Rechtsprechung
BFH, 07.08.1992 - III R 20/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Zeitsoldat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2
Kinderfreibetrag auch bei Übergangsleistungen aus § 11 SVG - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Übergangsgebührnisse nach Ausscheiden als Zeitsoldat ohne Einfluß auf Kinderfreibetrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinder
- Berücksichtigung von Kindern
- Volljährige Kinder
- Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG
Papierfundstellen
- BFHE 169, 159
- BB 1992, 2498
- DB 1993, 463
- BStBl II 1993, 103
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 01.03.1974 - VI R 47/71
Übergangsgebührnisse der Soldaten auf Zeit
Auszug aus BFH, 07.08.1992 - III R 20/92
Zwar habe G während des ganzen Kalenderjahrs eine Erwerbstätigkeit gegen Entgelt ausgeübt oder Lohnersatzleistungen erhalten; denn auch die Übergangsgebührnisse nach § 11 SVG stellten einkommensteuerpflichtige Einkünfte dar (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. März 1974 VI R 47/71, BFHE 111, 516, BStBl II 1974, 490).
- BFH, 19.06.2008 - III R 66/05
Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für …
Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, da in typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, dass dem Kindergeldberechtigten auch in diesen Fällen regelmäßig Unterhaltsaufwendungen für das Kind erwachsen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843, sowie vom 7. August 1992 III R 20/92, BFHE 169, 159, BStBl II 1993, 103, unter Hinweis auf BTDrucks 10/2884, 102 f.). - FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2000 - 2 K 597/98
Kindergeld bei Warten auf einen Ausbildungsplatz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Nürnberg, 07.05.1998 - VI 10/98
Kindergeld bei Anmeldung zur weiterführenden Schule
Der neu angestrebte Ausbildungsplatz müsse nicht innerhalb der Viermonatsfrist des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b EStG liegen, entscheidend sei vielmehr das Warten auf den Ausbildungsplatz ( BFH-Urteil vom 7. August 1992 III R 20/92 , Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1993, 103)."Warten auf einen Ausbildungsplatz" setzt für das Gericht eine mehr oder weniger große Lücke zwischen einem Lebens- oder Ausbildungsabschnitt und einem neuen Ausbildungsabschnitt voraus, beispielsweise die dreimonatige Lücke zwischen dem Abschluß der Tätigkeit als Zeitsoldat und dem Beginn einer Lehrlingsausbildung als Gärtner (wie im Falle des von der Beklagten zitieren Urteils des Bundesfinanzhofs -;BFH-; vom 7. August 1992 III R 20/92 , Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFHE-; 169, 159, BStBl II 1993, 103 [BFH 07.08.1992 - III R 20/92] ) oder die unter besonderen Umständen fünfjährige Lücke zwischen dem Abschluß der Schulausbildung und dem Finden eines Ausbildungsplatzes (vgl. Niedersächsisches FG…, Urteil vom 14. März 1995 VIII 512/94, a.a.O.).
- BFH, 15.04.2009 - III B 143/08
Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenz
Das vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) benannte BFH-Urteil vom 7. August 1992 III R 20/92 (BFHE 169, 159, BStBl II 1993, 103) betrifft aber einen ganz anderen Fall. - FG Hamburg, 20.02.2018 - 6 K 135/17
Kindergeld: Ausbildungswilligkeit im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG
Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, da in typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, dass dem Kindergeldberechtigten auch in diesen Fällen regelmäßig Unterhaltsaufwendungen für das Kind erwachsen (BFH-Urteile vom 15.07.2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843, sowie vom 07.08.1992 III R 20/92, BFHE 169, 159, BStBl II 1993, 103, unter Hinweis auf BTDrucks 10/2884, 102 f.). - FG Saarland, 12.09.2013 - 2 K 1094/13
Kein Kindergeld für Zeiten der Ableistung des Freiwilligen Wehrdienstes
Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, da in typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, dass dem Kindergeldberechtigten auch in diesen Fällen regelmäßig Unterhaltsaufwendungen für das Kind erwachsen (BFH vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BStBl II 2003, 843, sowie vom 7. August 1992 III R 20/92, BStBl II 1993, 103). - FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 6 K 2625/10
Berücksichtigung eines Kindes wegen längerer Ausbildungsplatzsuche als bloßer …
Das "Warten auf einen Ausbildungsplatz" erfordert eine mehr oder weniger große Lücke zwischen einem Lebens- oder Ausbildungsabschnitt und einem neuen Ausbildungsabschnitt, z. B. die dreimonatige Lücke zwischen dem Abschluss der Tätigkeit als Zeitsoldat und dem Beginn einer Lehrlingsausbildung als Gärtner (wie im Falle des BFH-Urteils vom 7. August 1992 III R 20/92, BStBl II 1993, 103 ) oder die unter besonderen Umständen fünfjährige Lücke zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Finden eines Ausbildungsplatzes (Urteil des Niedersächsischen FG vom 14. März 1995 VIII 512/94 ,JurisDok). - FG Berlin, 01.06.2001 - 10 K 6127/99
Berücksichtigung der erzielten Einkünfte des Kindes zwischen zwei …
Der Wortlaut des Gesetzes macht, wie der Bundesfinanzhof (Urteil vom 7. August 1992 - III R 20/92 -, BStBl II 1993 S. 103, 104) hervorgehoben hat, "die Berücksichtigung des Kindes - ohne weitere Einschränkungen - ausschließlich vom Warten auf einen Ausbildungsplatz abhängig". - FG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 6 K 3291/08
Kindergeldanspruch - Ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz - Kein …
Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, da in typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, dass dem Kindergeldberechtigten auch in diesen Fällen regelmäßig Unterhaltsaufwendungen für das Kind erwachsen (BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BFHE 203, 94, BStBl II 2003, 843, sowie vom 7. August 1992 III R 20/92, BFHE 169, 159, BStBl II 1993, 103, unter Hinweis auf BTDrucks 10/2884, 102 f.). - FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
Nachweis der Ausbildungswilligkeit durch für die Familienkasse bestimmte, trotz …
Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, da in typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, dass dem Kindergeldberechtigten auch in diesen Fällen regelmäßig Unterhaltsaufwendungen für das Kind erwachsen (BFH vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BStBl II 2003, 843, sowie vom 7. August 1992 III R 20/92, BStBl II 1993, 103, unter Hinweis auf BTDrucks 10/2884, 102 f.). - FG München, 03.05.2012 - 5 K 2572/10
Kindergeld, Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit im Inland; …
- FG München, 11.05.2010 - 5 K 3046/09
Glaubhaftmachung der ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz
- FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Kindergeld; Übergangszeit; Ausbildungsabschnitt; Einkunftsgrenze; Warten auf …
- FG Düsseldorf, 06.08.1999 - 18 K 1963/99
Warten auf einen Ausbildungsplatz bei Anmeldung bei einer weiterführenden Schule …
- FG München, 11.05.1999 - 16 K 5546/98
Zeitpunkt des Beginns der Berufsausbildung; Voraussetzungen des Anspruchs auf die …
- FG Saarland, 13.06.2012 - 2 K 1289/10
Kindergeldanspruch auch bei ernsthaften Bemühungen der Eltern um einen …
- FG München, 11.05.1999 - 16 K 5547/98
Zeitpunkt des Beginns der Berufsausbildung; Voraussetzungen des Anspruchs auf die …
- FG Schleswig-Holstein, 30.08.2004 - 5 K 274/03
Zum Anspruch auf Kindergeld für ein Ausbildungsplatz suchendes Kind, das einer …