Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,396
BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90 (https://dejure.org/1991,396)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1991 - IX R 117/90 (https://dejure.org/1991,396)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - IX R 117/90 (https://dejure.org/1991,396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1983 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7, § 21

  • Wolters Kluwer

    Instandsetzungskosten - Modernisierungskosten - Anschaffungsnaher Aufwand - Werbungskosten - Herstellungskosten des Gebäudes

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anschaffungsnaher Aufwand?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1983) § 9 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 7 § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 203
  • BB 1992, 488
  • BB 1992, 760
  • DB 1992, 556
  • BStBl II 1992, 285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungskosten unter bestimmten weiteren Voraussetzungen als sog. anschaffungsnaher Aufwand nicht sofort abziehbare Werbungskosten, sondern Herstellungskosten des Gebäudes bilden (Anschluß an BFH-Urteil vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 11. August 1989 IX R 44/86 (BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53) bereits ausgeführt hat, ist diese Rechtsprechung durch die gesetzliche Begriffsbestimmung der Herstellungskosten in § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) nicht überholt.

    Letzteres kann auch durch grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen geschehen (vgl. Senatsurteil in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, m. w. N.).

    Dazu zählt auch die Anschaffungsnähe erheblicher Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen, wie der Senat ebenfalls schon im Urteil in BFHE 158, 340, BStBl II 1990, 53 dargelegt hat.

  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
    Als entscheidend für die Auslegung sieht es der Senat ferner an, daß die in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB aufgeführten Fallgruppen von Herstellungskosten an deren Verständnis durch die ständige BFH-Rechtsprechung anknüpfen, welche stets die wesentliche Verbesserung eines Gebäudes von dessen Substanzvermehrung unterschieden hat (vgl. schon die BFH-Urteile vom 29. Juni 1965 VI 236/64 U, BFHE 83, 16, BStBl III 1965, 507; vom 8. März 1966 I 282/63, BFHE 85, 318, BStBl III 1966, 324, und den Beschluß des Großen Senats vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672/674, m. w. N.).
  • BFH, 08.03.1966 - I 282/63
    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
    Als entscheidend für die Auslegung sieht es der Senat ferner an, daß die in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB aufgeführten Fallgruppen von Herstellungskosten an deren Verständnis durch die ständige BFH-Rechtsprechung anknüpfen, welche stets die wesentliche Verbesserung eines Gebäudes von dessen Substanzvermehrung unterschieden hat (vgl. schon die BFH-Urteile vom 29. Juni 1965 VI 236/64 U, BFHE 83, 16, BStBl III 1965, 507; vom 8. März 1966 I 282/63, BFHE 85, 318, BStBl III 1966, 324, und den Beschluß des Großen Senats vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672/674, m. w. N.).
  • BFH, 29.06.1965 - VI 236/64 U

    Änderung der Beheizung eines Hauses als Erhaltungsmaßnahme oder

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
    Als entscheidend für die Auslegung sieht es der Senat ferner an, daß die in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB aufgeführten Fallgruppen von Herstellungskosten an deren Verständnis durch die ständige BFH-Rechtsprechung anknüpfen, welche stets die wesentliche Verbesserung eines Gebäudes von dessen Substanzvermehrung unterschieden hat (vgl. schon die BFH-Urteile vom 29. Juni 1965 VI 236/64 U, BFHE 83, 16, BStBl III 1965, 507; vom 8. März 1966 I 282/63, BFHE 85, 318, BStBl III 1966, 324, und den Beschluß des Großen Senats vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672/674, m. w. N.).
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 160/87

    Werbungskostenabzug von Erhaltungsaufwendungen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
    Die Aufwendungen der Klägerin sind auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Berücksichtigung versteckter Mängel als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. August 1989 IX R 160/87, BFH/NV 1990, 285, m. w. N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 11.09.1990 - III 676/89
    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1991, 70 veröffentlichten Urteil stattgegeben, und zwar schon deshalb, weil die von der Klägerin getragenen Reparaturkosten als typischer Erhaltungsaufwand in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar seien.
  • BFH, 13.09.1989 - I R 117/87

    Zur Ermittlung und Währungsumrechnung der Einkünfte einer ausländischen

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
    Dazu zählt auch die Anschaffungsnähe erheblicher Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen, wie der Senat ebenfalls schon im Urteil in BFHE 158, 340, BStBl II 1990, 53 dargelegt hat.
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90

    Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in anschaffungsnahe

    Auszug aus BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
    Der Senat läßt unerörtert, ob einzelne Renovierungsmaßnahmen als Schönheitsreparaturen anzusehen sein könnten; denn eine getrennte steuerrechtliche Behandlung der einzelnen Arbeiten verbietet sich im Streitfall wegen des engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs mit den Instandsetzungsreparaturen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250, BStBl II 1992, 28).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    cc) In seinen neueren Entscheidungen hat der BFH bei "erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten" unter Berücksichtigung ihrer Anschaffungsnähe eine wesentliche Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB durch eine erhebliche Erhöhung des Nutzungswerts des Gebäudes angenommen, weil diese "wegen der Art der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig" sei (z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285, zu 2.; in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu 3. a); in BFH/NV 1999, 776).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    a) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, BFH-Urteile in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).

    Eine solche wesentliche Verbesserung ist dann aufgrund der Art der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig (Senatsurteil in BFHE 166, 203, 205, BStBl II 1992, 285).

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Danach wurde zwar erst durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juli 1991 (BFHE 165, 245; seither st. Rspr., vgl. BFHE 167, 102; BFH/NV 1994, 852), mithin nach der Erstellung des "persönlichen Berechnungsbeispiels", endgültig geklärt, daß Reparaturaufwendungen beim sog. Erhaltungsmodell zu den Anschaffungskosten zählen und nicht, auch nicht in begrenztem Umfang (vgl. Abschn. 157 Abs. 5 EStR; BFHE 166, 203), als Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig sind.
  • BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98

    Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90 (BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285) sei auch in Fällen sog. anschaffungsnahen Aufwandes bei der Beurteilung, ob Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand vorliege, anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu entscheiden; die Anschaffungsnähe sei nur ein Umstand aus einer Reihe von denkbaren weiteren Umständen, die zur Annahme einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes i.S. des § 255 Abs. 2 HGB führen könnten.

    Rechtliche Zweifel würden sich zudem dann ergeben, wenn das Urteil in BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285 sowie die nachfolgenden Entscheidungen des erkennenden Senats dahin zu verstehen wären, daß das Vorliegen von erheblichem anschaffungsnahen Aufwand allein schon den Schluß auf eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes rechtfertige; würde nämlich im Falle von erheblichem anschaffungsnahen Aufwand das Vorliegen --nachträglicher-- Herstellungskosten unwiderleglich vermutet, ergäben sich neben der Frage nach der gesetzlichen Grundlage einer solchen unwiderleglichen Vermutung zudem auch verfassungsrechtliche Bedenken.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bilden erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungskosten Herstellungsaufwand, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstück erbracht werden und dadurch das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder dessen Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird (Senatsurteil in BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285).

    Diese Rechtsprechung ist nach Ansicht des erkennenden Senats durch die gesetzliche Begriffsbestimmung der Herstellungskosten in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht überholt; vielmehr kann eine wesentliche Verbesserung im Sinne der letzten Alternative dieser Vorschrift auch durch grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen erreicht werden (vgl. Senatsurteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; in BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285; vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).

    Wann eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes vorliegt, ist anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (Senatsurteil in BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285).

  • FG Hamburg, 22.01.1998 - I 1099/97

    Einstufung von Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in den ersten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    a) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 165, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).

    Eine solche wesentliche Verbesserung ist dann aufgrund der Art der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig (Senatsurteil in BFHE 166, 203, 205, BStBl II 1992, 285).

  • FG Bremen, 10.12.1997 - 496063K 3

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - versteckte Mängel

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 39/97

    Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten

    In dem Revisionsverfahren ist u.a. darüber zu entscheiden, ob bei im Verhältnis zum Kaufpreis hohen Modernisierungsaufwendungen auf ein Gebäude im Anschluss an dessen Erwerb in der Regel Herstellungsaufwand vorliegt (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; BFH-Urteile vom 12. Februar 1985 IX R 114/83, BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690, zu 1. a; vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, 243, BStBl II 1990, 53; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285).
  • FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99

    Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bilden erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungskosten Herstellungsaufwand, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht werden und dadurch das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder dessen Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 285).

    Eine wesentliche Verbesserung im Sinne der letzten Alternative des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB kann auch durch grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen erreicht werden (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BStBl II 1990, 53 ; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BStBl II 1992, 285 ; vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632 ).

    Wann eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes vorliegt, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BStBl 1992, 285).

  • BFH, 28.02.1996 - X R 65/93

    Kein Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG,

    Werden erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht und wird dadurch das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder dessen Nutzungsdauer wesentlich verlängert, sind diese Kosten zwar nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich als Herstellungsaufwand zu beurteilen (z. B. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1992 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285).

    Das gilt jedoch nicht für Aufwendungen zur Beseitigung verdeckter Mängel, weil sie zu keiner Minderung des Kaufpreises geführt haben (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; in BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285, und vom 9. Mai 1995 IX R 63/94, BFH/NV 1996, 116).

  • BFH, 21.04.1993 - X R 1/91

    Aufwendungen für Rolladeneinbau keine Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG

  • FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 K 120/93

    "Versteckte Mängel" bei älteren Gebäuden

  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92

    Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen

  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

  • FG Düsseldorf, 25.08.1999 - 9 K 3129/97

    Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen;

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

  • FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99

    Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

  • BFH, 31.08.1994 - IX B 44/94

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Behandlung von Aufwendungen für ein Bündel

  • BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91

    Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals

  • FG Brandenburg, 11.06.1998 - 5 K 28/96

    Anspruch auf Abzug von vor der erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 61/99

    Anschaffungsnahe Aufwendungen

  • FG Niedersachsen, 04.09.2000 - 15 K 91/98

    Bewertung von durchgeführten Baumaßnahmen als Erhaltungsaufwendungen;

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94

    Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00

    Altbausanierung als "Neuherstellung"

  • FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98

    Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen anschaffungsnahen Aufwandes

  • FG Düsseldorf, 20.01.2000 - 3 K 3523/96

    Anschaffungsnaher Aufwand; 20%-Grenze; Wesentliche Verbesserung;

  • BFH, 30.08.1995 - X B 37/95

    Renovierungsmaßnahmen nach Erwerb der eigengenutzten Wohnung

  • BFH, 03.12.1991 - X B 5/91

    Abziehbarkeit von durch die erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen

  • BFH, 04.03.1992 - IX B 24/91

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Vermittlung des Eigenkapitals als

  • BFH, 18.04.1994 - IX B 155/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Anschaffungskosten bei Beteiligung an einem

  • FG München, 19.12.2000 - 6 K 5221/99

    Betriebsaugabenabzug für erst nach dem Auslaufen der großen Übergangsregelung

  • FG München, 30.01.2001 - 6 K 5221/99

    Anschaffungsnaher Aufwand

  • FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 327/98

    Anschaffungsnaher Aufwand trotz Überschreitung der Drei-Jahres-Grenze

  • FG Hessen, 30.11.1995 - 5 K 4162/91

    Steuerrechtliche Anerkennung abzugsfähiger Kosten; Aufwendungen vor dem Bezug

  • FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
  • FG Saarland, 13.07.1995 - 1 V 138/95

    Einkommensteuer; Renovierungskosten als anschaffungsnaher Aufwand

  • FG München, 23.04.2002 - 6 K 920/00

    Abgrenzung von Instandhaltungsaufwendungen zu anschaffungsnahem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht