Rechtsprechung
| BFH, 12.02.1992 - XI R 18/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebsaufspaltung - Wesentliche Betriebsgrundlage - Gebäude(-teile) als Grundlage der betrieblichen Organisation - Rechtsfolgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpachtung eines Ladenlokals durch Alleingesellschafter einer Getränkeeinzelhandels-GmbH
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ladenlokal als wesentliche Betriebsgrundlage
- Betriebs-Berater
Ladenlokal als wesentliche Betriebsgrundlage
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
EStG § 15
Geschäftslokal eines Einzelhandelsbetriebs als wesentliche Betriebsgrundlage
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 165, 499
- BFHE 167, 499
- BB 1992, 1481
- BB 1992, 1698
- DB 1992, 1811
- BStBl II 1992, 723
Wird zitiert von ... (33)
- BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06
Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig
Der XI. Senat des BFH ist bei dieser Entscheidung einerseits von der ständigen Rechtsprechung ausgegangen, nach der Grundstücke in Innenstadt-, aber auch in Ortsrandlagen, die zum Zwecke des Betriebs eines Einzelhandelsunternehmens überlassen werden, angesichts der Bindung des Kundenkreises in aller Regel eine (funktional) wesentliche Betriebsgrundlage für das Betriebsunternehmen darstellen und deshalb geeignet sind, die sachliche Verflechtung mit dem Besitzunternehmen zu begründen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723: Getränkeeinzelhandel; vom 7. August 1990 VIII R 110/87, BStBl II 1991, 336: Möbeleinzelhandel;… vom 26. August 1993 IV R 48/91, BFH/NV 1994, 265: Möbelhandel in Ortsrandlage; vom 17. November 1992 VIII R 36/91, BFHE 169, 389, BStBl II 1993, 233: Pelzhandel einschließlich Reparatur). - BFH, 26.05.1993 - X R 78/91
Wesentliche Betriebsgrundlage bei Betriebsaufspaltung
- die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird (zuletzt BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, für das Ladenlokal eines Getränkeeinzelhandels; im Ergebnis auch BFH-Urteil III R 91/88 für die Räumlichkeiten eines Textileinzelhandels an einer Hauptverkehrsstraße), oder. - BFH, 04.11.1992 - XI R 1/92
Wesentliche Betriebsgrundlage bei geringer wirtschaftlicher Bedeutung des …
Diese Wirtschaftsgüter werden benötigt, um den Betrieb als funktionierende Wirtschafts- und Organisationseinheit zu erhalten; sie sind in der Regel nach Art und Größe und vielfach auch durch ihre Gestaltung dem Betriebszweck angepaßt (BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014; vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723).Grundstücke (Gebäude) sind regelmäßig wesentliche Betriebsgrundlagen, wenn sie auf die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens besonders zugeschnitten sind oder wenn der Betrieb seiner Art nach von der Lage des Grundstückes abhängig ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014; in BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, m. w. N.).
Daneben ist ein Grundstück aber auch dann für das Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage, wenn der Betrieb derart von der Verbindung mit dem Grundstück abhängig ist, daß er an anderer Stelle nicht in beliebiger Weise fortgeführt werden kann, was insbesondere für ein Hotel, Restaurant, aber auch für ein von seiner Lage abhängiges Einzelhandelsgeschäft angenommen worden ist (BFH-Urteile vom 12. September 1991 IV R 8/90, BFHE 166, 55, BStBl II 1992, 347; vom 29. Oktober 1991 VIII R 77/87, BFHE 166, 82, BStBl II 1992, 334; in BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014; BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723;… vom 10. April 1991 XI R 22/89, BFH/ NV 1992, 312).
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
Ist eine Betriebsaufspaltung zu bejahen, so gehört die Beteiligung an der Betriebskapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723) mit der Folge, dass die Aufwendungen für das überlassene Wirtschaftsgut auf die Erzielung von gewerblichen Beteiligungserträgen gerichtet und damit entsprechende Betriebsausgaben sein können. - BFH, 20.04.2005 - X R 2/03
Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters der …
Darüber hinaus bewirkten höhere Gewinne der Betriebsgesellschaft im Hinblick darauf, dass die Anteile des Klägers an der Betriebsgesellschaft nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zum notwendigen Betriebsvermögen seines Besitzunternehmens gehörten (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, m.w.N.; vom 14. September 1999 III R 47/98, BFHE 190, 315, BStBl II 2000, 255, unter II.1., m.w.N.;… vgl. ferner z.B. Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 24. Aufl., § 15 Rz. 873), dass diese Gewinne, soweit sie an den Kläger ausgeschüttet wurden, dessen Betriebseinnahmen im Besitzunternehmen erhöhten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 190, 315, BStBl II 2000, 255, 257;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz. 869) und soweit sie in der Betriebs-GmbH thesauriert wurden, den Wert der (im Besitzunternehmen gehaltenen) Beteiligung an dieser Gesellschaft steigerten oder wenigstens sicherten. - BFH, 02.04.1997 - X R 21/93
Betriebsaufspaltung
Eine wirtschaftliche Bedeutung ist nach dem Urteil in BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718 insbesondere anzunehmen, wenn das Betriebsunternehmen in seiner Betriebsführung auf das ihm zur Nutzung überlassene Grundstück angewiesen ist, weil - die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird (zuletzt BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723 für das Ladenlokal eines Getränkeeinzelhandels;… im Ergebnis auch BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 91/88, BFH/ NV 1993, 167 für die Räumlichkeiten eines Textileinzelhandels an einer Hauptverkehrsstraße) oder - das Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, vor allem, wenn die aufstehenden Baulichkeiten für die Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet worden sind (…zuletzt BFH-Urteile vom 10. April 1991 XI R 22/89, BFH/ NV 1992, 312; vom 26. März 1992 IV R 50/91, BFHE 168, 96, BStBl II 1992, 830 für Grundstücke von Fertigungsbetrieben) oder - das Betriebsunternehmen aus anderen innerbetrieblichen Gründen ohne ein Grundstück dieser Art den Betrieb nicht fortführen könnte. - BFH, 26.11.1992 - IV R 15/91
Voraussetzungen der personellen Verflechtung bei ehelicher Gütergemeinschaft
Ein Grundstück ist im Rahmen einer Betriebsaufspaltung für das Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage, wenn es zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich ist und besonderes Gewicht für die Betriebsführung besitzt (BFH-Urteile vom 26. März 1992 IV R 50/91, BFHE 168, 96, BStBl II 1992, 830; vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, jeweils m. w. N.).Auch eine genormte Halle kann wesentliche Betriebsgrundlage sein (Senatsurteil vom 5. September 1991 IV R 113/90, BFHE 165, 420, BStBl II 1992, 349; ähnlich in BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, zum Ladenlokal eines Getränkeeinzelhandels).
- BFH, 04.07.2007 - X R 49/06
Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen …
cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind in Fällen der Betriebsaufspaltung die dem Besitzunternehmer gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. 2. der Gründe; vom 14. September 1999 III R 47/98, BFHE 190, 315, BStBl II 2000, 255, unter II. 1. der Gründe; vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, m.w.N.). - BFH, 26.08.1993 - IV R 48/91 Nach der Rechtsprechung des BFH sind bebaute Grundstücke nicht nur dann wesentliche Betriebsgrundlage, wenn sie auf die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens besonders zugeschnitten sind (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 5.September 1991 IV R 113/90, BFHE 165, 420 , BStBl II 1992, 349 m.w.N.), sondern auch dann, wenn sie -wie ein Geschäftslokal des Einzelhandels- die örtliche und sachliche Grundlage der betrieblichen Organisation bilden, die Eigenart des Betriebs bestimmen und wenn die Ausübung des Gewerbes ohne ein entsprechendes Objekt nicht möglich ist (BFH- Urteile in BFHE 166, 55 , BStBl II 1992, 347; vom 29.Oktober 1991 VIII R 77/87, BFHE 166, 82 , BStBl II 1992, 334, und vom 12.Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499 , BStBI II 1992, 723).
Ist allein schon das Geschäftslokal im Einzelhandel regelmäßig eine wesentliche Betriebsgrundlage (BFH in BFHE 167, 499 , BStBl II 1992, 723), so wird diese Eigenschaft noch durch die verkehrsgünstige Ortsrandlage und die Größe des Gebäudes, aber auch den Umstand unterstrichen, daß das Gebäude nach teilweisem Abbruch in den Jahren 1979 und 1980 neu ausgebaut und erweitert wurde.
Das FG hat hieraus zwar geschlossen, daß es sich um ein beliebig austauschbares Grundstück handele, dabei jedoch außer acht gelassen, daß die Ausübung des Betriebs in einem anderen Gebäude stets mit einer Verlegung des Betriebs einherginge, die einschneidende Veränderungen der betrieblichen Struktur zur Folge hätte (BFH-Urteile in BFHE 167, 499 , BStBl II 1992, 723, und vom 4.November 1992 XI R 1/92, BFHE 169, 452 , BStBl II 1993, 245).
- BFH, 24.10.2001 - X R 118/98
Betriebsaufspaltung; wesentliche Betriebsgrundlage eines Reisebüros
- die Betriebsführung durch die Lage des Grundstücks bestimmt wird (BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, für das Ladenlokal eines Getränkeeinzelhandels;… im Ergebnis auch BFH-Urteil vom 26. Juni 1992 III R 91/88, BFH/NV 1993, 167, für die Räumlichkeiten eines Textileinzelhandels an einer Hauptverkehrsstraße) oder.Da ohne solche Räumlichkeiten die Ausübung des Gewerbes in dieser Form nicht möglich und mit einer Verlegung der Betriebsstätte ein Verlust zumindest der Laufkundschaft verbunden wäre, bilden diese nach dem maßgeblichen Gesamtbild der Verhältnisse eine wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH (…so zur Überlassung eines Gebäudes an ein Reisebüro BFH-Beschluss vom 5. Juni 1985 I S 2/85, I S 3/85, BFH/NV 1986, 433; ebenso zur sachlichen Verflechtung im Zusammenhang mit einem an das Betriebsunternehmen --einem Getränkeeinzelhandelsgeschäft-- verpachteten Ladenlokal BFH-Urteil in BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, m.w.N.;… BFH-Entscheidung in BFH/NV 1993, 167, betreffend Räumlichkeiten eines Textileinzelhandels an einer Hauptverkehrsstraße; Senatsentscheidung in BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718 zu Büro- und Lagerräumen als notwendiger Betriebsgrundlage eines Dachdeckergeschäfts).
- BFH, 05.11.2009 - IV R 99/06
Widerstreitende Steuerfestsetzung bei Gewinnfeststellungsbescheiden
- BFH, 18.03.1993 - IV R 96/92
Zur Anwendung der sog. Personengruppentheorie bei Betriebsaufspaltung (§ 15 …
- BFH, 14.09.1999 - III R 47/98
Gewinnausschüttung bei Betriebsaufspaltung
- BFH, 28.01.1993 - IV R 39/92
EStG § 15 Abs. 2
- BFH, 04.12.1997 - III R 231/94
- BFH, 04.07.2007 - X R 44/03
Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung
- BFH, 23.02.1999 - VIII R 60/96
GmbH-Ausschüttung aus Kapitalrücklage
- BFH, 30.06.1993 - XI R 76/92
Halle als wesentliche Betriebsgrundlage (§ 15 EStG )
- BFH, 10.05.2012 - IV R 34/09
Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Zuordnung der …
- BFH, 29.08.2001 - VIII B 15/01
- FG Düsseldorf, 26.10.2006 - 11 K 3205/05
Zulässigkeit der Erfassung von Mieterlösen einer Grundstücks-GbR bei den …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 15 K 3201/04
Keine gewerbliche Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG wegen Beteiligung …
- BFH, 16.12.1992 - XI R 15/92
- FG Köln, 22.04.2002 - 5 K 3064/00
Keine erweiterte Kürzung vom Gewerbeertrag bei Betriebsaufspaltung
- FG Düsseldorf, 02.04.2004 - 11 K 3126/01
Doppelte Betriebsaufspaltung; Produktions-KG; Vertriebs-GmbH; …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 5 K 2214/01
Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen Verflechtung
- FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 227/98
Bestimmung der Verhaftungsquote bei sogenannten derivativ einbringungsgeborenen …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 15 K 3202/04
Keine gewerbliche Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG wegen Beteiligung …
- FG Köln, 21.11.1996 - 2 K 5516/93
Betriebsaufspaltung: Phasengleiche Bilanzierung von Gewinnansprüchen?
- FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92
- FG Düsseldorf, 20.10.1999 - 9 K 6321/97
Gewerbesteuermeßbetrags 1992 bis 1995 und Feststellung; Betriebsaufspaltung; …
- FG Thüringen, 07.11.2000 - IV 118/98
Keine Betriebsaufspaltung wegen fehlender sachlicher Verflechtung bei Vermietung …
- FG Düsseldorf, 10.02.1998 - 9 K 7416/95
