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   BFH, 08.05.1992 - III B 163/92   

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BFH, 08.05.1992 - III B 163/92 (https://dejure.org/1992,1286)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1992 - III B 163/92 (https://dejure.org/1992,1286)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1992 - III B 163/92 (https://dejure.org/1992,1286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO §§ 51, 130

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Ablehnung von Richtern - Zurückweisung eines Gesuchs - Nichtabhilfebeschluß - Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsschutzinteresse - Nichtabhilfebeschluß - Rechtsmittelverfahren - Wiederaufnahmeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 51, 130
    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 299
  • BB 1992, 1273
  • DB 1992, 1612
  • BStBl II 1992, 675
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.04.1972 - II B 31/72

    Entschließung des FG - Abhilfe der Beschwerde - Besondere Beschwerde

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 163/92
    Der im Streitfall getroffene Nichtabhilfebeschluß hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerde ist nämlich nach allgemeiner Meinung nicht selbständig anfechtbar (vgl. u. a. BFH-Beschluß vom 26. April 1972 II B 31/72, BFHE 105, 333, BStBl II 1972, 575; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 130 FGO Rdnr. 15).
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 163/92
    Der Große Senat des BFH hat für das finanzgerichtliche Verfahren grundsätzlich ein solches Rechtsschutzinteresse bejaht (Beschluß vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217).
  • BFH, 28.06.1990 - X B 163/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 163/92
    Wie jede Rechtsverfolgung vor Gericht setzt auch das Beschwerdeverfahren vor dem BFH ein Rechtsschutzinteresse voraus (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 08.05.1992 - III S 3/92

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 163/92
    Er hat mit Beschluß vom heutigen Tage III S 3/92 das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof (BFH) H als unzulässig verworfen und die Ablehnungsgesuche gegen alle übrigen dem erkennenden Senat angehörenden Richter als mißbräuchlich und daher als unbeachtlich angesehen.
  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 163/92
    Gegen die Entscheidung des FG legte der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde ein, die unter dem Az. III B 138/92 beim erkennenden Senat anhängig ist.
  • BFH, 08.05.1992 - III B 159/92

    Beschwerde gegen die Verwerfung oder Zurückweisung eines Gesuchs auf Ablehnung

    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom selben Tage III B 163/92 (BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675) entschieden, daß eine Beschwerde gegen die Verwerfung oder Zurückweisung eines Gesuchs auf Ablehnung von Richtern, die gemäß § 130 Abs. 1 FGO an einem Nichtabhilfebeschluß über eine Nichtzulassungsbeschwerde mitgewirkt haben, unzulässig ist.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird wegen der Begründung dieser Auffassung auf den Beschluß III B 163/92 verwiesen.

    Anmerkung: Zu beiden Beschlüssen III B 163/92 und III B 159/92 gibt es noch zahlreiche Parallelentscheidungen, von deren Wiedergabe abgesehen wird.

  • BFH, 02.12.1992 - X B 66/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Gegen die Entschließung des FG, der Beschwerde nicht abzuhelfen, ist eine besondere Beschwerde nicht gegeben (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. April 1972 II B 31/72, BFHE 105, 333, BStBl II 1972, 575; vom 30. März 1976 VII B 105/75, BFHE 119, 122, BStBl II 1976, 595, und vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 162, 299 [BFH 04.10.1990 - X R 60/90], BStBl II 1992, 675).

    Ein Rechtsschutzinteresse für ein Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs setzt deshalb voraus, daß die im Beschwerdeverfahren durchgesetzte Ablehnung der Richter in ein Rechtsmittelverfahren (aa) oder ein Nichtigkeitsverfahren (bb) über die Entscheidung eingebracht werden kann, an der die abgelehnten Richter mitgewirkt haben (BFH-Beschluß in BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675).

  • BFH, 25.06.1993 - III B 133/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Der im Streitfall getroffene Nichtabhilfebeschluß hinsichtlich der Nichtzulassungsbeschwerde ist nämlich nach allgemeiner Meinung nicht selbständig anfechtbar (vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. April 1972 II B 31/72, BFHE 105, 333, BStBl II 1972, 575; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 130 FGO, Tz. 15; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675).

    Ein solches Rechtsmittel wäre unzulässig gewesen (Entscheidung des erkennenden Senats in BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675).

  • BFH, 30.11.1992 - X B 54/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht jedoch nur dann und insoweit, als die im Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs durchgesetzte Ablehnung der Richter in ein Rechtsmittelverfahren oder ein Nichtigkeitsverfahren gegen die Entscheidung in der Hauptsache eingebracht werden kann, an der die abgelehnten Richter - nach Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - mitgewirkt haben (ausführlich Beschluß des Großen Senats des BFH vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217; BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird).

    Der III. Senat hat deshalb in BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675 entschieden, daß eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Gesuchs auf Ablehnung von Richtern, die gemäß § 130 Abs. 1 FGO an einem Nichtabhilfebeschluß mitgewirkt haben, mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist.

  • BFH, 09.03.1993 - VI B 37/92

    Rechtsschutzinteresse bei Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis

    Für eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit besteht ein Rechtsschutzinteresse nur dann und nur insoweit, als die im Beschwerdeverfahren durchgesetzte Ablehnung der Richter in ein Rechtsmittelverfahren oder ein Nichtigkeitsverfahren gegen die Entscheidung in der Hauptsache eingebracht werden könnte, an der die abgelehnten Richter nach Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs mitgewirkt haben (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217; BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675).

    Der III.Senat hat deshalb in BFHE 157, 299, BStBl II 1992, 675 entschieden, daß eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Gesuchs auf Ablehnung von Richtern, die gemäß § 130 Abs. 1 FGO an einem Nichtabhilfebeschluß über eine Nichtzulassungsbeschwerde mitgewirkt haben, mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist.

  • BFH, 08.05.1992 - III B 123/92

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einem noch laufenden

    Demgemäß hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675 in einem Fall, in dem das FG ein im Abhilfeverfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gestelltes Ablehnungsgesuch durch selbständigen Beschluß zurückgewiesen hatte, das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde gegen diesen Beschluß verneint.
  • BFH, 21.12.2001 - VII R 24/01

    Zulassungsfreie Revision

    Denn sollten die Beschwerden später für begründet erachtet werden, steht es dem Kläger frei, gemäß § 134 FGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO Nichtigkeitsklage bzw. Nichtigkeitsantrag zu erheben bzw. zu stellen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675).
  • BFH, 24.06.1999 - IV B 76/98

    Befangenheit von Richtern; abgelehntes Befangenheitsgesuch

    Spätestens dadurch ist das Rechtsschutzinteresse für die Ablehnung entfallen (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675).
  • BFH, 17.12.1992 - VIII B 88/92
    Die Beschwerde des FA gegen den Nichtabhilfebeschluss ist unzulässig, da es nur durch den ursprünglichen Aussetzungsbeschluss des FG beschwert ist (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. April 1972 - II B 31/72 -, BFHE 105, 333 , BStBl II 1972, 575 , und vom 30. März 1976 - VII B 105/75 -, BFHE 119, 122 , BStEl II 1976, 595, sowie - zur Nichtzulassungsbeschwerde - vom 8. Mai 1992 - III B 163/92 -, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675, 677, Ziff. 4 der Gründe; Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 13. Aufl., § 130 FGO Rdn. 15).
  • FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12

    Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung

    c) Einem nachträglichen Ablehnungsgesuch oder Befangenheitsantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis auch insoweit, wie noch (Nicht-)Abhilfebeschlüsse des Richters über Beschwerden getroffen werden - wie hier am 12. Juli 2013 - oder zu treffen sind und das Rechtsmittelverfahren der nächsten Instanz eröffnen oder nicht einschränken (Beschlüsse BFH vom 25.07.1994 X B 22/94, BFH/NV 1995, 53; ferner vom 08.05.1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675; vom 30.11.1992 X B 54/92, BFH/NV 1993, 557).
  • BFH, 24.06.1999 - IV B 79/98

    Verlustanteile - Verlustvortragsmöglichkeit - Steuermindernde Auswirkung -

  • BFH, 24.06.1999 - IV B 78/98

    Verlustanteile - Verlustvortragsmöglichkeit - Steuermindernde Auswirkung -

  • BFH, 24.06.1999 - IV B 77/98

    Verlustanteile - Verlustvortragsmöglichkeit - Steuermindernde Auswirkung -

  • BFH, 29.10.1993 - XI B 95/92

    Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden - Ablehnung eines Richters wegen

  • BFH, 25.07.1994 - X B 22/94

    Geltendmachung einer nachträglichen Befangenheit eines Richters

  • BFH, 16.07.1992 - I B 29/92

    Rechtsschutzinteresse für ein Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines

  • BFH, 19.07.1994 - II B 169/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhinderung einer

  • BFH, 30.05.1994 - X B 186/93

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Nichtabhilfebeschluß

  • BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
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