Rechtsprechung
| BFH, 26.02.1992 - I R 85/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1975 § 1 Abs. 3, § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; AO 1977 § 12; DBA-Schweiz 1971 Art. 1, Art. 3 Abs. 1 Buchst. f, Art. 4 Abs. 1, 4 und 6, Art. 5 Abs. 2 Buchst. a, Art. 7 Abs. 7 und 8, Art. 10 Abs. 2, 6 und 7
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Sondervergütungen einer inländischen GmbH & Co. KG - Bezug durch einen in der Schweiz ansässigen Kommanditisten - Beteiligung an Komplementär-GmbH und tatsächliche Zugehörigkeit der Beteiligung zur inländischen Betriebsstätte
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gehört die Beteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zu einer inländischen Betriebsstätte?
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Betriebsstätten-Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts (Art. 10 Abs. 7 S. 1 DBA-Schweiz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 168, 52
- BB 1992, 1552
- DB 1993, 135
- BStBl II 1992, 937
Wird zitiert von ... (38)
- BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als …
Deshalb handelt es sich aus abkommensrechtlicher Sicht bei der Klägerin, soweit es um den Anteil des X geht, um ein Schweizer Unternehmen mit ausschließlich in Deutschland belegenen Betriebsstätten (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BFHE 168, 52, 56, BStBl II 1992, 937, 939).Vor allem aber hat der Senat seine Rechtsprechung zur "tatsächlichen Zugehörigkeit" von Wirtschaftsgütern zu einer Betriebsstätte maßgeblich darauf gestützt, dass der abkommensrechtliche Begriff "tatsächlich" eine Loslösung von rein (steuer-)rechtlichen Zuordnungskriterien zum Ausdruck bringe (Senatsurteile vom 27. Februar 1991 I R 15/89, BFHE 164, 38, 42 f., BStBl II 1991, 444, 447; in BFHE 168, 52, 57, BStBl II 1992, 937, 939); diese Überlegung greift nicht durch, wenn es um eine Zuordnung geht, die sich am Maßstab der wirtschaftlichen Zugehörigkeit orientiert.
- BFH, 17.10.2007 - I R 5/06
Besteuerungsrecht bei Gesellschafterdarlehen aus den USA
Dazu hat der Senat wiederholt entschieden, dass eine Forderung nur dann "tatsächlich" zur Betriebsstätte gehören könne, wenn sie aus der Sicht der Betriebsstätte einen Aktivposten bildet (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937 a.E.; vom 21. Juli 1999 I R 110/98, BFHE 190, 118, 124, BStBl II 1999, 812, 815, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 05.04.2000 - 12 K 98/98
Steuerfreiheit von Dividendenzahlungen einer Schweizer AG an eine Schweizer …
Zumindest insoweit bildeten auch die Beteiligungen der Kläger jeweils ein Unternehmen der Kläger i. S. des Art. 3 Abs. 1 Buchst. f DBA-Schweiz (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BStBl II 1992, 937 ), für das eine Betriebsstätte i. S. des Art. 5 Abs. 2 Buchst. a DBA-Schweiz in der Schweiz unterhalten wurde.Demnach ist die Betriebstätte der ... zugleich als Betriebstätte der Kläger anzusehen, weil die betreffende Einrichtung für die mitunternehmerische Betätigung zur Verfügung steht; ist dies der Fall, so wird sie -bei Vorliegen der übrigen, hier nicht streitigen Voraussetzungen der Betriebstätteneigenschaft- abkommensrechtlich jedem Gesellschafter als Betriebstätte "seines" Unternehmens zugerechnet (BFH Urteil vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BStBl II 1992, 937, 938).
b) Wann ein Wirtschaftsgut tatsächlich zu einer Betriebsstätte gehört, wird im DBA-Schweiz nicht näher umschrieben (BFH in BStBl II 1992, 937 ).
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, auf welche Umstände für die Frage nach der tatsächlichen Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zu einer Betriebsstätte nicht abzustellen ist (vgl. BFH Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 10/96, BStBl II 1997, 313 ; in BStBl II 1995, 683 ; in BStBl II 1992, 937 ): "Für die Frage nach der tatsächlichen Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes kann nicht auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG abgestellt werden.".
In dem Urteil BStBl II 1992, 937 zum DBA-Schweiz hat er allerdings zu dem Betriebsstättenvorbehalt in Art. 10 Abs. 5 DBA-Schweiz (vgl. auch Art. 10 Abs. 4 OECD-MA sowie Kommentar zum OECD-MA Art. 10 Nr. 31;… vgl. ferner Portner in Becker/Höppner/Grother/Kroppen, DBA, Vor Art. 10 - 12 OECD-MA. Rn. 44 ff.), folgendes ausgeführt: "... Deshalb ist darauf abzustellen, ob die Beteiligung auf andere Weise tatsächlich zu der Betriebsstätte gehört.
Beide Voraussetzungen hat der 1. Senat des BFH als vorliegend angenommen, als es darum ging, bei einer GmbH & Co. KG den Anteil des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH der durch die KG gebildeten Betriebstätte des Kommanditisten zuzuordnen (Urteil in BStBl II 1992, 937, 939): Bei einer Mitunternehmerschaft gehört die Beteiligung an einer der Mitunternehmerschaft dienenden anderen Gesellschaft "tatsächlich" zu der Betriebstätte des Mitunternehmers.
- BFH, 09.08.2006 - II R 59/05
Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA …
Zwar gilt abkommensrechtlich die Betriebsstätte einer Personengesellschaft zugleich als Betriebsstätte jedes ihrer Gesellschafter (BFH-Urteil vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937, unter II.3.c bb, und in BFHE 200, 521, BStBl II 2003, 631, unter III.3.b bb aaa) --die von der Klägerin gewählte Formulierung, die Gesellschaft selbst sei eine Betriebsstätte ihrer Gesellschafter, ist demgegenüber etwas ungenau und verkürzt--; gleichwohl werden die Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte einerseits und zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft andererseits abkommensrechtlich differenziert behandelt (Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung --StBp-- 2003, 92, 96; Fischer-Zernin, Recht der internationalen Wirtschaft --RIW-- 1991, 493, 494).Wenn die ausländische Personengesellschaft die Darlehensverbindlichkeit passiviert hat --was das FG für den Streitfall bindend, weil nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffen (siehe oben 2.), festgestellt hat--, folgt daraus, dass die korrespondierende Forderung nicht auch von ihr gehalten wird (BFH-Urteile in BFHE 164, 38, BStBl II 1991, 444, unter II.B.4.d aa, und in BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937, unter II.3.c cc).
- BFH, 16.10.2002 - I R 17/01
Besteuerungsrecht für Zinsen nach dem DBA-USA
Deshalb greift im Streitfall der Grundsatz ein, dass abkommensrechtlich alle Betriebsstätten einer Personengesellschaft Betriebsstätten der einzelnen Gesellschafter darstellen (Senatsurteile vom 29. Januar 1964 I 153/61 S, BFHE 78, 428, BStBl III 1964, 165; vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937, 939; vom 23. August 2000 I R 98/96, BFHE 193, 144, BStBl II 2002, 207;… Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 5 MA Rz. 44, m.w.N.). - BFH, 21.07.1999 - I R 110/98
DBA-Schweiz: Abkommensrechtliche Behandlung der Gewinnanteile aus atypisch …
Doch besagt das Erfordernis der Verfügungsmacht im Zusammenhang mit Personengesellschaften lediglich, daß die betreffende Einrichtung für die mitunternehmerische Betätigung zur Verfügung stehen muß; ist dies der Fall, so wird sie --bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der Betriebstätteneigenschaft-- abkommensrechtlich jedem Gesellschafter als Betriebstätte "seines" Unternehmens zugerechnet (Senatsurteil vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937, 938).Beide Voraussetzungen hat der Senat als vorliegend angenommen, als es darum ging, bei einer GmbH & Co. KG den Anteil des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH der durch die KG gebildeten Betriebstätte des Kommanditisten zuzuordnen (Urteil in BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937, 939).
- BFH, 23.10.1996 - I R 10/96
Besteuerung von Einkünften eines Aktionärs und atypisch stillen Gesellschafters …
Für die Frage nach der tatsächlichen Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes kann nicht auf § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG abgestellt werden (vgl. BFH in BFHE 178, 74, BStBl II 1995, 683; BFH-Urteil vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937).Die Sachlage ist insoweit mit der Beteiligung an einer geschäftsführenden Komplementär-GmbH (BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937) nicht vergleichbar.
- FG Baden-Württemberg, 18.08.1999 - 12 K 15/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Baden-Württemberg, 21.06.2006 - 7 K 228/02
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Betriebsvermögen einer Betriebsstätte" in Art. …
Er gilt dennoch abkommensrechtlich als "schweizerisches Unternehmen" (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937).Die "tatsächliche Zugehörigkeit" ist vielmehr nur dann anzunehmen, wenn die Beteiligung in einem funktionalen Zusammenhang zu einer in der Betriebsstätte ausgeübten Tätigkeit steht und sich deshalb die Beteiligungserträge als Nebenerträge der aktiven Betriebsstättentätigkeit darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 937).
Des Weiteren kann die tatsächliche Zugehörigkeit der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH zur Betriebsstätte der KG angenommen werden, wenn sich die Funktion der Komplementär-GmbH in der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung der KG erschöpft (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1992 I R 85/91 a.a.O).
- BFH, 09.12.2010 - I R 49/09
Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht; Zinseinkünfte einer …
Da die X-LP gewerblich geprägt war, ihre einzige Betriebsstätte in Großbritannien gelegen haben dürfte und die Gewinne einer Personengesellschaft abkommensrechtlich deren Gesellschaftern zuzurechnen sind (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 I R 85/91, BFHE 168, 52, 54, BStBl II 1992, 937, 939; vom 18. Dezember 2002 I R 92/01, BFHE 201, 447;… Schaumburg, Internationales Steuerrecht - IStR -, 3. Aufl., Rz 5.151, m. w. N.), hätten die von der Klägerin bezogenen Zinsen nach der genannten Verwaltungsansicht dem Besteuerungsrecht Großbritanniens unterlegen (Art. 111 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. VII Abs. 5 DBA-Großbritannien 1964/1970) und von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden müssen (Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970). - BFH, 24.08.2011 - I R 46/10
Gewerblichkeit eines (englischen, gewerblich geprägten) Private Equity Fonds - …
- BFH, 07.08.2002 - I R 10/01
Zur Freistellung von Dividenden als aktive Betriebsstätteneinkünfte nach DBA-CH
- BFH, 13.02.2008 - I R 75/07
Aktivitätserfordernisse beim gewerbesteuerrechtlichen internationalen …
- BFH, 30.08.1995 - I R 112/94
Besteuerung aus der Schweiz stammender Zinsen und Lizenzgebühren
- BFH, 21.07.1999 - I R 71/98
DBA-USA: Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden …
- BFH, 23.08.2000 - I R 98/96
Erhebungszeitraum
- FG Berlin-Brandenburg, 02.09.2010 - 9 K 2510/04
Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte des Besitzunternehmens bei …
- BFH, 02.12.1992 - I R 165/90
Dauer
- BFH, 14.08.1997 - III R 55/95
Forschungs- und Entwicklungszulage für befreite Körperschaft
- BFH, 28.04.1993 - I B 1/93
- BFH, 28.04.2009 - I B 199/08
Darlegungsanforderungen bei Angriffen gegen Solidaritätszuschlag - keine …
- FG Münster, 05.07.2005 - 15 K 1114/99
Verstoßen Vorschriften des Außensteuergesetzes gegen EU-Recht?
- FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 13/03
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens von doppelstöckigen …
- FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 18/03
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens doppelstöckiger Personengesellschaften - …
- FG Düsseldorf, 07.12.2010 - 13 K 1214/06
Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen an persönlich haftenden Gesellschafter einer …
- FG Nürnberg, 26.11.2004 - VII 90/04
Steuerliche Behandlung von Zinsen aus Gesellschafterdarlehen gegenüber einer …
- FG Münster, 11.11.2008 - 15 K 1114/99
Rechtmäßigkeit einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für 1996 …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 10256/04
Keine Zugehörigkeit der Beteiligung eines Kommanditisten an der …
- FG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 7 K 3484/08
Steuerliche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung einer ausländischen …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2619/98
Erfordernis des Annahmewillens für eine wirksame
- FG Köln, 16.05.2006 - 10 K 4671/04
Aktien einer belgischen Firma als zum Betriebsvermögen der inländischen …
- FG Nürnberg, 06.11.2009 - 7 K 523/07
Besteuerung der Gewinnanteile aus atypisch stiller Beteiligung an Schweizer GmbH
- FG Baden-Württemberg, 19.01.1999 - 7 K 124/96
GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
- FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 4671/04
Zuordnung von Kapitalgesellschaftsanteilen zu einer Betriebsstätte; Verdeckte …
- FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 42/11
Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1998 und 1999
- FG Köln, 22.03.2001 - 10 K 2394/93
- FG Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 7 K 124/96
- FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 224/03
Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung einer Partenreederei bei der in der …
