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   BFH, 15.05.1992 - VI R 183/88   

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BFH, 15.05.1992 - VI R 183/88 (https://dejure.org/1992,1480)
BFH, Entscheidung vom 15.05.1992 - VI R 183/88 (https://dejure.org/1992,1480)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 1992 - VI R 183/88 (https://dejure.org/1992,1480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 173 Abs. 2 Satz 1, § 179 Abs. 3; EStG § 38 Abs. 3 Satz 1, § 40 Abs. 3, § 40 a Abs. 4, § 40 b Abs. 3, § 41 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Änderungssperre - Pauschalierungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhinderung eines Pauschalierungsbescheids durch Änderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 505
  • BB 1992, 1984
  • DB 1993, 2468
  • BStBl II 1993, 829
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.05.1992 - VI R 106/88

    Ersatz von Vereinsbeträge ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 15.05.1992 - VI R 183/88
    Der Senat hat mit Urteil vom 15. Mai 1992 VI R 106/88 (BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840) entschieden, daß dann, wenn im Anschluß an eine Lohnsteuer-Außenprüfung der Vorbehalt der Nachprüfung für die den Prüfungszeitraum betreffenden Lohnsteuer-Anmeldungen aufgehoben worden ist, wegen der dadurch herbeigeführten Änderungssperre des § 173 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 dem Arbeitgeber gegenüber kein den Prüfungszeitraum betreffender Haftungsbescheid mehr ergehen darf, es sei denn, es liegt eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung vor.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung dieser Rechtsauffassung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil in BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840 Bezug genommen.

  • BFH, 21.06.1989 - VI R 31/86

    Der Erlaß eines weiteren Haftungsbescheids auf Grund einer erneuten Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 15.05.1992 - VI R 183/88
    Der Senat hat zu der Rechtsfrage, ob nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42 f EStG), die zu Haftungs- und/oder Pauschalierungsbescheiden geführt hat, weitere den Prüfungszeitraum betreffende Bescheide über Lohnsteuer gegenüber dem Arbeitgeber erlassen werden dürfen, bisher im Ergebnis in den Urteilen vom 30. August 1988 VI R 21/85 (BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193) und vom 21. Juni 1989 VI R 31/86 (BFHE 157, 377, BStBl II 1989, 909) eine andere Rechtsauffassung als die Vorinstanz vertreten.
  • BFH, 30.08.1988 - VI R 21/85

    Die Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO gilt nicht für einen

    Auszug aus BFH, 15.05.1992 - VI R 183/88
    Der Senat hat zu der Rechtsfrage, ob nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42 f EStG), die zu Haftungs- und/oder Pauschalierungsbescheiden geführt hat, weitere den Prüfungszeitraum betreffende Bescheide über Lohnsteuer gegenüber dem Arbeitgeber erlassen werden dürfen, bisher im Ergebnis in den Urteilen vom 30. August 1988 VI R 21/85 (BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193) und vom 21. Juni 1989 VI R 31/86 (BFHE 157, 377, BStBl II 1989, 909) eine andere Rechtsauffassung als die Vorinstanz vertreten.
  • BFH, 14.07.1999 - I B 151/98

    Festsetzungsfrist bei Kapitalertragsteuer-Anmeldung

    Folgerichtig ist die Steueranmeldung kein Haftungsbescheid, sondern eine Steuerfestsetzung (§§ 155 ff., 167, 168 AO 1977), auf die die hierfür einschlägigen Vorschriften, beispielsweise die Änderungsvorschriften in § 172 ff. AO 1977 (vgl. BFH-Urteile vom 15. Mai 1992 VI R 183/88, BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829, und VI R 106/88, BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840), aber auch die Verjährungsvorschriften der §§ 169 ff. und damit auch des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977, uneingeschränkt Anwendung finden (Senatsurteil in BFHE 180, 365, BStBl II 1996, 608; im Ergebnis wohl auch Bunzeck, Internationales Steuerrecht 1997, 750, 751).

    Insofern hatte sich das Verfahren wegen des Haftungsbescheides in der Sache erledigt; an dessen Stelle war die geänderte Anmeldung getreten (vgl. insoweit zum vergleichbaren Verhältnis von Lohnsteueranmeldungen und -haftungsbescheiden gemäß §§ 41a und 42d EStG z.B. BFH-Urteile in BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829, und in BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840).

  • BFH, 25.11.2002 - I B 69/02

    Steueranmeldung im Abzugsverfahren nach § 50 a EStG

    Daraus folgt zum einen, dass die Anmeldung der Abzugsteuer gemäß § 50a Abs. 4 EStG 1997 --ebenso wie z.B. jene der Lohnsteuer gemäß § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 15. Mai 1992 VI R 183/88, BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829; Drenseck in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 41a Rz. 7; Eisgruber in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 2. Aufl., § 41a Rn. 5, jeweils m.w.N.) --im Grundsatz nicht nur sachverhalts-, sondern auch zeitraumbezogen zu verstehen ist.
  • BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93

    Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid

    c) Auch das Senatsurteil vom 15. Mai 1992 VI R 183/88 (BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829), wonach dem späteren Erlaß eines Pauschalierungsbescheides für einen den Prüfungszeitraum betreffenden Sachverhalt die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 entgegensteht, wenn im Anschluß an eine Lohnsteueraußenprüfung der Vorbehalt der Nachprüfung der den Prüfungszeitraum betreffenden Lohnsteuer-Anmeldungen aufgehoben wird, basiert auf der Vorstellung, daß die pauschale Lohnsteuer jedenfalls nicht erst mit der Durchführung der Pauschalierung, sondern früher entsteht.
  • BFH, 17.02.1995 - VI R 52/94

    Änderungssperre für Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers nach vorbehaltloser

    Durch Urteil vom 15. Mai 1992 VI R 183/88 (BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829) ist entschieden worden, daß dem späteren Erlaß eines Pauschalierungsbescheides für einen den Prüfungszeitraum betreffenden Sachverhalt die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 entgegensteht, wenn im Anschluß an eine Lohnsteuer-Außenprüfung der Vorbehalt der Nachprüfung der den Prüfungszeitraum betreffenden Lohnsteuer-Anmeldungen aufgehoben worden ist.

    Wenn das FA bei seiner Vorgehensweise die rechtliche Bedeutung der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nicht voll übersehen hat, so beruht dies nicht auf einem Verhalten der Klägerin, das diese sich zurechnen lassen müßte, sondern auf einem Rechtsverständnis des FA, das sich im Lichte der erst später ergangenen Senatsurteile in BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840 und BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829 als nicht zutreffend erwiesen hat.

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 65/91

    Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO (1977)

    Der Vertrauensschutz des § 176 Abs. 2 AO 1977 greift auch dann ein, wenn Lohnsteuer mit einem Pauschalierungsbescheid nacherhoben wird, weil die Entrichtungsschuld des Arbeitgebers in den zuvor ergangenen Lohnsteueranmeldungen nicht zutreffend einbehalten oder übernommen worden war (Anschluß an BFH-Urteile vom 15. Mai 1992 VI R 106/88, BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840, und VI R 183/88, BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829).

    b) Wie der Senat (BFH-Urteile vom 15. Mai 1992 VI R 106/88, BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840, und VI R 183/88, BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829) entschieden hat, ändert ein Haftungs- oder ein Pauschalierungsbescheid, der Sachverhalte aufgreift, die in zuvor ergangenen Lohnsteueranmeldungen zu erfassen waren, aber zu Unrecht nicht erfaßt wurden, die diesbezüglichen Lohnsteueranmeldungen.

  • FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06

    Wohnraumüberlassung durch Arbeitgeber

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ändert ein Pauschalisierungsbescheid, der Sachverhalte aufgreift, die in zuvor ergangenen Lohnsteueranmeldungen zu erfassen waren, aber zu Unrecht nicht erfasst wurden, die diesbezüglichen Lohnsteueranmeldungen (BFH, BStBl II 1993, 844 und BFH in BFHE 168, 505 und 532).
  • FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 11 K 507/10

    Arbeitgeber bzw. Unternehmer als Adressat eines Nachforderungsbescheides für

    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des BFH v. 15. Mai 1992 (Az. VI R 183/88).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 123/94
    Es war der Meinung, die vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 15. Mai 1992 VI R 183/88 (BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829 [BFH 15.05.1992 - VI R 183/88]) entwickelten Grundsätze seien "trotz gewisser Unterschiede im Sachverhalt" auf den Streitfall anwendbar (vgl. zu den Einzelheiten die in Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1995, 2 veröffentlichte Urteilsbegründung).

    c) Zu Unrecht beruft sich das FG für seine gegenteilige Ansicht auf die BFH-Urteile in BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829 und vom 15. Mai 1992 VI R 106/88 (BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840 [BFH 15.05.1992 - VI R 106/88]).

  • FG München, 30.04.2009 - 15 K 3193/06

    Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

    Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat das Verhältnis eines Pauschalierungs- oder Nachforderungsbescheids, der einen Sachverhalt aufgreift, der in einer zuvor eingereichten Lohnsteueranmeldung zu erfassen gewesen wäre, aber zu Unrecht nicht erfasst worden ist, zu der insoweit unvollständigen Lohnsteueranmeldung als Verhältnis eines Änderungsbescheids zum Erstbescheid qualifiziert (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 65/91, BStBl II 1993, 844 und vom 15. Mai 1992 VI R 183/88, BStBl II 1993, 829).

    Dies hat der BFH angenommen, obwohl ein Pauschalierungsbescheid lediglich eine punktuelle Korrektur des Steuerbescheids in Form der Lohnsteueranmeldung (§ 150 Abs. 1 Satz 3, § 167, § 168 Satz 1 AO) bewirkt und nicht den gesamten Inhalt der Lohnsteueranmeldung in sich aufnimmt (BFH-Urteil vom 15. Mai 1992, a.a.O.).

  • BFH, 15.02.2023 - VI R 13/21

    Keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung durch Anfechtung eines

    Der Senat hat dort entschieden, dass dem späteren Erlass eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 Satz 1 AO entgegensteht, wenn das FA aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung den Vorbehalt der Nachprüfung bei den in den Lohnsteuer-Anmeldungen des Prüfungszeitraums liegenden Steuerfestsetzungen aufhebt, da der Lohnsteuer-Haftungsbescheid inzidenter die in den Lohnsteuer-Anmeldungen liegenden Steuerbescheide in der Gestalt des Aufhebungsbescheids ändere (zum Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheid ebenso z.B. Senatsurteil vom 15.05.1992 - VI R 183/88, BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829).
  • BFH, 23.08.2012 - VI B 53/12

    Haftungsschuld nicht Gegenstand des § 236 AO

  • FG Nürnberg, 15.01.2003 - V 293/00

    Lohnsteuerhaftung für Arbeitsleistung durch Mitglieder eines Maschinen- und

  • FG Düsseldorf, 26.11.2008 - 4 K 4895/07

    Anrufungsauskunft nach § 42e Einkommensteuergesetz (EStG) als jederzeit für die

  • BFH, 23.12.2005 - VI B 83/05

    Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO

  • BFH, 21.07.1995 - I B 214/94

    Abweichende Beurteilung bei der Lohn- und Körperschaftsteuer

  • BFH, 15.05.1992 - IV R 183/88

    Verhinderung eines Pauschalierungsbescheids durch Änderungssperre

  • FG Bremen, 22.07.1998 - 298062K 2

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Erweiterung einer Prüfungsanordnung;

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