheingeschäft (§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) ist das Fehlen eines Rechtsbindungswillens (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. Oktober 1961 V ZR 103/60, BGHZ 36, 84, 87 f.).Kein Scheingeschäft liegt vor, wenn der von den Vertragsparteien erstrebte Rechtserfolg gerade die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts voraussetzt (BGH-Urteil in BGHZ 36, 84, 88;… Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 50. Aufl., § 117 Rdnr. 4, m. w. N.).
- BFH, 16.10.1991 - II R 22/89
Auszug aus BFH, 16.10.1991 - II R 23/89
Diese - von den Klägern ebenfalls angefochtenen - Nachfeststellungsbescheide bilden die Gegenstände der Revisionsverfahren II R 22/89 und II R 24/89, über die der erkennende Senat mit Urteilen ebenfalls vom heutigen Tage entschieden hat. - BFH, 16.10.1991 - II R 24/89
Auszug aus BFH, 16.10.1991 - II R 23/89
Diese - von den Klägern ebenfalls angefochtenen - Nachfeststellungsbescheide bilden die Gegenstände der Revisionsverfahren II R 22/89 und II R 24/89, über die der erkennende Senat mit Urteilen ebenfalls vom heutigen Tage entschieden hat.
- BFH, 11.11.2009 - II R 14/08
Korrektur eines Einheitswertbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist
Der Anwendungsbereich des § 25 BewG umfasst nicht nur die erstmalige Nachfeststellung des Einheitswerts, sondern gleichermaßen die Änderung und Berichtigung einschließlich der Aufhebung (vgl. §§ 129, 172 ff. AO) von Nachfeststellungsbescheiden (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1991 II R 23/89, BFHE 166, 168, BStBl II 1992, 454 zum früheren § 21 Abs. 3 BewG i. d. F. des Art. 2 des Vermögensteuerreformgesetzes vom 17. April 1974, BGBl I 1974, 949). - BFH, 16.10.1991 - II R 22/89
Voraussetzung der Neuentstehung von wirtschaftlichen Einheiten durch Begründung …
Dieser Aufhebungsbescheid bildet den Gegenstand des gesonderten Revisionsverfahrens II R 23/89, über den der erkennende Senat mit Urteil ebenfalls vom heutigen Tage entschieden hat.Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in seinem Urteil vom heutigen Tage II R 23/89, unter I. 3. b und c, aa und cc).
Anmerkung: Zum gleichen Problem siehe auch das Urteil vom gleichen Tag II R 24/89 (NV) sowie das Urteil II R 23/89, BFHE 166, 168.
- BFH, 23.09.1999 - IV R 56/98
Gesonderte Feststellung nach Fristablauf
Durch § 181 Abs. 5 AO 1977 soll verhindert werden, daß die rechtliche Verselbständigung der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zu materiell unrichtigen Steuerfestsetzungen führt, obwohl die entsprechenden Steuern noch nicht verjährt sind (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1991 II R 23/89, BFHE 166, 168, BStBl II 1992, 454).
- BFH, 17.02.2010 - II R 38/08
Erlass eines rechtmäßigen Erbschaftsteuerbescheids nach Ablauf der …
Es ist nicht erkennbar, warum für einen während eines Einspruchsverfahrens erlassenen Änderungsbescheid, der nach § 365 Abs. 3 Satz 1 AO zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens wird, etwas anderes gelten sollte (vgl. bereits BFH-Urteile vom 16. Oktober 1991 II R 23/89, BFHE 166, 168, BStBl II 1992, 454; vom 10. Dezember 1992 IV R 118/90, BFHE 170, 336, BStBl II 1994, 381). - FG Hamburg, 30.07.2013 - 3 K 55/13
Bewertungsgesetz - Einheitsbewertung: Einheitswertfortschreibung trotz …
Dabei ist der Verweis in § 25 Abs. 1 Satz 2 BewG, dass § 181 Abs. 5 AO unberührt bleibt, nicht als Einschränkung oder zusätzliche generelle Hinweispflicht für das Vorgehen nach § 25 BewG zu verstehen, sondern bestehen die Möglichkeiten nach beiden Vorschriften nebeneinander oder "parallel" (vgl. BFH-Urteile vom 16.10.1991 II R 23/89, BFHE 166, 168; BStBl II 1992, 454, Juris Rz. 18 zur Vorgängervorschrift § 21 Abs. 3 BewG neben § 181 Abs. 5 BewG;… vom 11.11.2009 II R 14/08, BFHE 228, 1, BStBl II 2010, 723, Juris Rz. 21, HFR 2010, 447 m. Anm. Leipold 2 b-c Beispiele 2-3;… Bruschke in Gürsching/Stenger, BewG, § 25 Rz. 53;… Schaffner in Kreutziger/Schaffner/Stephany, BewG, 3. A., § 25 Rz. 1).Die Fortschreibung mit Wirkung für den späteren Feststellungszeitpunkt ist danach vereinfachend auch ohne Hinweis auf den verjährten Fortschreibungszeitpunkt unmittelbar auf den späteren Feststellungszeitpunkt - wie hier auf den 01.01.2007- zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 16.10.1991 II R 23/89, BFHE 166, 168, BStBl II 1992;… Bruschke in Gürsching/Stenger, BewG, § 25 Rz. 31).
- FG Köln, 19.06.2018 - 4 K 3583/13
Qualifizierung von an Dritte zum Abbau von Bodenschätzen überlassene Ackerflächen …
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16. Oktober 1991 II R 23/89, BFHE 166, 168, BStBl II 1992, 454) soll es hingegen weder einen wirtschaftlichen noch einen rechtserheblichen Unterschied machen, ob das Finanzamt im Falle einer Nachfeststellung den Einheitswert auf den Stichtag der Entstehung der wirtschaftlichen Einheit mit Wirkung auf einen späteren noch nicht verjährten Feststellungszeitpunkt oder - wie hier geschehen - unmittelbar auf den späteren noch nicht verjährten Feststellungszeitpunkt feststellt. - FG Nürnberg, 23.07.2008 - 3 K 1229/07
Keine Änderung von Grundlagenbescheiden nach § 174 Abs. 4 AO bei irrtümlicher …
Die Vorschrift gilt dabei nicht nur für erstmalige Feststellungen sondern auch für Änderungen und Berichtigungen (BFH-Urt. v. 16.10.1991 II R 23/89, BStBl II 1992, 454). - FG Rheinland-Pfalz, 14.02.2000 - 5 K 1230/97
Erlaß eines Feststellungsbescheides nach Ablauf
Auch die demnach in den geänderten Feststellungsbescheiden liegende Aufhebung der ursprünglichen Feststellungsbescheide stellt eine Änderung im o. g. Sinne dar (BFH, Urteil vom 16. Oktober 1991, Az.: II R 23/89, BStBl II 1992, 454 ff.). - BFH, 04.09.1997 - IV B 110/96
Anforderungen an eine Abweichung der Vorentscheidung von einer Entscheidung des …
Zwar wollen die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) dem Urteil in BStBl II 1992, 454 eine Divergenz entnehmen, tragen aber weder einen abstrakten Rechtssatz aus dem FG-Urteil noch aus der genannten BFH-Entscheidung vor. - FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 9738/97
Einheitswertbescheid; Artfortschreibung; Aufhebung; Feststellungsfrist; …
Die Aufhebung des Einheitswertbescheides mit Wirkung erst für spätere noch nicht verjährte Steuerzeiträume nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO läßt sich auch auf § 225 a Abs. 2 Satz 3 der RAO stützen (anderer Ansicht BFH-Urteil vom 16.10.1991 II R 23/89, BFHE 166, 168, BStBl II 1992, 454 ).