Rechtsprechung
   BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1083
BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90 (https://dejure.org/1991,1083)
BFH, Entscheidung vom 03.12.1991 - IX R 142/90 (https://dejure.org/1991,1083)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - IX R 142/90 (https://dejure.org/1991,1083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 42; EStG §§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 1, 12 Nrn. 1 und 2, 21 a

  • Wolters Kluwer

    Kauf eines bebauten Grundstücks - Betagte Mutter - Verrechnung des Kaufpreises - Darlehn - Stundung der Rückzahlung - Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Gestaltungsmißbrauch durch Koppelung von Grundstückskauf mit langfristigem Darlehen unter nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 276
  • FamRZ 1992, 1074 (Ls.)
  • BB 1992, 628
  • DB 1992, 872
  • BStBl II 1992, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90
    Denn es ist mit dem FG davon auszugehen, daß Vereinbarungen unter nahen Angehörigen grundsätzlich einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen werden, dem Fremdvergleich - soweit erforderlich - standhalten und tatsächlich durchgeführt werden (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90
    Ein solcher Mißbrauch liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem angestrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 23 U 199/06

    Schadensersatzansprüche gegen StB-, WP- und Anwaltssozietät wegen mangelhafter

    Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs BFH Urt. v. 12-10.1995 - IX R 54/93, NJW 1996, 11623; BFH Urt. v. 25.11.1994 - IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, 388 = BStBl II 1994, 738 m.w.N; BFH Urt. v. 19.6.1991 - IX R 134/86, BFHE 164, 49 = BStBl II 1991, 904, m.w.N., BFH Urt. v. 3.12.1991 - IX R 142/90, BFHE 166, 276 = BStBl II 1992, 397).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

    Das gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des Rechtsmißbrauchs i. S. des § 42 AO 1977 gegeben sind, d. h. wenn eine Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem angestrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, m. w. N., und vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397, betr. "Kauf" eines Grundstücks von der Mutter).
  • BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung

    Sie müssen auch dann angewendet werden, wenn eine Schuld zwischen nahen Angehörigen - wie im vorliegenden Falle - einverständlich in eine Darlehensverbindlichkeit umgewandelt worden ist (Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).

    Ein Fehlen solcher Sicherungen steht der steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen in der Regel entgegen (BFH-Urteile in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; in BFHE 163, 438 [BFH 18.12.1990 - VIII R 134/86], BStBl II 1991, 882; in BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).

  • BFH, 05.11.2003 - X R 55/99

    Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente

    Hiernach kann dahingestellt bleiben, ob der Übergabevertrag, soweit mit ihm die steuerlichen Rechtsfolgen einer entgeltlichen Gegenleistungsrente bewirkt werden sollen, Scheinerklärungen enthält oder ob ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. von § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) vorliegt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 97/90

    Gemeinsame Errichtung und wechselseitige Vermietung von Praxisräumen unter

    Ein Gestaltungsmißbrauch ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397; vom 14. Januar 1992 IX R 33/89, BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549, m. w. N.).
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Sohn als Vermieter und der

    Ein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977 ist gegeben, wenn eine zivilrechtliche Gestaltung gewählt worden ist, die, gemessen an dem angestrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, und vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).
  • FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 288/99

    Abgrenzung der verschleierten Schenkung gegen eine Darlehensgewährung bei Erwerb

    Insbesondere liegt keine verschleierte Schenkung oder eine verdeckte Unterhaltsgewährung vor (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BStBl II 1992, 397; BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838).

    Der BFH hat entschieden, dass eine verschleierte Schenkung vorliegen kann, wenn die Rückzahlung des Darlehens erst nach Ablauf der statistischen Lebenserwartung der Darlehensgeberin erfolgen soll (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BStBl II 1992, 297; BFH-Urteil vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).

  • FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99

    Wohnungserwerb vom Ehemann

    So stellt beispielsweise ein Darlehen unter Angehörigen dann keine wirtschaftliche Belastung des Darlehensschuldners dar, wenn die Kündigung des Darlehens erst nach Ablauf der statistischen Lebenserwartung des Darlehensgebers möglich ist (BFH, Urteil vom 3.12.1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl. II 1992, 397 (398); ebenso für eine Kaufpreisforderung aus einem Grundstückskaufvertrag BFH, Urteil vom 26.11.1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404 (405)).
  • FG Thüringen, 19.10.2000 - III 411/99

    Steuerliche Anerkennung von zwischen nahen Angehörigen abgeschlossenen Miet- und

    Es muss auch bei Grundstücksgeschäften unter Verwandten den Beteiligten mit einkommensteuerrechtlicher Wirkung möglich sein, eine unter Umständen langfristige Darlehensvereinbarung zu treffen (vgl. BFH, Urteil vom 03.12.1991 IX R 142/90, BStBl II 1992, 397 ).

    Der Streitfall liegt anders als der Fall, der dem BFH in seiner Entscheidung vom 03.12.1991 (a.a.O.) zu Grunde gelegen hatte, indem der Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter unter Verrechnung des Kaufpreises mit einem gleichzeitig von den Eltern gewährten Darlehen finanziert wurde, dessen Rückzahlung auf 20 Jahre gestundet wurde.

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 1 K 1883/16

    Zur steuerlichen Beurteilung eines Darlehensvertrags unter nahen Angehörigen als

    In einem Urteil vom 03. Dezember 1991 IX R 142/90 (BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397) hat der BFH zum Kauf eines bebauten Grundstücks durch den Kläger von seiner 74-jährigen Mutter unter Verrechnung des Kaufpreises mit einem gleichzeitig von seinen Eltern gewährten Darlehen, das erst 20 Jahre später zurückgezahlt werden sollte, ausgeführt: Zu prüfen sei, ob in den geschlossenen Verträgen ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO liege.

    Der BFH habe zwar im Urteil vom 03. Dezember 1991 IX R 142/90 (aaO) eine Belastung des Darlehensschuldners verneint, wenn eine Kündigung des Darlehens erst nach Ablauf der statistischen Lebenserwartung der Darlehensgeberin möglich sei.

  • FG Nürnberg, 21.05.2010 - 4 K 821/09

    Darlehensvertrag über Kaufpreis unter nahen Angehörigen - Fremdvergleich -

  • FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19

    Werbungskostenabzug von als Darlehenszinsen bezeichneten Zahlungen des Klägers an

  • FG Münster, 31.08.2005 - 14 K 5233/02

    Eigenheimzulage: Anschaffungskosten

  • FG Hamburg, 18.07.2000 - II 388/99

    Grundstückskaufvertrag mit mittellosem Erwerber

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94

    Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • FG Niedersachsen, 15.09.2005 - 14 K 916/01

    Gewinnerhöhende Auflösung einer Rücklage nach § 6b Einkommensteuergesetz (EStG);

  • OLG Düsseldorf, 19.05.1994 - 18 U 191/93

    Amtspflichten der Bediensteten des Finanzamtes gegenüber dem Steuerschuldner

  • FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96

    Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen für eine Eigentumswohnung bei den

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01

    Eigenheimzulage bei Kaufvertrag zwischen Angehörigen und nicht dem Fremdvergleich

  • FG Niedersachsen, 16.09.1993 - II 368/88

    Steuerbegünstigung einer Wohnung im eigenen Haus; Steuerliche Anerkennung

  • FG Bremen, 01.12.1998 - 298086K 4

    Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs; Bau- und Nebenkosten einer

  • BFH, 25.01.1994 - IX R 97 98/90
  • FG Saarland, 23.10.1997 - 2 K 105/97

    Einkommensteuer; entgeltlicher Erwerb bei selbstgenutztem Wohnungseigentum

  • FG München, 13.08.1997 - 1 K 3563/94

    Mietvertrag über 20 Jahre zwischen nahen Angehörigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht