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   BFH, 26.09.1991 - V R 33/87   

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BFH, 26.09.1991 - V R 33/87 (https://dejure.org/1991,1599)
BFH, Entscheidung vom 26.09.1991 - V R 33/87 (https://dejure.org/1991,1599)
BFH, Entscheidung vom 26. September 1991 - V R 33/87 (https://dejure.org/1991,1599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 407
  • BB 1992, 2279
  • BB 1992, 700
  • DB 1992, 822
  • BStBl II 1992, 313
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 33/87
    Der Inhaber eines Kopierladens ist vielmehr verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Gefahr eines unberechtigten Vervielfältigens urheberrechtlich geschützter Vorlagen ausgeschlossen oder wenigstens nach Kräften gemindert wird (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. Juni 1983 I ZR 70/81, Archiv für Presserecht - AfP - 1983, 461).
  • BFH, 25.11.1976 - V R 71/72

    Die Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial ist eine Lieferung

    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 33/87
    In solchen Fällen ist die Qualifizierung der einheitlichen Leistung als Lieferung oder sonstige Leistung davon abhängig, welche Leistungselemente unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien den wirtschaftlichen Gehalt der Leistungen bestimmen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270, m. w. N.).
  • BFH, 18.03.1986 - VII R 55/83
    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 33/87
    Abgesehen davon kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH allgemeinen Verwaltungsanweisungen, wie hier BMF-Erlassen, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht die gleiche Wirkung beigemessen werden wie einer verbindlichen Zusage oder Auskunft für den Einzelfall (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 1986 VII R 55/83, BFHE 146, 294, unter 2., und vom 10. Juni 1975 VIII R 50/72, BFHE 116, 103, BStBl II 1975, 789, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 33/87
    Voraussetzung für eine solche Bindung ist allerdings u. a., daß der im Zeitpunkt der Auskunftserteilung für die spätere Entscheidung im Veranlagungsverfahren zuständige Beamte oder der Vorsteher die Auskunft erteilt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274, m. w. N.).
  • BFH, 10.06.1975 - VIII R 50/72

    Billigkeitsverfahren - Erheben von Einwendungen - Rechtsmittelverfahren - Treu

    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 33/87
    Abgesehen davon kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH allgemeinen Verwaltungsanweisungen, wie hier BMF-Erlassen, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht die gleiche Wirkung beigemessen werden wie einer verbindlichen Zusage oder Auskunft für den Einzelfall (vgl. BFH-Urteile vom 18. März 1986 VII R 55/83, BFHE 146, 294, unter 2., und vom 10. Juni 1975 VIII R 50/72, BFHE 116, 103, BStBl II 1975, 789, jeweils m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.1986 - III K 400/83
    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 33/87
    Für seine Auffassung verweist der Kläger auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 7. Juli 1986 III K 400/83 (Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1986, 326, m. Anm. Weiß).
  • BFH, 21.09.1955 - V 150/55 S
    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 33/87
    b) Zwar haben der Reichsfinanzhof (RFH) und der BFH in der Herstellung von Druckerzeugnissen durch eine Druckerei Werklieferungen an den Auftraggeber gesehen (RFH-Urteil vom 17. Oktober 1930 V A 1034-1036/29, RFHE 28, 1, RStBl 1931, 365; BFH-Urteil vom 21. September 1955 V 150/55 S, BFHE 61, 354, BStBl III 1955, 334).
  • BFH, 23.08.1990 - V R 28/85

    Umsatzsteuer; computergestützte Horoskoperstellung als sonstige Leistung

    Auszug aus BFH, 26.09.1991 - V R 33/87
    Entsprechend den vorstehenden Grundsätzen hat der Senat sonstige Leistungen für gegeben gehalten in einem Fall, in dem der Unternehmer mit Hilfe eines Computers anhand der ihm von den Bestellern mitgeteilten persönlichen Lebensdaten Horoskope erstellte und die vom Computer ausgedruckten Horoskope an die Auftraggeber versandte (Urteil vom 23. August 1990 V R 28/85, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 09.10.2002 - V R 5/02

    Lieferung und Einsaat von Getreide

    c) Bei einer Leistung, die sowohl Lieferungselemente als auch Elemente sonstiger Leistungen aufweist, hängt die Qualifizierung als einheitliche Lieferung oder sonstige Leistung davon ab, welche Leistungselemente unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien den wirtschaftlichen Gehalt der Leistung bestimmen (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BFHE 166, 411, BStBl II 1992, 449; vom 26. September 1991 V R 33/87, BFHE 166, 407, BStBl II 1992, 313; vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270, m.w.N.).

    Er hat eine Lieferung von "Büchern, Broschüren und ähnlichen Drucken" bejaht, wenn der Unternehmer von einer Vorlage des Kunden (z.B. maschinenschriftlich gefertigte Dissertation) Fotokopien oder Abzüge herstellt und diese in Buch- oder Broschürenform zusammengefasst dem Kunden überlässt (BFH-Urteil vom 16. Februar 1993 V R 107/86, BFH/NV 1994, 355); dagegen hat er eine sonstige Leistung angenommen, wenn der Inhaber eines "Kopiercentrums" eine Fotokopie von einer Vorlage herstellt (BFH in BFHE 166, 407, BStBl II 1992, 313).

  • BFH, 19.12.1991 - V R 107/86

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferungen (Werklieferungen) der nach der

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. September 1991 V R 33/87 (BStBl II 1992, 313) folgendes ausgeführt: Mit der Herstellung von Fotokopien wird dem Kunden gegenüber eine einheitliche Leistung erbracht, die sowohl Lieferungselemente (Verschaffung der Verfügungsmacht am Kopierpapier) als auch Elemente sonstiger Leistungen (Übertragung einer graphischen Darstellung von der Vorlage auf das Kopierpapier) enthält.
  • FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03

    Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung: Sortenwechsel als sonstige

    Zur Begründung wiederholt sie ihr Vorbringen aus dem Einspruchsverfahren und trägt ergänzend vor, ähnlich wie im Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26. September 1991 über die Einordnung des Kopiervorgangs (V R 33/87, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 313) komme es auch im Rahmen eines Sortengeschäftes im Wesentlichen auf das Dienstleistungselement an, hinter dem die zusätzliche Übertragung des körperlichen Trägermediums zurücktrete.
  • FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 79/06

    Umsatzsteuer: Ermäßigter Umsatzsteuersatz

    In diesem Fall ist ungeachtet der Einreihung in die KN die Qualifizierung der einheitlichen Leistung als Lieferung - für die allein ein ermäßigter Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Betracht kommt - oder als sonstige Leistung unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien danach zu bestimmen, welche Leistungselemente den wirtschaftlichen Gehalt der Leistungen bestimmen (BFH Urteil vom 26.09.1991 V R 33/87, BStBl II 1992, 313).
  • BFH, 26.10.1998 - V B 80/98

    Besamung von Rindern; Abgrenzung Lieferung - sonstige Leistung

    Die Rechtsgrundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen sind indessen allgemein (vgl. Urteile des BFH vom 23. Oktober 1997 V R 36/96, BFHE 185, 71, BStBl II 1998, 584, und vom 26. September 1991 V R 33/87, BFHE 166, 407, BStBl II 1992, 313) und für einen mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt geklärt.
  • FG Köln, 21.08.2002 - 5 K 613/02

    Steuerpflicht von Abwicklungs- und Informationshonoraren im Rahmen der

    Eine einheitliche Leistung ist dann gegeben, wenn die einzelnen Elemente so aufeinander abgestimmt sind, dass die einzelnen Faktoren hinter dem ganzen zurücktreten und ein selbständiges Drittes bilden (vgl. BFH-Urteile vom 26.09.1991 V R 33/87, BStBl II 1992, 313 und vom 15.09.1994, XI R 51/91, UR 1995, 305).
  • BFH, 26.09.1991 - V R 32/87
    Parallelentscheidung: BFH, 26.9.1991, V R 33/87, BFHE.
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