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   BFH, 25.03.1992 - X R 196/87   

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BFH, 25.03.1992 - X R 196/87 (https://dejure.org/1992,558)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1992 - X R 196/87 (https://dejure.org/1992,558)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1992 - X R 196/87 (https://dejure.org/1992,558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1, § 12 Nr. 2
    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 408
  • NJW 1993, 1031
  • BB 1992, 1344
  • DB 1992, 1656
  • BStBl II 1992, 1012
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
    Hat ein Altenteilsberechtigter sich an einer zum übertragenen Vermögen gehörenden Wohnung ein Wohnrecht vorbehalten, kann die Verpflichtung des Übernehmers, die Wohnung instand zu halten, bei diesem eine dauernde Last begründen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660).

    Dies sei aber nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80 (BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660) ebensowenig eine Leistung an die Mutter wie die Duldung der Nutzung selbst.

    Der Senat weicht nicht von dem Urteil des VIII. Senats in BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660 ab.

    Zur Abgrenzung gegenüber dem Urteil des VIII. Senats in BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660 führt der IX. Senat aus: Dadurch, daß sich der Übergeber die obligatorischen Rechte nicht schon vor der Eigentumsübertragung selbst habe bestellen können, sondern auf die dauernde Leistung des Übernehmers angewiesen sei, unterscheide sich der Fall einer obligatorischen Wohnungsgewährung von dem eines dinglichen Vorbehaltsnießbrauchs, bei dem weder die Duldung der Nutzung durch den Erwerber noch dessen Instandhaltungsmaßnahmen eine Leistung an den Vorbehaltsnießbraucher darstellten.

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
    aa) In seinem Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 f., BStBl II 1990, 847, dort unter C. II. 1. a) hat er die zivil- und steuerrechtliche Sonderstellung des Vermögensübergabevertrages hervorgehoben.

    In steuerrechtlicher Hinsicht beruht die Zurechnung der in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarten Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG) darauf, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt von Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (Beschluß in BFHE 161, 317, 328 f., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c).

    Der Große Senat hat an der überkommenen Rechtsprechung festgehalten, daß Versorgungsleistungen, die anläßlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden, weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten, sondern wiederkehrende Bezüge und Sonderausgaben darstellen (BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847).

    Zwar ist der steuerrechtliche Begriff der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nicht an die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Altenteilsvertrages (Leibgedinges) geknüpft (vgl. Großer Senat des BFH in BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847).

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
    b) Der hier zu beurteilende Fall ist vergleichbar mit dem Sachverhalt, über den der IX. Senat des BFH mit Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84 (BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610) entschieden hat.

    Auch im Falle des BFH-Urteils in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610 ging es nach dem mitgeteilten Sachverhalt um einen Altenteilsvertrag und im Zusammenhang hiermit um eine im Grundbuch eintragungsfähige Wohnberechtigung.

  • BFH, 05.08.1986 - IX R 10/82

    Abzug der Aufwendung für die im Betriebsgebäude belegte Altenteilwohnung als

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
    Der IX. Senat des BFH hat hierzu entschieden, daß die entsprechenden Aufwendungen nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 28. Juli 1983 IV R 174/80 (BFHE 139, 367, 373, BStBl II 1984, 97, 100) ungeachtet des § 12 Nr. 2 EStG als dauernde Last abziehbar seien (vgl. ferner BFH-Urteil vom 5. August 1986 IX R 10/82, BFH/NV 1987, 29 unter 2.).
  • BFH, 23.11.1967 - IV R 143/67

    Grabpflegekosten - Testamentarische Anordnung - Erbe - Dauernde Last

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
    Der VIII. Senat lehnte insoweit die Anerkennung einer dauernden Last unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 23. November 1967 IV R 143/67 (BFHE 91, 149, BStBl II 1968, 259) mit der Begründung ab, die Sachleistungen flössen keinem Berechtigten zu.
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
    Der IX. Senat des BFH hat hierzu entschieden, daß die entsprechenden Aufwendungen nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 28. Juli 1983 IV R 174/80 (BFHE 139, 367, 373, BStBl II 1984, 97, 100) ungeachtet des § 12 Nr. 2 EStG als dauernde Last abziehbar seien (vgl. ferner BFH-Urteil vom 5. August 1986 IX R 10/82, BFH/NV 1987, 29 unter 2.).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
    bb) Durch Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 3.) hat der Große Senat des BFH weiterhin entschieden: In sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarte wiederkehrende Geld- und Sachleistungen sind dauernde Lasten, wenn sie nicht gleichbleibend (abänderbar) sind.
  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
    Die Aufwendungen des Klägers, die mit der von seiner Mutter bewohnten Wohnung zusammenhängen, sind bei ihm keine Werbungskosten, da er insoweit nicht den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327).
  • BFH, 12.07.1989 - X R 11/84

    Kein Sonderausgabenabzug einer dauernden Last bei wiederkehrenden Leistungen im

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
    Der Nutzungswert dieser Wohnung war der Nutzungsberechtigten zuzurechnen, die insoweit eine gesicherte Rechtsposition hatte (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 12. Juli 1989 X R 11/84, BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13, mit Nachweisen der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
    Die auf dieser Rechtsgrundlage gezahlten Barleistungen sind von Zivilrechts wegen abänderbar; wegen der Begründung im einzelnen wird auf das Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499) Bezug genommen.
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Insoweit als Versorgungsleistungen abziehbar sind jedoch nur Aufwendungen, die der Erhaltung des im Zeitpunkt der Übergabe vertragsgemäßen Zustandes der Wohnung dienen (Fortführung des BFH-Urteils vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).

    Hierzu gehören auch Aufwendungen für die Instandhaltung der vom Übergeber zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in dem bei Übergabe vertragsgemäßen Zustand (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).

    Entgegen der Auffassung des FA fehlt es nicht deshalb an einer wirtschaftlichen Belastung, weil die Sachaufwendungen des Verpflichteten auf das ihm gehörende Grundstück in sein Eigentum übergehen (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704).

    aa) Aufwendungen zur Instandhaltung der Altenteilerwohnung gehören zwar typischerweise zum Inbegriff der Sach-, Natural-, Dienst- und Geldleistungen des zivilrechtlichen Altenteilsvertrages (vgl. z.B. Art. 9 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch --AGBGB Hessen--, Hessisches Gesetz und Verordnungsblatt --GVBl-- I 1984, 344; Art. 12 Abs. 1 des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch --AGBGB Bayern--, Bayerisches GVBl I 1982, 803; vgl. bereits BFH-Urteile in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; in BFH/NV 1994, 704; BFH-Beschluß vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467).

    bb) Zwar ist der steuerrechtliche Begriff der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nicht an die tatbestandlichen Voraussetzungen eines zivilrechtlichen Altenteilsvertrages geknüpft (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; z.B. BFH-Urteil in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).

    Gehören Aufwendungen nicht zum Kernbestand des bürgerlich-rechtlichen Altenteils-/Leibgedingsvertrages, sind sie auch nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar (vgl. bereits BFH-Urteil in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012, unter 2. c, bb; Beschluß in BFH/NV 1998, 1467).

  • FG Thüringen, 02.04.1998 - II 420/96

    Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben; Mit einem dinglichen Wohnrecht belasteter

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  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Mit seiner Revision rügt das FA Verletzung von § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG und Abweichung des Urteils von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. März 1992 X R 196/87 (BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).
  • FG Nürnberg, 21.05.2015 - 4 K 351/13

    (Instandhaltungskosten als dauernde Last)

    Hierzu gehören auch Aufwendungen für die Instandhaltung der vom Übergeber zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in dem bei Übergabe vertragsgemäßen Zustand (vgl. BFH-Urteil vom 25.03.1992 X R 196/87, BStBl II 1992, 1012).

    Dabei fehlt es nicht deshalb an einer wirtschaftlichen Belastung, weil die Sachaufwendungen des Verpflichteten auf das ihm gehörende Grundstück in sein Eigentum übergehen (vgl. BFH-Urteile vom 30.10.1984 IX R 2/84, BStBl II 1985, 610; vom 25.03.1992 X R 196/87, BStBl II 1992, 1012; vom 24.11.1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704).

    Gehören Aufwendungen nicht zum Kernbestand des bürgerlich-rechtlichen Altenteils-/Leibgedingsvertrages, sind sie auch nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG a.F. abziehbar (vgl. BFH-Urteil vom 25.03.1992 X R 196/87, BStBl II 1992, 1012).

    Die vereinbarten Leistungen des Klägers stellen sich demnach als Versorgungsleistungen für die Eltern im Sinne eines Altenteils dar, die grundsätzlich als dauernde Last abzugsfähig sind, weil sie mit den geschuldeten Instandhaltungsaufwendungen auch nicht in gleichbleibender Höhe wiederkehren (vgl. BFH-Urteil vom 25.03.1992 X R 196/87, BStBl II 1992, 1012).

  • BFH, 25.08.1999 - X R 94/98

    Dauernde Last nur bei klaren und eindeutigen Vereinbarungen

    Hierzu gehören auch Aufwendungen für die Instandhaltung der vom Übergeber zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in dem bei Übergabe vertragsgemäßen Zustand (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).

    Daß die Sachaufwendungen des Verpflichteten auf das ihm gehörende Grundstück in sein Eigentum übergehen, schließt --entgegen der Auffassung des FA-- deren Abziehbarkeit unter dem Gesichtspunkt der "fehlenden wirtschaftlichen Belastung" nicht aus (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; in BFH/NV 1994, 704).

  • BFH, 15.02.2006 - X R 5/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten

    Der Altenteilsvertrag erfüllt jedoch im Regelfall den Tatbestand der Vermögensübergabe (Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).
  • BFH, 19.01.2010 - X R 32/09

    Beerdigungskosten als dauernde Last - Abziehbarkeit von wiederkehrenden

    Zudem ist das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon ausgegangen, dass im Streitfall der Altenteilsvertrag als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zu werten ist (Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

    Der Rechtsbegriff "Versorgungsleistungen" umfasst jedenfalls solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche Grundbedürfnisse des Bezugsberechtigten wie Wohnen und Ernährung und der sonstige Lebensbedarf abgedeckt werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31; vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

    Der Rechtsbegriff der "Versorgungsleistungen" umfaßt solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche die Grundbedürfnisse des Übergebers wie Wohnen, Ernährung und der sonstige Lebensbedarf abgedeckt werden (z. B. BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

    c) Als Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar sind deshalb unter den im Senatsurteil in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012 beschriebenen weiteren Voraussetzungen (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, und in BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23) nur die mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängenden Aufwendungen.

  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

    Diese wurden von ihm als Eigentümer geschuldet (vgl. - zur Verpflichtung aus einem Altenteilsvertrag - Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, 412, BStBl II 1992, 1012).

    Nach dem Senatsurteil in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012 sind Erhaltungsaufwendungen für ein mit einem Wohnrecht zugunsten eines Dritten belastetes Gebäude nur dann als dauernde Last abziehbar, wenn und soweit sie Gegenstand einer privaten Versorgungsrente sind, die nach den Rechtsgrundsätzen über die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (private Versorgungsrente) zu beurteilen ist.

  • FG München, 27.03.2018 - 2 K 1985/16

    Änderung des Abänderungsbescheids und Festsetzung der Einkommensteuer

  • BFH, 01.10.2003 - X B 75/02

    Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen

  • FG Baden-Württemberg, 30.05.2001 - 2 K 106/99

    Aufwendungen für Erneuerung der Zufahrt zum Wohnhaus keine dauernde Last

  • BFH, 16.06.2021 - X R 3/20

    Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.09.1997 - 1 K 1665/95

    Einkommensteuer; ,,Umlagen'' für Instandsetzung und Bewirtschaftung eines

  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94

    Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines

  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung -

  • BFH, 16.08.2005 - X B 141/04

    NZB: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 2 K 3045/09

    Aufwendungen für die Erneuerung eines Heizkessels als dauernde Last im Sinne des

  • FG Köln, 28.06.2000 - 10 K 485/99

    Abzugsfähigkeit von Wohnrechtsnebenleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG

  • BFH, 01.04.1998 - X B 198/97

    Reparaturaufwand bei Vermögensübergabe als dauernde Last

  • BFH, 16.03.1999 - X R 87/95

    Vermögensübertragung: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last

  • BFH, 16.05.2001 - X R 53/99

    Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99

    Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger

  • FG München, 28.09.1998 - 13 K 531/93

    Abziehbarkeit von Instandhaltungskosten als dauernde Lasten; Begriff der

  • BFH, 07.07.2004 - X B 63/03

    Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten bei wechselnden Einsatzstellen;

  • BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87

    Dauernde Last durch Überlassung einzelner Wohnräume

  • FG Münster, 05.02.2002 - 6 K 5902/99

    Aufwendungen des Eigentümers für die Installation einer Heizöllageranlage auf

  • FG Niedersachsen, 14.05.2013 - 15 K 180/12

    Voraussetzungen für die Zahlung von Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr.

  • FG München, 13.04.2000 - 15 K 3507/94

    Kein Sonderausgabenabzug der aufgrund eines Vermächtnisses an einen nicht

  • FG Hamburg, 18.06.1996 - I 185/93

    Abzugsfähigkeit betrieblich veranlasster Rentenzahlungen; Berücksichtigung von

  • FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 8907/97

    Kein Abzug einer dauernden Last, wenn der zwischen nahen Angehörigen geschlossene

  • FG Schleswig-Holstein, 04.04.1995 - V 1008/94

    Steuerliche Behandlung der von einem Steuerpflichtigen aufgrund eines

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2000 - II 654/98

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, bei dem es

  • BFH, 15.02.1996 - X B 113/95

    "Verrechnung" einer Rentenverpflichtung und Überlassung einer Wohnung als

  • FG Thüringen, 15.08.1996 - II 161/95

    Sonderausgaben in Form dauernder Last oder Rente; Aufwendungen für Nebenkosten

  • FG München, 11.05.2010 - 6 K 397/08

    Vorauszahlungen für den Anschluss an eine Sammelkläranlage bei vorhandener

  • FG München, 22.01.2018 - 2 K 1981/16

    Abzug von Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übergabe eines

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