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   BFH, 22.07.1992 - II R 69/88   

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https://dejure.org/1992,2653
BFH, 22.07.1992 - II R 69/88 (https://dejure.org/1992,2653)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1992 - II R 69/88 (https://dejure.org/1992,2653)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - II R 69/88 (https://dejure.org/1992,2653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG § 33, § 36, § 37, § 62 Abs. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Saatzucht - Ermittlung des Ertragswerts - Lizenzeinnahmen - Überlassung geschützter Pflanzensorten - Fremdvermehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG §§ 33, 36, 37, 62 Abs. 1 Nr. 6
    Berücksichtigung von Lizenzeinnahmen bei Ertragswert einer Saatzucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 428
  • BB 1992, 1846
  • DB 1992, 2071
  • BStBl II 1992, 877
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.10.1955 - III 77/54 U

    Berichtigung von unrichtigen Einheitswerten durch Wertfortschreibung mit Wirkung

    Auszug aus BFH, 22.07.1992 - II R 69/88
    Das sind bei einem Saatzuchtbetrieb insbesondere die Saatgutsorten (Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile), die für die Erzeugung von Kulturpflanzen bestimmt sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Oktober 1955 III 77/54 U, BFHE 61, 453, BStBl III 1955, 375).
  • BFH, 27.03.2000 - V B 177/99

    Saatzuchtbetrieb

    Im zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 1992 II R 69/88 (BFHE 168, 428, BStBl II 1992, 877) hat der BFH entschieden, dass Saatzucht, die als landwirtschaftliche Urproduktion gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 6 BewG zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehört, in jedem Fall die Züchtung von Saatgut erfordert, aber auch dessen Vermehrung und Verkauf umfasst.

    Entscheidungserheblich war in dem vom II. Senat des BFH in BFHE 168, 428, BStBl II 1992, 877 entschiedenen Fall die Frage, ob landwirtschaftliche Urproduktion auch dann noch vorliegt, wenn sich der Betriebsinhaber auf die Züchtung von Saatgut beschränkt, die Vermehrung durch Überlassung der Sortenschutzrechte und den Verkauf der geschützten Pflanzen aber anderen überlässt.

  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 V 54/97

    Umsatzsteuerkürzung bei Vorliegen eines landwirtschaftlichen und

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