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   BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90   

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https://dejure.org/1992,2544
BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90 (https://dejure.org/1992,2544)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1992 - IV R 129/90 (https://dejure.org/1992,2544)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - IV R 129/90 (https://dejure.org/1992,2544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 119 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Betriebsprüfer-Handakte - Feststellungen des FG - Ermittlungen des Betriebsprüfers - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Nachträgliche Vorlage von Akten durch das Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGO § 119 Nr. 3
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtkenntnis einer Betriebsprüfer-Handakte

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 11
  • BB 1992, 1552
  • DB 1992, 1764
  • BStBl II 1992, 841
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.12.1967 - III 343/63

    Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung bei Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90
    Das hätte zur Folge, daß die Beteiligten von der Übersendung der Akte zu unterrichten wären (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1967 III 343/63, BFHE 90, 519, BStBl II 1968, 208).
  • FG Münster, 16.09.1988 - IV 3452/86
    Auszug aus BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90
    Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Prüfer-Handakten (Arbeitsbogen) stehen offensichtlich einige Finanzbehörden auf dem Standpunkt, daß sie nicht zu den nach § 71 FGO vorlagepflichtigen Steuerakten gehörten (vgl. Beschluß des FG Münster vom 16. September 1988 IV 3452/86 E, EW, G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 28).
  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90
    Die Kläger haben auch - gemessen an ihren Möglichkeiten - ausreichend substantiiert dargelegt, wozu sie sich nicht haben äußern können und was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätten (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteil vom 3. Februar 1982 VII R 101/79, BFHE 135, 167, BStBl II 1982, 355).
  • BFH, 10.01.1968 - I R 47/66

    Rechtliches Gehör - Vorliegen von Steuerakten - Verwertung von Aktenteilen

    Auszug aus BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Januar 1968 I R 47/66 (BFHE 91, 338, BStBl II 1968, 349) verlangt das Gebot des rechtlichen Gehörs allerdings nicht, daß das FG dem Steuerpflichtigen mitteilt, welche Steuerakten ihm vorliegen und welche Teile aus diesen Akten es voraussichtlich verwerten wird.
  • BFH, 18.04.1975 - III R 159/72

    Rechtliches Gehör - Verfassungsmäßigkeit - Aktenanforderung - Beteiligte

    Auszug aus BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90
    Damit sei ihm die Möglichkeit gegeben, die Steuerakten daraufhin zu untersuchen, ob das FG für den Streitfall wesentliche Feststellungen getroffen habe (ebenso BFH-Urteil vom 18. April 1975 III R 159/72, BFHE 115, 527, BStBl II 1975, 741; kritisch: Gräber, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1969, 486; Mittelbach, Rechts- und Wirtschaftspraxis - RWP -, Finanzgerichtsordnung, Einzelfragen, Rechtliches Gehör, S. 397 f.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 71 FGO Tz. 3: soweit es sich um Akten eines nicht beteiligten Steuerbezirks handelt).
  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05

    Grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen nur

    Das wegen des sachlichen Zusammenhangs einheitlich zu betrachtende Vertragswerk gebietet die Prüfung, ob die zivilrechtlichen Kaufpreisvereinbarungen auch steuerlich maßgeblich sind, was wiederum nur dann der Fall ist, wenn die Zuordnung nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls bei objektiver Betrachtung als wirtschaftlich vernünftig nachvollzogen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 IV R 129/90, BFHE 168, 11, BStBl II 1992, 841).
  • BFH, 24.04.2003 - VII R 3/02

    Ablaufhemmung durch Außenprüfung

    In einem solchen Fall ist zumindest zu verlangen, dass der Prüfer seine Erkenntnisse in der Arbeitsakte festhält, so dass wenigstens im Falle eines Streites durch die Vorlage der Handakte des Prüfers bei dem FG die Prüfungstätigkeit nachvollzogen werden kann (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 9. Juni 1988 9 K 72/84, EFG 1989, 151; Wiese, DStZ 1994, 715, und zur Vorlage der Prüferhandakte BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 IV R 129/90, BFHE 168, 11, BStBl II 1992, 841).
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 6 K 284/04

    Einräumung einer Kaufoption auf Aktien als Übergang des wirtschaftlichen

    Die vertraglichen Vereinbarungen für die Kaufpreisaufteilung sind dabei nur dann maßgeblich, wenn sie wirtschaftlich vernünftig erscheinen (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 IV R 129/90, BFHE 168, 11, BStBl II 1992, 841; Baumbach/Duden/Hopt, Handelsgesetzbuch, § 255 Anm. 1 B).
  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07

    Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung

    Verbleibt nach Ansatz der erworbenen aktiven materiellen und - nicht im Geschäfts- oder Firmenwert enthaltener - einzelnen immateriellen Wirtschaftsgüter mit ihrem jeweiligen Teilwert noch ein Teil der Anschaffungskosten, ist dieser grundsätzlich als Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 27.2.1992 IV R 129/90, BStBl II 1992, 841).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - 2 K 1903/09

    Veräußerung eines Kommanditanteils: Keine Angemessenheitsprüfung einer

    Eine kaufvertraglich vorgenommene Aufteilung war dagegen nicht zu berücksichtigen, wenn sie unangemessen war und den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht wurde (vgl. BFH, Urteil vom 17. September 1987, III R 272/83, BStBl II 1988, 441; BFH, Urteil vom 26. Juni 1991, XI R 3/89, BFH/NV 1991, 682; BFH, Urteil vom 27. Februar 1992, IV R 129/90, BStBl II 1992, 841).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 2493/08

    Realisierung des Geschäftswerts einer KG nach Übertragung des

    Dabei kann sich ein selbst geschaffener, originärer GW grundsätzlich erst dann realisieren, wenn sich bei einem entgeltlichen/teilentgeltlichen Erwerb ergibt, dass die Summe der Teilwerte aller übrigen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter dieses Unternehmens abzüglich der Verbindlichkeiten geringer ist als das gezahlte Entgelt (Ehmcke in Blümich, EStG, § 6 Randziffer 758 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 - IV R 129/90, BStBl II 1992, 841 sowie § 5 Randziffer 6.13, jeweils mit weiteren Nachweisen und BMF-Erlass vom 13. Januar 1993 zur vorweggenommenen Erbfolge, amtliches Einkommensteuerhandbuch 2008, Anhang 13, 11, Randziffer 35 mit Beispiel).
  • BFH, 25.10.2005 - VIII B 174/03

    Rechtliches Gehör

    Das FG hat den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör (§ 96 FGO) dadurch verletzt, dass es bei seiner Entscheidung den Inhalt der Außenprüfer- Handakte berücksichtigt hat, ohne diese Akte zum Gegenstand des Verfahrens zu machen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296; vom 27. Februar 1992 IV R 129/90, BFHE 168, 11, BStBl II 1992, 841).
  • BFH, 30.10.1998 - III B 56/98

    Prozessvollmacht; Verletzung des Rechts auf Gehör

    Die Kläger hätten hierfür u.a. ausreichend substantiiert darlegen müssen, wozu sie sich nicht haben äußern können und was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten (vgl. dazu das von den Klägern zitierte BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 IV R 129/90, BFHE 168, 11, 13).
  • FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07

    Berechnung der Höhe des bei der Veräußerung eines Altenheims erzielten

    b) Zwei Verträge bilden eine rechtliche Einheit, wobei ein einheitliches Rechtsgeschäft auch bei einer Mehrheit von äußerlich getrennten, insbesondere in getrennten Urkunden niedergelegten Geschäften vorliegen kann, wenn der Wille der Vertragsparteien darauf gerichtet ist, dass die äußerlich getrennten Geschäfte miteinander stehen und fallen sollen (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992, IV R 129/90, BFHE 168, 11, BStBl II 1992, 841; Urteil des Bundesgerichtshofs [BGH] vom 20. Mai 1966, V ZR 214/64, MDR 1966, 749-749).
  • BFH, 19.06.1997 - IV B 70/96

    Pflicht des Finanzgerichts zur Mitteilung über das Vorliegen der Steuerakten und

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verlangt nicht, daß das FG dem Steuerpflichtigen mitteilt, welche Steuerakten ihm vorliegen und welche Teile aus diesen Akten es voraussichtlich verwerten wird (BFH-Urteil vom 10. Januar 1968 I R 47/66, BFHE 91, 338, BStBl II 1968, 349; Senatsurteil vom 27. Februar 1992 IV R 129/90, BFHE 168, 11, BStBl II 1992, 841; BFH-Beschluß vom 23. November 1994 X B 23/94, BFH/NV 1995, 625).
  • FG Köln, 31.08.2016 - 10 K 923/14

    Ansatz eines Firmenwerts auf Ebene einer Organgesellschaft

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